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   BGH, 03.04.2019 - VII ZR 121/18   

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https://dejure.org/2019,11480
BGH, 03.04.2019 - VII ZR 121/18 (https://dejure.org/2019,11480)
BGH, Entscheidung vom 03.04.2019 - VII ZR 121/18 (https://dejure.org/2019,11480)
BGH, Entscheidung vom 03. April 2019 - VII ZR 121/18 (https://dejure.org/2019,11480)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rewis.io

    Ansprüche des Prinzipals nach Kündigung des Handelsvertretervertrages: Gehörsverletzung bei Nichtberücksichtigung von wesentlichem Parteivorbringen im Berufungsurteil; Anforderungen an die Substantiierung des Vorwurfs der Kundenabwerbung durch den Handelsvertreter; ...

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Zur Substantiierung des Vorwurfes an einen Handelsvertreter, Kunden abgeworben zu haben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    HGB § 86 Abs. 1 ; GG Art. 103 Abs. 1
    Zahlungsanspruch eines freien Handelsvertreters auf Provisionen; Auskunftsanspruch über Geschäfte des Handelsvertreters mit dem Textillieferanten wegen Abwerbens und Konkurrenz

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der übergangene Parteivortrag - und die Urteilsgründe

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Wichtiger Grund, Wettbewerb, Verstoß gegen die Gewährung rechtlichen Gehörs, Gehörsrüge, Verstoß gegen die Hinweispflicht, Entscheidungserheblichkeit, Anforderungen an hinreichende Substantiierung des Vortrags zum Wettbewerbsverstoß des HV, Orderdruck, Textilvertreter, ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 26.11.2008 - 1 BvR 670/08

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch mangelnde Berücksichtigung

    Auszug aus BGH, 03.04.2019 - VII ZR 121/18
    Geht das Berufungsgericht in den Gründen des Berufungsurteils auf den wesentlichen Kern des Vorbringens einer Partei zu einer Frage nicht ein, welches für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2018 - VII ZR 13/18 Rn. 12, BauR 2019, 544; Beschluss vom 10. August 2016 - VII ZR 158/15 Rn. 7; Beschluss vom 23. Februar 2016 - VII ZR 28/15 Rn. 7, IHR 2016, 124; Beschluss vom 20. Mai 2014 - VII ZR 187/13 Rn. 6; BVerfG, NJW 2009, 1584, juris Rn. 14 m.w.N.).
  • BGH, 20.05.2014 - VII ZR 187/13

    Beendigung eines Handelsvertretervertrages hinsichtlich eines Anspruchs auf

    Auszug aus BGH, 03.04.2019 - VII ZR 121/18
    Geht das Berufungsgericht in den Gründen des Berufungsurteils auf den wesentlichen Kern des Vorbringens einer Partei zu einer Frage nicht ein, welches für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2018 - VII ZR 13/18 Rn. 12, BauR 2019, 544; Beschluss vom 10. August 2016 - VII ZR 158/15 Rn. 7; Beschluss vom 23. Februar 2016 - VII ZR 28/15 Rn. 7, IHR 2016, 124; Beschluss vom 20. Mai 2014 - VII ZR 187/13 Rn. 6; BVerfG, NJW 2009, 1584, juris Rn. 14 m.w.N.).
  • BGH, 23.02.2016 - VII ZR 28/15

    Handelsvertretervertrag: Verjährung des Provisionsanspruchs und des

    Auszug aus BGH, 03.04.2019 - VII ZR 121/18
    Geht das Berufungsgericht in den Gründen des Berufungsurteils auf den wesentlichen Kern des Vorbringens einer Partei zu einer Frage nicht ein, welches für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2018 - VII ZR 13/18 Rn. 12, BauR 2019, 544; Beschluss vom 10. August 2016 - VII ZR 158/15 Rn. 7; Beschluss vom 23. Februar 2016 - VII ZR 28/15 Rn. 7, IHR 2016, 124; Beschluss vom 20. Mai 2014 - VII ZR 187/13 Rn. 6; BVerfG, NJW 2009, 1584, juris Rn. 14 m.w.N.).
  • BGH, 10.08.2016 - VII ZR 158/15

    Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: Teilweise Aufhebung des Berufungsurteils bei

    Auszug aus BGH, 03.04.2019 - VII ZR 121/18
    Geht das Berufungsgericht in den Gründen des Berufungsurteils auf den wesentlichen Kern des Vorbringens einer Partei zu einer Frage nicht ein, welches für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2018 - VII ZR 13/18 Rn. 12, BauR 2019, 544; Beschluss vom 10. August 2016 - VII ZR 158/15 Rn. 7; Beschluss vom 23. Februar 2016 - VII ZR 28/15 Rn. 7, IHR 2016, 124; Beschluss vom 20. Mai 2014 - VII ZR 187/13 Rn. 6; BVerfG, NJW 2009, 1584, juris Rn. 14 m.w.N.).
  • BGH, 10.10.2018 - VII ZR 13/18

    Kenntnisnahme der Ausführungen der Prozessbeteiligten durch das Gericht

    Auszug aus BGH, 03.04.2019 - VII ZR 121/18
    Geht das Berufungsgericht in den Gründen des Berufungsurteils auf den wesentlichen Kern des Vorbringens einer Partei zu einer Frage nicht ein, welches für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2018 - VII ZR 13/18 Rn. 12, BauR 2019, 544; Beschluss vom 10. August 2016 - VII ZR 158/15 Rn. 7; Beschluss vom 23. Februar 2016 - VII ZR 28/15 Rn. 7, IHR 2016, 124; Beschluss vom 20. Mai 2014 - VII ZR 187/13 Rn. 6; BVerfG, NJW 2009, 1584, juris Rn. 14 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 13.06.2019 - 6 U 141/18

    Glücksspielrecht: Begriff des spielhallenähnlichen Betriebs; Gebot der Trennung

    Ein Gehörsverstoß wegen eines unterbliebenen rechtlichen Hinweises (§ 139 ZPO) wäre im Übrigen nur dann entscheidungserheblich, wenn die betroffene Partei zugleich mitteilt, was sie auf einen entsprechenden Hinweis vorgetragen hätte (st. Rspr., vgl. BGH, Beschl. v. 3.4.2019 - VII ZR 121/18 -, Rn. 15, juris).
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