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   BGH, 19.11.2015 - VII ZR 151/13   

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https://dejure.org/2015,37412
BGH, 19.11.2015 - VII ZR 151/13 (https://dejure.org/2015,37412)
BGH, Entscheidung vom 19.11.2015 - VII ZR 151/13 (https://dejure.org/2015,37412)
BGH, Entscheidung vom 19. November 2015 - VII ZR 151/13 (https://dejure.org/2015,37412)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 242 BGB, § 631 Abs 1 BGB, § 4 Abs 4 AIHonO vom 04.03.1991
    Honorar des Architekten: Honorarnachforderung wegen Unterschreitung der Mindestsätze nach Erteilung und Begleichung der Schlussrechnung

  • IWW

    § 4 Abs. 4 HOAI, § 242 BGB, § 631 Abs. 1 BGB

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bindung eines Architekten an eine Schlussrechnung bei Vertrauen des Auftraggebers auf eine abschließende Berechnung des Honorars und Unzumutbarkeit einer Nachforderung wegen Bestätigung seines schutzwürdigen Vertrauens; Anforderung an das schutzwürdige Vertrauen eines ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Architektenrecht, Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, Endgültigkeit der Schlussrechnung

  • rewis.io

    Honorar des Architekten: Honorarnachforderung wegen Unterschreitung der Mindestsätze nach Erteilung und Begleichung der Schlussrechnung

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    Architekt: Mehrforderung nach Schlussrechnung bei Unterschreitung des Mindesthonorars

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindung eines Architekten an eine Schlussrechnung bei Vertrauen des Auftraggebers auf eine abschließende Berechnung des Honorars und Unzumutbarkeit einer Nachforderung wegen Bestätigung seines schutzwürdigen Vertrauens; Anforderung an das schutzwürdige Vertrauen eines ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann ist der Architekt an seine Schlussrechnung gebunden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zur Bindung des Architekten an die Schlussrechung und Nachforderung eines weiteren Honorars auf Grundlage der HOAI-Mindestsätze

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bindung des Architekten an die Schlussrechung und Nachforderung eines weiteren Honorars auf Grundlage der HOAI-Mindestsätze

  • ra-dp.de (Kurzinformation)

    Bindung an Schlussrechnung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Nachforderung von Architektenhonorar nach bezahlter Schlussrechnung

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Honorarnachforderung bei Mindestsatzunterschreitung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bindung des Architekten an die Schlussrechung und Nachforderung eines weiteren Honorars auf Grundlage der HOAI-Mindestsätze

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Voraussetzungen der Bindung des Architekten an seine Schlussrechnung

  • bblaw.com (Kurzinformation)

    Bindung an Honorarschlussrechnung bei Mindestsatzunterschreitung

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Nachforderung auf Schlussrechnung nicht allein durch längeren Zeitablauf ausgeschlossen

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Voraussetzungen der Bindung des Architekten an seine Schlussrechnung

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Voraussetzungen der Bindung des Architekten an seine Schlussrechnung

Besprechungen u.ä. (3)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Honorarnachforderung des Architeketen aufgrund einer Unterschreitung der Mindesthonorarsumme nicht zu beanstanden

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Honorarnachforderung bei Mindestsatzunterschreitung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist der Architekt an seine Schlussrechnung gebunden? (IBR 2016, 18)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 213
  • MDR 2016, 81
  • NZBau 2016, 107
  • WM 2016, 1101
  • BauR 2016, 536
  • ZfBR 2016, 145
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.10.2008 - VII ZR 105/07

    Bindung des Architekten an die Schlussrechnung; Unzumutbarkeit einer

    Auszug aus BGH, 19.11.2015 - VII ZR 151/13
    Allein der Zeitraum zwischen der Erteilung und dem Ausgleich der Honorarrechnung des Architekten und der erstmaligen Geltendmachung eines weitergehenden Honorars auf der Grundlage der Mindestsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure macht die Zahlung eines Differenzbetrages zwischen einem abgerechneten Pauschalhonorar und den Mindestsätzen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure nicht unzumutbar (Bestätigung von BGH, Urteil vom 23. Oktober 2008, VII ZR 105/07, BauR 2009, 262 = NZBau 2009, 33).

    In einer solchen Schlussrechnung liegt grundsätzlich kein Verzicht auf die weitergehende Forderung; diese wird durch die Schlussrechnung auch nicht in anderer Weise verkürzt (vgl. BGH, Urteile vom 23. Oktober 2008 - VII ZR 105/07, BauR 2009, 262 Rn. 8 = NZBau 2009, 33 und vom 22. April 2010 - VII ZR 48/07, BauR 2010, 1249 Rn. 36 = NZBau 2010, 443, jeweils m.w.N.).

    a) Im Ansatz noch richtig erkennt das Berufungsgericht, dass ein Architekt dann an eine Schlussrechnung gebunden ist, wenn der Auftraggeber auf eine abschließende Berechnung des Honorars vertrauen durfte und er sich im berechtigten Vertrauen auf die Endgültigkeit der Schlussrechnung in schutzwürdiger Weise so eingerichtet hat, dass ihm eine Nachforderung nicht mehr zugemutet werden kann (vgl. BGH, Urteile vom 23. Oktober 2008 - VII ZR 105/07, aaO Rn. 9 und vom 22. April 2010 - VII ZR 48/07, aaO Rn. 36, jeweils m.w.N.).

    Richtig ist ebenfalls, dass dies auch dann gilt, wenn der Architekt die Differenz zwischen einem ihm nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure preisrechtlich zustehenden und dem vertraglich vereinbarten Honorar nachfordert (BGH, Urteil vom 23. Oktober 2008 - VII ZR 105/07, aaO m.w.N.).

    Der Auftraggeber eines Architekten muss sich vielmehr durch vorgenommene oder unterlassene Maßnahmen darauf eingerichtet haben, dass weitere Forderungen nicht erhoben werden; allein die Zahlung auf die Schlussrechnung stellt keine solche Maßnahme dar (vgl. BGH, Urteil vom 23. Oktober 2008 - VII ZR 105/07, aaO Rn. 12).

    Auch gibt es keine allgemeine Lebenserfahrung, dass ein Auftraggeber sich nach einem bestimmten Zeitraum darauf eingerichtet habe, nichts mehr zu zahlen (vgl. BGH, Urteil vom 23. Oktober 2008 - VII ZR 105/07, aaO Rn. 18).

    Vielmehr muss sich gerade die durch eine Nachforderung entstehende zusätzliche Belastung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls für den Auftraggeber als nicht mehr zumutbar erweisen, weil sie eine besondere Härte für ihn bedeutet (vgl. BGH, Urteil vom 23. Oktober 2008 - VII ZR 105/07, aaO Rn. 12).

    Auch hier ist vielmehr zu berücksichtigen, welche Maßnahmen der Auftraggeber im Hinblick auf ein schützenswertes Vertrauen vorgenommen oder unterlassen hat (vgl. BGH, Urteil vom 23. Oktober 2008 - VII ZR 105/07, aaO Rn. 18).

  • BGH, 22.04.2010 - VII ZR 48/07

    Architektenvertrag: Fälligkeit des Architektenhonorars auf der Grundlage einer

    Auszug aus BGH, 19.11.2015 - VII ZR 151/13
    In einer solchen Schlussrechnung liegt grundsätzlich kein Verzicht auf die weitergehende Forderung; diese wird durch die Schlussrechnung auch nicht in anderer Weise verkürzt (vgl. BGH, Urteile vom 23. Oktober 2008 - VII ZR 105/07, BauR 2009, 262 Rn. 8 = NZBau 2009, 33 und vom 22. April 2010 - VII ZR 48/07, BauR 2010, 1249 Rn. 36 = NZBau 2010, 443, jeweils m.w.N.).

    a) Im Ansatz noch richtig erkennt das Berufungsgericht, dass ein Architekt dann an eine Schlussrechnung gebunden ist, wenn der Auftraggeber auf eine abschließende Berechnung des Honorars vertrauen durfte und er sich im berechtigten Vertrauen auf die Endgültigkeit der Schlussrechnung in schutzwürdiger Weise so eingerichtet hat, dass ihm eine Nachforderung nicht mehr zugemutet werden kann (vgl. BGH, Urteile vom 23. Oktober 2008 - VII ZR 105/07, aaO Rn. 9 und vom 22. April 2010 - VII ZR 48/07, aaO Rn. 36, jeweils m.w.N.).

  • OLG Hamm, 23.07.2019 - 21 U 24/18

    HOAI-Mindestsätze sind trotz EuGH-Urteil bindend

    Diesen Grundsätzen entsprechend liegt sogar in der Stellung einer Schlussrechnung, in der die Honorarforderung nicht vollständig ausgewiesen ist, regelmäßig kein Verzicht auf die weitergehende Forderung (BGH NJW-RR 2016, 213, 214; NZBau 2009, 33).
  • OLG Köln, 29.12.2016 - 16 U 49/12

    Anforderungen an die Ermittlung einer Unterschreitung der Mindestsätze gem. § 4

    Dennoch kann dem Architekten im Einzelfall nach Treu und Glauben die Abrechnung auf Basis des Mindestsatzes verwehrt sein, wenn der Auftraggeber berechtigt auf die Wirksamkeit der den Mindestsatz unterschreitenden Vereinbarung vertraut hat und sich hierauf in einer Weise eingerichtet hat, dass ihm die Zahlung des Differenzbetrages nach Treu und Glauben nicht zugemutet werden kann (BGH, Urt. v. 22.5.1997 - VII ZR 290/95, BauR 1997, 677; Urt. v. 27.10.2011 - VII ZR 163/10, BauR 2012, 271; Urt. v. 19.11.2015 - VII ZR 151/13, BauR 2016, 536).
  • OLG Celle, 17.07.2019 - 14 U 188/18

    Honorarnachforderungen aus Ingenieurverträgen; Bindung an die ursprüngliche

    Nicht jedes erweckte Vertrauen des Auftraggebers ist schutzwürdig, sondern es ist darauf abzustellen, ob er auf eine abschließende Berechnung des Honorars vertrauen durfte und sich darauf in einer Weise eingerichtet hat, dass ihm eine Nachforderung nach Treu und Glauben nicht mehr zugemutet werden kann [BGH <VII ZR 52/91>, Urteil vom 5. November 1992, Rn. 24; BGH <VII ZR 151/13>, Urteil vom 19. November 2015, Leitsatz und Rn. 15; beide zitiert nach juris].

    Allein die Bezahlung der Schlussrechnung ist keine Maßnahme, mit der sich der Auftraggeber in schutzwürdiger Weise auf die Endgültigkeit der Schlussrechnung einrichtet [BGH <VII ZR 151/13>, Urteil vom 19. November 2015, Leitsatz und Rn. 18, zitiert nach juris].

    Ebenso wenig macht allein der Zeitraum zwischen der Erteilung und dem Ausgleich der Honorarrechnung sowie der erstmaligen Geltendmachung eines weitergehenden Honorars auf der Grundlage der Mindestsätze die Zahlung eines Differenzbetrages nicht unzumutbar; es ist vielmehr zu berücksichtigen, welche Maßnahmen der Auftraggeber im Hinblick auf ein schützenswertes Vertrauen vorgenommen oder unterlassen hat [BGH <VII ZR 151/13>, Urteil vom 19. November 2015, Leitsatz und Rn. 19, zitiert nach juris].

  • OLG Celle, 14.08.2019 - 14 U 198/18

    Die Mindest- und Höchstsätze der HOAI sind europarechtswidrig und nicht mehr

    Nicht jedes erweckte Vertrauen des Auftraggebers ist schutzwürdig, sondern es ist darauf abzustellen, ob er auf eine abschließende Berechnung des Honorars vertrauen durfte und sich darauf in einer Weise eingerichtet hat, dass ihm eine Nachforderung nach Treu und Glauben nicht mehr zugemutet werden kann [BGH <VII ZR 52/91>, Urteil vom 5. November 1992, Rn. 24; BGH <VII ZR 151/13>, Urteil vom 19. November 2015, Leitsatz und Rn. 15; beide zitiert nach juris].

    Allein die Bezahlung der Schlussrechnung ist keine Maßnahme, mit der sich der Auftraggeber in schutzwürdiger Weise auf die Endgültigkeit der Schlussrechnung einrichtet [BGH <VII ZR 151/13>, Urteil vom 19. November 2015, Leitsatz und Rn. 18, zitiert nach juris].

    Ebenso wenig macht allein der Zeitraum zwischen der Erteilung und dem Ausgleich der Honorarrechnung sowie der erstmaligen Geltendmachung eines weitergehenden Honorars auf der Grundlage der Mindestsätze die Zahlung eines Differenzbetrages nicht unzumutbar; es ist vielmehr zu berücksichtigen, welche Maßnahmen der Auftraggeber im Hinblick auf ein schützenswertes Vertrauen vorgenommen oder unterlassen hat [BGH <VII ZR 151/13>, Urteil vom 19. November 2015, Leitsatz und Rn. 19, zitiert nach juris].

  • OLG Naumburg, 13.04.2017 - 1 U 48/11

    Architektenhonorarklage: Aussetzung der Verhandlung wegen eines von der

    g) Der Sichtweise der Beklagten ist zuletzt auch deshalb nicht zu folgen, weil die Beklagte, wie ihr Vorgehen zeigt ("Umetikettierung" der "10. Abschlagsrechnung" in eine "Schlussrechnung") selbst nicht auf eine abschließende Honorarberechnung vertraute, womit eine grundlegende Voraussetzung für die Annahme eines etwaig treuwidrigen Aufstockungsverlangens nicht gegeben ist (vgl. dazu auch: BGH, Urteil vom 19.11.2005 - VII ZR 151/13, zitiert nach juris).
  • OLG Jena, 10.10.2016 - 1 U 509/15

    Kein Mindestsatzhonorar trotz unzulässiger Mindestsatzunterschreitung?

    (BGH, Urteil vom 05.11.1992 - VII ZR 52/91; jüngst: BGH, Urteil vom 19.11.2015 - VII ZR 151/13).

    Vielmehr ist erforderlich, dass sich der Auftraggeber eines Architekten durch vorgenommene oder unterlassene Maßnahmen darauf eingerichtet hat, dass weitere Forderungen nicht erhoben werden, und die Zahlung des geforderten Differenzbetrages für ihn unzumutbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 19.11.2015 - VII ZR 151/13; BGH, Urteil vom 23.10.2008 - VII ZR 105/07).

    Die durch die Nachforderung nunmehr entstehende zusätzliche Belastung ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls für die Beklagte auch nicht mehr zumutbar (vgl. BGH, Urteil vom 19.11.2015 - VII ZR 151/13; BGH, Urteil vom 23.10.2008 - VII ZR 105/07).

  • OLG Hamm, 16.03.2021 - 24 U 101/20

    Anspruch auf Architektenhonorar; Einwand von Planungsfehlern und

    Die Geltendmachung der Mindestsätze der HOAI ist in einem solchen Fall gleichwohl nur dann ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber auf die Wirksamkeit der Vereinbarung vertraut hat und vertrauen durfte und er sich darauf in einer Weise eingerichtet hat, dass ihm die Zahlung des Differenzbetrags zwischen dem vereinbarten Honorar und den Mindestsätzen nach Treu und Glauben nicht zugemutet werden kann (vgl. BGH, EuGH-Vorlage vom 14. Mai 2020 - VII ZR 174/19 - NJW 2020, 2328; BGH, Urteil vom 19. November 2015 - VII ZR 151/13 - zitiert nach juris; BGH, Urteil vom 27. Oktober 2011 - VII ZR 163/10 - NJW 2012, 848; BGH, Urteil vom 23. Oktober 2008 - VII ZR 105/07 - zitiert nach juris; BGH, Urteil vom 22. Mai 1997 - VII ZR 290/95 - NJW 1997, 2329; OLG Oldenburg (Oldenburg), Urteil vom 21. November 2017 - 2 U 73/17 - zitiert nach juris; Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 10. Oktober 2016 - 1 U 509/15 - zitiert nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 06.11.2019 - 15 U 27/18

    Nur einzelne Grundleistungen übertragen: Höhe des Architektenhonorars?

    Eine Bindungswirkung kommt nur bei einer (Teil-) Schlussrechnung in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 19.11.2015, VII ZR 151/13, NJW-RR 2016, 213).

    Ein Architekt ist an eine Schlussrechnung gebunden, wenn der Auftraggeber auf eine abschließende Berechnung des Honorars vertrauen durfte und er sich im berechtigten Vertrauen auf die Endgültigkeit der Schlussrechnung in schutzwürdiger Weise so eingerichtet hat, dass ihm eine Nachforderung nicht mehr zugemutet werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 19.11.2015, VII ZR 151/13, NJW-RR 2016, 213).

  • OLG Oldenburg, 21.11.2017 - 2 U 73/17

    Trotz Stundenhonorarvereinbarung: Freier Mitarbeiter kann nach HOAI abrechnen!

    Auch der Umstand, dass der Beklagte die vom Kläger hinsichtlich der streitigen Bauvorhaben vorgelegten Rechnungen gezahlt hat, rechtfertigt nicht die Annahme, der Beklagte habe sich auf die Vereinbarung eingerichtet (BGH, Urteil vom 23.10.2008 - VII ZR 105/07; Urteil vom 19.11.2015 - VII ZR 151/13).
  • OLG Düsseldorf, 24.06.2021 - 5 U 222/19

    Ansprüche aus einem Vertrag über die Erbringung von Ingenieursleistungen für ein

    Diesen Grundsätzen entsprechend liegt sogar in der Stellung einer Schlussrechnung, in der die Honorarforderung nicht vollständig ausgewiesen ist, regelmäßig kein Verzicht auf die weitergehende Forderung (vgl. BGH NJW-RR 2016, 213; OLG Hamm, NJW 2020, 247).
  • VGH Bayern, 12.03.2018 - 8 B 17.1999

    Zahlungsanspruch aus einer eisenbahnrechtlichen Kreuzungsvereinbarung

  • OLG Karlsruhe, 22.11.2019 - 15 U 73/19

    Planervertrag vor dem 28.12.2009 geschlossen: HOAI-Mindestsätze verbindlich!

  • OLG Düsseldorf, 31.01.2023 - 23 U 24/20

    HOAI-Mindestsätze sind verbindlich: Unterschreitung nur im Ausnahmefall!

  • OLG Zweibrücken, 02.09.2016 - 2 U 29/15

    Haftung des Architekten für Schäden am Bauwerk

  • OLG Naumburg, 15.04.2016 - 10 U 35/15

    Architektenvertrag: Treuwidrigkeit der Berufung auf die Unwirksamkeit einer das

  • VG München, 18.08.2020 - M 28 K 18.3424

    Erschließungsbeitrag (Vorausleistung), Festsetzungsverjährung, letzte

  • VG München, 18.08.2020 - M 28 K 18.3420

    Beginn der Festsetzungsverjährung einer Erschließungsbeitragsforderung mit

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