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   BGH, 18.12.1958 - VII ZR 152/57, VII ZR 93/57   

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BGH, 18.12.1958 - VII ZR 152/57, VII ZR 93/57 (https://dejure.org/1958,96)
BGH, Entscheidung vom 18.12.1958 - VII ZR 152/57, VII ZR 93/57 (https://dejure.org/1958,96)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 1958 - VII ZR 152/57, VII ZR 93/57 (https://dejure.org/1958,96)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erteilung von Zusatzaufträgen - Architekt - Bauherr - Bauunternehmer - Anscheinsvollmacht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 631, §§ 164 ff.
    Annahme einer Anscheinsvollmacht für Handeln des Architekten

Papierfundstellen

  • BGHZ 29, 126
  • NJW 1959, 578
  • MDR 1959, 295
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.02.1952 - I ZR 96/51

    Sport-Toto. Vertragsbedingungen

    Auszug aus BGH, 18.12.1958 - VII ZR 152/57
    Nach den im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts von dem Bundesgerichtshof über die Anscheinsvollmacht aufgestellten Grundsätzen kann sich der Geschäftsgegner des Vertretenen auf den Rechtsschein der Vollmacht berufen, wenn er nach Treu und Glauben annehmen durfte, der Vertretene kenne und dulde das Verhalten des für ihn auftretenden Vertreters, und wenn der Vertretene bei Anwendung pflichtgemäßer Sorgfalt das Verhalten des Vertreters hätte erkennen und verhindern können (BGHZ 5, 111, 116 und sonst in ständiger Rechtsprechung, so auch in LM Nr. 4 zu § 167 BGB und Urteil des Senats vom 4. April 1957 - VII ZR 283/56 - S. 6).
  • BGH, 04.04.1957 - VII ZR 283/56
    Auszug aus BGH, 18.12.1958 - VII ZR 152/57
    Nach den im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts von dem Bundesgerichtshof über die Anscheinsvollmacht aufgestellten Grundsätzen kann sich der Geschäftsgegner des Vertretenen auf den Rechtsschein der Vollmacht berufen, wenn er nach Treu und Glauben annehmen durfte, der Vertretene kenne und dulde das Verhalten des für ihn auftretenden Vertreters, und wenn der Vertretene bei Anwendung pflichtgemäßer Sorgfalt das Verhalten des Vertreters hätte erkennen und verhindern können (BGHZ 5, 111, 116 und sonst in ständiger Rechtsprechung, so auch in LM Nr. 4 zu § 167 BGB und Urteil des Senats vom 4. April 1957 - VII ZR 283/56 - S. 6).
  • BGH, 27.05.1957 - II ZR 132/56

    Umfang der Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers durch den Versicherer

    Auszug aus BGH, 18.12.1958 - VII ZR 152/57
    Es ist ihr zwar zuzugeben, daß die Vorlage eines Posteinlieferungsscheines nur die Absendung und noch nicht den Empfang eines Schreibens beweist (BGHZ 24, 308, 312).
  • BGH, 12.12.1957 - VII ZR 135/57

    Zinsen als Hauptforderung

    Auszug aus BGH, 18.12.1958 - VII ZR 152/57
    Der Beklagte ist durch dieses Urteil in Höhe des Wertes der Zinsen beschwert, zu deren Zahlung er verurteilt worden ist (RGZ 145, 309 f; BGHZ 26, 174 f).
  • RG, 03.11.1934 - V B 24/34

    Kommen die Kosten des Rechtsstreits für die Berufungssumme in Betracht, wenn sich

    Auszug aus BGH, 18.12.1958 - VII ZR 152/57
    Der Beklagte ist durch dieses Urteil in Höhe des Wertes der Zinsen beschwert, zu deren Zahlung er verurteilt worden ist (RGZ 145, 309 f; BGHZ 26, 174 f).
  • BGH, 30.06.2004 - VIII ZR 243/03

    Wirksamkeit einer Kautionsvereinbarung in einem Mietvertrag; Umfang der

    Der Bundesgerichtshof hat aufgrund dessen in ständiger Rechtsprechung die Revision gegen die in einem Schlußurteil enthaltene Kostenentscheidung auch dann als zulässig angesehen, wenn die Revisionssumme gemäß § 546 Abs. 1 ZPO a.F. hinsichtlich des Schlußurteils nicht erreicht war, sofern - wie hier - das zur Hauptsache ergangene Teilurteil wirksam angefochten war (BGHZ 29, 126, 127; BGH, Urteil vom 3. November 1992 - X ZR 83/90, NJW 1993, 1063 = WM 1993, 561 unter V).
  • BGH, 11.12.1974 - VIII ZR 186/73

    Verpflichtung zur Ausstellung von Rechnungen, in denen die Umsatzsteuer gesondert

    Die gegen das Schluß urteil gerichtete Revision ist, obwohl sie sich auf den Kostenpunkt beschränkt, unbeschadet des § 99 Abs. 1 ZPO zulässig, weil sie lediglich die Ergänzung der gegen das Teilurteil eingelegten Revision darstellt (vgl. BGHZ 19, 172; 29, 126).
  • BGH, 03.11.1992 - X ZR 83/90

    Stillschweigende Werkabnahme einer speziellen EDV-Sysstemlösung

    In Fällen dieser Art stehen nach ständiger Rechtsprechung der Anfechtung der Kostenentscheidung insoweit weder die Bestimmung des § 99 Abs. 1 ZPO noch das Fehlen der Revisionssumme entgegen (vgl. BGHZ 29, 126, 127; BGH LM Nr. 18 zu § 546 ZPO; RG JW 1936, 2554).
  • BGH, 18.09.1997 - I ZR 71/95

    "Modenschau im Salvatorkeller"; Unzulässige Rechtsausübung durch Geltendmachung

    Die Revisionen der Parteien gegen die Kostenentscheidung des Schlußurteils, die als solche zulässig sind (BGHZ 20, 253, 254; 29, 126, 127; BGH, Beschl. v. 29.09.1983 - VII ZR 212, 290/82, NJW 1984, 495, 496), haben nach der Verbindung der beiden Revisionsverfahren (§ 147 ZPO) ihre selbständige Bedeutung verloren.
  • BGH, 28.04.1987 - VI ZR 1/86

    Rechtsmißbräuchlichkeit der Aufrechnung; Anfechtung der Kostenentscheidung des

    Daraus folgt, daß eine zulässige Revision gegen das Teilurteil auch die Revision gegen die darauf bezogene Kostenentscheidung des Schlußurteils statthaft macht (RGZ 68, 301 f; RG JW 1936, 2544; BGHZ 19, 172, 174 f; 20, 253 = LM § 99 ZPO Nr. 4 mit Anmerkung Fischer; BGHZ 29, 126, 127; 35, 302, 307).

    Deshalb kann ein gegen die Kostenentscheidung zulässiger Revisionsangriff nicht einmal auf einen unter der Revisionssumme liegenden Zinsausspruch des Schlußurteils erstreckt werden (BGHZ 29, 126, 128; 35, 302, 307); erst recht ist es.

    Der darin liegende Nachteil ist eine von der Beklagten hinzunehmende Folge der vom Gesetz in § 301 ZPO ermöglichten Verfahrensweise, in einer Sache mehrere in ihrem rechtlichen Schicksal voneinander unabhängige und insbesondere hinsichtlich der Rechtsmittel selbständige Endurteile über Teile des Streitgegenstandes zu erlassen (BGHZ 29, 126, 128; Zöller/Vollkommer, ZPO 15. Aufl., § 301 Rdn. 2, 12).

  • BGH, 20.07.1999 - X ZR 139/96

    Festsetzung der Beschwer bei Verfahrenstrennung in der Berufungsinstanz

    Zulässig sind auch die auf die Kostenentscheidung beschränkte Revision des Klägers gegen das Schlußurteil und die Revision der Beklagten gegen das Schlußurteil, soweit sie sich gegen die Kostenentscheidung richtet (st. Rspr.; vgl. BGHZ 29, 126 f. m.w.N.; BGH, Urt. v. 30. September 1997 - VI ZR 347/96, NJW 1998, 96 = BGHR ZPO § 99 Abs. 1 - Schlußurteil 2).

    Dagegen ist die Revision der Beklagten gegen das Schlußurteil unzulässig, soweit sie sich gegen die Verurteilung zur Zinszahlung aus der Hauptforderung richtet, da insoweit die Revisionssumme - bei einer Urteilsbeschwer von jedenfalls nicht mehr als 35.000,-- DM - nicht erreicht ist (BGHZ 29, 126, 128).

  • BGH, 28.04.1987 - VI ZR 43/86
    Daraus folgt, daß eine zulässige Revision gegen das Teilurteil auch die Revision gegen die darauf bezogene Kostenentscheidung des Schlußurteils statthaft macht (RGZ 68, 301f; RG JW 1936, 2544; BGHZ 19, 172, 174f; 20, 253 = LM § 99 ZPO Nr. 4 mit Anmerkung Fischer; BGHZ 29, 126, 127; 35, 302, 307).

    Deshalb kann ein gegen die Kostenentscheidung zulässiger Revisionsangriff nicht einmal auf einen unter der Revisionssumme liegenden Zinsausspruch des Schlußurteils erstreckt werden (BGHZ 29, 126, 128; 35, 302, 307); erst recht ist es nicht statthaft, mit ihm eine im Schlußurteil getroffene Entscheidung zur Hauptsache ohne Erreichen der Mindestbeschwer und ohne Zulassung der Revision durch das Oberlandesgericht zur Nachprüfung zu stellen (vgl. Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 20. Aufl., § 99 Rdn. 9).

    Der darin liegende Nachteil ist eine von der Beklagten hinzunehmende Folge der vom Gesetz in § 301 ZPO ermöglichten Verfahrensweise, in einer Sache mehrere in ihrem rechtlichen Schicksal voneinander unabhängige und insbesondere hinsichtlich der Rechtsmittel selbständige Endurteile über Teile des Streitgegenstandes zu erlassen (BGHZ 29, 126, 128; Zöller/Vollkommer, ZPO 15. Aufl., § 301 Rdn. 2, 12).

  • BGH, 26.09.1996 - X ZR 48/95

    Zulässigkeit eines Teilurteils über eine Widerklage im Werklohnprozeß

    So betrifft das Urteil vom 18. Dezember 1958 - (VII ZR 152/57 und 93/58, BGHZ 29, 126, 128 = NJW 1959, 578) allein die Zulässigkeit der Revision gegen ein Teilurteil hinsichtlich einer Zinsforderung; das Urteil vom 9. März 1992 (II ZR 195/90, NJW 1992, 2757, 2758) betrifft ebensowenig die Frage der Zulässigkeit eines Teilurteils wie das vom 31. Januar 1990 (VIII ZR 314/88, BGHZ 110, 196 = NJW 1990, 1106 = ZIP 1990, 315, 316).
  • OLG Brandenburg, 03.06.2009 - 4 U 111/08

    Arztvertrag: Antrag eines Patienten an einen Laborarzt auf Abschluss eines

    Die Anfechtbarkeit des Beschlusses vom 02.07.2008 ist nicht etwa deshalb ausgeschlossen, weil dieser nur eine Kostenentscheidung enthält und es insoweit an einer Beschwer des Beklagten in der Hauptsache fehlte, denn in solchen Fällen ist die Berufung (wie bei Teil- und Kostenschlussurteil) auch unabhängig vom Wert der Beschwer zulässig, wenn sie es auch - wie hier - gegen das vorausgegangene Urteil ist und die Entscheidung in der Hauptsache angefochten wurde (so BGH ZIP 1984, 1107, 1113 für die Revision und BGHZ 29, 126 für das Kostenschlussurteil).
  • BGH, 25.04.1989 - VI ZB 13/89

    Bemessung der Berufungsbeschwer bei Entscheidung über die Haftungsquote durch

    Es entspricht gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGHZ 29, 126, 128; Senatsurteil vom 28. April 1987 - VI ZR 143/83 = NJW 1987, 2997 [BGH 28.04.1987 - VI ZR 1/86] sowie Beschlüsse vom 18. Januar 1977 - VI ZR 82/76 = NJW 1977, 1152 und vom 22. September 1983 - VII ZB 12/83 = VersR 1983, 1082), daß bei Aufteilung der Entscheidung in ein Teil- und Schlußurteil für die Anfechtbarkeit des Schlußurteils die mit diesem verbundene Beschwer maßgeblich ist.

    Einer Aufspaltung in Teil- und Schlußurteil steht zudem eine gewisse Abhängigkeit der Ansprüche nicht entgegen (BGHZ 29, 126, 128).

  • BGH, 16.03.1977 - VIII ZR 194/75

    Umfang der kaufmännsichen Rügeobliegenheit - Anwendbarkeit der gesetzlichen

  • BGH, 16.10.1985 - VIII ZR 287/84

    Rücktritt des Schuldners nach Abtretung einer Forderung

  • BGH, 16.11.2000 - V ZB 48/00

    Kostenentscheidung im Schlußurteil nach Anfechtung eines Teilurteils

  • BGH, 29.09.1983 - VII ZR 212/82

    Statthaftigkeit - Revision - Kostenentscheidung - Berufungsurteil -

  • BGH, 21.01.1976 - VIII ZR 113/74

    Anmietung von Lagergebäuden mit Büroräumen für eine Polstermöbelfabrik -

  • BGH, 29.10.1968 - VI ZR 180/66

    Veröffentlichung eines Artikels im Spiegel - Widerruf von Behauptungen -

  • BGH, 25.11.1994 - V ZR 124/93

    Nichtigkeitsklage gegen ein Urteil des VII. Zivilsenates des BGH - Rechtmäßigkeit

  • BGH, 16.09.1969 - VI ZR 241/68

    Zulässigkeit einer Revision gegen die Kostenentscheidung eines Schlussurteils

  • BGH, 25.10.2005 - X ZR 194/04

    Aufhebung der Berufungsentscheidung wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • BGH, 15.01.1986 - VIII ZR 306/84

    Wirksamkeit der fristlosen Kündigung eines Pachtverhältnisses - Rechte des

  • BGH, 02.12.1982 - VII ZR 63/82

    Beginn der Vorbehaltsfrist nach Ankündigung einer Schlußzahlung

  • BGH, 03.02.1970 - VI ZR 246/67

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Anschlussrevision über eine

  • OLG Jena, 21.10.2005 - 4 W 265/05

    Prozesskosten bei Teilanerkenntnisurteil

  • BGH, 04.06.1981 - VII ZR 250/80

    Möglichkeit der Revision gegen ein Ergänzungsurteil

  • OLG Brandenburg, 14.07.2020 - 3 U 172/19
  • LG Hamburg, 05.11.2014 - 318 S 47/14

    Beschlussanfechtungsklage in Wohnungseigentumssachen: Anforderungen an

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.04.2016 - 6 Sa 299/15

    Teilurteil über eine widerklagend geltend gemachte Aufrechnung - Darlegungslast

  • BGH, 04.08.2004 - XII ZR 168/03

    Rechtsmittelbeschwer bei Nichtzulassung der Revision in einem Schlussurteil

  • BGH, 10.03.1994 - IX ZB 20/94

    Beschwer des Berufungsklägers und Beklagten

  • BGH, 14.07.1961 - IV ZR 30/61

    Unterhaltsanspruch der Ehefrau

  • BGH, 09.11.1977 - VIII ZB 36/77

    Anfechtbarkeit einer Entscheidung des Kostenpunktes im Schlussurteil

  • BAG, 27.11.1985 - 5 AZR 624/84

    Selbständige Anfechtung eines Schlußurteils unter Beschränkung auf die

  • BGH, 18.01.1977 - VI ZR 82/76

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer Falschauskunft - Zulässigkeit der

  • OLG Brandenburg, 15.03.2007 - 5 U (Lw) 117/06

    Landpachtvertrag: Wirksamkeit von wegen Zahlungsverzugs und beabsichtigter

  • BGH, 18.09.1996 - XII ZR 144/96

    Antrag auf Heraufsetzung der Beschwer - Zusammenrechnung der Beschwer durch das

  • OLG Karlsruhe, 27.07.2001 - 18 UF 16/01

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

  • BGH, 27.05.1974 - VII ZR 16/73

    Geltendmachung entgangener Superprovisionen aus einem Verkaufsleitervertrag -

  • OLG München, 11.11.2021 - 5 U 4934/21

    Schadensersatzanspruch, Berufung, AGB, Nachzahlung, Wirksamkeit, Vertragsschluss,

  • BGH, 07.05.1996 - XI ZR 47/96

    Bemessung der Urteilsbeschwer bei hilfsweise erfolgter Aufrechnung mit einer

  • BGH, 23.11.1994 - XII ZB 186/94

    Für die Berufung maßgebliche Beschwer bei Aufteilung der Entscheidung in ein

  • BGH, 27.02.1991 - VIII ZB 45/90

    Voraussetzungen eines sofortigen Anerkenntnisses - Ersatzanspruch wegen

  • BGH, 23.02.1990 - V ZR 271/88

    Berechnung der Beschwer im Zeitpunkt der Einlegung des Rechtsmittels unter

  • BGH, 18.01.1977 - VI ZR 185/76

    Unzulässigkeit einer Revision wegen Nichterreichung des Rechtsmittelwertes -

  • BGH, 07.11.1963 - VII ZR 244/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.11.1960 - VII ZR 190/59
  • BGH, 17.05.1989 - IVa ZR 197/88

    Anspruch gegen eine Feuerversicherung wegen eines Brandschadens - Aufhebung einer

  • BGH, 09.04.1969 - IV ZR 721/68

    Erwerb einer Wassermühle - Gewährung eines Darlehens - Nichtigkeit einer

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