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   BGH, 12.07.1979 - VII ZR 159/78   

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https://dejure.org/1979,1136
BGH, 12.07.1979 - VII ZR 159/78 (https://dejure.org/1979,1136)
BGH, Entscheidung vom 12.07.1979 - VII ZR 159/78 (https://dejure.org/1979,1136)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 1979 - VII ZR 159/78 (https://dejure.org/1979,1136)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verjährung des Anspruchs auf das einheitlich für Grundstücksanteil und Eigentumswohnung vereinbarte Entgelt in den Fällen, in denen sich der Veräußerer eines Grundstücksanteils, der Kaufmann ist, in dem Vertrag zugleich zur Herstellung einer Eigentumswohnung verpflichtet ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verjährung des Anspruchs auf das einheitlich für Grundstücksanteil und Eigentumswohnung vereinbarte Entgelt in den Fällen, in denen sich der Veräußerer eines Grundstücksanteils, der Kaufmann ist, in dem Vertrag zugleich zur Herstellung einer Eigentumswohnung ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauträger: Verjährung des Vergütungsanspruches

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 2193
  • MDR 1980, 134
  • DNotZ 1980, 33
  • DB 1979, 2224
  • JR 1980, 15
  • BauR 1979, 523
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.10.1978 - VII ZR 288/77

    Verjährung des Vergütungsanspruchs des Herstellers einer Eigentumswohnung

    Auszug aus BGH, 12.07.1979 - VII ZR 159/78
    Die kurze Verjährungsfrist des § 196 Abs. 1 Nr. 1 BGB gilt auch dann, wenn sich der Veräußerer eines Grundstücks in dem Vertrag zugleich zur Errichtung eines Einfamilienhauses verpflichtet und ein einheitliches Entgelt für beide Leistungsteile vereinbart wird (im Anschluß an BGHZ 72, 229).

    Wie der Senat bereits in BGHZ 72, 229 ausgesprochen hat, verjährt in Fällen, in denen sich der Veräußerer eines Grundstücksanteils, der Kaufmann ist, in dem Vertrag zugleich zur Herstellung einer Eigentumswohnung verpflichtet, der Anspruch auf das einheitlich für Grundstücksanteil und Eigentumswohnung vereinbarte Entgelt in der kurzen Frist des § 196 Abs. 1 Nr. 1 BGB und nicht - auch nicht, soweit er den in dem einheitlichen Entgelt enthaltenen Preis für den Grundstücksanteil betrifft - gem. § 195 BGB in 30 Jahren.

  • BGH, 21.05.1971 - V ZR 17/69

    Nichtigkeit eines Vertrages wegen fehlender notarieller Beurkundung - Rückgewähr

    Auszug aus BGH, 12.07.1979 - VII ZR 159/78
    Diese Formvorschrift gilt für jeden Vertrag, durch den Eigentum an einem Grundstück übertragen werden soll; gleichgültig ist, ob er Kauf- oder Werklieferungsvertrag ist (BGH, Urt. v. 21. Mai 1971 - V ZR 17/69 = LM BGB § 313 Nr. 48).
  • BGH, 05.11.1987 - VII ZR 364/86

    Verjährung des Anspruchs eines Bauträgers auf Erstattung von Erschließungskosten

    Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, daß auf den Vergütungsanspruch eines Bauträgers, der sich zur Veräußerung eines Grundstücks oder Grundstücksanteils und zugleich zur Errichtung eines Hauses oder einer Eigentumswohnung verpflichtet hat, ausschließlich Werkvertragsrecht und damit die kurze Verjährungsfrist des § 196 Abs. 1 Nr. 1 BGB anzuwenden ist, wenn die Vertragspartner für beide Leistungsteile ein einheitliches Entgelt vereinbart hatten (Senatsurteile BGHZ 72, 229, 233; NJW 1979, 2193; 1981, 1665).
  • OLG Saarbrücken, 11.12.2007 - 4 U 97/07

    Probleme des "Abtretungsmodells"

    Es besteht auch kein Bedürfnis für eine solche Aufspaltung zur Anwendung unterschiedlicher Verjährungsvorschriften, zumal es häufig an klaren Abgrenzungskriterien für die Aufteilung des Entgelts in einen Grundstückskaufpreis und einen Werklohn fehlt (BGH NJW 1979, 2193, juris Rdn. 11; NJW 1988, 483, juris Rdn. 7).

    Wie bei anderen Mischverträgen ist der einheitliche Vergütungsanspruch auch hinsichtlich der Verjährungsvorschriften einheitlich nach den Leistungen zu beurteilen, die bei weitem überwiegen und dem Vertragsverhältnis sein charakteristisches Gepräge geben (BGH NJW 1979, 2193, juris Rdn. 12, NJW 1988, 483, juris Rdn. 7).

    Hierbei ist weder ausschlaggebend, wie die Parteien den Vertrag bezeichnen, denn dies mag steuerliche oder sonstige Gründe haben, noch dass der Vertrag insgesamt nach § 311b BGB notariell beurkundungspflichtig ist, weil jedenfalls auch das Eigentum an einem Grundstück übertragen wird (BGH NJW 1979, 2193, juris Rdn. 15).

  • LG Berlin, 21.09.2021 - 19 O 55/20

    Verjährung des Kaufpreisanspruchs aus einem Bauträgervertrag

    Nach der Rechtslage vor der Schuldrechtsreform vertrat der BGH in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, die kurze Verjährungsfrist des § 196 Abs. 1 Nr. 1 BGB a.F. sei anwendbar (BGH NJW 1988, 483; NJW 1979, 2193; NJW 1979, 156).

    Der BGH vertrat die Auffassung, die Einheitlichkeit des Vergütungsanspruchs verbiete seine Aufspaltung in einen kauf- und einen werkvertraglichen Teil, die zudem praktisch kaum durchführbar sei (BGH NJW 1979, 2193; NJW 1979, 156).

  • LG Berlin, 21.09.2021 - 19 O 65/20

    Geltung der regelmäßigen Verjährungsfrist beim Bauträgervertrag?

    Nach der Rechtslage vor der Schuldrechtsreform vertrat der BGH in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, die kurze Verjährungsfrist des § 196 Abs. 1 Nr. 1 BGB a.F, sei anwendbar (BGH NJW 1988, 483; NJW 1979, 2193; NJW 1979, 156).

    Der BGH vertrat die Auffassung, die Einheitlichkeit des Vergütungsanspruchs verbiete seine Aufspaltung in einen kauf- und einen werkvertraglichen Teil, die zudem praktisch kaum durchführbar sei (BGH NJW 1979, 2193; NJW 1979, 156).

  • BGH, 12.03.1981 - VII ZR 117/80

    Begriff des Gewerbebetriebes

    Das hat der Senat bereits für Fälle ausgesprochen, in denen sich der Veräußerer eines Grundstücksanteils in dem Vertrag zugleich zur Herstellung einer Eigentumswohnung (BGHZ 72, 229) oder der Veräußerer eines Grundstücks in dem Vertrag zugleich zur Errichtung eines Einfamilienhauses verpflichtet (BGH NJW 1979, 2193).
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