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   BGH, 25.03.2010 - VII ZR 160/09   

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https://dejure.org/2010,4812
BGH, 25.03.2010 - VII ZR 160/09 (https://dejure.org/2010,4812)
BGH, Entscheidung vom 25.03.2010 - VII ZR 160/09 (https://dejure.org/2010,4812)
BGH, Entscheidung vom 25. März 2010 - VII ZR 160/09 (https://dejure.org/2010,4812)
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Volltextveröffentlichungen (13)

Besprechungen u.ä. (3)

  • cmshs-bloggt.de (Entscheidungsanmerkung)

    Ab wann ist ein Einheitspreis sittenwidrig?

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Spekulativ überhöhter Einheitspreis - Es bleibt dabei: 800-fache Überhöhung des abgeleiteten EP ist sittenwidrig

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Spekulativ überhöhter Einheitspreis: Wie wird Vermutung der Sittenwidrigkeit widerlegt? (IBR 2010, 256)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2010, 367
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.12.2008 - VII ZR 201/06

    Spekulativ überhöhter Einheitspreis im Bauvertrag

    Auszug aus BGH, 25.03.2010 - VII ZR 160/09
    Diese Vermutung wird dadurch begründet, dass die entweder auf § 2 Nr. 3 Abs. 2 oder § 2 Nr. 5 VOB/B beruhende Vereinbarung der Parteien für Mehrmengen eine um mehr als das Achthundertfache und damit außerordentlich überhöhte Vergütung festlegte (BGH, Urteil vom 18. Dezember 2008 - VII ZR 201/06, BGHZ 179, 213, 219, Tz. 15).
  • BGH, 14.03.2013 - VII ZR 116/12

    Mehrmengenvergütung beim VOB-Vertrag: Vermutung und deren Entkräftung für ein

    Der Auftragnehmer ist regelmäßig nur in der Lage, die sittlich verwerfliche Gesinnung bei der Preisbildung zu widerlegen, indem er den hohen Preis nachvollziehbar so erläutert, dass eine sittlich verwerfliche Gesinnung ausscheidet (vgl. BGH, Beschluss vom 25. März 2010 - VII ZR 160/09, NZBau 2010, 367).
  • OLG München, 20.07.2010 - 13 U 4489/08

    VOB-Vertrag: Sittenwidrige Überhöhung eines neu zu vereinbarenden Einheitspreises

    Hierbei bedarf es Angaben zur Preisbildung durch den Auftragnehmer, die den Schluss auf ein sittlich verwerfliches Gewinnstreben ausschließen (BGH, IBR 2010, 256).
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