Rechtsprechung
   BGH, 24.03.2011 - VII ZR 164/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,6080
BGH, 24.03.2011 - VII ZR 164/10 (https://dejure.org/2011,6080)
BGH, Entscheidung vom 24.03.2011 - VII ZR 164/10 (https://dejure.org/2011,6080)
BGH, Entscheidung vom 24. März 2011 - VII ZR 164/10 (https://dejure.org/2011,6080)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,6080) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 649 S 1 BGB, § 649 S 2 BGB
    Werkvertrag: Kündigung eines Vertrags über die Erstellung und Pflege eines Internetpräsenz mit einer Mindestvertragslaufzeit von 48 Monaten; Bemessung der dem Unternehmer nach der Kündigung zustehenden Vergütung

  • webshoprecht.de

    Zum Kündigungsrecht des Bestellers eines Internetsystemvertrages

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Kündigung eines Werkvertrags "jederzeit" durch den Besteller im Falle des Abschlusses eines Vertrags mit einer Mindestvertragslaufzeit von 48 Monaten; Begründung des Anteils der vertraglichen Vergütung auf die erbrachten Leistungen und vertragsbezogene ...

  • rewis.io

    Werkvertrag: Kündigung eines Vertrags über die Erstellung und Pflege eines Internetpräsenz mit einer Mindestvertragslaufzeit von 48 Monaten; Bemessung der dem Unternehmer nach der Kündigung zustehenden Vergütung

  • ra.de
  • rewis.io

    Werkvertrag: Kündigung eines Vertrags über die Erstellung und Pflege eines Internetpräsenz mit einer Mindestvertragslaufzeit von 48 Monaten; Bemessung der dem Unternehmer nach der Kündigung zustehenden Vergütung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Möglichkeit der Kündigung eines Werkvertrags "jederzeit" durch den Besteller im Falle des Abschlusses eines Vertrags mit einer Mindestvertragslaufzeit von 48 Monaten; Begründung des Anteils der vertraglichen Vergütung auf die erbrachten Leistungen und vertragsbezogene ...

  • rechtsportal.de

    Möglichkeit der Kündigung eines Werkvertrags "jederzeit" durch den Besteller im Falle des Abschlusses eines Vertrags mit einer Mindestvertragslaufzeit von 48 Monaten; Begründung des Anteils der vertraglichen Vergütung auf die erbrachten Leistungen und vertragsbezogene ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Begründung des Anspruchs aus § 649 Satz 2 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Eigenes Lebensrisiko: Ungerechtfertigte Forderungen gehören zum Alltag

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2011, 1716
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 133/08

    Haftung für fahrlässige Geltendmachung unberechtigter Forderungen

    Auszug aus BGH, 24.03.2011 - VII ZR 164/10
    Im Ausgangspunkt allerdings zu Recht weist der Beklagte darauf hin, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 16. Januar 2009 - V ZR 133/08, BGHZ 179, 238; Urteil vom 12. Dezember 2006 - VI ZR 224/05, NJW 2007, 1458) die Einschaltung eines Anwalts zur Abwehr unberechtigt geltend gemachter Forderungen erstattungsfähige Kosten der Rechtsverfolgung auslösen kann.

    Ein dahin gehender Erstattungsanspruch kann sich insbesondere aus § 241 Abs. 2, § 280 Abs. 1 BGB ergeben, wenn der Gläubiger gegen die Pflicht zur Rücksichtnahme verstößt, weil er eine Rechtsposition verfolgt, die er selbst nicht als plausibel ansehen darf (BGH, Urteil vom 16. Januar 2009 - V ZR 133/08, BGHZ 179, 238).

  • BGH, 21.12.1995 - VII ZR 198/94

    Abrechnung eines vorzeitig beendeten Einheitspreisvertrages; Berechnung der

    Auszug aus BGH, 24.03.2011 - VII ZR 164/10
    Maßgebend sind die Aufwendungen, die sich auf der Grundlage der vertraglichen Abreden der Parteien unter Berücksichtigung der Kalkulation des Unternehmers ergeben (BGH, Urteil vom 21. Dezember 1995 - VII ZR 198/94, BGHZ 131, 362).

    Erst wenn er eine diesen Anforderungen genügende Abrechnung vorgelegt hat, ist es Sache des Auftraggebers darzulegen und zu beweisen, dass der Unternehmer höhere Ersparnisse erzielt hat, als er sich anrechnen lassen will (BGH, Urteil vom 21. Dezember 1995 - VII ZR 198/94, BGHZ 131, 362; Urteil vom 11. Februar 1999 - VII ZR 399/97, BGHZ 140, 365).

  • BGH, 14.01.1999 - VII ZR 277/97

    Darlegung ersparter Aufwendungen

    Auszug aus BGH, 24.03.2011 - VII ZR 164/10
    Sie ergeben sich daraus, welche Angaben der Besteller zur Wahrung seines Interesses an sachgerechter Verteidigung benötigt (BGH, Urteil vom 14. Januar 1999 - VII ZR 277/97, BGHZ 140, 263).
  • BGH, 11.02.1999 - VII ZR 399/97

    Abweisung der Klage wegen fehlender Prüffähigkeit der Schlußrechnung; Abrechnung

    Auszug aus BGH, 24.03.2011 - VII ZR 164/10
    Erst wenn er eine diesen Anforderungen genügende Abrechnung vorgelegt hat, ist es Sache des Auftraggebers darzulegen und zu beweisen, dass der Unternehmer höhere Ersparnisse erzielt hat, als er sich anrechnen lassen will (BGH, Urteil vom 21. Dezember 1995 - VII ZR 198/94, BGHZ 131, 362; Urteil vom 11. Februar 1999 - VII ZR 399/97, BGHZ 140, 365).
  • BGH, 27.01.2011 - VII ZR 133/10

    Kündigung eines "Internet-System-Vertrags"

    Auszug aus BGH, 24.03.2011 - VII ZR 164/10
    Der Senat hat sich in seinem beiden Parteien bekannten Urteil vom 27. Januar 2011 (VII ZR 133/10 - bei juris, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen) bereits mit einem von der Klägerin vertriebenen "Internet-System-Vertrag" befasst.
  • BGH, 07.11.1996 - VII ZR 82/95

    Rechte des Unternehmers bei Kündigung eines Pauschalpreisvertrages durch den

    Auszug aus BGH, 24.03.2011 - VII ZR 164/10
    Dementsprechend muss der Unternehmer zur Begründung seines Anspruchs aus § 649 Satz 2 BGB grundsätzlich vortragen, welcher Anteil der vertraglichen Vergütung auf die erbrachten und nicht erbrachten Leistungen entfällt und darüber hinaus vertragsbezogen darlegen, welche Kosten er hinsichtlich der nicht erbrachten Leistungen erspart hat (BGH, Urteil vom 7. November 1996 - VII ZR 82/95, BauR 1997, 304 = ZfBR 1997, 78).
  • BGH, 12.12.2006 - VI ZR 224/05

    Voraussetzungen eines materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs wegen

    Auszug aus BGH, 24.03.2011 - VII ZR 164/10
    Im Ausgangspunkt allerdings zu Recht weist der Beklagte darauf hin, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 16. Januar 2009 - V ZR 133/08, BGHZ 179, 238; Urteil vom 12. Dezember 2006 - VI ZR 224/05, NJW 2007, 1458) die Einschaltung eines Anwalts zur Abwehr unberechtigt geltend gemachter Forderungen erstattungsfähige Kosten der Rechtsverfolgung auslösen kann.
  • BGH, 08.01.2015 - VII ZR 6/14

    Bestellerkündigung eines Werkvertrags über Internet-Dienstleistungen: Berechnung

    Zu Unrecht bezieht sie sich auf das Senatsurteil vom 24. März 2011 - VII ZR 164/10, WM 2011, 1716 Rn. 18. Der Senat hat dort nicht entschieden, dass es sich hierbei um kein Entgelt für die vertraglichen Leistungen der Werkunternehmerin handele.

    Umstände dafür, dass es sich bei den Anschlusskosten um außerhalb des für die Vergütung nach § 649 Satz 2 BGB maßgeblichen vertraglichen Äquivalenzgefüges zu zahlende Beträge handelt, sind weder vorgetragen noch sonst ersichtlich (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 2011 - VII ZR 164/10, aaO).

  • OLG Düsseldorf, 05.12.2013 - 5 U 58/13

    Ansprüche bei vorzeitiger Kündigung eines Internet-System-Vertrages

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird Bezug genommen auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 27.01.2011 (NJW 2011, 915 ff) und 24.03.2011 (WM 2011, 1716 ff).

    Der Unternehmer muss über die kalkulatorischen Grundlagen der Abrechnung so viel vortragen, dass dem für höhere ersparte Aufwendungen darlegungs- und beweisbelasteten Besteller eine sachgerechte Rechtswahrung ermöglicht wird (BGH, Urt. v. 24.03.2011, VII ZR 164/10; MDR 2011, 648 f).

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird Bezug genommen auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 27.01.2011 (NJW 2011, 915 ff) und 24.03.2011 (WM 2011, 1716 ff).

    Der Unternehmer muss über die kalkulatorischen Grundlagen der Abrechnung so viel vortragen, dass dem für höhere ersparte Aufwendungen darlegungs- und beweisbelasteten Besteller eine sachgerechte Rechtswahrung ermöglicht wird (BGH, Urt. v. 24.03.2011, VII ZR 164/10; MDR 2011, 648 f).

  • OLG Zweibrücken, 28.10.2019 - 5 U 72/19

    Widerrufs eines auf Messe geschlossenen Vertrages über Lieferung und Montage

    Der Unternehmer muss über die kalkulatorischen Grundlagen der Abrechnung so viel vortragen, dass dem für höhere ersparte Aufwendungen darlegungs- und beweisbelasteten Besteller eine sachgerechte Rechtswahrung ermöglicht wird (BGH, Urteil vom 24. März 2011 - VII ZR 164/10 -, Rn. 13, juris unter Verweis auf Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 3. Aufl., 9. Teil Rn. 28).
  • OLG Düsseldorf, 05.12.2013 - 5 U 135/12

    Anforderungen an die Darlegung ersparter Aufwendungen durch den Auftraggeber bei

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird Bezug genommen auf die Entscheidungen des BGH vom 27.01.2011 (NJW 2011, 915 ff) und 24.03.2011 (WM 2011, 1716 ff).

    Der Unternehmer muss über die kalkulatorischen Grundlagen der Abrechnung so viel vortragen, dass dem für höhere ersparte Aufwendungen darlegungs- und beweisbelasteten Besteller eine sachgerechte Rechtswahrung ermöglicht wird (BGH, Urt. v. 24.03.2011, VII ZR 164/10; MDR 2011, 648 f).

  • OLG Naumburg, 24.04.2014 - 2 U 28/13

    Internet-Systemvertrag: Rechtspflicht des Anbieters zur Aufklärung über die

    Der Unternehmer muss über die kalkulatorischen Grundlagen der Abrechnung soviel vortragen, dass dem für höhere ersparte Aufwendungen darlegungs- und beweisbelasteten Besteller eine sachgerechte Rechtswahrung ermöglicht wird (zusammenfassend zu vorstehenden Kriterien: BGH, Urteil vom 24.03.2011, VII ZR 164/10, WM 2011, 1716).

    cc) Zutreffend hat das Landgericht in seiner angefochtenen Entscheidung (dort Seite 7) ausgeführt, dass es, da insoweit - im Unterschied zu dem vom Bundesgerichtshof mit Urteil vom 24.03.2011 (a. a. O.) entschiedenen Sachverhalt, in dem die Erstellung der Website bereits erfolgt war - nur ein kleiner Teil der vereinbarten Leistungen betroffen ist, zulässig ist, dass die Klägerin im Rahmen ihrer Abrechnung die tatsächlich erbrachten Leistungen (Fahrt ihres Außendienstmitarbeiters zur Beklagten; ein Termin mit dem Webdesigner hat nicht stattgefunden) so abgerechnet hat, als hätte sie bis zur Kündigung des Vertrags keine Leistung gegenüber der Beklagten erbracht (vgl. BGH, Urteil vom 25.11.2004, VII ZR 394/02, NJW-RR 2005, 325).

  • LG Bochum, 27.02.2012 - 6 O 284/11

    Ansprüche aufgrund der Kündigung eines Internet-System-Vertrages; Vergütung nach

    Ein derartiger Ausschluss folgt weder aus der Natur des Vertrages noch aus den von den Parteien durch Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Klägerin getroffenen vertraglichen Abreden (BGH, Urteil vom 24.03.2011, Az.: VII ZR 164/10).

    Nach diesen muss der Unternehmer zur Begründung seines Anspruchs aus § 649 S. 2 BGB vortragen, welcher Anteil der vertraglichen Vergütung auf die erbrachten und nicht erbrachten Leistungen entfällt und darüber hinaus vertragsbezogen darlegen, welche Kosten er hinsichtlich der nicht erbrachten Leistungen erspart hat (BGH, Urteil vom 24.03.2011, Az.: VII ZR 164/10).

    Über die kalkulatorischen Grundlagen der Abrechnung muss der Unternehmer soviel vortragen, dass dem für höhere ersparte Aufwendungen darlegungs- und beweisbelasteten Besteller eine sachgerechte Rechtswahrung ermöglicht wird (BGH, Urteil vom 24.03.2011, Az.: VII ZR 164/10).

    Erst wenn er eine diesen Anforderungen genügende Abrechnung vorgelegt hat, ist es Sache des Auftraggebers, darzulegen und zu beweisen, dass der Unternehmer höhere Ersparnisse erziel hat, als er sich anrechnen lassen will (BGH, Urteil vom 24.03.2011, Az.: VII ZR 164/10).

  • LG Bielefeld, 15.11.2013 - 16 O 10/13

    Vergütungsanspruch bei vorzeitiger Kündigung eines Vertrags mit fester

    Wenn er eine diesen Anforderungen genügende Abrechnung vorgelegt hat, ist es Sache des Auftraggebers, darzulegen und zu beweisen, dass der Unternehmer höhere Ersparnisse erzielt hat, als er sich anrechnen lassen will (BGH, WM 2011, 1716).

    Dabei müssen ihre Angaben so konkret sein, dass es der Beklagten möglich ist, ihrerseits vorzutragen, dass und in welcher Höhe die Klägerin tatsächlich Ersparnisse erzielt hat (BGH, WM 2011, 1716).

  • OLG Düsseldorf, 27.09.2012 - 5 U 36/12

    Ansprüche gegen den Inhaber einer Tanzschule aus einem Internet-System-Vertrag

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird Bezug genommen auf die Entscheidungen des BGH vom 27.01.2011 (NJW 2011, 915 ff) und 24.03.2011 (WM 2011, 1716 ff).

    Der Unternehmer muss über die kalkulatorischen Grundlagen der Abrechnung so viel vortragen, dass dem für höhere ersparte Aufwendungen darlegungs- und beweisbelasteten Besteller eine sachgerechte Rechtswahrung ermöglicht wird (BGH, Urt. v. 24.03.2011, VII ZR 164/10; MDR 2011, 648 f).

  • LG Düsseldorf, 15.02.2012 - 9 O 324/10

    Anforderungen an das Zustandekommen eines Internet-System-Vertrags; Einordnung

    Die Parteien haben einen Internet-System-Vertrag geschlossen, dieser ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung als Werkvertrag einzuordnen (BGH Urteil vom 27.01.2011, VII ZR 133/10, zitiert nach Juris, Rdz. 11 ff., Urteil vom 24.03.2011, VII ZR 164/10, zitiert nach Juris, Rdz. 10).

    Der Bundesgerichtshof hat für einen gleichgelagerten Fall anhand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten vielmehr entschieden, dass das Kündigungsrecht gemäß § 649 BGB gleichwohl bestehe (BGH Urteil vom 24.03.2011 VII ZR 164/10, zitiert nach Juris, Rdz. 10).

    Der Unternehmer muss über die kalkulatorischen Grundlagen der Abrechnung soviel vortragen, dass dem für höhere ersparte Aufwendungen darlegungs- und beweisbelasteten Besteller eine sachgerechte Rechtswahrung ermöglicht wird (BGH Urteil vom 24.03.2011 VII ZR 164/10, Rdz. 13).

  • OLG Düsseldorf, 25.10.2012 - 5 U 43/12

    Abrechnung eines Internet-System-Vertrags nach Kündigung unmittelbar nach

    Der Unternehmer muss über die kalkulatorischen Grundlagen der Abrechnung so viel vortragen, dass dem für höhere ersparte Aufwendungen darlegungs- und beweisbelasteten Besteller eine sachgerechte Rechtswahrung ermöglicht wird (BGH, Urt. v. 24.03.2011, VII ZR 164/10, juris Rz. 13 = WM 2011, 1716 ff.).

    Allerdings müssen ihre Angaben so konkret sein, dass es dem Beklagten möglich ist, seinerseits vorzutragen, dass und in welcher Höhe die Klägerin tatsächlich Ersparnisse erzielt hat (Urt. v. 24.03.2011, VII ZR 164/10, juris Rz. 13 = WM 2011, 1716 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 12.07.2012 - 23 U 171/11
  • OLG Bamberg, 19.02.2018 - 5 U 190/17

    Anspruch auf Leistung einer Sicherheit gem. § 648a BGB

  • OLG Dresden, 20.03.2015 - 6 U 967/14

    Bauvertrag "frei" gekündigt: AGK sowie Wagnis und Gewinn sind nicht erspart!

  • OLG Bamberg, 18.01.2018 - 5 U 190/17

    Anspruch auf Leistung von Sicherheit gemäß § 648a Abs. 1 Sätze 1 u. 2 BGB a.F.

  • OLG Düsseldorf, 23.09.2011 - 23 U 146/10

    Jederzeitiges Kündigungsrecht bei einem als Werkvertrag zu bewertenden

  • LG Berlin, 18.10.2012 - 27 O 95/12

    Vergütungsanspruch des Werkunternehmers bei Kündigung: Umfang der Darlegungslast

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht