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   BGH, 10.04.1997 - VII ZR 211/95   

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https://dejure.org/1997,1425
BGH, 10.04.1997 - VII ZR 211/95 (https://dejure.org/1997,1425)
BGH, Entscheidung vom 10.04.1997 - VII ZR 211/95 (https://dejure.org/1997,1425)
BGH, Entscheidung vom 10. April 1997 - VII ZR 211/95 (https://dejure.org/1997,1425)
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§ 305 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 311 Abs. 1 BGB <Fassung seit 1.1.02>), das bloße "Wollen" einer Leistung und deren schlichte Entgegennahme führen nicht ohne weiteres zum Vertragsschluß, hier: Streit, ob nach Erfüllung eines Werkvertrages Zusatzleistungen vereinbart wurden;

Zulässigkeit von Eventualvortrag im Zivilprozeß

Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entgegennahme und "Wollen" von Leistungen als stillschweigender Vertragsschluss - Bewertung von Parteibehauptungen als wahr ohne Beweisaufnahme durch den Tatrichter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 30
    Zustandekommen eines Werkvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zustandekommen eines Werkvertrages

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 305
    Stillschweigender Abschluß weiterer Werkverträge?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auch Zusatzaufträge erfordern eine Einigung! (IBR 1997, 320)

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 1982
  • ZIP 1997, 1111
  • MDR 1997, 731
  • NJ 1997, 390
  • WM 1997, 1623
  • BB 1997, 1438
  • DB 1997, 1329
  • BauR 1997, 644
  • ZfBR 1997, 243
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 08.01.2002 - X ZR 6/00

    Vergütung von Zusatzleistungen beim Pauschalpreisvertrag

    Denn das bloße Wollen einer Leistung und deren Entgegennahme führen nicht ohne weiteres zu einem Vertragsschluß (BGH, Urt. v. 10.4.1997 - VII ZR 211/95, NJW 1997, 1982).
  • OLG Braunschweig, 22.04.2004 - 8 U 227/02

    Ersatz von Stillstandskosten (Baumaschinen); Baustopp wegen Grabfunds; Wagnis und

    Die im landgerichtlichen Urteil zitierte Entscheidung des BGH (BauR 1997, 644) sei deshalb nicht einschlägig.
  • OLG Celle, 30.05.2007 - 3 U 260/06

    Voraussetzungen für einen konkludent abgeschlossenen Steuerberatungsvertrag;

    Selbst wenn der Kläger gemeint haben sollte, dass damit gerade ihm gegenüber (d. h. nicht in seiner Funktion als Geschäftsführer) die Beklagte eine Leistung erbracht hätte, ergäbe sich aus der Entgegennahme dieser Leistung durch den Kläger noch kein Vertrag (vgl. BGH, NJW 1997, 1982).
  • BGH, 30.10.1997 - VII ZR 321/95

    Abrechnung eines durch Kündigung beendeten Pauschalpreisvertrages; Erstattung der

    Das Wollen der Leistung und deren schlichte Entgegennahme führen nicht ohne weiteres zur Änderung des Vertragsinhalts (Senatsurteil vom 10. April 1997 - VII ZR 211/95 = BauR 1997, 644 = ZfBR 1997, 243).
  • OLG Brandenburg, 25.06.2008 - 3 U 195/07

    Zustandekommen eines Gewerberaummietvertrages durch schlüssiges Verhalten

    Zwar kann die einvernehmliche Überlassung oder Nutzung der Mietsache und Zahlung eines Entgelts nicht zwangsläufig einen Vertragsschluss bedeuten (BGH NJW 1997, 1982; Wolf/Eckert/Ball Rn. 53), auch wenn dem Austausch von Leistungen und Gegenleistungen, also den Vertragsvollzug der übereinstimmende Parteiwille entnommen werden kann, eine vertragliche Bindung einzugehen (BGH NJW 1983, 1728).
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