Weitere Entscheidung unten: BGH, 25.09.1975

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   BGH, 07.11.1974 - VII ZR 218/72   

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https://dejure.org/1974,8318
BGH, 07.11.1974 - VII ZR 218/72 (https://dejure.org/1974,8318)
BGH, Entscheidung vom 07.11.1974 - VII ZR 218/72 (https://dejure.org/1974,8318)
BGH, Entscheidung vom 07. November 1974 - VII ZR 218/72 (https://dejure.org/1974,8318)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.12.1967 - II ZR 91/65

    Frist für hilfsweise Angriffe gegen die Abweisung von Ansprüchen im zweiten

    Auszug aus BGH, 07.11.1974 - VII ZR 218/72
    Wie in der Rechtsprechung seit langem anerkannt ist, genügt dazu nicht die Erklärung, daß das gesamte Vorbringen aus dem ersten Rechtszug wiederholt werde (vgl. BGH NJW 1959, 885; 1968, 396; 1971, 807).
  • BGH, 15.02.1971 - III ZR 188/67

    Inhaltliche Anforderungen an eine Berufungsschrift - Bezugnahme auf ein

    Auszug aus BGH, 07.11.1974 - VII ZR 218/72
    Wie in der Rechtsprechung seit langem anerkannt ist, genügt dazu nicht die Erklärung, daß das gesamte Vorbringen aus dem ersten Rechtszug wiederholt werde (vgl. BGH NJW 1959, 885; 1968, 396; 1971, 807).
  • BGH, 04.12.1975 - VII ZB 12/75

    Anforderungen an die Berufungsbegründungsschrift

    Der Rechtsmittelkläger muß, insbesondere wenn er keine neuen Tatsachen vorträgt, zu erkennen geben, welche bestimmten Punkte des angefochtenen Urteils er angreift und aus welchen Gründen er sie für unrichtig hält; deshalb reichen bloß formelhafte Bezugnahmen auf das erstinstanzliche Vorbringen für eine ordnungsmäßige Berufungsbegründung grundsätzlich nicht aus (vgl. u.a. BGH NJW 1959, 885; 1968, 396; 1971, 807; 1975, 1032; Senatsurteil vom 7. November 1974 - VII ZR 218/72 -).
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Rechtsprechung
   BGH, 25.09.1975 - VII ZR 218/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,3712
BGH, 25.09.1975 - VII ZR 218/72 (https://dejure.org/1975,3712)
BGH, Entscheidung vom 25.09.1975 - VII ZR 218/72 (https://dejure.org/1975,3712)
BGH, Entscheidung vom 25. September 1975 - VII ZR 218/72 (https://dejure.org/1975,3712)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Inanspruchnahme der Klägerin wegen der dem Beklagten auferlegten Gerichtskosten bei Aussichtslosigkeit der Vollstreckung in dessen bewegliches Vermögen - Berücksichtigung von Vermögen im Ausland bei der Prüfung nach § 103 Absatz 2 Gerichtskostengesetz (GKG) - Vorrang der ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BGH, 25.09.1975 - VII ZR 218/72
    Die Klägerin kann sich nur auf den rechtsstaatlichen Grundsatz berufen, nach dem der Staatsbürger, in dessen Rechte eingegriffen wird, einen Anspruch darauf hat, die Gründe dafür zu erfahren, denn nur so kann er seine Rechte sachgemäß verteidigen (BVerfGE 6, 32, 44).
  • OLG Celle, 30.08.1966 - 8 W 151/66
    Auszug aus BGH, 25.09.1975 - VII ZR 218/72
    Diese Ausnahme von § 103 Abs. 2 GKG ist im Schrifttum (Lauterbach-Hartmann, Kostengesetze, 17. Aufl., § 103 GKG Anm. 3 C) und in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte anerkannt (OLG München NJW 1960, 539; OLG Hamm NJW 1966, 2277; ähnlich KG NJW 1967, 506).
  • BGH, 18.11.1966 - Ia ZR 40/63

    Erinnerung gegen einen Kostenansatz - Aussichtslosigkeit der Beitreibung von

    Auszug aus BGH, 25.09.1975 - VII ZR 218/72
    Es muß davon ausgegangen werden, daß der Beklagte nicht über inländisches pfändbares Vermögen verfügt, da er seinen Sitz in Spanien hat und da in diesen Fällen Nachforschungen nach inländischem Vermögen nur bei besonderen Anhaltspunkten erfolgen müssen (KG NJW 1967, 506; vgl. auch BGH Beschluß vom 18. November 1966 - Ia ZR 40/63 -).
  • OLG München, 21.10.1959 - 11 W 1410/59
    Auszug aus BGH, 25.09.1975 - VII ZR 218/72
    Diese Ausnahme von § 103 Abs. 2 GKG ist im Schrifttum (Lauterbach-Hartmann, Kostengesetze, 17. Aufl., § 103 GKG Anm. 3 C) und in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte anerkannt (OLG München NJW 1960, 539; OLG Hamm NJW 1966, 2277; ähnlich KG NJW 1967, 506).
  • OLG Köln, 30.04.2019 - 2 Wx 133/19

    Beschwerde gegen den Beschluss eines Grundbuchamtes

    Der Kostenschuldner kann sich nur auf den rechtsstaatlichen Grundsatz berufen, nach dem der Staatsbürger, in dessen Rechte eingegriffen wird, einen Anspruch darauf hat, die Gründe dafür zu erfahren, denn nur so kann er seine Rechte sachgemäß verteidigen (BGH, Beschluss vom 25.09.1975 - VII ZR 218/72, Rpfleger 1975, 432; Senat, Beschluss vom 23.01.2013 - 2 Wx 29/12, JurBüro 2013, 433-437, Rn. 18 nach juris).
  • KG, 31.01.2019 - 19 AR 12/18

    Begründungspflicht bei Ermessensentscheidungen des Kostenbeamten; hälftige

    Denn die KostVfg ist kein Gesetz, sondern enthält lediglich eine für die Kostenbeamten des Bundes und der Länder intern verbindliche Verwaltungsanweisung (siehe Kostenverfügung (KostVfg) vom 26. März 2014 (ABl. für Berlin Seite 719; zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschriften zur Änderung der KostVfg vom 7. August 2015 ABl. für Berlin, Seite 719), welche - mit Ausnahme einer möglichen Selbstbindung der Justizverwaltung - weder Rechte des Kostenschuldners begründet, noch seine Rechte zu beschränken vermag (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 1975 - VII ZR 218/72 -, juris; OLG Köln, Beschluss vom 23. Januar 2013 - I-2 Wx 29/12 -, juris; OLG Celle, Beschluss vom 21. März 2014 - 1 Ws 100/14 -, juris; Hagen Schneider in: Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 2. Aufl., 2017, Anhang I Verwaltungsvorschriften, RdNr. 2).
  • BVerwG, 13.10.1987 - 8 C 71.80

    Rechtsmittel

    Damit liegen die Voraussetzungen des § 58 Abs. 2 GKG vor, die eine Inanspruchnahme der Beklagten als Zweitschuldnerin der Gerichtskosten gebieten, da der Versuch einer Vollstreckung der Kostenforderung gegen den Erstschuldner im Ausland mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden wäre (vgl. auch BGH, Beschluß vom 25. September 1975 - VII ZR 218/72 - Rpfleger 1975, 432 m.weit.Nachw.).
  • OLG Frankfurt, 14.12.2022 - 2 Ws 2/22

    Voraussetzungen für die Kostenüberbürdung auf den Verurteilten im Hinblick auf

    Aus dem Grundsatz, dass jede Kostenrechnung dem Kostenschuldner ermöglichen muss, die mit der Zahlungspflicht verknüpften Einzelheiten in allen Teilen nachprüfen zu können (vgl. BVerfG, Urteil vom 16. Januar 1957 - 1 BvR 253/56, NJW 1957, 297, 298 a. E.; BGH, Beschluss vom 25. September 1975 - VII ZR 218/72, BeckRS 1975, 31119049; OLG Celle, Beschluss vom 21. März 2014 - 1 Ws 100/14, NStZ-RR 2014, 264), folgt, dass nicht nur eine für das Gesamtverfahren erstellte Kostenrechnung nachprüfbar und nachvollziehbar gestaltet werden muss (Senat, Beschluss vom 11. November 2021 - 2 Ws 52/19), sondern auch jeder einzelne - oftmals mittels "Rechnung" - geltend gemachte Antrag nach § 2 Abs. 1 Satz 1 JVEG, denn er ist seinerseits Beleg für einzelne Positionen der Kostenrechnung.
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