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BGH, 07.03.1963 - VII ZR 273/61 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DB 1963, 959
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 25.09.1958 - VII ZR 85/57
Darlehensvereinbarung im Falle des § 817 Satz 2 BGB
Auszug aus BGH, 07.03.1963 - VII ZR 273/61
Einer Vereinbarung im Sinne des § 607 Abs. 2 BGB kann, wie der erkennende Senat in BGHZ 28, 164, 166 f ausgeführt hat, verschiedene Bedeutung zukommen. - BGH, 25.06.1962 - VII ZR 120/61
Rechtsanwälte-Ausführung und Rechtsfolgen verbotener Rechtsbesorgungen
Auszug aus BGH, 07.03.1963 - VII ZR 273/61
War der Auftrag nichtig, so war der Beklagte als Geschäftsführer ohne Auftrag zu behandeln und mußte den Lastkraftwagen nach §§ 681 Satz 2, 667 BGB herausgeben (BGHZ 37, 258, 263; Urteil des erkennenden Senats VII ZR 284/61 vom 31. Januar 1963, zur Veröffentlichung bestimmt). - BGH, 31.01.1963 - VII ZR 284/61
Geschäftsführung ohne Auftrag und § 817 Satz 2 BGB
Auszug aus BGH, 07.03.1963 - VII ZR 273/61
War der Auftrag nichtig, so war der Beklagte als Geschäftsführer ohne Auftrag zu behandeln und mußte den Lastkraftwagen nach §§ 681 Satz 2, 667 BGB herausgeben (BGHZ 37, 258, 263; Urteil des erkennenden Senats VII ZR 284/61 vom 31. Januar 1963, zur Veröffentlichung bestimmt). - RG, 07.09.1936 - VI 298/36
Kann der Kreditgeber, der eine Grundschuld als Sicherstellung für die Gläubiger …
Auszug aus BGH, 07.03.1963 - VII ZR 273/61
Es ist aber nicht ausgeschlossen, auch eine Verpflichtung, die einen arideren Inhalt hat als die Leistung von Geld oder anderen vertretbaren Sachen, durch eine Darlehensschuld zu ersetzen; diese Möglichkeit ergibt sich aus dem Grundsatz der Vertragsfreiheit (vgl. RGZ 152, 159, 165; dort hatte jemand, der eine Grundschuld als Sicherheit zur Verfügung gestellt hatte, vereinbart, daß bis zur Rückgewähr der Grundschuld ein bestimmter Betrag als Darlehen geschuldet werde).
- BGH, 25.09.1967 - VII ZR 42/65
Herausgabe eines Erlöses - Abschluss eines Auftragsverhältnisses und …
Der erkennende Senat hat schon wiederholt entschieden, daß bei Nichtigkeit eines Auftrags wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot auf die Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag zurückgegriffen werden kann (BGHZ 37, 258, 262 f [BGH 25.06.1962 - VII ZR 120/61]; VII ZR 273/61 vom 7. März 1963 = WM 1963, 698), ebenso übrigens auch dann, wenn der Auftrag gegen die guten Sitten verstößt und deshalb nichtig ist (BGHZ 39, 87, 90 [BGH 31.01.1963 - VII ZR 284/61]; VII ZR 280/61 vom 4. April 1963).