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   BGH, 28.10.1965 - VII ZR 290/63   

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BGH, 28.10.1965 - VII ZR 290/63 (https://dejure.org/1965,1318)
BGH, Entscheidung vom 28.10.1965 - VII ZR 290/63 (https://dejure.org/1965,1318)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 1965 - VII ZR 290/63 (https://dejure.org/1965,1318)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BB 1966, 99
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.01.1963 - VII ZR 149/61

    Herausgabe von Schmiergeldern

    Auszug aus BGH, 28.10.1965 - VII ZR 290/63
    Der Nachweis eines Schadens ist demnach nicht erforderlich (RGZ 99, 31, 33; BGHZ 39, 1 [BGH 07.01.1963 - VII ZR 149/61]).
  • BGH, 17.12.1964 - VII ZR 99/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.10.1965 - VII ZR 290/63
    Seiner Durchführung würde jetzt auch die inzwischen eingetretene Verfolgungsverjährung entgegenstehen (vgl. auch Urteil des Senats vom 17. Dezember 1964 - VII ZR 99/63 -).
  • RG, 27.04.1920 - III 411/19

    Fallen sog. Schmiergelder unter die Herausgabepflicht der §§ 667, 675 BGB.?

    Auszug aus BGH, 28.10.1965 - VII ZR 290/63
    Der Nachweis eines Schadens ist demnach nicht erforderlich (RGZ 99, 31, 33; BGHZ 39, 1 [BGH 07.01.1963 - VII ZR 149/61]).
  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 500/05

    Vielflieger - Bonusmeilen - Herausgabeanspruch

    (2) Ein innerer Zusammenhang wird insbesondere angenommen, wenn die objektive Gefahr besteht, die Vorteilsgewährung könne dazu führen, dass der Beauftragte die Interessen seines Geschäftsherrn außer Acht lässt (BGH 28. Oktober 1965 - VII ZR 290/63 - BB 1966, 99; 14. November 1977 - II ZR 107/76 - WM 1978, 115).

    Ansonsten dürfte der Beauftragte auch ihm zugewendete Schmiergelder behalten (vgl. BAG 26. Februar 1971 - 3 AZR 97/70 - AP BGB § 687 Nr. 5; BGH 28. Oktober 1965 - VII ZR 290/63 - BB 1966, 99; 7. Januar 1963 - VII ZR 149/61 -BGHZ 39, 1).

  • BAG, 25.02.2021 - 8 AZR 171/19

    Herausgabe- und Schadensersatzansprüche - Ansprüche aus eigenem und abgetretenem

    aa) Nach § 667 BGB umfasst die Herausgabepflicht "alle" für den Beauftragten persönlich bestimmten Vorteile (vgl. etwa BAG 11. April 2006 - 9 AZR 500/05 - Rn. 29, BAGE 118, 16; vgl. auch BAG 15. April 1970 - 3 AZR 259/69 - zu I 3 der Gründe zur Berücksichtigung sämtlicher Schmiergelder sowie 14. Juli 1961 - 1 AZR 288/60 - BAGE 11, 208: Herausgabeanspruch in "leichten" und "schwerwiegenden" Fällen) bzw. "jeden" für den Beauftragten persönlich bestimmten Vorteil (BGH 28. Oktober 1965 - VII ZR 290/63 - zu II 2 der Gründe; vgl. auch 2. April 2001 - II ZR 217/99 - zu II 2 a der Gründe "alles herauszugeben") , und setzt entgegen der Auffassung des Beklagten nicht erst bei einer bestimmten prozentualen Höhe des Verhältnisses von Umsatz und Schmiergeldzahlung an.

    Der Nachweis eines Schadens ist nicht erforderlich (vgl. etwa BGH 28. Oktober 1965 - VII ZR 290/63 - aaO) .

  • KG, 06.11.2015 - 7 U 166/14

    Abrechnung eines Werkvertrages

    Dazu gehören auch Zahlungen, die dem Beauftragten von dritter Seite zugewandt worden sind und die die Befürchtung rechtfertigen, der Geschäftsführer könne hierdurch generell veranlasst werden, die Interessen des Geschäftsherrn nicht nach jeder Richtung hin auf das Gewissenhafteste berücksichtigen; dass die Zahlungen nach dem Willen des Dritten gerade nicht für den Auftraggeber bestimmt waren, bleibt dabei unbeachtlich (vgl. BGH NJW 1963, 649/650; BB 1966, 99; NJW-RR 1987, 1380; NJW 2001, 2476/2477; OLG München, Urt. v. 18.7.2007 - 20 U 2312/07, zit. nach juris).
  • BGH, 03.12.1971 - I ZR 52/70

    Einrede der mangelnden Sicherheit für die Kosten des Revisionsverfahrens -

    Der Bundesgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß Vorteile dieser Art, die zwar dem Auftraggeber persönlich gewährt werden, aber doch mit der Geschäftsbesorgung in einem inneren Zusammenhang stehen, dann unter die Herausgabepflicht nach § 667 BGB bzw. § 384 Abs. 2 HGB fallen, wenn die Besorgnis besteht, der Beauftragte könne durch die Gewährung solcher Vorteile von dritter Seite veranlaßt werden, die Interessen seines Geschäftsherrn nicht mehr mit der erforderlichen Gewissenhaftigkeit wahrzunehmen (vgl. BGHZ 39, 1, 2 f [BGH 07.01.1963 - VII ZR 149/61] ; BGH BB 1966, 99).

    Deshalb kann ein Einkaufskommissionär, der Verkäuferprovisionen entgegennimmt, hierdurch gegen seine vertragliche Treuepflicht verstoßen und aus diesem Grunde zur Herausgabe des dadurch Erlangten verpflichtet sein, ohne daß es darauf ankommt, ob der Kommittent durch diese Handlungsweise einen Schaden tatsächlich erlitten hat (vgl. RG JW 1905, 118; BGH BB 1966, 99).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2020 - 7 Sa 230/19

    Zahlungsanspruch eines Arbeitgebers wegen unmittelbar an einen Autoverkäufer

    Ein innerer Zusammenhang wird außerdem insbesondere angenommen, wenn die objektive Gefahr besteht, die Vorteilsgewährung könne dazu führen, dass der Beauftragte die Interessen seines Geschäftsherrn außer Acht lässt (BAG 11. April 2006 - 9 AZR 500/05 - Rn. 26 mwN.), sie nicht nach jeder Richtung hin auf das Gewissenhafteste berücksichtigt (BGH 28. Oktober 1965 - VII ZR 290/63 - Rn. 22 [ juris ]) bzw. sein Verhalten nicht allein an den Interessen des Auftraggebers auszurichtet (BGH 16. Juni 2016 - III ZR 282/14 - Rn. 31).
  • BGH, 19.05.1988 - VII ZR 315/86

    Herausgabe des vom Bauunternehmer an den Architekten gezahlten Honorars an den

    Daß die Vorteile nach dem Willen des Dritten gerade nicht für den Auftraggeber bestimmt waren, ist ohne Belang (Senatsurteile BGHZ 39, 1, 2 [BGH 07.01.1963 - VII ZR 149/61] mit Nachw.; vom 28. Oktober 1965 - VII ZR 290/63 = BB 1966, 99; ferner BGH, Urt. v. 14. November 1977 - II ZR 107/76 = WM 1978, 115, 117; NJW 1982, 1752 [BGH 24.02.1982 - IVa ZR 306/80]; WM 1987, 781, 782).
  • BGH, 15.12.1969 - II ZR 82/68

    Auflösung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts durch Erreichung des

    Auch trifft es zu, daß der Herausgabeanspruch nach § 667 BGB grundsätzlich alle für den Geschäftsführer persönlich bestimmten Vorteile umfaßt, die diesem aus einem mit der Geschäftsführung in innerem Zusammenhang stehenden Grunde zugeflossen sind, sofern die Besorgnis besteht, der Geschäftsführer könnte durch sie veranlaßt sein oder werden, die Interessen des Geschäftsherrn nicht nach jeder Richtung auf das Gewissenhafteste zu berücksichtigen (RGZ 99, 31, 33; 154, 309, 314; BGHZ 39, 1, 2 [BGH 07.01.1963 - VII ZR 149/61]; BGH BB 1966, 99).
  • OLG Düsseldorf, 21.05.1993 - 17 U 4/92
    Davon werden nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, alle Vorteile erfasst, die dem Auftragnehmer (der Beklagten) von dritter Seite zugewandt worden sind und in einem inneren Zusammenhang mit der Geschäftsbesorgung stehen; dieser innere Zusammenhang ist dann gegeben, wenn zu besorgen ist, dass der Auftragnehmer durch die Vorteile dazu veranlasst wird, die Interessen seines Geschäftsherrn (des Klägers) zu vernachlässigen (BGHZ 39, 1, 2 f; BB 1966, 99; MDR 1987, 825; Steffen in BGB RGRK, 12. Auflage 1974/78, § 667 Rdn. 7).
  • OLG Stuttgart, 19.02.1974 - 8 W 382/73
    In Spezialbranchen, in denen nur relativ wenige Unternehmen tätig sind, können Branchenbezeichnungen für eine Sachfirma ausreichen, wenn sie besonders eigentümlich sind oder neuartige Beschreibungen und Wortverbindungen enthalten (so auch Veismann, BB 1966, 99; Wellmann, BB 1961, 1102).
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