Weitere Entscheidung unten: BGH, 30.03.2000

Rechtsprechung
   BGH, 13.03.2003 - VII ZR 370/98   

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https://dejure.org/2003,23
BGH, 13.03.2003 - VII ZR 370/98 (https://dejure.org/2003,23)
BGH, Entscheidung vom 13.03.2003 - VII ZR 370/98 (https://dejure.org/2003,23)
BGH, Entscheidung vom 13. März 2003 - VII ZR 370/98 (https://dejure.org/2003,23)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • webshoprecht.de

    Zur Frage der Rechts- und Parteifähigkeit einer niederländischen Kapitalgesellschaft

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    EGBGB IntGesR; EG-Vertrag Art. 43, 48; ZPO § 50
    BGH-Entscheidung zu Überseering

  • Prof. Dr. Lorenz

    Internationales Gesellschaftsrecht: Gründungstheorie vs. Sitztheorie bei Sitzverlegung innerhalb der EG (Fortsetzung des Verfahrens "Überseering")

  • Wolters Kluwer

    Mängelrüge einer niederländischen Firma für in Deutschland ausgeführte Sanierungsarbeiten an einem Garagengebäude; Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften innerhalb von Mitgliedsstaaten des EG-Vertrages; Wirkung der Verlegung des Verwaltungssitzes in einen anderen ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    EG-Gesellschaft - Geltendmachung von vertraglichen Rechten

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Niederlassungsfreiheit: Rechtsfähigkeit einer niederländischen Gesellschaft bei Sitzverlegung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gesellschaft nach Europarecht

  • Judicialis

    ZPO § 50; ; EG-Vertrag Art. 43; ; EG-Vertrag Art. 48

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    § 50 ZPO; Art. 43, 48 EG-Vertrag

  • rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Rechtsfähigkeit einer niederländischen Gesellschaft - "Überseering"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 50; EG-Vertrag Art. 43, 48
    Rechtsstellung einer ausländischen Gesellschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Rechtsfähigkeit einer Gesellschaft aus der EU (Überseering)

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Klage einer niederländischen Gesellschaft (BV): Rechts- und Parteifähigkeit trotz ihres Verwaltungssitzes in Deutschland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Die Rechtsfähigkeit einer niederländischen Gesellschaft (BV) nach Verlegung ihres Verwaltungssitzes in die Bundesrepublik Deutschland

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Die GmbH allgemein - Der ausländische GmbH-Geschäftsführer - Die ausländische Gesellschaft mit Deutschlandabezug - Die deutsche GmbH mit Auslandsbezug - Die GmbH light

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    EGBGB IntGesR; EG-Vertrag Art. 43, 48; ZPO § 50
    BGH-Entscheidung zu Überseering

  • nomos.de PDF, S. 5 (Kurzinformation)

    Rechtsfähigkeit ausländischer Gesellschaften in Deutschland

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Rechtsfähigkeit einer niederländischen Gesellschaft (BV) nach Verlegung ihres Verwaltungssitzes in die Bundesrepublik Deutschland

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Gilt die Gründungstherorie für GmbHs jetzt auch in Deutschland?

Besprechungen u.ä. (3)

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Internationales Gesellschaftsrecht;Gründungstheorie; Parteifähigkeit

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 43, 48 EG; § 50 ZPO
    Zivilprozessrecht, Rechts- und Parteifähigkeit einer Gesellschaft nach grenzüberschreitender Sitzverlegung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    EU-Gesellschaft mit Sitz in Deutschland: Rechts- und parteifähig! (IBR 2003, 281)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 154, 185
  • NJW 2003, 1461
  • ZIP 2003, 718
  • MDR 2003, 825
  • EuZW 2003, 448 (Ls.)
  • ZMR 2003, 480
  • WM 2003, 835
  • BB 2003, 474
  • BB 2003, 915
  • DB 2003, 986
  • Rpfleger 2003, 444
  • JR 2003, 412
  • BauR 2003, 1072
  • NZG 2003, 431
  • ZfBR 2003, 455
 
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Wird zitiert von ... (81)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 05.11.2002 - C-208/00

    Überseering - Sitztheorie und Niederlassungsfreiheit

    Auszug aus BGH, 13.03.2003 - VII ZR 370/98
    Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 5. November 2002 - Rs. C-208/00 (Überseering) (NJW 2002, 3614 = NZG 2002, 1164 = EuZW 2002, 754) die vorgelegten Fragen wie folgt beschieden:.
  • BGH, 01.07.2002 - II ZR 380/00

    Rechtsfähigkeit einer Gesellschaft ausländischen Rechts nach Verlegung des

    Auszug aus BGH, 13.03.2003 - VII ZR 370/98
    a) Diese Rechtsanwendung läßt sich nicht damit erreichen, daß die Klägerin nach deutschem Recht nach Verlegung des Verwaltungssitzes jedenfalls eine rechtsfähige Personengesellschaft und damit als solche vor den deutschen Gerichten aktiv und passiv parteifähig ist (vgl. BGH, Urteil vom 1. Juli 2000 - II ZR 380/00, BGHZ 151, 204 = NJW 2002, 3539).
  • BGH, 30.03.2000 - VII ZR 370/98

    BGH läßt "Sitztheorie" durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften

    Auszug aus BGH, 13.03.2003 - VII ZR 370/98
    Daraus hat das Berufungsgericht konsequent abgeleitet, daß eine wirksam gegründete und nach niederländischem Recht fortbestehende BV nach Verlegung ihres Verwaltungssitzes in die Bundesrepublik Deutschland ihre vertraglichen Rechte vor deutschen Gerichten nicht durchsetzen kann, solange sie sich nicht nach den Regeln des deutschen Gesellschaftsrechts neu gegründet hat (vgl. Beschluß des Senats vom 30. März 2000 - VII ZR 370/98, m.w.N., EuZW 2000, 412 = IPRax 2000, 423 = NZG 2000, 926 = BauR 2000, 1222 = ZfBR 2000, 404).
  • BGH, 27.10.2008 - II ZR 158/06

    Trabrennbahn

    bb) Aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Entscheidungen "Centros", "Überseering" und "Inspire Art" (ZIP 1999, 438; 2002, 2037; 2003, 1885) hat sich der Bundesgerichtshof für diejenigen Auslandsgesellschaften, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des EWR oder in einem mit diesen aufgrund eines Staatsvertrages in Bezug auf die Niederlassungsfreiheit gleichgestellten Staat gegründet worden sind, der sog. Gründungstheorie angeschlossen (BGHZ 154, 185; 164, 148; BGH, Urt. v. 14. März 2005 - II ZR 5/03, ZIP 2005, 805).
  • BGH, 14.03.2005 - II ZR 5/03

    Haftung des Geschäftsführers einer in England gegründeten private limited company

    a) Nach der Rechtsprechung des EuGH ist die in einem Vertragsstaat nach dessen Vorschriften wirksam gegründete Gesellschaft in einem anderen Vertragsstaat - unabhängig von dem Ort ihres tatsächlichen Verwaltungssitzes - in der Rechtsform anzuerkennen, in der sie gegründet wurde (vgl. EuGH, Urt. v. 5. November 2002 - Rs C-208/00, ZIP 2002, 2037 - Überseering; bestätigt durch EuGH, Urt. v. 30. September 2003 - Rs C-167/01, ZIP 2003, 1885 - Inspire Art; vgl. auch BGHZ 154, 185, 189; vgl. ferner zur vergleichbaren Rechtslage beim Deutsch-Amerikanischen Freundschafts-, Handels- und Schiffahrtsvertrag: BGHZ 153, 353, 356 f.; Sen.Urt. v. 5. Juli 2004 - II ZR 389/02, ZIP 2004, 1402 m.w.Nachw.; BGH, Urt. v. 13. Oktober 2004 - I ZR 245/01, ZIP 2004, 2230, 2231).

    Aus der Anerkennung der Rechtsfähigkeit einer solchen Gesellschaft folgt zugleich, daß deren Personalstatut auch in bezug auf die Haftung für in ihrem Namen begründete rechtsgeschäftliche Verbindlichkeiten einschließlich der Frage nach einer etwaigen diesbezüglichen persönlichen Haftung ihrer Gesellschafter oder Geschäftsführer gegenüber den Gesellschaftsgläubigern maßgeblich ist (vgl. BGHZ 154, 185, 189 - auch zur passiven Parteifähigkeit; BGH, Urt. v. 23. April 2002 - XI ZR 136/01, NJW-RR 2002, 1359 f.; Sen.Urt. v. 5. Juli 2004 aaO, S. 1403).

  • BGH, 13.09.2004 - II ZR 276/02

    Begriff des Repräsentanten einer ausländischen Investmentgesellschaft; Haftung

    Die Rechts- und Parteifähigkeit der Beklagten zu 1 als "Ltd." nach dem Recht der British Virgin Islands, die gemäß Art. 182 Abs. 1, 183 Nr. 5 EGV i.V.m. Anh. II EGV in den Geltungsbereich der Niederlassungsfreiheit gemäß Art. 43 ff. EGV einbezogen sind, ist auch dann gegeben, wenn der tatsächliche Verwaltungssitz der Beklagten zu 1 sich in Deutschland befinden sollte (vgl. BGHZ 154, 185, 189; EuGH, Urt. v. 5. November 2002 - Rs C-208/00 "Überseering", ZIP 2002, 2037; v. 30. September 2003 - Rs C-167/01 "Inspire Art", ZIP 2003, 1885 ff. zu Nr. 95 f.), was das Berufungsgericht offen gelassen hat.
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Rechtsprechung
   BGH, 30.03.2000 - VII ZR 370/98   

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https://dejure.org/2000,207
BGH, 30.03.2000 - VII ZR 370/98 (https://dejure.org/2000,207)
BGH, Entscheidung vom 30.03.2000 - VII ZR 370/98 (https://dejure.org/2000,207)
BGH, Entscheidung vom 30. März 2000 - VII ZR 370/98 (https://dejure.org/2000,207)
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Sitzverlegung der niederländischen BV nach Deutschland

§ 50 Abs. 1 ZPO, Art. 3 ff EGBGB, deutsches internationales Gesellschaftsrecht (vgl. Art. 37 Nr. 2 EGBGB und § 23 BGB), Vorlage an den EuGH zur Frage der Vereinbarkeit der "Sitztheorie" mit der Niederlassungsfreiheit für Gesellschaften (Art. 43, 48 EG) (Hinweis: mit Urteil vom 5.11.02, Rs. C-208/00, "Überseering", hat der EuGH in der Sache die Unvereinbarkeit festgestellt, vgl. hierzu auch Art. 293 EG)

Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Niederlassungsfreiheit für Gesellschaften - Rechtsfähigkeit - Parteifähigkeit

  • Judicialis

    ZPO § 50; ; EG-Vertrag Art. 43; ; EG-Vertrag Art. 48

  • ra.de
  • Juristenzeitung

    Zur Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften in der EG

  • rechtsportal.de

    EG-Vertrag Art. 43, Art. 48; ZPO § 50
    Beurteilung der Rechtsfähigkeit und der Parteifähigkeit einer Gesellschaft aus Mitgliedsstaaten der EG

  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Rechtsfähigkeit und der Parteifähigkeit einer Gesellschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof läßt "Sitztheorie" durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften überprüfen

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Die GmbH allgemein - Der ausländische GmbH-Geschäftsführer - Die ausländische Gesellschaft mit Deutschlandabezug - Die deutsche GmbH mit Auslandsbezug - Die GmbH light

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    EGBGB Internationales Gesellschaftsrecht Vorlage an EuGH zur Sitztheorie
    EGBGB Internationales Gesellschaftsrecht Vorlage an EuGH zur Sitztheorie

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
  • zaoerv.de PDF, S. 68 (Kurzinformation)

    Gemeinschaftsrecht und innerstaatliches Recht

Besprechungen u.ä. (5)

  • Notare Bayern PDF, S. 80 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    § 50 ZPO; Art. 43 EG; Art. 48 EG
    Sitztheorie

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Vereinbarkeit der Sitztheorie mit Gemeinschaftsrecht der Europäischen Union

  • Alpmann Schmidt | RÜ (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 43, 48 EGV; § 50 ZPO
    Gesellschaftsrecht, Rechts- und Parteifähigkeit einer Gesellschaft nach grenzüberschreitender Sitzverlegung

  • meilicke-hoffmann.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Sitztheorie versus Niederlassungsfreiheit? (RA Dr. Wienand Meilicke; GmbH-Rundschau 2000, 715)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Bleibt eine ausländische Gesellschaft rechts- und parteifähig, die ihren Sitz ins Inland verlegt? BGH fragt EuGH! (IBR 2000, 293)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2000, 967
  • DNotZ 2000, 782
  • EuZW 2000, 412
  • WM 2000, 1257
  • BB 2000, 1106
  • BB 2000, 555
  • DB 2000, 1114
  • BauR 2000, 1222
  • NZG 2000, 1025 (Ls.)
  • NZG 2000, 926
  • NZG 2001, 21
  • ZfBR 2000, 291 (Ls.)
  • ZfBR 2000, 404
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.03.1986 - V ZR 10/85

    Parteifähigkeit eines in der Bundesrepublik nicht rechtsfähigen ausländischen

    Auszug aus BGH, 30.03.2000 - VII ZR 370/98
    Es kommt vielmehr darauf an, ob die Gesellschaft nach dem Recht des Gründungsstaates fortbesteht und ob sie auch nach deutschem Recht rechtsfähig ist (vgl. BGH, Urteile vom 30. Januar 1970 - V ZR 139/68, BGHZ 53, 181, 183 und vom 21. März 1986 - V ZR 10/85, BGHZ 97, 269, 271 f.).

    Um am Rechtsverkehr teilnehmen zu können, muß sie sich in einer Weise neu gründen, die zur Rechtsfähigkeit nach deutschem Recht führt (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 1986 - V ZR 10/85, BGHZ 97, 269, 272).

  • BGH, 30.01.1970 - V ZR 139/68

    deutsch-liechtensteinische Anstalt - Art. 3 ff EGBGB, internationales

    Auszug aus BGH, 30.03.2000 - VII ZR 370/98
    Es kommt vielmehr darauf an, ob die Gesellschaft nach dem Recht des Gründungsstaates fortbesteht und ob sie auch nach deutschem Recht rechtsfähig ist (vgl. BGH, Urteile vom 30. Januar 1970 - V ZR 139/68, BGHZ 53, 181, 183 und vom 21. März 1986 - V ZR 10/85, BGHZ 97, 269, 271 f.).
  • EuGH, 09.03.1999 - C-212/97

    Centros

    Auszug aus BGH, 30.03.2000 - VII ZR 370/98
    b) Im Urteil vom 9. März 1999 (Rs. C-212/97 - "Centros"-, NJW 1999, 2027) hat der Gerichtshof die Weigerung einer dänischen Behörde beanstandet, die Zweigniederlassung einer Gesellschaft im Handelsregister einzutragen, die im Vereinigten Königreich nach den dortigen Bestimmungen wirksam gegründet worden war.
  • EuGH, 27.09.1988 - 81/87

    The Queen / Treasury und Kommissioners of Inland Revenue, ex parte Daily Mail und

    Auszug aus BGH, 30.03.2000 - VII ZR 370/98
    a) Im Urteil vom 27. September 1988 (Rs 81/87 - "Daily Mail" -, EuGHE 1988, 5483 = NJW 1989, 2186) hat der Gerichtshof ausgeführt, Gesellschaften könnten von ihrer Niederlassungsfreiheit durch Gründung von Agenturen, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften sowie dadurch Gebrauch machen, daß sie ihr Kapital vollständig auf eine neu gegründete Gesellschaft übertrügen.
  • BGH, 13.03.2003 - VII ZR 370/98

    Die Rechtsfähigkeit einer niederländischen Gesellschaft (BV) nach Verlegung ihres

    Daraus hat das Berufungsgericht konsequent abgeleitet, daß eine wirksam gegründete und nach niederländischem Recht fortbestehende BV nach Verlegung ihres Verwaltungssitzes in die Bundesrepublik Deutschland ihre vertraglichen Rechte vor deutschen Gerichten nicht durchsetzen kann, solange sie sich nicht nach den Regeln des deutschen Gesellschaftsrechts neu gegründet hat (vgl. Beschluß des Senats vom 30. März 2000 - VII ZR 370/98, m.w.N., EuZW 2000, 412 = IPRax 2000, 423 = NZG 2000, 926 = BauR 2000, 1222 = ZfBR 2000, 404).
  • BGH, 01.07.2002 - II ZR 380/00

    Rechtsfähigkeit einer Gesellschaft ausländischen Rechts nach Verlegung des

    Der Klägerin könnte das Recht, ihre Ansprüche vor deutschen Gerichten geltend zu machen, auch dann nicht versagt werden, wenn sie ihren tatsächlichen Verwaltungssitz in Deutschland hätte und nach der hier überwiegend vertretenen Sitztheorie (BGHZ 53, 181, 183; 78, 318, 334; 97, 269, 271; BGH, Urt. v. 8. Oktober 1991 - XI ZR 64/90, ZIP 1991, 1582; Beschl. v. 30. März 2000 - VII ZR 370/98, DB 2000, 1114; BFH, BStBl. II 1992, 263, 720; BayObLG, NJW-RR 1993, 43; Staudinger/Großfeld, Internationales Gesellschaftsrecht, 13. Aufl. Rdn. 24) nicht entsprechend ihrem Gründungsstatut als Gesellschaft mit beschränkter Haftung ("Limited Company") nach dem auf der Kanalinsel J. geltenden Recht zu behandeln wäre.
  • BGH, 29.01.2003 - VIII ZR 155/02

    Partei- und Prozeßfähigkeit einer in den USA gegründeten Gesellschaft mit

    Es kommt vielmehr darauf an, ob die Gesellschaft nach dem Recht des Gründungsstaates fortbesteht und ob sie nach deutschem Recht rechtsfähig ist (BGH, Beschluß vom 30. März 2000 - VII ZR 370/98, ZIP 2000, 967 unter B 2 a).

    Insbesondere die Niederlassungsfreiheit hat die volle Anerkennung der Rechts- und Parteifähigkeit mit zum Inhalt (vgl. Beitzke, aaO S. 10; vgl. nunmehr auch EuGH, Urteil vom 5. November 2002 - C 208/00 - NJW 2002, 3614 = WM 2002, 2372 zum Vorlagebeschluß des Bundesgerichtshofs vom 30. März 2000 - VII ZR 370/98, ZIP 2000, 967 zum Verstoß gegen die in den Art. 43 EG und 48 EG zuerkannte Niederlassungsfreiheit aufgrund der Anwendung der Sitztheorie).

  • OLG Hamm, 26.05.2006 - 30 U 166/05

    Parteifähig einer Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht - Wirksamkeit eines

    Der EuGH habe entschieden, dass das Erfordernis, die Gesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland neu zu gründen, der Negierung der Niederlassungsfreiheit gleich komme (EuGH, NZG 2000, 926 = EuZW 2000, 412 Rdnr. 81).

    Es stelle eine mit den Art. 43 und 48 EG grundsätzlich nicht vereinbare Beschränkung der Niederlassungsfreiheit dar, wenn ein Mitgliedstaat sich unter anderem deshalb weigere, die Rechtsfähigkeit einer Gesellschaft, die nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaats gegründet worden sei und dort ihren satzungsmäßigen Sitz habe, anzuerkennen, weil die Gesellschaft im Anschluss an den Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile durch in seinem Hoheitsgebiet wohnende eigene Staatsangehörige ihren tatsächlichen Verwaltungssitz in sein Hoheitsgebiet verlegt haben solle, mit der Folge, dass die Gesellschaft im Aufnahmemitgliedstaat nicht zu dem Zweck parteifähig sei, ihre Ansprüche aus einem Vertrag geltend zu machen, es sei denn, dass sie sich nach dem Recht dieses Aufnahmestaats neu gründe (EuGH, NZG 2000, 926 = EuZW 2000, 412 Rdnr. 82).

  • BFH, 20.06.2000 - VIII R 32/98

    Keine Lifo-Bewertung bei hohen Erwerbsaufwendungen

    Abgesehen von den gegen letztere Erwägung im wirtschaftswissenschaftlichen Schrifttum erhobenen Bedenken (vgl. Fülling, a.a.O., 168 ff., 178), lässt diese Ansicht nicht nur außer Acht, dass die genannte Erläuterungspflicht nicht darauf zielt, stille Reserven, sondern --auch im Zusammenhang mit der Gruppenbewertung nach dem gewogenen Durchschnittswert (§ 240 Abs. 4 HGB)-- erhebliche Wertunterschiede zu den Tagespreisen zu dokumentieren (Beck'scher Bilanzkommentar, 4. Aufl., § 284 Rz. 180; Dörner/Wirth in Küting/Weber, a.a.O., §§ 284-288 HGB Rz. 133), und nur von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften zu erfüllen ist (§ 288 Satz 1 HGB; zur Rechtslage aufgrund des Kapitalgesellschaften- und Co-Richtlinie-Gesetzes --KapCoRiLiG-- vom 24. Februar 2000, BGBl I 2000, 154 vgl. Theile, BB 2000, 555, 560).
  • OLG Celle, 10.12.2002 - 9 W 168/01

    Unterbrechung und Aussetzung

    Das Verfahren wird bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften über die Fragen in dem Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs vom 30. März 2000 (Az: VII ZR 370/98) ausgesetzt.

    Der Senat möchte mit dem angefochtenen Beschluss, dem Bundesgerichtshof (DB 2000, 1114 ff.) und dem BayObLG (NJW-RR 1999, 401) der sog. Sitztheorie folgen.

    Der Bundesgerichtshof hat den EuGH deshalb in einem Beschluss vom 30. März 2000 (u. a. abgedruckt in DB 2000, 1114 ff.) ersucht, zu der Frage Stellung zu nehmen, ob die Versagung der Rechts und Parteifähigkeit als Rechtsfolge aus der Anwendung der Sitztheorie im Falle des Zuzugs einer ausländischen Gesellschaft gegen die Niederlassungsfreiheit verstoße und (ggf.) ob es die Niederlassungsfreiheit für Gesellschaften (Art. 43 und 48 EGV) gebiete, die Rechts und Parteifähigkeit nach dem Recht des Gründungsstaats zu beurteilen.

  • OLG Hamm, 12.09.2007 - 30 U 43/07

    Zahlung der Miete für die Anmietung einer Tierarztpraxis und eines Pferdestalles

    Der EuGH habe entschieden, dass das Erfordernis, die Gesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland neu zu gründen, der Negierung der Niederlassungsfreiheit gleich komme (EuGH, NZG 2000, 926 = EuZW 2000, 412 Rdnr. 81).

    Es stelle eine mit den Art. 43 und 48 EG grundsätzlich nicht vereinbare Beschränkung der Niederlassungsfreiheit dar, wenn ein Mitgliedstaat sich unter anderem deshalb weigere, die Rechtsfähigkeit einer Gesellschaft, die nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaats gegründet worden sei und dort ihren satzungsmäßigen Sitz habe, anzuerkennen, weil die Gesellschaft im Anschluss an den Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile durch in seinem Hoheitsgebiet wohnende eigene Staatsangehörige ihren tatsächlichen Verwaltungssitz in sein Hoheitsgebiet verlegt haben solle, mit der Folge, dass die Gesellschaft im Aufnahmemitgliedstaat nicht zu dem Zweck parteifähig sei, ihre Ansprüche aus einem Vertrag geltend zu machen, es sei denn, dass sie sich nach dem Recht dieses Aufnahmestaats neu gründe (EuGH, NZG 2000, 926 = EuZW 2000, 412 Rdnr. 82).

  • OLG Celle, 22.11.2001 - 9 W 168/01

    Eintragung ins Handelsregister; ausländische GmbH

    Das Verfahren wird bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften über die Fragen in dem Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs vom 30. März 2000 (Az: VII ZR 370/98) ausgesetzt.

    Der Senat möchte mit dem angefochtenen Beschluss, dem Bundesgerichtshof (DB 2000, 1114 ff.) und dem BayObLG (NJW-RR 1999, 401) der sog. Sitztheorie folgen.

    Der Bundesgerichtshof hat den EuGH deshalb in einem Beschluss vom 30. März 2000 (u. a. abgedruckt in DB 2000, 1114 ff.) ersucht, zu der Frage Stellung zu nehmen, ob die Versagung der Rechts- und Parteifähigkeit als Rechtsfolge aus der Anwendung der Sitztheorie im Falle des Zuzugs einer ausländischen Gesellschaft gegen die Niederlassungsfreiheit verstoße und (ggf.) ob es die Niederlassungsfreiheit für Gesellschaften (Art. 43 und 48 EGV) gebiete, die Rechts- und Parteifähigkeit nach dem Recht des Gründungsstaats zu beurteilen.

  • OLG Zweibrücken, 26.03.2003 - 3 W 21/03

    Handelsregisterrecht: Eintragung der Zweigniederlassung einer im EU-Ausland

    Auf Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs vom 30. März 2000 (DB 2000, 1114) hat der Europäische Gerichtshof seine "Centros-Rechtsprechung" in dem Urteil "Überseering" vom 5. November 2002 in der Rechtssache C-208/00 (abgedruckt in NJW 2002, 3614 = ZIP 2002, 2037 = WM 2002, 2372 = BB 2002, 2402 = DNotZ 2003, 139) dahin fortentwickelt, dass es gegen die Niederlassungsfreiheit verstößt, wenn einer nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaates gegründeten und dort satzungsgemäß ansässigen Gesellschaft im Anschluss an die Verlegung des tatsächlichen Verwaltungssitzes im Aufnahmemitgliedstaat die Rechts- und Parteifähigkeit abgesprochen wird.
  • BFH, 26.04.2001 - V R 50/99

    Vorsteuerabzug bei Einschaltung einer Domizilgesellschaft

    Es kommt vielmehr darauf an, ob die Gesellschaft nach dem Recht des Gründungsstaates fortbesteht und ob sie auch nach deutschem Recht rechtsfähig ist (vgl. BGH-Urteile vom 30. Januar 1970 V ZR 139/68, BGHZ 53, 181, 183, und vom 21. März 1986 V ZR 10/85, BGHZ 97, 269, 271 f.; BFH-Urteil vom 23. Juni 1992 IX R 182/87, BFHE 168, 285, BStBl II 1992, 972, m.w.N.; BGH-Beschluss vom 30. März 2000 VII ZR 370/98, Internationales Steuerrecht 2000, 382, Der Betrieb 2000, 1114).
  • OLG Hamm, 01.02.2001 - 15 W 390/00

    Sitzverlegung einer GmbH in das EG-Ausland

  • OLG Hamm, 24.04.2002 - 8 U 87/01

    Verwaltungssitz einer ausländischen juristischen Personen

  • AG Saarbrücken, 25.02.2005 - 106 IN 3/05

    Insolvenzverfahren über das Vermögen einer englischen Limited; Ausschließliche

  • OLG Naumburg, 06.12.2002 - 7 Wx 3/02

    Verweigerung der Eintragung der Zweigniederlassung einer Limited nach englischem

  • BFH, 27.04.2001 - V B 16/01

    Ausländische GmbH; Prozessfähigkeit

  • OLG Zweibrücken, 10.07.2002 - 1 U 38/02

    Parteifähigkeit einer im Ausland gegründeten Gesellschaft: Vereinbarkeit der

  • OLG Köln, 07.09.2001 - 19 U 83/01
  • OLG Düsseldorf, 06.11.2002 - 3 Wx 111/02

    Die Rechtsfähigkeit und Eintragungsfähigkeit einer juristischen Person beurteilt

  • LG Hagen, 02.12.2002 - 10 S 220/02

    Persönliche Haftung von Gesellschaftern neben dem Gesellschaftsvermögen;

  • VG Oldenburg, 31.08.2000 - 12 B 2984/00

    Gewerbeuntersagung bei Strohmanngründung aus dem Ausland

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