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   BGH, 22.01.1987 - VII ZR 376/85   

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https://dejure.org/1987,6091
BGH, 22.01.1987 - VII ZR 376/85 (https://dejure.org/1987,6091)
BGH, Entscheidung vom 22.01.1987 - VII ZR 376/85 (https://dejure.org/1987,6091)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 1987 - VII ZR 376/85 (https://dejure.org/1987,6091)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erstattungsansprüche eines Bestellers gegen den Unternehmer bei Mängeln am Bauwerk

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattungsansprüche eines Bestellers gegen den Unternehmer bei Mängeln am Bauwerk

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 797
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 12.10.1993 - X ZR 65/92

    Schätzung des Schadens bei feststehendem Haftungsgrund und Schadenseintritt;

    Auch wenn damit der Sachverhalt nicht vollen Umfangs erschöpft wird, ist vielmehr zu prüfen, in welchem Umfang dieser eine hinreichende Grundlage für die Schätzung zumindest eines in jedem Fall eingetretenen Mindestschadens bietet (BGH, Urt. v. 16.03.1959 - III ZR 20/58, NJW 1959, 1079; v. 16.12.1963 - III ZR 47/63, NJW 1964, 589; v. 05.07.1967 - VIII ZR 64/65, BB 1969, 651; v. 05.05.1970 - VI ZR 212/68, BGHZ 54, 45, 55; v. 22.10.1987 - III ZR 197/86, NJW-RR 1988, 410; v. 22.11.1987 - VII ZR 376/85, NJW-RR 1987, 797 u. v. 23.10.1991 - XII ZR 144/90, NJW-RR 1992, 202).

    Im übrigen hätte der Beklagte - wie die Revision ebenfalls zu Recht rügt - nicht nur - wie im Termin vom 6. November 1991 nach dem Inhalt des Protokolls in allgemeiner Form geschehen - auf die Notwendigkeit weiterer Substantiierung seiner Ausführungen hingewiesen werden müssen (BGH, Urt. v. 23.01.1987 - VII ZR 376/85, NJW-RR 1987, 797); vielmehr hätte das Berufungsgericht gegebenenfalls vor einer vollständigen Abweisung der Klage auch über den Sachvortrag hinaus in eine Aufklärung durch Sachverständigengutachten zu den Kosten einer nach Lage der Dinge angemessenen Ladeneinrichtung eintreten müssen (vgl. § 144 Abs. 1 ZPO; vgl. dazu BGH, Urt. v. 24.06.1968 - III ZR 37/66, VersR 1968, 987).

  • OLG Brandenburg, 14.11.2001 - 14 U 43/01

    Berufungs wegen mangelhafter Prozessführung und fehlerhafter Behandlung von

    Wegen mangelnder Substantiierung darf die Klage grundsätzlich nicht abgewiesen werden, bevor das Gericht den Kläger von Amts wegen (§§ 139, 278 Abs. 3 ZPO) auf den Mangel der Klagebegründung hingewiesen und auf die Ergänzung des Sachvortrages hingewirkt hat (BGH Rpfl 1977, 359, 360; FamRZ 1984, 165; NJW 1986, 776, 777; NJW-RR 1987, 797; MDR 1989, 347; NJW-RR 1991, 256; Zöller aaO Rn 11).
  • LG Wiesbaden, 12.05.2022 - 2 S 20/19

    Anwendbarkeit der §§ 307 ff. BGB im Rahmen einer Kapitalanlage

    Zwar hat das Amtsgericht einen diesbezüglichen Hinweis verfahrensfehlerhaft unterlassen, da die Abweisung einer Klage wegen Unsubstantiiertheit nur erfolgen darf, wenn zuvor auf diese Substantiierungs-Bedenken des Gerichts hingewiesen worden ist (vgl. BGH NJW-RR 1987, 797).
  • OLG Koblenz, 13.02.2012 - 5 U 1380/11

    Haftung des Schulträgers für Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch ein

    Sie wird auch nicht von der dazu in der Rechtsmittelbegründungsschrift angeführten gerichtlichen Entscheidungen getragen: Aus BGH NJW-RR 1987, 797 ist lediglich zu entnehmen, dass eine gerichtliche Mitteilung geboten ist, wenn ein Geschädigter Angaben gemacht hat, die eine Schadensschätzung nach § 287 ZPO erlauben, das Gericht aber gleichwohl nicht von einer solchen Möglichkeit Gebrauch machen will.
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