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   BGH, 30.01.1964 - VII ZR 5/63   

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BGH, 30.01.1964 - VII ZR 5/63 (https://dejure.org/1964,49)
BGH, Entscheidung vom 30.01.1964 - VII ZR 5/63 (https://dejure.org/1964,49)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 1964 - VII ZR 5/63 (https://dejure.org/1964,49)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 41, 104
  • NJW 1964, 1129
  • MDR 1964, 410
 
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  • BGH, 26.09.1996 - I ZR 265/95

    Altunterwerfung I - Wegfall des Unterlassungsanspruchs

    Voraussetzung für eine solche außerordentliche Kündigung ist, daß dem Schuldner die weitere Erfüllung des Vertrages unter Berücksichtigung aller Umstände und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht zugemutet werden kann (st. Rspr.; BGHZ 41, 104, 108; BGH, Urt. v. 10.5.1984 - I ZR 94/82, GRUR 1984, 754, 756 - Gesamtdarstellung rheumatischer Krankheiten; Urt. v. 2.2.1989 - IX ZR 182/87, NJW 1989, 1482, 1483; Urt. v. 2.5.1991 - I ZR 184/89, GRUR 1992, 112, 114 - pulp-wash).
  • BGH, 24.07.2003 - IX ZB 539/02

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Insolvenzverfahren; Statthaftigkeit der

    Dieser Begriff bringt vielmehr zum Ausdruck, daß das gerichtliche Verfahren in Zusammenhang stehen muß mit den aus der Ehe erwachsenen persönlichen oder wirtschaftlichen Bindungen und Beziehungen (BGHZ 31, 384, 385 ff; 41, 104, 111 f).
  • BGH, 05.11.1992 - IX ZR 200/91

    Wirksamkeit der Teilkündigung eines Vertrages

    Im Rahmen einer sachgerechten Beratung hätte der Beklagte zu 1) die Klägerin darüber aufklären müssen, daß sie wegen der damals behaupteten Verstöße gegen ihr ausschließliches Vertriebsrecht den gesamten Vertrag mit der O. aus wichtigem Grunde kündigen durfte, wenn die weitere Durchführung des auf Dauer angelegten Vertrages erheblich gefährdet und deswegen der Klägerin nicht mehr zuzumuten war (§ 242 BGB; vgl. BGHZ 41, 104, 108; BGH, Urt. v. 14. Juni 1972 - VIII ZR 153/71, DB 1972, 2054, 2055 [BGH 14.06.1972 - VIII ZR 153/71]; v. 11. Februar 1981 - VIII ZR 312/79, NJW 1981, 1264, 1265; v. 2. Februar 1989 - IX ZR 182/87, NJW 1989, 1482, 1483), daß sie aber keinesfalls ein Recht zur Teilkündigung des Vertrages betreffend ihre Mindestabnahmepflicht hatte.
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   BGH, 11.05.1964 - VII ZR 5/63   

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BGH, Entscheidung vom 11.05.1964 - VII ZR 5/63 (https://dejure.org/1964,3755)
BGH, Entscheidung vom 11. Mai 1964 - VII ZR 5/63 (https://dejure.org/1964,3755)
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