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   BGH, 24.01.1974 - VII ZR 52/73   

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https://dejure.org/1974,2246
BGH, 24.01.1974 - VII ZR 52/73 (https://dejure.org/1974,2246)
BGH, Entscheidung vom 24.01.1974 - VII ZR 52/73 (https://dejure.org/1974,2246)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 1974 - VII ZR 52/73 (https://dejure.org/1974,2246)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Konkurrenzklausel - Fristlose Kündigung - Versicherungsvertreter

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Vereinbarter wichtiger Grund bei Konkurrenztätigkeit, Wettbewerbstätigkeit, Anzeigepflicht bei der Übernahme weiterer Vertretungen in derselben Branche, Verletzung der Verpflichtung zur Anzeige der Übernahme weiterer Vertretungen, Mitteilungspflicht, Offenbarungspflicht, ...

Papierfundstellen

  • VersR 1974, 570
  • WM 1974, 350
  • DB 1974, 1022
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OLG Stuttgart, 30.11.2009 - 5 U 52/09

    Versicherungsvertreter: Zumutbarkeitsprüfung bei außerordentlicher Kündigung

    Die Geringfügigkeit einer Wettbewerbstätigkeit des Handelsvertreters und insbesondere der Umstand, dass der Unternehmer an den an ein Konkurrenzunternehmen vermittelten Kunden kein eigenes wirtschaftliches Interesse hat, kann in Einzelfällen zwar zur einschränkenden Auslegung eines vertraglichen Konkurrenzverbots oder auch zu einem Anspruch des Handelsvertreters auf Zustimmung zur Aufnahme der Konkurrenztätigkeit führen (vgl. dazu BGH VersR 1974, 570).

    Einer vorhergehenden Abmahnung bedarf es dabei grundsätzlich nicht, weil ein Wettbewerbsverstoß die Vertrauensbasis des Vertrages in der Regel so erschüttert, dass sie auch durch eine Abmahnung nicht wieder hergestellt werden kann (vgl. BGH NJW-RR 2001, 334; BGH NJW-RR 99, 1481; BGH WM 1974, 350; OLG München, Beschluss vom 24.03.2009, Az. 7 U 5575/08, zit. nach juris; Semler in Martinek/Semler/Habermeier, Handbuch des Vertriebsrechts, 2. Aufl. 2003 m.w.N., § 14 Rdnr. 18; Thume in Küstner/Thume, Handbuch des gesamten Außendienstrechts, 7. Aufl. 2003, Rdnr. 1342).

    So wird etwa ein fristloses Kündigungsrecht des Unternehmers verschiedentlich dann abgelehnt, wenn mit der anderweitigen Vertriebstätigkeit ein Kundenkreis angesprochen wurde, den der Unternehmer selbst gar nicht bedient (OLG München vom 16.11.1990, HVR Nr. 699; Thume in Küstner/Thume, a.a.O., Rdnr. 1344; Busche, a.a.O., § 89 a Rdnr. 20; Semler, a.a.O., § 14 Rdnr. 18), wenn der Unternehmer die Tätigkeit eines Handelsvertreters hätte genehmigen müssen (BGH VersR 1969, 995), wenn sich der Unternehmer selbst vertragswidrig verhalten hat (BGH NJW-RR 1992, 481; WM 1974, 350) oder wenn der Unternehmer durch sein eigenes Verhalten zum Ausdruck gebracht hat, dass ihm ein weiteres Festhalten am Vertrag bis zur nächsten ordentlichen Kündigungsmöglichkeit zuzumuten ist (OLG Nürnberg, BB 1965, 809).

    (2) Vor dem Hintergrund, dass es beim Wettbewerbsverbot vorrangig um den Erhalt des Vertrauensverhältnisses zum Handelsvertreter geht (Emde in Handelsgesetzbuch Großkommentar, 5. Aufl. 2008, § 89 a Rdnr. 27), kann zwar gerade der Umstand, dass eine - wenn auch geringfügige und wirtschaftlich belanglose - Vertragsverletzung hinter dem Rücken des vertretenen Unternehmens ausgeübt wurde, erhebliches Gewicht erlangen und im Rahmen der erforderlichen Abwägung letztlich den Ausschlag zulasten des Handelsvertreters geben (BGH WM 1974, 350; OLG Stuttgart OLGR 1999, 51).

    Dieser Rechtsauffassung des Senats stehen die Ausführungen des Bundesgerichtshofs in seiner Entscheidung vom 24.01.1974 (WM 1974, 350) nicht entgegen.

  • BGH, 10.11.2010 - VIII ZR 327/09

    Vertragliches Wettbewerbsverbot im Handelsvertretervertrag: Fristlose Kündigung

    Der Rechtsprechung des II. Zivilsenats haben sich der VII. und der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs angeschlossen (Urteile vom 24. Januar 1974 - VII ZR 52/73, WM 1974, 350 unter 1; vom 7. Juli 1988 - I ZR 78/87, aaO unter II 1 und III 1).

    Im Urteil des VII. Zivilsenats vom 24. Januar 1974 (VII ZR 52/73, aaO) wird ausdrücklich hervorgehoben, dass ein vertragliches Konkurrenzverbot unter besonderen Umständen einschränkend auszulegen sein kann.

  • BGH, 03.05.1995 - VIII ZR 95/94

    Anfechtung des Handelsvertretervertrages wegen arglistiger Täuschung;

    aa) Zwar ist es im Grundsatz zutreffend, daß der Handelsvertreter sogar ohne vertragliches Wettbewerbsverbot verpflichtet ist, den Unternehmer von der Übernahme einer weiteren Vertretung in derselben Branche zu unterrichten und daß die Unterlassung einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung des Vertrages auch dann darstellen kann, wenn der Unternehmer nicht geschädigt worden ist (BGH, Urteil vom 24. Januar 1974 - VII ZR 52/73 = WM 1974, 350 unter 2 c; BGH, Urteil vom 19. November 1976 - I ZR 84/75 = WM 1977, 318 f).
  • BGH, 27.06.1979 - IV ZR 176/77

    Bauwesenversicherung: Umfang

    Gegenstand der Versicherung ist das Bauwerk in allen Stadien seiner Entstehung (Martin VW 1974, 993, 995; Wussow VersR 1974, 570, 572).
  • BGH, 19.11.1976 - I ZR 84/75

    Kündigung aus wichtigem Grund wegen schuldhaften Verhaltens des Vertragspartners

    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, daß der Handelsvertreter - sogar ohne vertragliches Wettbewerbsverbot - verpflichtet ist, den Unternehmer von der Übernahme einer weiteren Vertretung in derselben Branche zu unterrichten und daß die Unterlassung einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung des Vertrages auch dann darstellen kann, wenn der Unternehmer nicht geschädigt worden ist (vgl. BB 1974, 714 m.w.N.).
  • BGH, 21.11.1980 - I ZR 118/78

    Grobe Pflichtverletzung eines Handelsvertreters durch Unterschieben nicht

    Denn für die Entscheidung, ob einem Vertragsteil die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses mindestens bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist noch zuzumuten ist, spielt im Rahmen der Gesamtwürdigung aller Umstände sein eigenes Verhalten eine erhebliche Rolle (BGH v. 24.1.1974 - VII ZR 52/73 = WM 1974, 350, 351); und zwar regelmäßig auch dann, wenn die gegeneinander erhobenen Vorwürfe nicht in unmittelbarem Zusammenhang stehen (BGH vom 29.11.1965 - VII ZR 202/63 = BGHZ 44, 271, 275 = NJW 1966, 347, 348).
  • BGH, 27.05.1974 - VII ZR 16/73

    Geltendmachung entgangener Superprovisionen aus einem Verkaufsleitervertrag -

    Das Revisionsgericht kann die Entscheidung des Tatrichters darüber, ob ein wichtiger Kündigungsgrund bestanden hat, nur beschränkt nachprüfen, nämlich darauf, ob der Tatrichter den Rechtsbegriff des wichtigen Grundes verkannt, wesentliche Umstände übersehen oder nicht vollständig gewürdigt, Erfahrungssätze verletzt hat oder ob ihm sonst gerügte Verfahrensverstöße unterlaufen sind (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. zuletzt Urteil vom 24. Januar 1974 - VII ZR 52/73 = WM 1974, 350).
  • LG München I, 25.11.2016 - 15 O 3995/16

    - Die Bayerische 1 -, wichtiger Grund, Verletzung der Ausschließlichkeitsbindung,

    Einer vorhergehenden Abmahnung bedarf es bei einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verstoß des HV gegen das Wettbewerbsverbot grundsätzlich nicht, weil ein Wettbewerbsverstoß die Vertrauensbasis des Vertrages in der Regel so erschüttert, dass sie auch durch eine Abmahnung nicht wieder hergestellt werden kann (unter Bezugnahme auf OLG Stuttgart, 30.11.2009 - 5 U 52/09 - LS 21, BGH , 17.01.2001 LS 13 ff. , NJW-RR 01, 334; 26.05.1999 LS 8 , NJW-RR 99, 1481; WM 74, 350; OLG München, 24.03.2009 - 7 U 5575/08 - LS 4 ).
  • LG München, 25.11.2016 - 15 O 3995/16

    - Die Bayerische 1 -, wichtiger Grund, Verletzung der Ausschließlichkeitsbindung,

    Einer vorhergehenden Abmahnung bedarf es bei einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verstoß des HV gegen das Wettbewerbsverbot grundsätzlich nicht, weil ein Wettbewerbsverstoß die Vertrauensbasis des Vertrages in der Regel so erschüttert, dass sie auch durch eine Abmahnung nicht wieder hergestellt werden kann (unter Bezugnahme auf OLG Stuttgart, 30.11.2009 - 5 U 52/09 - LS 21, BGH , 17.01.2001 LS 13 ff. , NJW-RR 01, 334; 26.05.1999 LS 8 , NJW-RR 99, 1481; WM 74, 350; OLG München, 24.03.2009 - 7 U 5575/08 - LS 4 ).
  • BGH, 09.05.1974 - VII ZR 34/72

    Vorliegen einer Umsatzminderung aufgrund einer verbotenen Konkurrenztätigkeit im

    Das Revisionsgericht kann die Entscheidung des Tatrichters, ob ein wichtiger Kündigungsgrund bestanden hat, nur beschränkt nachprüfen, nämlich darauf, ob der Tatrichter den Rechtsbegriff des wichtigen Grundes verkannt, wesentliche Umstände übersehen oder nicht vollständig gewürdigt, Erfahrungssätze verletzt hat oder ob ihm sonst gerügte Verfahrensverstöße unterlaufen sind (ständige Rechtsprechung des Senats:Urteile vom 8. Juni 1961 - VII ZR 55/60 - = VersR 1961, 825;vom 30. Juni 1969 - VII ZR 70/67 - = HVR 399;vom 24. Januar 1974 - VII ZR 52/72 - = WM 1974, 350).
  • BGH, 16.05.1974 - VII ZR 23/72

    Übergang von der Feststellungsklage zur Leistungsklage - Voraussetzungen für das

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