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   BGH, 06.04.1961 - VII ZR 7/60   

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https://dejure.org/1961,1028
BGH, 06.04.1961 - VII ZR 7/60 (https://dejure.org/1961,1028)
BGH, Entscheidung vom 06.04.1961 - VII ZR 7/60 (https://dejure.org/1961,1028)
BGH, Entscheidung vom 06. April 1961 - VII ZR 7/60 (https://dejure.org/1961,1028)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nachprüfbarkeit eines gerichtlichen Urteils durch ein Schiedsgericht - Berücksichtigung von Einwendungen nach § 767 Zivilprozessordnung (ZPO) im Widerspruchsverfahren und bei der Entscheidung über die Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs durch ein Gericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1961, 1627
  • MDR 1961, 846
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • RG, 10.12.1924 - I 564/24

    Wertpapiere; Rechtsmangel

    Auszug aus BGH, 06.04.1961 - VII ZR 7/60
    Vielmehr ist nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen, ob in dem gesamten Verhalten des Gläubigers bei und nach Hinnahme der Leistung eine Annahme als Erfüllung gesehen werden kann (vgl. RGZ 109, 295 f; 110, 404, 409); sie kann auch schon aus einem längeren Schweigen auf die Leistung gefolgert werden (RGZ 86, 210, 214).
  • RG, 21.09.1900 - VII 152/00

    Schiedsspruch. ; Vollstreckungsurteil.

    Auszug aus BGH, 06.04.1961 - VII ZR 7/60
    Betrifft aber ein Aufhebungsgrund nur einen Teil des Schiedsspruchs, so hindert das nicht, einen anderen Teil für vollstreckbar zu erklären, sofern dieser wie hier in der Weise selbständig ist, daß er Gegenstand eines Teilurteils im Sinne des § 301 ZPO sein könnte (u.a. RGZ 46, 419, 421 f; 119, 29, 33).
  • RG, 24.04.1925 - VI 10/25

    Werkvertrag; Verjährungsbeginn; Abnahme

    Auszug aus BGH, 06.04.1961 - VII ZR 7/60
    Vielmehr ist nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen, ob in dem gesamten Verhalten des Gläubigers bei und nach Hinnahme der Leistung eine Annahme als Erfüllung gesehen werden kann (vgl. RGZ 109, 295 f; 110, 404, 409); sie kann auch schon aus einem längeren Schweigen auf die Leistung gefolgert werden (RGZ 86, 210, 214).
  • BGH, 16.02.1961 - VII ZR 191/59

    US-amerikanischer Schiedsspruch - § 767 Abs. 2 ZPO, Ausschluß der Aufrechnung

    Auszug aus BGH, 06.04.1961 - VII ZR 7/60
    Das ist allgemein anerkannt (vgl. u.a. BGH V ZR 126/55 vom 6. Februar 1957 = LM Nr. 4 zu § 1042 ZPO; VII ZR 191/59 vom 16. Februar 1961, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • RG, 05.02.1915 - II 380/14

    Sacheinlagen bei Gesellschaften m.b.H.

    Auszug aus BGH, 06.04.1961 - VII ZR 7/60
    Vielmehr ist nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen, ob in dem gesamten Verhalten des Gläubigers bei und nach Hinnahme der Leistung eine Annahme als Erfüllung gesehen werden kann (vgl. RGZ 109, 295 f; 110, 404, 409); sie kann auch schon aus einem längeren Schweigen auf die Leistung gefolgert werden (RGZ 86, 210, 214).
  • RG, 23.07.1935 - II 384/34

    Können neue sachlich-rechtliche Einwendungen gegen den in einem Schiedsspruch

    Auszug aus BGH, 06.04.1961 - VII ZR 7/60
    Gegenteiliges ist auch, soweit ersichtlich, in der Rechtsprechung nicht gesagt worden und insbesondere entgegen der Ansicht Niepels (a.a.O.) nicht der Entscheidung RGZ 148, 270 zu entnehmen.
  • RG, 22.11.1927 - (VII) VI 341/27

    1. Bleibt das Schiedsgericht, wenn ein vor ihm abgeschlossener Vergleich von

    Auszug aus BGH, 06.04.1961 - VII ZR 7/60
    Betrifft aber ein Aufhebungsgrund nur einen Teil des Schiedsspruchs, so hindert das nicht, einen anderen Teil für vollstreckbar zu erklären, sofern dieser wie hier in der Weise selbständig ist, daß er Gegenstand eines Teilurteils im Sinne des § 301 ZPO sein könnte (u.a. RGZ 46, 419, 421 f; 119, 29, 33).
  • BGH, 29.01.2009 - III ZB 88/07

    Vollstreckbarerklärung eines nach Insolvenzeröffnung ergangenen Schiedsspruchs

    Betrifft ein Aufhebungsgrund nur einen Teil des Schiedsspruchs, so ist nur dieser aufzuheben und der Rest für vollstreckbar zu erklären, sofern der bestehen bleibende Teil des Schiedsspruchs teilurteilsfähig ist (RGZ 46, 419, 421 f; Senatsurteil vom 31. Januar 1980 - III ZR 83/78 - KTS 1980, 241, 243; BGH, Urteil vom 6. April 1961 - VII ZR 7/60 - MDR 1961, 846; MünchKomm ZPO/Münch, 3. Aufl., § 1059 Rn. 72 und § 1060 Rn. 25; Wieczorek/Schütze, ZPO, 3. Aufl., § 1041 Rn. 63; Lachmann, Handbuch der Schiedsgerichtspraxis, 3. Aufl., Rn. 2389).
  • BGH, 02.11.2000 - III ZB 55/99

    Aufhebung eines Schiedsspruchs

    In Höhe dieses Betrages wäre die Vollstreckbarerklärung unter teilweiser Aufhebung des Schiedsspruchs abzulehnen (vgl. BGH, Urteil vom 6. April 1961 - VII ZR 7/60 - UA 4 f, insoweit in NJW 1961, 1627 nicht abgedruckt; Stein/Jonas/Schlosser aaO § 1041 Rn. 38).
  • BGH, 02.04.1987 - III ZR 76/86

    Rechtsmißbräuchlichkeit der Berufung auf die Unwirksamkeit einer

    Gegen den Antrag auf Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs können auch Einwendungen geltend gemacht werden, die nach Erlaß des Schiedsspruchs entstanden sind (BGHZ 34, 274, 277, 278; 38, 259, 261 f.; BGH Urteil vom 6. April 1961 - VII ZR 7/60 = ZZP 74, 371; vgl. auch BGHZ 6, 263, 266) [BGH 17.06.1952 - V BLw 4/52].
  • OLG Schleswig, 15.05.2009 - 16 Sch 1/09

    Berücksichtigung der Aufrechnung im Verfahren der Vollstreckbarerklärung eines

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können Einwendungen gegen den Anspruch selbst im Vollstreckbarerklärungsverfahren erhoben werden, soweit auf sie eine Vollstreckungsgegenklage gestützt werden könnte, § 767 Abs. 2 ZPO (BGH NJW-RR 2008, 659 ; BGH NJW 1990, 3210 ; BGH NJW 1961, 1627; Schwab/Walter, Schiedsgerichtsbarkeit, 7. Aufl., Kap. 27 Rn 12 ff.).
  • BayObLG, 04.05.2000 - 4Z Sch 4/00

    Voraussetzungen der Anzeige der Masseunzulänglichkeit

    Die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, im Verfahren der Vollstreckbarerklärung über die Aufhebungsgründe des § 1041 Abs. 1 ZPO a. F. hinaus auch Einwendungen zuzulassen, die an sich in den Anwendungsbereich der Vollstreckungsgegenklage fallen, beruhte auf dem Interesse, eine Verfahrenskonzentration herbeizuführen (BGH NJW 1957, 793; 1961, 1069; 1961, 1627; 1990, 3210/3211; NJW-RR 1997, 1289).
  • BGH, 22.11.1962 - VII ZR 55/61

    Aufrechnung gegen ausländischen Schiedsspruch

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  • BGH, 31.01.1980 - III ZR 83/78

    Teilweise Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs - Bestimmtheit eines

    Betrifft ein Aufhebungsgrund nur einen Teil des Schiedsspruchs, so hindert das nicht, einen anderen Teil für vollstreckbar zu erklären, sofern dieser in der Weise selbständig ist, daß er Gegenstand eines Teilurteils im Sinne des § 301 ZPO sein könnte (BGH Urteil vom 6. April 1961 - VII ZR 7/60 = LM ZPO § 1025 Nr. 16 = NJW 1961, 1627 m.w.Nachw.).
  • BGH, 22.09.1969 - VII ZR 192/68

    Ausländersicherheit bei Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs

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  • OLG Saarbrücken, 01.08.2000 - 4 Sch 7/00
    Nach anderer Ansicht ist Teilurteilsfähigkeit im Sinne von § 301 ZPO erforderlich, wobei einerseits auf den angefochtenen (Wieczorek/Schütze, ZPO 3. Aufl., § 1041 Rn 63; Thomas-Putzo, ZPO 22. Aufl., § 1059 Rn 1) und andererseits auf den bestehen bleibenden (Baumbach/Lauterbach/Albers, ZPO 58. Aufl., § 1059 Rn 14; Schwab/Walter, Schiedsgerichtsbarkeit, 6. Aufl., Kap. 25 Rn 14; vgl. auch BGH, Urteil vom 6.4.1061 - VII ZR 7/60 = MDR 1961, 846) Teil des Schiedsspruchs abgestellt wird.
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