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   BGH, 14.03.1968 - VII ZR 77/65   

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https://dejure.org/1968,154
BGH, 14.03.1968 - VII ZR 77/65 (https://dejure.org/1968,154)
BGH, Entscheidung vom 14.03.1968 - VII ZR 77/65 (https://dejure.org/1968,154)
BGH, Entscheidung vom 14. März 1968 - VII ZR 77/65 (https://dejure.org/1968,154)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Geschädigter Werkbesteller - Schadenersatzanspruch - Einheitliche Verjährung - Ablauf der Verjährungsfrist - Schadenserweiterung - Recht der Aufrechnung - Anzeige der Mängel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 639 Abs. 1, § 479
    Aufrechnung mit einer verjährten Forderung

Papierfundstellen

  • BGHZ 50, 21
  • NJW 1968, 1324
  • MDR 1968, 574
  • DB 1968, 848
 
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Wird zitiert von ... (41)

  • BGH, 05.07.2018 - III ZR 273/16

    Verjährung, Aufwendungsersatzanspruch - Geschäftsführung ohne Auftrag: Verjährung

    a) Das Berufungsgericht ist durch ausdrückliche Übertragung der Regeln zum Verjährungsbeginn bei Schadensersatzansprüchen, die ihre Rechtfertigung im Prinzip der Schadenseinheit finden (vgl. nur BGH, Urteile vom 14. März 1968 - VII ZR 77/65, BGHZ 50, 21, 23 f und vom 23. März 1987 - II ZR 190/86, BGHZ 100, 228, 231 f; MüKoBGB/Grothe, 7. Aufl., § 199 Rn. 9; Palandt/Ellenberger, BGB, 77. Aufl., § 199 Rn. 14), auf den Aufwendungsersatzanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag zu der Annahme gelangt, dass im Rahmen einer längerfristigen Geschäftsbesorgung Ersatzansprüche wegen sukzessiver Aufwendungen nicht erst in dem Zeitpunkt entstehen, in dem diese tatsächlich vorgenommen werden, sondern bereits dann, wenn die erste Aufwendung getätigt wird.
  • BGH, 09.02.2009 - II ZR 292/07

    Sanitary

    Die Erstattung von etwaigen später, d.h. auch nach dem 22. April 2003 entstandenen Vermögensnachteilen der Schuldnerin ist trotz der unter Nummer 2 des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses verwendeten Formulierung: "Anspruch ..., der daraus entstanden ist ..." nicht ausgeschlossen, weil der aus einem bestimmten Ereignis erwachsende Schaden als einheitliches Ganzes ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt der Entstehung einzelner Vermögensnachteile zu betrachten ist (BGHZ 50, 21, 23 f. ; 119, 69, 70 f. ; BGH, Urt. v. 18. Dezember 1997 - IX ZR 180/96, NJW 1998, 1488, 1489; Urt. v. 1. Dezember 2005 - IX ZR 115/01, NJW-RR 2006, 694 Tz. 23).
  • BGH, 28.01.1998 - XII ZR 63/96

    Einrede der Verjährung bei Leistung einer Mietsicherheit durch Bürgschaft

    Denn der Beginn der Verjährungsfrist gilt einheitlich für alle voraussehbaren künftigen Mietausfälle, die aus der Verletzung der vertraglichen Instandsetzungspflichten folgen, ohne daß es auf den jeweiligen monatlichen Entstehungszeitpunkt der Mietausfälle ankommt (vgl. BGHZ 50, 21, 23 f.; Senatsurteil vom 19. November 1997 - XII ZR 281/95 -, zur Veröffentlichung bestimmt).
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