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   BGH, 09.07.2019 - VII ZR 86/17   

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https://dejure.org/2019,23188
BGH, 09.07.2019 - VII ZR 86/17 (https://dejure.org/2019,23188)
BGH, Entscheidung vom 09.07.2019 - VII ZR 86/17 (https://dejure.org/2019,23188)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 2019 - VII ZR 86/17 (https://dejure.org/2019,23188)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW

    § 544 ZPO, § 26 Nr. 8 Satz 1 EGZPO, § 522 Abs. 2 ZPO, § 524 Abs. 4 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Außerbetrachtbleiben des im Berufungsverfahren mit einer Klageerweiterung geltend gemachten Betrags bei der Ermittlung des Wertes der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer wegen Verlusts der Wirkung der Klageerweiterung

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: Berücksichtigung einer Klageerweiterung im Berufungsverfahren bei der Ermittlung der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer im Fall der Zurückweisung der Berufung durch Beschluss

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    ZPO § 522 Abs. 2 ; ZPO § 524 Abs. 4
    Außerbetrachtbleiben des im Berufungsverfahren mit einer Klageerweiterung geltend gemachten Betrags bei der Ermittlung des Wertes der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer wegen Verlusts der Wirkung der Klageerweiterung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Berufungszurückweisung: Klageerweiterung in der Berufung wirkungslos!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Klageerweiterung im Berufungsverfahren - und der Zurückweisungsbeschluss

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ermittlung der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Berufungszurückweisung (§ 522 Abs. 2 ZPO): Klageerweiterung im Berufungsverfahren wirkungslos! (IBR 2019, 1179)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 3525
  • NJW-RR 2019, 1150
  • MDR 2019, 1273
  • FamRZ 2019, 1726
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.04.2014 - VI ZR 71/13

    Berücksichtigung einer vom Berufungsgericht als wirkungslos angesehenen

    Auszug aus BGH, 09.07.2019 - VII ZR 86/17
    Der im Berufungsverfahren vom Kläger zusätzlich geltend gemachte Betrag in Höhe von 13.628,81 EUR bleibt bei der Ermittlung des Wertes der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer außer Betracht, da das Berufungsgericht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteil vom 3. November 2016 - III ZR 84/15 Rn. 14 f. m.w.N., NJW-RR 2017, 56) hierüber nicht entschieden und die Klageerweiterung ihre Wirkung entsprechend § 524 Abs. 4 ZPO verloren hat (vgl. BGH, Beschluss vom 29. April 2014 - VI ZR 71/13 Rn. 1).
  • BGH, 03.11.2016 - III ZR 84/15

    Berufungsverfahren: Folgen einer Berufungsverwerfung durch einstimmigen Beschluss

    Auszug aus BGH, 09.07.2019 - VII ZR 86/17
    Der im Berufungsverfahren vom Kläger zusätzlich geltend gemachte Betrag in Höhe von 13.628,81 EUR bleibt bei der Ermittlung des Wertes der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer außer Betracht, da das Berufungsgericht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteil vom 3. November 2016 - III ZR 84/15 Rn. 14 f. m.w.N., NJW-RR 2017, 56) hierüber nicht entschieden und die Klageerweiterung ihre Wirkung entsprechend § 524 Abs. 4 ZPO verloren hat (vgl. BGH, Beschluss vom 29. April 2014 - VI ZR 71/13 Rn. 1).
  • BGH, 18.12.2023 - VIa ZR 921/22

    Inanspruchnahme des Fahrzeugherstellers auf Schadenersatz wegen der Verwendung

    Eine zweitinstanzliche Klageerweiterung verliert allerdings entsprechend § 524 Abs. 4 ZPO ihre Wirkung, wenn die den erstinstanzlichen Streitgegenstand betreffende Berufung durch einen einstimmigen Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen wird (BGH, Urteil vom 3. November 2016 - III ZR 84/15, NJW-RR 2017, 56 Rn. 14; Urteil vom 7. Juli 2022 - IX ZR 144/20, NJW-RR 2022, 1433 Rn. 13; Beschluss vom 10. Juni 2015 - IV ZR 366/14, juris; Beschluss vom 9. Juli 2019 - VII ZR 86/17, NJW-RR 2019, 1150 Rn. 6; Beschluss vom 18. April 2023 - VIII ZR 421/21, juris Rn. 13).
  • OLG Düsseldorf, 22.12.2023 - 22 U 153/23

    An einen wiederholten Verlängerungsantrag sind strenge Maßstäbe zu stellen!

    Da die Klageerweiterung entsprechend § 524 Abs. 4 ZPO ihre Wirkung verloren hat, bleibt der von dem Kläger zusätzliche verfolgte Betrag bei der Ermittlung des Wertes der Beschwer außer Betracht (BGH, Beschl. v. 09.07.2019 - VII ZR 86/17, BauR 2019, 1822).
  • OLG Braunschweig, 13.01.2022 - 4 U 279/21

    Berufung einstimmig zurückgewiesen: Anschlussberufung wirkungslos!

    Eine in der Berufungsinstanz vorgenommene Klageerweiterung verliert entsprechend § 524 Abs. 4 ZPO ihre Wirkung, wenn die Berufung durch einstimmigen Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen wird (vgl. BGH, IBR 2019, 1179 - nur online; BGH, Urteil vom 03.11.2016 - III ZR 84/15, IBRRS 2016, 3082).*).

    Soweit der Kläger seinen Zahlungsantrag in der Hauptsache in der Berufungsinstanz erweitert hat, verliert eine in der Berufungsinstanz vorgenommene Klageerweiterung entsprechend § 524 Abs. 4 ZPO ihre Wirkung, wenn die Berufung durch einstimmigen Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO - wie hier - zurückgewiesen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 09.07.2019 - VII ZR 86/17 - Urteil vom 03.11.2016 - III ZR 84/15 -).

  • BGH, 18.04.2023 - VIII ZR 421/21

    Ermittlung und Bemessung des Werts der mit der Revision geltend zu machenden

    Damit wurde insoweit keine - für den Kläger nachteilige - Entscheidung getroffen, so dass er auch nicht beschwert ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 2019 - VII ZR 86/17, NJW-RR 2019, 1150 Rn. 6; vom 27. Juli 2021 - XI ZR 72/21, juris).
  • OLG Braunschweig, 22.06.2022 - 4 U 557/21

    Wirksamkeit des Widerrufs eines Verbraucherdarlehensvertrages; Feststellung des

    Eine solche Klageerweiterung verliert entsprechend § 524 Abs. 4 ZPO ihre Wirkung, wenn die Berufung durch einstimmigen Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO - wie hier - zurückgewiesen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 09.07.2019 - VII ZR 86/17 -, Rn. 6, juris; Urteil vom 03.11.2016 - III ZR 84/15 -, Rn. 14ff., juris).
  • OLG München, 11.05.2023 - 35 U 4853/22

    Keine Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Motor EA 288 (hier: neun

    Der im Schriftsatz vom 27. April 2023 angekündigte Hilfsantrag führt zu keiner Erhöhung des Streitwerts, da dieser Antrag mangels Zustellung nicht rechtshängig geworden ist und im Übrigen in entsprechender Anwendung des § 524 Abs. 4 ZPO ohnehin keine Wirkung zeitigt (BGH, Beschluss vom 9. Juli 2019 - VII ZR 86/17, juris Rn. 6).
  • BGH, 27.07.2021 - XI ZR 72/21

    Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen Nichterreichung des

    Damit bleibt die Klageerweiterung im Umfang weiterer 21.731,22 EUR nebst Zinsen bei der Ermittlung des Werts der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer außer Betracht (BGH, Beschluss vom 9. Juli 2019 - VII ZR 86/17, juris Rn. 6).
  • OLG München, 23.12.2019 - 5 U 1351/19

    Keine Haftung der herrschenden Gesellschaft für den von einer Konzerngesellschaft

    Über die vom Kläger erstmals in der Berufungsbegründung im Wege einer verdeckten Klageerweiterung beanspruchten Deliktszinsen (§ 849 BGB) muss nicht entscheiden werden, da, die Klageerweiterung ihre Wirkung entsprechend § 524 Abs. 4 ZPO verloren hat (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 09.07.2019, VII ZR 86/17, Rn. 6, juris m.w.N.).
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