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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 22.05.2013 - VII-Verg 16/12   

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https://dejure.org/2013,16010
OLG Düsseldorf, 22.05.2013 - VII-Verg 16/12 (https://dejure.org/2013,16010)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.05.2013 - VII-Verg 16/12 (https://dejure.org/2013,16010)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Mai 2013 - VII-Verg 16/12 (https://dejure.org/2013,16010)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOL/A -EG § 3 Abs. 4c; VOL/A -EG § 3 Abs. 4e
    Zulässigkeit eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb hinsichtlich der Beauftragung eines Upgrade für eine Hochschulverwaltungssoftware

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grenzen der Bestimmungsfreiheit des AG beim Beschaffungsgegenstand?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä. (4)

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Zu Campus-Management Systemen - Freie Auswahl des Anbieters ohne Vergabeverfahren?

  • taylorwessing.com (Entscheidungsbesprechung)

    Dammbruch oder Einzelfall? Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb in komplexen IT-Verfahren zulässig

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bestimmung des Beschaffungsgegenstands: Auftraggeber hat (fast) unbegrenzte Freiheit! (VPR 2013, 102)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Bestimmung des Beschaffungsgegenstands: Auftraggeber hat (fast) unbegrenzte Freiheit! (IBR 2013, 562)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2013, 650
  • ZfBR 2013, 713
 
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Wird zitiert von ... (50)

  • OLG Düsseldorf, 31.05.2017 - Verg 36/16

    Vergaberechtskonformität der Entscheidung der Bundeswehr für die Beschaffung von

    Nach Maßgabe dieser Voraussetzungen hat der Senat die Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers für die Beschaffung eines bestimmten Produkts aus technischen Gründen für sachlich gerechtfertigt gehalten, wenn hierdurch im Interesse der Systemsicherheit und Funktion eine wesentliche Verringerung von Risikopotentialen (Risiko von Fehlfunktionen, Kompatibilitätsproblemen, höherem Umstellungsaufwand) bewirkt wird (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 13.04.2016, VII-Verg 47/15, juris Rn. 19; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.05.2013, VII-Verg 16/12, juris Rn. 40; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 01.08.2012, VII-Verg 10/12, Rn. 49).
  • OLG Düsseldorf, 12.02.2014 - Verg 29/13

    Zulässigkeit eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb hinsichtlich

    Die Vergabekammer hat dem Nachprüfungsantrag mit Beschluss vom 05.08.2013 stattgegeben, nachdem das Nachprüfungsverfahren im Hinblick auf das zum damaligen Zeitpunkt vor dem Senat anhängige Parallelverfahren zum Aktenzeichen VII-Verg 16/12 bis zum Erlass einer abschließenden Entscheidung durch Beschluss vom 22.05.2012 ausgesetzt worden war.

    Die Voraussetzungen des § 8 Abs. 7 VOL/A-EG, die durch die Rechtsprechung des Senats im Beschluss vom 22.05.2013, VII-Verg 16/12, konkretisiert worden seien, hätten vorgelegen.

    Wie der Senat bereits im Beschluss vom 22.05.2013, VII-Verg 16/12, ausgeführt habe, rechtfertige die Finanzierung der Beigeladenen durch Bund und Länder nicht die Feststellung einer unzulässigen Beihilfe.

    Die durch § 8 Abs. 7 VOL/A-EG gesetzten vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers sind eingehalten, wenn die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, solche Gründe tatsächlich vorhanden (festzustellen und notfalls erwiesen) sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert (OLG Düsseldorf, a.a O. - juris Tz. 43; zuletzt: OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22.05.2012, VII-Verg 16/12 - juris Tz. 32).

    Bei Feststellung des bei Verwendung einer anderen Software als HISinOne erforderlichen Mehraufwands greift der Senat auf Vorerfahrungen im Verfahren VII-Verg 16/12 zurück.

    Wie der Senat bereits im Beschluss vom 22.05.2013, VII-Verg 16/12 (BA 13 ff.), ausgeführt hat, unterliegen Hochschulen in Nordrhein-Westfalen nur der Rechts-, nicht aber der Fachaufsicht durch das Land NRW, weil nach nordrhein-westfälischem Hochschulrecht nicht nur die Freiheit von Forschung und Lehre, sondern auch die Finanzierung und Wirtschaftsführung der Hochschulen zum Bereich der Selbstverwaltungsangelegenheiten gehören.

  • OLG Düsseldorf, 13.04.2016 - Verg 47/15

    Umfang der Pflicht zu produktneutraler Ausschreibung

    Die durch § 8 Abs. 7 VOL/A-EG gesetzten vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers sind eingehalten, wenn die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, solche Gründe tatsächlich vorhanden (festzustellen und notfalls erwiesen) sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert (OLG Düsseldorf, a.a O. - juris Tz. 43; zuletzt: OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22.05.2012, VII-Verg 16/12 - juris Tz. 32).
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Rechtsprechung
   OLG München, 12.10.2012 - Verg 16/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,30582
OLG München, 12.10.2012 - Verg 16/12 (https://dejure.org/2012,30582)
OLG München, Entscheidung vom 12.10.2012 - Verg 16/12 (https://dejure.org/2012,30582)
OLG München, Entscheidung vom 12. Oktober 2012 - Verg 16/12 (https://dejure.org/2012,30582)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    1. Ein Angebot darf nur dann wegen fehlender Erklärungen ausgeschlossen werden, wenn der öffentliche Auftraggeber die Vorlage der betreffenden Erklärung eindeutig und unmissverständlich gefordert hat. 2. Zur Frage, ob externe Prüfleistungen als Nachunternehmerleistungen ...

  • Wolters Kluwer

    Ausschließung eines Angebots wegen fehlender Nachunternehmererklärungen; Rechtliche Einordnung externer Prüfleistungen

  • VERIS

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Hinsichtlich nicht vollständig durch Bieter allein erbríngbare Hilfsleistungen ist Nachunternehmererklärung entbehrlich

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Sind Nachunternehmererklärungen für externe Prüfleistungen vorzulegen? (IBR 2012, 725)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 285
  • VergabeR 2013, 108
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • VK Südbayern, 15.05.2015 - Z3-3-3194-1-05-01/15

    Preis einziges Zuschlagskriterium: Fehlende Fabrikatsangaben können nachgefordert

    Vor allem aber fehle es sowohl im Schreiben vom 17.12.2014 als auch im Schreiben vom 09.01.2015 an einem hinreichend konkreten Aufklärungsverlangen bzw. hinreichend konkret geforderten Erklärungen, so dass ein Ausschluss hierauf nicht gestützt werden könne (vgl. BGH, Urt. v. 15.01.- - X ZR 155/10; Urt. v. 03.04.2012 - X ZR 130/10; OLG Düsseldorf, Beschl. v, 17.07.- - VII-Verg 10/13; OLG München, Beschl. v. 12.10.2012 - Verg 16/12).
  • BayObLG, 31.08.2022 - Verg 18/21

    Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung, Nachprüfungsverfahren, Entscheidungen

    Unternehmer, die selbst keine Teile der in Auftrag gegebenen Bauleistung erbringen, sondern in Hilfsfunktionen tätig sind oder Hilfsleistungen übernehmen, wie z. B. Lieferanten von Baustoffen oder Verleiher von Baumaschinen sind schon begrifflich keine Nachunternehmer (vgl. OLG München, Beschluss vom 12. Oktober 2012, Verg 16/12, juris Rn. 45; Opitz in Burgi/Dreher/Opitz, Beck'scher Vergaberechtskommentar, Bd. 1, 4. Aufl. 2022, GWB § 122 Rn. 46 jeweils m. w. N.; Baldringer in Münchener Kommentar zum Wettbewerbsrecht, Bd. 4 VergabeR II, 4. Aufl.2022, VOB/A § 8 Rn. 54 jeweils m. w. N.).

    Leistungen anerkannter Prüfstellen werden allerdings nicht als Nachunternehmerleistungen qualifiziert, wenn die Prüfung per se nicht durch einen Bieter erbracht werden kann (vgl. OLG München, Beschluss vom 12. Oktober 2012, Verg 16/12, juris Rn. 46), anderes gilt jedoch, wenn auch ein Bieter grundsätzlich die Möglichkeit hat, die Leistung nach entsprechender Qualifikation zu erbringen (vgl. OLG München a. a. O. Rn. 47, das die Frage, ob Laborleistungen zur Prüfung des Frost-Tausalz-Widerstands bei Beton als Nachunternehmerleistung zu qualifizieren ist, im Ergebnis offengelassen hat).

    Mangels einer insoweit unmissverständlichen Regelung in den Vergabeunterlagen scheidet ein Ausschluss der Beigeladenen mangels Eignung (§ 16b EU Abs. 1 Satz 2 VOB/EU) aus (vgl. auch OLG München, Beschluss vom 12. Oktober 2012, Verg 16/12, juris Rn. 48; Beschluss vom 10. September 2009, Verg 10/09, juris Rn. 71 ff.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Oktober 2008, VII-Verg 41/08, juris Rn. 51 ff.).

  • VK Thüringen, 04.01.2019 - 250-4002-8706/2018-E-027-EF

    Eignungsprüfung ist nicht auf geforderte Nachweise begrenzt!

    Verg 16/12; Ziekow/Völlink, a.a.O., § 53 VgV, Rdn. 46; a.A. allerdings OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.10.2008, Az.: VII-Verg 41/08; Burgi, Vergaberecht, 2016, § 9, Rdn. 9: Anerkannte Prüfstellen/Fremdüberwachungsstellen sind als Nachunternehmer zu qualifizieren.).
  • VK Sachsen, 23.11.2016 - 1/SVK/025-16

    Bieter kann sich auf versteckte produktspezifische Ausschreibung auch einlassen!

    Dies genügt den Anforderungen an eine Rüge gerade in Anbetracht der Tatsache, dass ein Bieter ohne Akteneinsicht letztlich immer mehr oder weniger auf Vermutungen oder einen Verdacht angewiesen ist, wo eine Vergaberechtsverletzung vorliegen könnte (OLG München, B. v. 12.10.2012 - Verg 16/12).
  • VK Südbayern, 11.08.2014 - Z3-3-3194-1-29-06/14

    Pflicht zur unverzüglichen Rüge verstößt gegen Europarecht!

    Eine andere, strengere Auffassung würde einen effektiven Rechtschutz für den Bieter verhindern (OLG München, B. v. 12.10.2012 - Az.: Verg 16/12).
  • VK Sachsen, 15.11.2016 - 1/SVK/024-16

    Keinen Wartungsbetrag verlesen: Indiz für fehlenden Wartungsvertrag!

    Dies genügt den Anforderungen an eine Rüge gerade in Anbetracht der Tatsache, dass ein Bieter ohne Akteneinsicht letztlich immer mehr oder weniger auf Vermutungen oder einen Verdacht angewiesen ist, wo eine Vergaberechtsverletzung vorliegen könnte (OLG München, B. v. 12.10.2012 - Verg 16/12).
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