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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 06.02.2013 - VII-Verg 32/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,1474
OLG Düsseldorf, 06.02.2013 - VII-Verg 32/12 (https://dejure.org/2013,1474)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.02.2013 - VII-Verg 32/12 (https://dejure.org/2013,1474)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Februar 2013 - VII-Verg 32/12 (https://dejure.org/2013,1474)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 97 Abs. 4 S. 1; VOL/A -EG § 19 Abs. 5
    Ausschließung eines Angebots wegen nicht den Vergabeunterlagen entsprechender Preisangabe

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Postdienst der förmlichen Zustellung: Keine Universaldienstleistung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Leistungen der förmlichen Postzustellung: Angebote sind mit Umsatzsteuer zu bewerten! (VPR 2013, 93)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VergabeR 2013, 469
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (15)

  • FG Baden-Württemberg, 26.04.2011 - 9 V 3795/10

    Ernstliche Zweifel an der Umsatzsteuerpflicht von förmlichen Zustellungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2013 - Verg 32/12
    d) Die gegenteilige Auffassung des Finanzgerichts Baden-Württemberg (Beschluss vom 26.4.2011, 9 V 3795/10, juris, Rdnr. Rdnr. 23-26, inzwischen wegen Hauptsacheerledigung des Verfahrens gegenstandslos) und des Landgerichts Hamburg (Urteil vom 16.9.2010, 327 O 507/10, juris, LS. 4 u. Rdnr. 43ff) überzeugt aus den vorstehenden Gründen nicht.

    e) Der Beschluss des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 26.4.2011 (9 V 3795/10, juris) gibt auch keinen Anlass, das Vergabenachprüfungsverfahren gemäß § 124 Abs. 2 S. 1 GWB dem Bundesgerichtshof vorzulegen.

  • LG Hamburg, 16.09.2010 - 327 O 507/10

    Vorschriften zur Umsatzsteuerbefreiung sind keine wettbewerbsrechtlich relevanten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2013 - Verg 32/12
    d) Die gegenteilige Auffassung des Finanzgerichts Baden-Württemberg (Beschluss vom 26.4.2011, 9 V 3795/10, juris, Rdnr. Rdnr. 23-26, inzwischen wegen Hauptsacheerledigung des Verfahrens gegenstandslos) und des Landgerichts Hamburg (Urteil vom 16.9.2010, 327 O 507/10, juris, LS. 4 u. Rdnr. 43ff) überzeugt aus den vorstehenden Gründen nicht.

    Das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 16.9.2010 (327 O 507/10, juris) gibt ebenfalls keinen Anlass, das Vergabenachprüfungsverfahren gemäß § 124 Abs. 2 S. 1 GWB dem Bundesgerichtshof vorzulegen, weil es sich nicht um eine Entscheidung eines anderen Oberlandesgericht im Sinne von § 124 Abs. 2 S. 1 GWB handelt.

  • VK Düsseldorf, 26.07.2012 - VK-19/12
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2013 - Verg 32/12
    Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 26.7.2012 (VK-19/2012-L) aufgehoben.

    Die Antragstellerin beantragt, 1. den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 26.7.2012 (VK-19/2012-L) aufzuheben, 2. der Antragsgegnerin zu untersagen, den Zuschlag im Vergabeverfahren "Postdienstleistung", Los 2 (Postzustellungsaufträge), auf das Angebot der Beigeladenen zu erteilen und die Antragsgegnerin anzuweisen, deren Angebot auszuschließen, 3. die Antragsgegnerin bei fortbestehender Beschaffungsabsicht zu verpflichten, die Angebotswertung in vergaberechtskonformer Weise unter Beachtung der Rechtsansicht des Senats zu wiederholen, hilfsweise, andere geeignete Maßnahmen zur Verhinderung einer Rechtsverletzung zu treffen.

  • BFH, 01.08.2012 - V B 59/11

    Beiderseitige Erledigungserklärung, Aussetzung der Vollziehung im Insolvenzfall -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2013 - Verg 32/12
    Unabhängig davon, ob es sich beim Finanzgericht Baden-Württemberg um ein Oberlandesgericht im Sinne von § 124 Abs. 2 S. 1 GWB handelt (siehe auch: Senat, Beschluss vom 16.04.08, VII-Verg 57/07 "Rabattverträge IV", juris) scheidet eine Divergenzvorlage aus, weil das Verfahren vor dem Bundesfinanzhof übereinstimmend für erledigt erklärt worden ist (BFH, Beschluss vom 1.8.2012, V B 59/11, juris), so dass der Beschluss des Finanzgerichts Baden-Württemberg gegenstandslos geworden ist (BFH, a.a.O., Rdnr. 5).
  • EuGH, 23.10.2008 - C-157/07

    Krankenheim Ruhesitz am Wannsee-Seniorenheimstatt - Niederlassungsfreiheit -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2013 - Verg 32/12
    Über die aufgeführten Postdienstleistungen hinaus steht den Mitgliedstaaten frei, dem Universaldienst weitere Postdienstleistungen zuzuordnen, so dass es zwischen den Mitgliedstaaten zu Abweichungen bei der Definition der zum Universaldienst gehörenden Dienste und ihrer Leistungsmerkmale kommen kann (so auch: Generalanwältin Kokott, Schlussanträge im Verfahren EuGH, C-157/07, Rdnr. 44, 73 u. 74).
  • EuGH, 23.04.2009 - C-357/07

    DER VON DEM BRITISCHEN UNTERNEHMEN ROYAL MAIL ANGEBOTENE POSTALISCHE

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2013 - Verg 32/12
    Aus Art. 132 Abs. 1 a) RL 2006/112/EG kann jedoch nicht hergeleitet werden, dass alle Dienstleistungen und die dazugehörigen Lieferungen von Gegenständen, die von den öffentlichen Posteinrichtungen ausgeführt werden und die nicht, wie die Personenbeförderungs- und Telekommunikationsdienstleistungen, ausdrücklich vom Anwendungsbereich dieser Bestimmung ausgeschlossen sind, unabhängig von ihrer Natur von der Steuerpflicht befreit sind (so EuGH, Urteil vom 23.4.2009, C-357/07 "TNT Post UK Ltd", Rdnr. 43).
  • OLG Düsseldorf, 16.04.2008 - Verg 57/07

    Rabattverträge von Krankenkassen: OLG legt Rechtswegfrage dem BGH vor!

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2013 - Verg 32/12
    Unabhängig davon, ob es sich beim Finanzgericht Baden-Württemberg um ein Oberlandesgericht im Sinne von § 124 Abs. 2 S. 1 GWB handelt (siehe auch: Senat, Beschluss vom 16.04.08, VII-Verg 57/07 "Rabattverträge IV", juris) scheidet eine Divergenzvorlage aus, weil das Verfahren vor dem Bundesfinanzhof übereinstimmend für erledigt erklärt worden ist (BFH, Beschluss vom 1.8.2012, V B 59/11, juris), so dass der Beschluss des Finanzgerichts Baden-Württemberg gegenstandslos geworden ist (BFH, a.a.O., Rdnr. 5).
  • OLG Düsseldorf, 04.06.2008 - Verg 21/08

    Nachforderung von Eignungsnachweisen durch die Vergabestelle; Nachträgliche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2013 - Verg 32/12
    In den Vergabeunterlagen dürfen die Eignungsanforderungen lediglich konkretisiert werden (Senat, Beschluss vom 23.06.10, VII-Verg 18/10, juris; Beschluss vom 04.06.08, VII-Verg 21/08, juris; ebenso: Hänsel in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 2011, § 7 VOL/A-EG, Rdnr. 17; Völlink in Ziekow/ders., a.a.O., § 12 VOB/A, § 12 Rdnr. 31; Hausmann/von Hoff in Kulartz u.a., VOL/A, 2. Aufl., 2011, § 7 VOL/A-EG, Rdnr. 66ff, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Düsseldorf, 23.06.2010 - Verg 18/10

    Begriff des Drittunternehmens i.S. von Art. 25, 45 Richtlinie 2004/18/EG

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2013 - Verg 32/12
    In den Vergabeunterlagen dürfen die Eignungsanforderungen lediglich konkretisiert werden (Senat, Beschluss vom 23.06.10, VII-Verg 18/10, juris; Beschluss vom 04.06.08, VII-Verg 21/08, juris; ebenso: Hänsel in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 2011, § 7 VOL/A-EG, Rdnr. 17; Völlink in Ziekow/ders., a.a.O., § 12 VOB/A, § 12 Rdnr. 31; Hausmann/von Hoff in Kulartz u.a., VOL/A, 2. Aufl., 2011, § 7 VOL/A-EG, Rdnr. 66ff, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Düsseldorf, 03.08.2011 - Verg 30/11

    Ausschluss eines Bieters bei fehlender Zusammenstellung der verlangten Nachweise

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2013 - Verg 32/12
    Nach der Senatsrechtsprechung (Senat, Beschluss vom 3.8.2011, VII-Verg 30/11, juris; Beschluss vom 23.5.2012, VII-Verg 4/12, juris; Beschluss vom 28.11.2012, VII-Verg 8/12, nrwe.de) soll die abschließende Liste dem Bieter ermöglichen, auf einen Blick zu erkennen, welche Nachweise er seinem Angebot beizufügen hat.
  • OLG Düsseldorf, 23.05.2012 - Verg 4/12

    Anforderungen an die Länge der berufspraktischen Erfahrung von Mitarbeitern im

  • OLG Düsseldorf, 06.06.2012 - Verg 14/12

    Zurückweisung des Antrags auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der

  • OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - Verg 105/11

    Verstoß gegen Abfallrecht? Was prüfen Vergabekammer/-senat?

  • OLG Düsseldorf, 28.11.2012 - Verg 8/12

    Ausschließung eines Angebots wegen des Nichtvorliegens von Nachweisen

  • OLG Jena, 21.09.2009 - 9 Verg 7/09

    Formelle und materielle Eignungsprüfung; bedingter Preisnachlass

  • FG Köln, 11.03.2015 - 2 K 2529/11

    Keine Umsatzsteuerfreiheit für Konkurrenzunternehmen der Deutschen Post AG

    α) Die Mehrwertsteuersystemrichtlinie bzw. die Sechste Richtlinie, deren Umsetzung § 4 Nr. 11b UStG dient, verlangt keine Umsatzsteuerbefreiung für den Bereich des Produkts "Postzustellungsauftrag", denn dieser Bereich betrifft nicht dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten, deren Förderung durch die Mehrwertsteuersystemrichtlinie bzw. die Sechste Richtlinie bezweckt wird (ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Februar 2013, VII-Verg 32/12, VergabeR 2013, 469; Jacobs, UR 2012, 621; aA FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. April 2011, 9 V 3795/10, EFG 2011, 1368; LG Hamburg, Urteil vom 16. September 2010, 327 O 507/10, Juris; von Streit in Rau/Dürrwächter, UStG, § 4 Nr. 11b Rdnr. 521).

    Der Postzustellungsauftrag umfasst daneben weitere Elemente im Rahmen der Beurkundung der Übergabe, der Ersatzzustellung oder der Niederlegung der Postsendung (mit den sich für den Empfänger nach den verfahrensrechtlichen Zustellungsregelungen ergebenden Konsequenzen), die sonst keine andere Postdienstleistung aufweist (vgl. hierzu ausführlicher OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Februar 2013, VII-Verg 32/12, VergabeR 2013, 469; ebenso Jacobs, UR 2012, 621).

    Der Postzustellungsauftrag ist nach den Vorgaben der Post-Richtlinie weder explizit als Teil der Post-Universaldienstleistungen geregelt noch folgt aus den Umständen, dass der Postzustellungsauftrag als Teil des Universaldienstes anzusehen ist (im Ergebnis ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Februar 2013, VII-Verg 32/12, VergabeR 2013, 469; Kulmsee in Reiß/Kraeusel/Langer, UStG, § 4 Nr. 11b Rdnr. 30).

    Dabei muss dann hingenommen werden, wenn es im Detail zu Abweichungen bei der Definition der zum Universaldienst gehörenden Dienste und ihrer Leistungsmerkmale kommt, die sich auch auf die Mehrwertsteuerbefreiung der Postdienstleistungen auswirken (so auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Februar 2013, VII-Verg 32/12, VergabeR 2013, 469).

    α) Die Mehrwertsteuersystemrichtlinie bzw. die Sechste Richtlinie, deren Umsetzung § 4 Nr. 11b UStG dient, verlangt keine Umsatzsteuerbefreiung für den Bereich des Produkts "Postzustellungsauftrag", denn dieser Bereich betrifft nicht dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten, deren Förderung durch die Mehrwertsteuersystemrichtlinie bzw. die Sechste Richtlinie bezweckt wird (ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Februar 2013, VII-Verg 32/12, VergabeR 2013, 469; Jacobs, UR 2012, 621; aA FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. April 2011, 9 V 3795/10, EFG 2011, 1368; LG Hamburg, Urteil vom 16. September 2010, 327 O 507/10, Juris; von Streit in Rau/Dürrwächter, UStG, § 4 Nr. 11b Rdnr. 521).

    Der Postzustellungsauftrag umfasst daneben weitere Elemente im Rahmen der Beurkundung der Übergabe, der Ersatzzustellung oder der Niederlegung der Postsendung (mit den sich für den Empfänger nach den verfahrensrechtlichen Zustellungsregelungen ergebenden Konsequenzen), die sonst keine andere Postdienstleistung aufweist (vgl. hierzu ausführlicher OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Februar 2013, VII-Verg 32/12, VergabeR 2013, 469; ebenso Jacobs, UR 2012, 621).

    Der Postzustellungsauftrag ist nach den Vorgaben der Post-Richtlinie weder explizit als Teil der Post-Universaldienstleistungen geregelt noch folgt aus den Umständen, dass der Postzustellungsauftrag als Teil des Universaldienstes anzusehen ist (im Ergebnis ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Februar 2013, VII-Verg 32/12, VergabeR 2013, 469; Kulmsee in Reiß/Kraeusel/Langer, UStG, § 4 Nr. 11b Rdnr. 30).

    Dabei muss dann hingenommen werden, wenn es im Detail zu Abweichungen bei der Definition der zum Universaldienst gehörenden Dienste und ihrer Leistungsmerkmale kommt, die sich auch auf die Mehrwertsteuerbefreiung der Postdienstleistungen auswirken (so auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Februar 2013, VII-Verg 32/12, VergabeR 2013, 469).

    α) Die Mehrwertsteuersystemrichtlinie bzw. die Sechste Richtlinie, deren Umsetzung § 4 Nr. 11b UStG dient, verlangt keine Umsatzsteuerbefreiung für den Bereich des Produkts "Postzustellungsauftrag", denn dieser Bereich betrifft nicht dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten, deren Förderung durch die Mehrwertsteuersystemrichtlinie bzw. die Sechste Richtlinie bezweckt wird (ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Februar 2013, VII-Verg 32/12, VergabeR 2013, 469; Jacobs, UR 2012, 621; aA FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. April 2011, 9 V 3795/10, EFG 2011, 1368; LG Hamburg, Urteil vom 16. September 2010, 327 O 507/10, Juris; von Streit in Rau/Dürrwächter, UStG, § 4 Nr. 11b Rdnr. 521).

    Der Postzustellungsauftrag umfasst daneben weitere Elemente im Rahmen der Beurkundung der Übergabe, der Ersatzzustellung oder der Niederlegung der Postsendung (mit den sich für den Empfänger nach den verfahrensrechtlichen Zustellungsregelungen ergebenden Konsequenzen), die sonst keine andere Postdienstleistung aufweist (vgl. hierzu ausführlicher OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Februar 2013, VII-Verg 32/12, VergabeR 2013, 469; ebenso Jacobs, UR 2012, 621).

    Der Postzustellungsauftrag ist nach den Vorgaben der Post-Richtlinie weder explizit als Teil der Post-Universaldienstleistungen geregelt noch folgt aus den Umständen, dass der Postzustellungsauftrag als Teil des Universaldienstes anzusehen ist (im Ergebnis ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Februar 2013, VII-Verg 32/12, VergabeR 2013, 469; Kulmsee in Reiß/Kraeusel/Langer, UStG, § 4 Nr. 11b Rdnr. 30).

    Dabei muss dann hingenommen werden, wenn es im Detail zu Abweichungen bei der Definition der zum Universaldienst gehörenden Dienste und ihrer Leistungsmerkmale kommt, die sich auch auf die Mehrwertsteuerbefreiung der Postdienstleistungen auswirken (so auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Februar 2013, VII-Verg 32/12, VergabeR 2013, 469).

  • OLG Düsseldorf, 22.01.2014 - Verg 26/13

    Vergaberechtswidrigkeit eines Wertungssystems nach dem Prinzip "100 Punkte oder

    Mit der Angebotsaufforderung dürfen die Erfordernisse nur konkretisiert, in der Sache aber nicht abgeändert bzw. ergänzt werden (vgl. Senat, Beschl. v. 06.02.2013, VII-Verg 32/12, VergabeR 2013, 469; Beschl. v. 18.10.2006, VII-Verg 35/06, VergabeR 2007, 200, 205).
  • OLG Düsseldorf, 07.11.2018 - Verg 39/18

    Anforderungen an die Rüge eines Vergaberechtsverstoßes

    Solche Konkretisierungen, die die Anforderungen an den Eignungsnachweis nicht verschärfen, sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats in den Vergabeunterlagen zulässig (vgl. Senatsbeschluss vom 06.02.2013 - VII-Verg 32/12, zitiert nach juris, Tz. 25 m.w.N.).
  • VK Sachsen, 23.08.2016 - 1/SVK/015-16

    Angebot vollständig: Nachforderung weiterer Nachweise unzulässig!

    Auch wurden von der Antragstellerin keine Referenzen aus länger zurückliegenden Jahren vorgelegt, die von der Auftraggeberin nicht berücksichtigt worden sind (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06. Februar - - Verg 32/12).
  • FG Köln, 09.12.2015 - 2 K 1715/11

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Bescheinigung zur Umsatzsteuerfreiheit

    Der Postzustellungsauftrag umfasst daneben weitere Elemente im Rahmen der Beurkundung der Übergabe, der Ersatzzustellung oder der Niederlegung der Postsendung (mit den sich für den Empfänger nach den verfahrensrechtlichen Zustellungsregelungen ergebenden Konsequenzen), die sonst keine andere Postdienstleistung aufweist (vgl. hierzu ausführlicher OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Februar 2013, VII-Verg 32/12, VergabeR 2013, 469; ebenso FG Baden-Württemberg, Urteil vom 17. August 2015, 9 K 403/12, Juris).

    α) Die Mehrwertsteuersystemrichtlinie bzw. die Sechste Richtlinie, deren Umsetzung § 4 Nr. 11b UStG dient, verlangt keine Umsatzsteuerbefreiung für den Bereich des Produkts "Postzustellungsauftrag", denn dieser Bereich betrifft nicht dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten, deren Förderung durch die Mehrwertsteuersystemrichtlinie bzw. die Sechste Richtlinie bezweckt wird (ebenso FG Baden-Württemberg, Urteil vom 17. August 2015, 9 K 403/12, Juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Februar 2013, VII-Verg 32/12, VergabeR 2013, 469; Jacobs, UR 2012, 621; aA FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. April 2011, 9 V 3795/10, EFG 2011, 1368; LG Hamburg, Urteil vom 16. September 2010, 327 O 507/10, Juris; von Streit in Rau/Dürrwächter, UStG, § 4 Nr. 11b Rdnr. 521).

    Der Postzustellungsauftrag ist nach den Vorgaben der Post-Richtlinie weder explizit als Teil der Post-Universaldienstleistungen geregelt noch folgt aus den Umständen, dass der Postzustellungsauftrag als Teil des Universaldienstes anzusehen ist (ebenso FG Baden-Württemberg, Urteil vom 17. August 2015, 9 K 403/12, Juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Februar 2013, VII-Verg 32/12, VergabeR 2013, 469; Kulmsee in Reiß/Kraeusel/Langer, UStG, § 4 Nr. 11b Rdnr. 30).

    Dabei muss dann hingenommen werden, wenn es im Detail zu Abweichungen bei der Definition der zum Universaldienst gehörenden Dienste und ihrer Leistungsmerkmale kommt, die sich auch auf die Mehrwertsteuerbefreiung der Postdienstleistungen auswirken (so auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Februar 2013, VII-Verg 32/12, VergabeR 2013, 469).

  • FG Baden-Württemberg, 17.08.2015 - 9 K 403/12

    Keine Umsatzsteuerbefreiung für förmliche Zustellung

    Förmliche Zustellungen werden nicht aufgeführt, so dass diese nach nationalem Postrecht nicht zu den Universaldienstleistungen gehören (so auch Urteil des Finanzgerichts Köln -FG- vom 11. März 2015 2 K 1707/11, Betriebs-Berater -BB- 2015, 1686; Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf -OLG- vom 6. Februar 2013 VII-Verg 32/12, Verg 32/12, Vergaberecht -VergabeR- 2013, 469; Jacobs, Umsatzsteuer-Rundschau -UR- 2012, 621; aA von Streit in Rau/Dürrwächter, UStG, § 4 Nr. 11b, Rn 514 ff.).

    Daneben umfasst der Postzustellungsauftrag über die o.g. Definition hinausgehende weitere nicht unwesentliche Dienstelemente im Rahmen der Beurkundung der Übergabe, der Ersatzzustellung oder der Niederlegung, die sonst keine andere Postdienstleistung aufweist (Jacobs, UR 2012, 621; Beschluss des OLG Düsseldorf vom 6. Februar 2013 VII-Verg 32/12, Verg 32/12, VergabeR 2013, 469).

    Der Postzustellungsauftrag ist damit eine von den Postdienstleistungen nach § 4 Nr. 1 PostG unabhängige Briefsendung, die den Charakter eines Hoheitsakts hat, wobei der Dienstleister bei der Leistungserbringung mit Hoheitsbefugnissen ausgestattet ist und bei der die Beförderung nur eines von mehreren Dienstleistungselementen darstellt (so auch FG Köln im Urteil vom 11. März 2015 2 K 1707/11, BB 2015, 1686; Beschluss des OLG Düsseldorf vom 6. Februar 2013 VII-Verg 32/12, Verg 32/12, VergabeR 2013, 469; Jacobs, UR 2012, 621; a.A. Urteil des LG Hamburg vom 16. September 2010 327 O 507/10, GRUR-RR- 2011, 76 ).

    Die Grundversorgung der Bevölkerung mit Universaldienstleistungen wäre im Übrigen auch nicht zwingend beeinträchtigt, wenn Behörden und Gerichte nicht mehr mittels Postzustellungsauftrag zustellen würden, da eine Zustellung grundsätzlich auch mittels eingeschriebenen Briefs bewirkt werden kann (so auch FG Köln im Urteil vom 11. März 2015 2 K 1707/11, BB 2015, 1686; Beschluss des OLG Düsseldorf vom 6. Februar 2013 VII-Verg 32/12, Verg 32/12, VergabeR 2013, 469; a.A. Urteil des LG Hamburg vom 16. September 2010 327 O 507/10, GRUR-RR- 2011, 76).

  • OLG Düsseldorf, 14.12.2016 - Verg 20/16

    Ausschließung eines Angebots für die Lieferung von Abfall- und Wertstoffbehältern

    In den Vergabeunterlagen dürfen die Eignungsanforderungen lediglich konkretisiert werden (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 06.02.2013, VII-Verg 32/12, juris Rn. 23-15; Beschluss v. 28.11.2012, VII-Verg 8/12, juris Rn. 44; Beschluss v. 12.03.2008, VII-Verg 56/07, juris Rn. 39).
  • FG Köln, 11.03.2015 - 2 K 1707/11

    Keine Umsatzsteuerfreiheit für Konkurrenzunternehmen der Deutschen Post AG

    α) Die Mehrwertsteuersystemrichtlinie bzw. die Sechste Richtlinie, deren Umsetzung § 4 Nr. 11b UStG dient, verlangt keine Umsatzsteuerbefreiung für den Bereich des Produkts "Postzustellungsauftrag", denn dieser Bereich betrifft nicht dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten, deren Förderung durch die Mehrwertsteuersystemrichtlinie bzw. die Sechste Richtlinie bezweckt wird (ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Februar 2013, VII-Verg 32/12, VergabeR 2013, 469; Jacobs, UR 2012, 621; aA FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. April 2011, 9 V 3795/10, EFG 2011, 1368; LG Hamburg, Urteil vom 16. September 2010, 327 O 507/10, Juris; von Streit in Rau/Dürrwächter, UStG, § 4 Nr. 11b Rdnr. 521).

    Der Postzustellungsauftrag umfasst daneben weitere Elemente im Rahmen der Beurkundung der Übergabe, der Ersatzzustellung oder der Niederlegung der Postsendung (mit den sich für den Empfänger nach den verfahrensrechtlichen Zustellungsregelungen ergebenden Konsequenzen), die sonst keine andere Postdienstleistung aufweist (vgl. hierzu ausführlicher OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Februar 2013, VII-Verg 32/12, VergabeR 2013, 469; ebenso Jacobs, UR 2012, 621).

    Der Postzustellungsauftrag ist nach den Vorgaben der Post-Richtlinie weder explizit als Teil der Post-Universaldienstleistungen geregelt noch folgt aus den Umständen, dass der Postzustellungsauftrag als Teil des Universaldienstes anzusehen ist (im Ergebnis ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Februar 2013, VII-Verg 32/12, VergabeR 2013, 469; Kulmsee in Reiß/Kraeusel/Langer, UStG, § 4 Nr. 11b Rdnr. 30).

    Dabei muss dann hingenommen werden, wenn es im Detail zu Abweichungen bei der Definition der zum Universaldienst gehörenden Dienste und ihrer Leistungsmerkmale kommt, die sich auch auf die Mehrwertsteuerbefreiung der Postdienstleistungen auswirken (so auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Februar 2013, VII-Verg 32/12, VergabeR 2013, 469).

  • FG Köln, 11.03.2015 - 2 K 1711/11

    Keine Umsatzsteuerfreiheit für Konkurrenzunternehmen der Deutschen Post AG

    α) Die Mehrwertsteuersystemrichtlinie bzw. die Sechste Richtlinie, deren Umsetzung § 4 Nr. 11b UStG dient, verlangt keine Umsatzsteuerbefreiung für den Bereich des Produkts "Postzustellungsauftrag", denn dieser Bereich betrifft nicht dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten, deren Förderung durch die Mehrwertsteuersystemrichtlinie bzw. die Sechste Richtlinie bezweckt wird (ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Februar 2013, VII-Verg 32/12, VergabeR 2013, 469; Jacobs, UR 2012, 621; aA FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. April 2011, 9 V 3795/10, EFG 2011, 1368; LG Hamburg, Urteil vom 16. September 2010, 327 O 507/10, Juris; von Streit in Rau/Dürrwächter, UStG, § 4 Nr. 11b Rdnr. 521).

    Der Postzustellungsauftrag umfasst daneben weitere Elemente im Rahmen der Beurkundung der Übergabe, der Ersatzzustellung oder der Niederlegung der Postsendung (mit den sich für den Empfänger nach den verfahrensrechtlichen Zustellungsregelungen ergebenden Konsequenzen), die sonst keine andere Postdienstleistung aufweist (vgl. hierzu ausführlicher OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Februar 2013, VII-Verg 32/12, VergabeR 2013, 469; ebenso Jacobs, UR 2012, 621).

    Der Postzustellungsauftrag ist nach den Vorgaben der Post-Richtlinie weder explizit als Teil der Post-Universaldienstleistungen geregelt noch folgt aus den Umständen, dass der Postzustellungsauftrag als Teil des Universaldienstes anzusehen ist (im Ergebnis ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Februar 2013, VII-Verg 32/12, VergabeR 2013, 469; Kulmsee in Reiß/Kraeusel/Langer, UStG, § 4 Nr. 11b Rdnr. 30).

    Dabei muss dann hingenommen werden, wenn es im Detail zu Abweichungen bei der Definition der zum Universaldienst gehörenden Dienste und ihrer Leistungsmerkmale kommt, die sich auch auf die Mehrwertsteuerbefreiung der Postdienstleistungen auswirken (so auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Februar 2013, VII-Verg 32/12, VergabeR 2013, 469).

  • FG Köln, 11.03.2015 - 2 K 1708/11

    Keine Umsatzsteuerfreiheit für Konkurrenzunternehmen der Deutschen Post AG

    α) Die Mehrwertsteuersystemrichtlinie bzw. die Sechste Richtlinie, deren Umsetzung § 4 Nr. 11b UStG dient, verlangt keine Umsatzsteuerbefreiung für den Bereich des Produkts "Postzustellungsauftrag", denn dieser Bereich betrifft nicht dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten, deren Förderung durch die Mehrwertsteuersystemrichtlinie bzw. die Sechste Richtlinie bezweckt wird (ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Februar 2013, VII-Verg 32/12, VergabeR 2013, 469; Jacobs, UR 2012, 621; aA FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. April 2011, 9 V 3795/10, EFG 2011, 1368; LG Hamburg, Urteil vom 16. September 2010, 327 O 507/10, Juris; von Streit in Rau/Dürrwächter, UStG, § 4 Nr. 11b Rdnr. 521).

    Der Postzustellungsauftrag umfasst daneben weitere Elemente im Rahmen der Beurkundung der Übergabe, der Ersatzzustellung oder der Niederlegung der Postsendung (mit den sich für den Empfänger nach den verfahrensrechtlichen Zustellungsregelungen ergebenden Konsequenzen), die sonst keine andere Postdienstleistung aufweist (vgl. hierzu ausführlicher OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Februar 2013, VII-Verg 32/12, VergabeR 2013, 469; ebenso Jacobs, UR 2012, 621).

    Der Postzustellungsauftrag ist nach den Vorgaben der Post-Richtlinie weder explizit als Teil der Post-Universaldienstleistungen geregelt noch folgt aus den Umständen, dass der Postzustellungsauftrag als Teil des Universaldienstes anzusehen ist (im Ergebnis ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Februar 2013, VII-Verg 32/12, VergabeR 2013, 469; Kulmsee in Reiß/Kraeusel/Langer, UStG, § 4 Nr. 11b Rdnr. 30).

    Dabei muss dann hingenommen werden, wenn es im Detail zu Abweichungen bei der Definition der zum Universaldienst gehörenden Dienste und ihrer Leistungsmerkmale kommt, die sich auch auf die Mehrwertsteuerbefreiung der Postdienstleistungen auswirken (so auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Februar 2013, VII-Verg 32/12, VergabeR 2013, 469).

  • OLG Koblenz, 16.03.2016 - 1 Verg 8/13

    Mindestlohnerklärung II - Vergabeverfahren: Gesetzgebungskompetenz der Länder für

  • VK Südbayern, 19.03.2015 - Z3-3-3194-1-61-12/14

    Sämtliche Eignungsnachweise gehören in die Vergabebekanntmachung!

  • VK Sachsen, 15.03.2016 - 1/SVK/045-15

    Wann kann eine Zertifizierung verlangt werden?

  • VK Rheinland, 28.06.2022 - VK 39/21

    Übermittlungsrisiko ist Bieterrisiko!

  • OLG Düsseldorf, 17.06.2015 - Verg 14/15

    Ausschließung eines Angebots im Rahmen der Ausschreibung von Rabattvereinbarungen

  • VG Köln, 26.03.2014 - 22 L 1439/13

    Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im Postrecht

  • VK Rheinland, 18.11.2022 - VK 35/22

    Unaufklärbare Widersprüche sind erkennbar und zu rügen!

  • VK Brandenburg, 17.07.2014 - VK 8/14

    Vergabeunterlagen (vermeintlich) unklar: Bieter muss nachfragen!

  • VK Sachsen, 27.06.2014 - 1/SVK/020-13

    Eignungsprüfung anhand von Konzepten: Mindestanforderungen sind mitzuteilen!

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Rechtsprechung
   OLG München, 14.03.2013 - Verg 32/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,16312
OLG München, 14.03.2013 - Verg 32/12 (https://dejure.org/2013,16312)
OLG München, Entscheidung vom 14.03.2013 - Verg 32/12 (https://dejure.org/2013,16312)
OLG München, Entscheidung vom 14. März 2013 - Verg 32/12 (https://dejure.org/2013,16312)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Ausschließung eines Angebots wegen Verletzung des Geheimwettbewerbs durch vermeintliche Kenntnisse über das Angebot eines Mitbewerbers

  • VERIS

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Kenntnis vom Mitbewerberangebot: Verstoß gegen Wettbewerbsgrundsatz? (VPR 2013, 70)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 2071
  • VergabeR 2013, 917
  • ZfBR 2013, 830 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.06.2008 - X ZR 78/07

    Nachunternehmererklärung

    Auszug aus OLG München, 14.03.2013 - Verg 32/12
    Danach ist ein Text so auszulegen, wie ihn der Erklärungsempfänger nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen muss (BGH vom 10.6.2008 - X ZR 78/07; Palandt/Ellenberger § 133 Rn. 9), also nach dem Verständnis eines sach - und fachkundigen Bieters (objektiver Empfängerhorizont der fachkundigen Kreise).
  • OLG Frankfurt, 26.06.2012 - 11 Verg 12/11

    Vergaberecht: Änderung an den Vertragsunterlagen; Auslegung von Angeboten;

    Auszug aus OLG München, 14.03.2013 - Verg 32/12
    Im Zweifel wollen sich die Parteien vernünftig verhalten (OLG Frankfurt vom 26.6.2012 - 11 Verg 12/11).Verstehen die fachkundigen Kreise eine Klausel entgegen ihrem Wortlaut in einem bestimmten Sinn, schadet die missverständliche Formulierung jedoch nicht (OLG München vom 9.8.2012 - Verg 10/12).
  • OLG München, 11.08.2008 - Verg 16/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Angebotsausschluss wegen Kalkulationsaustauschs

    Auszug aus OLG München, 14.03.2013 - Verg 32/12
    Der Geheimwettbewerb wird daher dann gestört, wenn ein Bieter in Kenntnis des Angebotes oder Teilen des Angebotes eines anderen Bieters sein Angebot abgibt (vgl. z.B. OLG Naumburg vom 2.8.2012 - 2 Verg 3/12; OLG München vom 11.8.2008 - Verg 16/08), da er dann sein eigenes Angebot danach ausrichten kann.
  • OLG München, 09.08.2012 - Verg 10/12

    Öffentlicher Dienstleistungsauftrag: Auslegung einer Klausel zum Eignungsnachweis

    Auszug aus OLG München, 14.03.2013 - Verg 32/12
    Im Zweifel wollen sich die Parteien vernünftig verhalten (OLG Frankfurt vom 26.6.2012 - 11 Verg 12/11).Verstehen die fachkundigen Kreise eine Klausel entgegen ihrem Wortlaut in einem bestimmten Sinn, schadet die missverständliche Formulierung jedoch nicht (OLG München vom 9.8.2012 - Verg 10/12).
  • OLG München, 17.01.2013 - Verg 30/12

    Nachprüfungsverfahren für die Vergabe betreffend maschinelle Holzernte:

    Auszug aus OLG München, 14.03.2013 - Verg 32/12
    Der Bieter ist auch grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, alle geplanten Einrichtungen bereits vorzuhalten (OLG München vom 17.1.2013 - Verg 30/12).
  • OLG Naumburg, 02.08.2012 - 2 Verg 3/12

    Müllheizkraftwerk, Müllheizkraftwerk I - Vergabenachprüfungsverfahren: Nachweis

    Auszug aus OLG München, 14.03.2013 - Verg 32/12
    Der Geheimwettbewerb wird daher dann gestört, wenn ein Bieter in Kenntnis des Angebotes oder Teilen des Angebotes eines anderen Bieters sein Angebot abgibt (vgl. z.B. OLG Naumburg vom 2.8.2012 - 2 Verg 3/12; OLG München vom 11.8.2008 - Verg 16/08), da er dann sein eigenes Angebot danach ausrichten kann.
  • OLG Düsseldorf, 28.03.2018 - Verg 54/17

    Vergabeverfahren um Anbaurechte von Cannabis zu medizinischen Zwecken

    Auch im Verhandlungsverfahren ist der Wettbewerb grundsätzlich ein Geheimwettbewerb, so dass die Vergabestelle jeweils separat mit den einzelnen Bietern verhandeln muss (OLG München, Beschluss v. 14.03.2013, Verg 32/12, VergabeR 2013, 917, 921).
  • VK Baden-Württemberg, 30.12.2016 - 1 VK 51/16

    Öffentliche Auftragsvergabe: Anforderungen an die Ausgestaltung des

    Ein Verstoß gegen dieses Wettbewerbsprinzip kann aber nur dann bejaht werden, wenn durch diese Information das Angebot des Bieters beeinflusst ist (zuletzt OLG München VergabeR 2013, 917).
  • OLG Celle, 11.06.2015 - 13 Verg 4/15

    Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines Bieters im Rahmen der

    Geheimwettbewerb bedeutet, dass die Angebote anderer Bieter für den einzelnen Bieter unbekannt sind und er deshalb weder sein eigenes Angebot nach dieser Kenntnis ausrichten noch Absprachen mit anderen Bietern treffen kann (OLG München, Beschl. v. 14. März 2013 - Verg 32/12, VergabeR 2013, 917 ff., juris Rn. 47).
  • VK Thüringen, 09.11.2017 - 250-4003-8222/2017-E-S-015-GTH

    Was ist eine "wettbewerbswidrige Vereinbarung"?

    Auch in diesem Fall kann nach Ausübung pflichtgemäßen Ermessens ein Ausschluss des betreffenden Angebots nach § 124 Absatz 1 Nr. 4 GWB erfolgen (vgl. zu alledem OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.02.2013, Az.: VII-Verg 31/12; OLG Magedeburg, Beschluss vom 02.08.2012, Az.: 2 Verg 3/12; OLG München, Beschluss vom 14.03.2013, Az.: Verg 32/12; a.A.: Burgi/Dreher, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, Band 1, 3. Aufl., 2017, § 124, Rdn. 63).
  • VK Südbayern, 28.04.2023 - 3194.Z3-3_01-22-57

    Leistung funktional beschrieben: Preis als einziges Zuschlagskriterium zulässig?

    Geltung und Umfang des Grundsatzes des Geheimwettbewerbs als Ausprägung des in § 97 Abs. 1 Satz 1 GWB verankerten Wettbewerbsgrundsatzes (vgl. OLG München, Beschluss vom 14.03.2013 - Verg 32/12) gehören nicht zum Kenntnisstand dessen, was von einem durchschnittlich fachkundigen Bieter erwartet werden kann.
  • VK Bund, 11.02.2019 - VK 2-02/19

    Preisumrechnungsmethode; Bewertungsformel; Antragsbefugnis

    Dies muss jedenfalls dann gelten, wenn durch die Information das Angebot beeinflusst wurde (vgl. OLG München, Beschluss vom 14. März 2013 - Verg 32/12, juris-Rn. 47 f.).
  • VK Südbayern, 14.03.2023 - 3194.Z3-3_01-22-57

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Leistungen, Vergabeverfahren, Leistungsbeschreibung,

    Geltung und Umfang des Grundsatzes des Geheimwettbewerbs als Ausprägung des in § 97 Abs. 1 Satz 1 GWB verankerten Wettbewerbsgrundsatzes (vgl. OLG München, Beschluss vom 14.03.2013 - Verg 32/12) gehören nicht zum Kenntnisstand dessen, was von einem durchschnittlich fachkundigen Bieter erwartet werden kann.
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Rechtsprechung
   OLG München, 26.06.2013 - Verg 32/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,16313
OLG München, 26.06.2013 - Verg 32/12 (https://dejure.org/2013,16313)
OLG München, Entscheidung vom 26.06.2013 - Verg 32/12 (https://dejure.org/2013,16313)
OLG München, Entscheidung vom 26. Juni 2013 - Verg 32/12 (https://dejure.org/2013,16313)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Grundsätze zur Festsetzung des Streitwerts für ein vergaberechtliches Beschwerdeverfahren bei einer europaweiten Ausschreibung für den Betrieb einer Bioabfall-Vergärungsanlage

  • VERIS

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Streit-/Auftragswert: Option über 48 Monate bleibt unberücksichtigt! (VPR 2014, 49)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 2072
  • VergabeR 2013, 946
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Karlsruhe, 01.08.2011 - 15 Verg 7/11

    Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Nachprüfungsantrages im

    Auszug aus OLG München, 26.06.2013 - Verg 32/12
    Die Antragstellerin weist auf Entscheidungen des OLG Naumburg (Beschluss vom 13.2.2012 - 2 Verg 4/11) und des OLG Karlsruhe (Beschluss vom 1.8.2011 - 15 Verg 7/11) hin, die ihre Ansicht unterstützen sollen und regt für den Fall, dass der Senat dieser Berechnung nicht folgen sollte, eine Divergenzvorlage an den BGH gemäß § 124 Abs. 2 GWB an.

    Ob auch eine Divergenz zur Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 1.8.2011 - 15 Verg 7/11 - vorliegt, vermag der Senat nach den online (juris) zur Verfügung stehenden Entscheidungsgründen nicht abschließend zu beurteilen.

  • BGH, 19.07.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr II

    Auszug aus OLG München, 26.06.2013 - Verg 32/12
    Der BGH habe in seinem Beschluss vom 19.7.2011 - X ZB 4/10 - für Aufträge über Dienstleistungen, für die kein Gesamtpreis angegeben werden könne, oder die eine unbestimmte Laufzeit bzw. eine solche von mehr als 48 Monaten haben werden, in Anlehnung an § 3 Abs. 4 Nr. 2 VgV den Streitwert nach dem 48-fachen Monatswert bemessen.
  • OLG München, 12.08.2008 - Verg 6/08

    Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren: Streitwertbestimmung im Verfahren vor

    Auszug aus OLG München, 26.06.2013 - Verg 32/12
    Auftragssumme ist der Wert des sachlichrechtlichen Auftrags; kann die Bruttoauftragssumme aus irgendwelchen Gründen nicht festgestellt werden, legt die ständige Rechtsprechung die Bruttoangebotssumme des Antragstellers zugrunde, weil es im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren um dessen wirtschaftliches Interesse an der Auftragserteilung geht (vgl. OLG München vom 12.8.2008 - Verg 6/08).
  • OLG München, 15.10.2012 - Verg 18/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Ermessenfehlerhafte Festsetzung der

    Auszug aus OLG München, 26.06.2013 - Verg 32/12
    Dieses widersprüchliche Ergebnis kann weder vom deutschen Verordnungsgeber noch vom europäischen Richtliniengeber gewollt sein; vielmehr ist nach Auffassung des Senats absolute Grenze für alle Dienstleistungsaufträge, für die kein Gesamtpreis angegeben werden kann, seien sie zeitlich limitiert oder nicht, ein Zeitraum von 48 Monaten (so bereits OLG München vom 15.10.2012 - Verg 18/12).
  • OLG Naumburg, 25.08.2011 - 2 Verg 4/11

    Vergabenachprüfungsverfahren: Umfang der Kostenentscheidung durch den

    Auszug aus OLG München, 26.06.2013 - Verg 32/12
    Die Antragstellerin weist auf Entscheidungen des OLG Naumburg (Beschluss vom 13.2.2012 - 2 Verg 4/11) und des OLG Karlsruhe (Beschluss vom 1.8.2011 - 15 Verg 7/11) hin, die ihre Ansicht unterstützen sollen und regt für den Fall, dass der Senat dieser Berechnung nicht folgen sollte, eine Divergenzvorlage an den BGH gemäß § 124 Abs. 2 GWB an.
  • OLG Naumburg, 13.02.2012 - 2 Verg 14/11

    Sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung der Vergabekammer: Rücknahme ohne

    Auszug aus OLG München, 26.06.2013 - Verg 32/12
    e) An der beabsichtigten endgültigen Streitwertfestsetzung sieht sich der Senat allerdings durch die Entscheidung des OLG Naumburg vom 13.2.2012 - 2 Verg 14/11 gehindert.
  • VK Südbayern, 13.11.2012 - Z3-3-3194-1-41-07/12

    Verhandlungsverfahren: Keine Angebotsaufklärung nach Ausschlusstermin!

    OLG München, 26.06.2013 - Verg 32/12.

    OLG München, 14.03.2013 - Verg 32/12 .

  • OLG Karlsruhe, 10.08.2021 - 15 Verg 10/21

    Realisierungswettbewerb

    Auch wenn § 3 VgV nicht ohne weiteres für die Ermittlung der Auftragssumme herangezogen werden kann (vgl. BGH NZBau 2014, 452 Rn. 9, 12), entspricht er allerdings im Ausgangspunkt wie der Auftragswert nach § 3 Abs. 1 S. 1 VgV der geschätzten Gesamtvergütung für die vorgesehene Leistung (vgl. OLG München, VergabeR 2013, 946).
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