Rechtsprechung
BGH, 06.07.1988 - VIII ARZ 1/88 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Schönheitsreparaturen; Abgeltungsklausel; Instandhaltungspflicht; Formularmietvertrag; unrenovierte Wohnung; Fristenlauf; Renovierungsfristen
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Abgeltungsklausel im Fall einer unrenoviert überlassenen Wohnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AGBG § 9; BGB § 535, § 536
Beteiligung des Mieters an Schönheitsreparaturen durch prozentuale Beteiligung an Kosten aufgrund Kostenvoranschlag eines Malerfachgeschäfts - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Schönheitsreparaturen: Sind Quotenabgeltungsklauseln gültig?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Mietvertrag - Formularmäßige Klausel - Schönheitsreparatur - Renovierungskosten - Kostenvoranschlag - Kostensparende Eigenarbeit
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Quotenabgeltungsklausel
Papierfundstellen
- BGHZ 105, 71
- NJW 1988, 2790
- NJW-RR 1988, 1480 (Ls.)
- MDR 1988, 1051
- ZMR 1988, 455
- DB 1988, 2050
Wird zitiert von ... (85)
- BGH, 18.03.2015 - VIII ZR 185/14
Änderung der Rechtsprechung zu Formularklauseln bei Schönheitsreparaturen: …
Durch Senatsbeschluss [Rechtsentscheid] vom 6. Juli 1988 (VIII ARZ 1/88, BGHZ 105, 71, 84 ff.) hat der Senat diese Beurteilung auf Quotenabgeltungsklauseln übertragen.Er darf zur Vermeidung einer unangemessenen Benachteiligung - jedenfalls nicht ohne Gewährung eines angemessenen Ausgleichs durch den Vermieter - formularmäßig nicht mit der Beseitigung von Gebrauchsspuren der Wohnung belastet werden, die bereits in einem vorvertraglichen Abnutzungszeitraum entstanden sind (…vgl. Rechtsentscheide vom 1. Juli 1987 - VIII ARZ 9/86, aaO S. 265 f., 268; vom 6. Juli 1988 - VIII ARZ 1/88, aaO S. 85 f.).
aa) In der Vergangenheit hat der Senat allerdings angenommen, es sei gewährleistet, dass der Mieter einer unrenoviert oder renovierungsbedürftig überlassenen Wohnung nur die auf seine eigene Vertragszeit entfallenden Renovierungsleistungen vorzunehmen habe, wenn das Klauselwerk dahingehend ausgelegt werden könne, dass die üblichen Renovierungsfristen mit dem Beginn des Mietverhältnisses zu laufen beginnen (…Rechtsentscheide vom 1. Juli 1987 - VIII ARZ 9/86, aaO S. 268 f.; vom 6. Juli 1988 - VIII ARZ 1/88, aaO S. 84 ff.).
Bei Erlass der genannten Rechtsentscheide entsprach es noch der Praxis des Bundesgerichtshofs, den Anwendungsbereich von Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Rückgriff auf § 242 BGB in einer Weise einzuschränken, die nach heutiger Sichtweise als unzulässige geltungserhaltende Reduktion einer Klausel auf den gerade noch zulässigen Inhalt eingestuft würde (vgl. Rechtsentscheid vom 6. Juli 1988 - VIII ARZ 1/88, aaO S. 87 f.).
(3) Im Urteil vom 29. Mai 2013 (VIII ZR 285/12, NJW 2013, 2505) hat der Senat dann - unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung - eine Quotenabgeltungsklausel, die als Berechnungsgrundlage den Kostenvoranschlag eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäftes bestimmte, - entgegen der im Rechtsentscheid vom 6. Juli 1988 (VIII ARZ 1/88, aaO, S. 82 ff.) vertretenen Auffassung - für unangemessen erachtet und dabei entscheidend darauf abgestellt, dass bei der Prüfung der Wirksamkeit der jeweils zu beurteilenden Abgeltungsklausel diejenige Auslegung zugrunde zu legen sei, nach der dem vom Vermieter einzuholenden Kostenvoranschlag verbindliche Wirkung zukommt und es dem Mieter verwehrt ist, hiergegen Einwendungen zu erheben.
- BGH, 12.09.2007 - VIII ZR 316/06
Vornahme von Schönheitsreparaturen: Unwirksamkeit von isolierten …
Die weithin übliche, formularmäßige Abwälzung der turnusmäßigen Schönheitsreparaturen auf den Mieter wird von der Rechtsprechung rechtlich und wirtschaftlich als Teil der Gegenleistung des Mieters für die Gebrauchsüberlassung der Räume und deshalb grundsätzlich als wirksam angesehen (grundlegend BGHZ 105, 71, 79 ff.). - BGH, 18.03.2015 - VIII ZR 242/13
Änderung der Rechtsprechung zu Formularklauseln bei Schönheitsreparaturen: …
a) In seiner älteren Rechtsprechung hat der Senat zunächst allerdings Quotenabgeltungsklauseln, denen Vornahmeklauseln zugrunde lagen, die starre, unveränderbare Renovierungsfristen vorsahen, für wirksam angesehen, wenn die für die Durchführung wie für die anteilige Abgeltung maßgeblichen Fristen nicht vor dem Anfang des Mietverhältnisses zu laufen beginnen (Senatsbeschluss [Rechtsentscheid] vom 6. Juli 1988 - VIII ARZ 1/88, BGHZ 105, 71, 84 ff.).b) Die Anknüpfung an "starre", vom konkreten Bedarf losgelöste Renovierungsintervalle, sei es in Gestalt "üblicher" Renovierungsfristen (Rechtsentscheid vom 1. Juli 1987 - VIII ARZ 9/86, BGHZ 101, 253, 266, 268) oder in Form von Mindestfristen (Rechtsentscheid vom 6. Juli 1988 - VIII ARZ 1/88, aaO S. 72), ist jedoch seit längerem überholt.
c) In seinem Urteil vom 26. September 2007 (VIII ZR 143/06, NJW 2007, 3632) hat der Senat diese Erwägungen aufgegriffen und hat - den Rechtsentscheid vom 6. Juli 1988 (VIII ARZ 1/88, aaO) fortentwickelnd - entschieden, dass eine an eine Vornahmeklausel mit flexiblem Fristenplan anknüpfende Quotenabgeltungsklausel die Interessen des Mieters, jedenfalls bei einer zu Vertragsbeginn renoviert überlassenen Wohnung, in den Fällen wahre, in denen die Abgeltungsklausel dahin ausgelegt werden könne, dass die bisherige Wohndauer ins Verhältnis zu setzen sei zu der Zeit, nach der bei Fortdauer des Mietverhältnisses, also bei einer weiteren Nutzung der Wohnung durch den bisherigen Mieter, voraussichtlich eine Renovierung erforderlich sein würde.
- BGH, 27.05.2009 - VIII ZR 302/07
Kostenerstattungsanspruch des Mieters bei unwirksamer Endrenovierungsklausel
Denn mit der Vornahme von Schönheitsreparaturen will der Mieter eine Leistung erbringen, die rechtlich und wirtschaftlich als Teil des von ihm für die Gebrauchsüberlassung an der Wohnung geschuldeten Entgelts anzusehen ist (Senat, BGHZ 92, 363, 370 f. ; 101, 253, 262 ; 105, 71, 79 ff. ; Senatsurteile vom 3. Juni 1998 - VIII ZR 317/97, WM 1998, 2145, III 2 c; vom 28. April 2004 - VIII ZR 230/03, NJW 2004, 2087, unter III a; Urteil vom 20. Oktober 2004 - VIII ZR 378/03, WuM 2005, 50, unter II 2 b; BGH, Urteil vom 5. Juni 2002 - XII ZR 220/99, WuM 2002, 484, unter II b). - BGH, 07.06.1989 - VIII ZR 91/88
Formularmäßige Überwälzung von Kosten von Kleinreparaturen auf den Mieter
a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BGHZ 101, 253, 262 und BGHZ 105, 71 unter III 1 d aa) stellt allerdings die Übernahme der Schönheitsreparaturen durch den Mieter rechtlich und wirtschaftlich einen Teil seiner Gegenleistung für die Überlassung des Mietobjekts dar. - BGH, 06.05.1992 - VIII ZR 129/91
Unzulässige Kleinreparaturklausel in Formularmietvertrag
cc) Auf die Zulässigkeit der formularmäßigen Abwälzung der turnusmäßigen Schönheitsreparaturen auf den Mieter (BGHZ 92, 363, 367 ff; 101, 253, 261 ff; 105, 71, 79 ff) kann sich der Beklagte nicht berufen. - BGH, 26.09.2007 - VIII ZR 143/06
Unwirksamkeit einer für den Mieter nicht hinreichend klaren und verständlichen …
Eine solche Klausel benachteiligt den Mieter grundsätzlich nicht unangemessen, weil die Abwälzung der turnusmäßigen Schönheitsreparaturen - deren Kosten der Mieter zu tragen hätte, wenn das Mietverhältnis bis zum Eintritt der Fälligkeit der Schönheitsreparaturverpflichtung fortbestanden hätte - rechtlich und wirtschaftlich einen Teil der Gegenleistung des Mieters für die Gebrauchsüberlassung der Räume darstellt, die er anderenfalls - bei einer den Vermieter treffenden Verpflichtung zur Durchführung der Schönheitsreparaturen (§ 535 Abs. 1 Satz 2, § 538 BGB) - über eine höhere Bruttomiete im Voraus abgelten müsste (BGHZ 105, 71, 79 ff.;… Senatsurteil vom 18. Oktober 2006, aaO, unter II 2 b bb (2)).Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (seit BGHZ 105, 71, 84 ff.) sind Quotenabgeltungsklauseln (auf flexibler Berechnungsgrundlage) grundsätzlich auch bei Vermietung einer unrenoviert oder renovierungsbedürftig überlassenen Wohnung wirksam, wenn die für die Durchführung wie für die anteilige Abgeltung der Schönheitsreparaturen maßgeblichen Fristen nicht vor dem Anfang des Mietverhältnisses zu laufen beginnen (…allgemein für die Zulässigkeit von Quotenabgeltungsklauseln auch MünchKommBGB/Schilling, 4. Aufl., § 535 Rdnr. 122;… Lammel, Wohnraummietrecht, 3. Aufl., § 535 Rdnr. 192 ff.;… Schmid/Harsch, Mietrecht, 2006, § 535 BGB Rdnr. 428;… Schneider in Müller/Walther, Miet- und Pachtrecht, Stand Mai 2007, C § 535 Anhang 1 Rdnr. 99;… Artz, aaO, S. 273 f.;… Blank in: Anpassung der Wohnung an technische Standards - Wirtschaftlichkeitsgebot, 2006, S. 163, 177 ff.; Heinrichs, WuM 2005, 155, 162).
e) Die übrigen, vom Senat für die Wirksamkeit einer Quotenabgeltungsklausel geforderten Voraussetzungen, dass der für die Berechnung der Quote maßgebliche Kostenvoranschlag eines Malerfachgeschäfts nicht ausdrücklich für verbindlich erklärt und dem Mieter nicht untersagt sein darf, seiner anteiligen Zahlungsverpflichtung dadurch zuvorzukommen, dass er vor dem Ende des Mietverhältnisses Schönheitsreparaturen in Kosten sparender Eigenarbeit ausführt (BGHZ 105, 71; Urteil vom 6. Oktober 2004 - VIII ZR 215/03, WuM 2004, 663, unter II 1;… Urteil vom 18. Oktober 2006, aaO, unter II 2 b bb (1)), sind erfüllt.
Eine am Sinn und Zweck der Klausel ausgerichtete Auslegung (§§ 157, 305 c Abs. 2 BGB) ergibt, dass die Mieter sich nur an den zukünftig anfallenden notwendigen Renovierungskosten zu beteiligen haben und der Kostenvoranschlag dazu lediglich als Berechnungsgrundlage dient, deren Richtigkeit oder Angemessenheit sie bestreiten können (BGHZ 105, 71, 82;… Urteil vom 6. Oktober 2004, aaO).
- BGH, 09.06.2010 - VIII ZR 294/09
Wohnungsmieter muss die Möglichkeit haben, Schönheitsreparaturen in Eigenleistung …
bb) Der Senat hat bislang die Frage offen lassen können, ob die in Rechtsprechung und Schrifttum erhobenen Bedenken gegen die Wirksamkeit des formularmäßigen Ausschlusses von Eigenleistungen des Mieters durchgreifen (BGHZ 105, 71, 82).Dieser Gesichtspunkt ist für die Beurteilung der Angemessenheit nicht zuletzt deshalb bedeutsam, weil auf diese Weise die übernommenen Pflichten für den Mieter überschaubar und in ihren wirtschaftlichen Auswirkungen vorauskalkulierbar werden und er durch Ansparen Vorsorge treffen sowie sich durch Eigenleistungen Kosten ersparen kann (BGHZ 105, 71, 81).
Das gilt umso mehr, als Schönheitsreparaturen ihrer Natur nach nicht zwingend die Ausführung durch eine Fachfirma bedingen und deshalb auch ein Vermieter nicht verpflichtet wäre, im Rahmen seiner Instandhaltungspflichten die Schönheitsreparaturen durch Vergabe an Dritte ausführen zu lassen, sondern nur ein bestimmtes Arbeitsergebnis, nämlich eine fachgerechte Ausführung in mittlerer Art und Güte (§ 243 Abs. 1 BGB), schuldet (vgl. BGHZ 105, 71, 78; Senatsurteil vom 26. Mai 2004 - VIII ZR 77/03, WuM 2004, 466, unter II 2 a cc).
- BGH, 03.12.2014 - VIII ZR 224/13
Zahlungsanspruch des Mieters für Schönheitsreparaturen
Denn sofern die Kosten der Selbstvornahme - etwa bei der in der Klausel ausdrücklich erlaubten Durchführung in Eigenregie - unter dem in § 28 Abs. 4 Satz 2 II. BV vorgesehenen Schönheitsreparaturzuschlag liegen (vgl. zu den erfahrungsgemäß geringeren Kosten bei Eigenrenovierung: Senatsbeschluss [Rechtsentscheid] vom 6. Juli 1988 - VIII ARZ 1/88, BGHZ 105, 71, 78 und 82 f.; Senatsurteile vom 6. Oktober 2004 - VIII ZR 215/03, WuM 2004, 663 unter II 1;… vom 27. Mai 2009 - VIII ZR 302/07, BGHZ 181, 188 Rn. 25), verbleibt den Mietern die Differenz zwischen dem Zahlungsanspruch und den tatsächlichen Kosten. - OLG Celle, 13.07.2016 - 2 U 45/16
Überwälzung der Kosten von Schönheitsreparaturen auf den Mieter bei Übergabe …
Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs begründet nämlich die Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung, dass ein derartiges Klauselwerk dahingehend ausgelegt werden könne, dass die üblichen Renovierungsfristen erst mit dem Beginn des Mietverhältnisses zu laufen beginnen (vgl. BGH NJW 1988, 2790 [BGH 06.07.1988 - VIII ARZ 1/88] ), mit der Rechtsentwicklung zu einer strengeren Klauselkontrolle, welche die einschränkende Auslegung der Klausel nicht mehr zulasse, weil sie nach heutiger Sichtweise als unzulässige geltungserhaltende Reduktion der Klausel auf den gerade noch zulässigen Inhalt eingestuft würde. - BGH, 15.01.2013 - XI ZR 22/12
Ordentliche Kündigungsrecht der privaten Banken
- BGH, 19.12.1990 - VIII ARZ 5/90
Verjährung einer Heizkostennachforderung
- BGH, 18.10.2006 - VIII ZR 52/06
Unwirksamkeit von Abgeltungsklauseln mit "starren" Fristen
- BGH, 05.04.2006 - VIII ZR 178/05
Formularmäßige Vereinbarung eines Fristenplans für vom Mieter vorzunehmende …
- BGH, 20.10.2004 - VIII ZR 378/03
Zur Wirksamkeit einer Schönheitsreparaturklausel
- BGH, 09.07.2008 - VIII ZR 181/07
Kein Zuschlag zur Miete bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel
- BGH, 03.06.1998 - VIII ZR 317/97
Zur Zulässigkeit der Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter in …
- BGH, 29.05.2013 - VIII ZR 285/12
Wohnraummiete: Wirksamkeit einer Quotenabgeltungsklausel zu Schönheitsreparaturen …
- OLG Dresden, 06.03.2019 - 5 U 1613/18
Formularmäßige Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter bei einem …
- BGH, 28.04.2004 - VIII ZR 230/03
Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter
- BGH, 26.05.2004 - VIII ZR 77/03
Formularmäßige Vereinbarung einer zeitanteiligen Kostenbeteiligung für …
- BGH, 22.01.2014 - VIII ZR 352/12
Wohnraummiete: Inhaltskontrolle von Quotenabgeltungsklauseln insbesondere bei …
- BGH, 05.03.2008 - VIII ZR 95/07
Urteil des Bundesgerichtshofs zur Unwirksamkeit einer für den Mieter nicht …
- LG Kiel, 27.04.2006 - 1 S 263/05
Wohnraummiete: Wirksamkeit einer Kostenquotenklausel für die Verpflichtung des …
- BGH, 14.07.1993 - VIII ARZ 1/93
Kein vertragswidriger Gebrauch bei bloßer Überbelegung
- BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 17/04
Formularmäßige Vereinbarung der Übernahme der Schönheitsreparaturen durch den …
- OLG Düsseldorf, 09.12.2010 - 10 U 66/10
Formularmäßige Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Pächter in einem …
- BGH, 30.05.1990 - VIII ZR 207/89
Welche Ansprüche hat der Vermieter, wenn der Mieter während der Mietzeit die …
- BGH, 23.04.1991 - XI ZR 128/90
Formularmäßige Abwälzung des Mißbrauchsrisikos einer Kundenkreditkarte
- BGH, 05.10.1994 - XII ZR 15/93
Zurückverweisung - Schönheitsreparaturenklage
- OLG Karlsruhe, 18.04.2007 - 7 U 186/06
Mieterhöhung aufgrund unwirksamer Schönheitsreparaturklausel
- OLG Stuttgart, 19.08.1993 - 8 REMiet 2/92
Anspruch eines Mieters auf Rückgabe der Mietkaution; Unwirksamkeit einer …
- BGH, 06.10.2004 - VIII ZR 215/03
Unwirksamkeit von Abgeltungsklauseln mit "starren" Fristen
- BGH, 09.07.2008 - VIII ZR 83/07
Miethöhe bei unwirksamer Klausel über Schönheitsreparaturen
- LG Berlin, 29.01.2002 - 64 S 312/01
- OLG Düsseldorf, 14.12.2006 - 24 U 113/06
Schönheitsreparaturen: Rechtsprechung gilt auch für Gewerberäume
- LG Heilbronn, 22.07.2014 - 2 S 63/13
Mustermietvertrag des BMJV: Schönheitsreparaturklausel unwirksam!
- BGH, 19.02.1992 - VIII ARZ 5/91
Allgemein üblicher Zustand vermieteter Räume
- KG, 15.08.2019 - 8 U 209/16
Ansprüche aus einem fristlos gekündigten Gewerberaummietvertrag
- OLG Karlsruhe, 30.06.2009 - 17 U 497/08
Rechtsmissbräuchliche Berufung des Sparers auf eine Bonusklausel im Sparvertrag
- OLG Karlsruhe, 03.03.1997 - 3 REMiet 1/97
Mietrecht; Eigenbedarfskündigung bei Bedarf an einem Teil der Wohnungsräume
- BayObLG, 12.05.1997 - REMiet 1/96
Teilunwirksamkeit einer Mietvertragsklausel zur Durchführung von …
- LG Berlin, 18.06.1993 - 64 S 450/92
Zahlungsanspruch wegen nicht ausgeführter Schönheitsreparaturen; Nachzahlung für …
- LG Mannheim, 08.02.2006 - 4 S 52/05
Wohnraummiete: Unwirksame formularmäßige Abgeltungsklausel mit "starren" …
- OLG Hamm, 14.07.2009 - 28 U 14/09
Schönheitsreparaturen; spezifizierte Leistungsaufforderung, Rückgabe der …
- KG, 13.10.2006 - 3 U 3/06
Hausverwaltervertrag: Verwendung von Mietvertragsformularen mit unwirksamen …
- BGH, 09.03.2005 - III ZR 17/04
- OLG Nürnberg, 06.03.1991 - 9 U 4022/90
- OLG Stuttgart, 17.02.1989 - 8 REMiet 2/88
Schönheitsreparaturen; Mietzeit; Vertragsende; Renovierungsturnus; Prozentualer …
- LG Berlin, 17.07.2012 - 65 S 66/12
Kostenvoranschlag vom Vermieter vorgelegt: Quotenklausel unwirksam!
- BGH, 02.10.1991 - XII ZR 92/90
Parkhäuser; Betriebskosten; Kostenumlage; Vertragsklausel; Mietvertrag; …
- LG Lüneburg, 20.06.2001 - 6 S 36/01
Beendigung des Wohnraummietvertrages: Verjährungsfrist für einen Zahlungsanspruch …
- OLG Stuttgart, 31.05.1994 - 8 REMiet 5/93
Mieterhöhungsverlangen bei befristetem Mietverhältnis
- BGH, 24.11.1993 - VIII ARZ 3/93
Unzulässigkeit einer Vorlage wegen Entscheidung der vorgelegten Rechtsfrage durch …
- OLG Frankfurt, 16.02.1990 - 20 REMiet 1/90
- AG Schönau, 27.03.2001 - C 166/00
Wirksamkeit einer Quotenhaftungsklausel für Schönheitsreparaturen im Mietvertrag
- OLG Nürnberg, 20.02.1991 - 9 U 4022/90
Renovierungsansprüche eines Vermieters; Abwälzung von Schönheitsreparaturen auf …
- LG Düsseldorf, 27.02.2003 - 21 S 403/01
- LG Lüneburg, 05.09.2001 - 6 S 71/01
- OLG Celle, 30.01.1996 - 2 UH 1/96
Durchführung von Schönheitsreparaturen, Grund der Abnutzung
- AG Kiel, 04.11.2005 - 118 C 28/05
Rückzahlung einer Mietkaution; Rechtmäßigkeit der formularmäßigen Abwälzung von …
- OLG Karlsruhe, 27.11.1995 - 3 REMiet 1/95
Zum Merkmal "Vereinbarung eines Mietverhältnisses auf bestimmte Zeit" des § 1 …
- OLG Celle, 20.11.1996 - 2 U 273/95
Unterbliebene Renovierungsarbeiten aus Anlass der Beendigung eines …
- LSG Bayern, 13.11.2008 - L 7 AS 323/08
- AG Frankfurt/Main, 26.09.2007 - 33 C 1863/07
Wohnraummiete: Zuschlag zur ortsüblichen Vergleichsmiete wegen der Unwirksamkeit …
- LSG Bayern, 15.11.2007 - L 7 AS 80/07
Schönheitsreparaturen als neben der Regelleistung gesondert zu erstattende Kosten …
- OLG Frankfurt, 30.06.1992 - 20 REMiet 4/91
Wirksamkeit von Regelungen über Schönheitsreparaturen in vorformulierten …
- OLG Karlsruhe, 16.04.1992 - 9 REMiet 2/91
Zur Zulässigkeit einer formularmäßigen Schönheitsreparaturklausel
- LG Wiesbaden, 20.09.2007 - 2 S 30/07
Wohnraummiete: Aufschlag für Schönheitsreparaturen auf die nächste Mieterhöhung …
- KG, 18.03.2004 - 12 U 282/02
Formularmäßiger Gewerberaummietvertrag: Wirksamkeit einer …
- OLG München, 02.05.1991 - 29 U 6529/90
Inhaltskontrolle einer Instandhaltungsklausel in Formularmietvertrag
- LG Itzehoe, 28.09.2012 - 9 S 27/12
- LG Berlin, 22.08.2002 - 65 S 37/02
Klage auf Schadensersatz wegen Nichtdurchführung von Schönheitsreparaturen
- LG Bonn, 20.06.2005 - 6 S 151/04
Zulässigkeit einer Quotenklausel bei einer unrenoviert überlassenen Wohnung; …
- LG Gießen, 04.02.2004 - 1 S 197/03
Auslegung eines Mietvertrages; Anspruch eines Mieters gegen den Vermieter auf …
- AG Wiesbaden, 26.03.2007 - 93 C 5183/06
Wohnraummiete: Mietzuschlag bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel
- LG Köln, 04.04.2000 - 10 T 75/00
- LG Berlin, 04.09.2006 - 67 S 65/06
Schönheitsreparaturen: Summierungseffekt
- VG Düsseldorf, 14.05.2004 - 13 K 7293/02
Sozialhilferechtliche Voraussetzungen des Anspruchs auf Gewährung einer …
- AG Düsseldorf, 18.01.2002 - 32 C 14665/01
- LG Aachen, 16.09.1992 - 7 S 216/92
Formularvertragliche Abwälzung laufender Schönheitsreparaturen auf den Mieter bei …
- AG Neuss, 28.02.1990 - 30 C 11/90
Umfang der von einem Mieter bei Auszug durchzuführenden erforderlichen …
- LG Kassel, 20.10.1988 - 1 S 393/88
- AG Berlin-Neukölln, 15.03.2006 - 19 C 398/05
Wohnraummiete: Unwirksamkeit starrer Renovierungsquoten bei Auszug vor Fälligkeit …
- LG Stuttgart, 20.10.1988 - 16 S 145/88