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   BFH, 02.01.2019 - VIII B 131/18   

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https://dejure.org/2019,3446
BFH, 02.01.2019 - VIII B 131/18 (https://dejure.org/2019,3446)
BFH, Entscheidung vom 02.01.2019 - VIII B 131/18 (https://dejure.org/2019,3446)
BFH, Entscheidung vom 02. Januar 2019 - VIII B 131/18 (https://dejure.org/2019,3446)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Begriff des Verfahrensmangels im Sinne von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO; Zulassung der Revision wegen Übergehens eines Tatbestandsberichtigungsantrages; Voraussetzungen der Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Begriff des Verstoßes gegen den klaren Inhalt der Akten im ...

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verfahrensmängeln nach § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff des Verfahrensmangels im Sinne von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO

  • rechtsportal.de

    Begriff des Verfahrensmangels im Sinne von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO

  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verfahrensmängeln nach § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 28.09.2005 - XI B 134/04

    Verfahrensmangel: Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 02.01.2019 - VIII B 131/18
    Es hätte deshalb in der mündlichen Verhandlung ein Anlass zur Rüge dieses Unterlassens bestanden (vgl. BFH-Beschluss vom 28. September 2005 XI B 134/04, BFH/NV 2006, 314).
  • BFH, 17.10.2005 - III B 150/04

    Sachaufklärungspflicht; Übergehen von Beweisen; Rügeverzicht

    Auszug aus BFH, 02.01.2019 - VIII B 131/18
    Der Rügeberechtigte muss die Rüge sowie die übergangenen Beweisanträge zu Protokoll erklären (BFH-Beschlüsse vom 17. Oktober 2005 III B 150/04, BFH/NV 2006, 330, und vom 19. Januar 2005 II B 27/04, BFH/NV 2005, 913).
  • BFH, 19.01.2005 - II B 27/04

    NZB - Verlust des Rügerechts

    Auszug aus BFH, 02.01.2019 - VIII B 131/18
    Der Rügeberechtigte muss die Rüge sowie die übergangenen Beweisanträge zu Protokoll erklären (BFH-Beschlüsse vom 17. Oktober 2005 III B 150/04, BFH/NV 2006, 330, und vom 19. Januar 2005 II B 27/04, BFH/NV 2005, 913).
  • BFH, 06.04.2005 - IX B 174/04

    NZB: Revisionszulassungsgründe

    Auszug aus BFH, 02.01.2019 - VIII B 131/18
    Soweit sich der Kläger auf seinen Tatbestandsberichtigungsantrag nach § 108 FGO beruft, macht er keinen Zulassungsgrund, insbesondere keinen Verfahrensmangel i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO geltend (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. April 2005 IX B 174/04, BFH/NV 2005, 1354).
  • BFH, 24.04.2007 - VIII B 251/05

    Verfahrensmangel; Verstoß gegen den Inhalt der Akten

    Auszug aus BFH, 02.01.2019 - VIII B 131/18
    Damit kann aber die Zulassung der Revision nicht erreicht werden (vgl. Senatsbeschluss vom 24. April 2007 VIII B 251/05, BFH/NV 2007, 1521).
  • BFH, 22.03.2011 - X B 151/10

    Darlegungserfordernisse bei grundsätzlicher Bedeutung - Verfahrensmangel bei

    Auszug aus BFH, 02.01.2019 - VIII B 131/18
    Ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten und damit eine Verletzung des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO ist insbesondere gegeben, wenn das FG eine nach Aktenlage feststehende Tatsache, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätte einfließen müssen, unberücksichtigt lässt oder seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde legt, der dem protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht (BFH-Beschlüsse vom 15. Februar 2012 IV B 126/10, BFH/NV 2012, 774, und vom 22. März 2011 X B 151/10, BFH/NV 2011, 1165).
  • BFH, 15.02.2012 - IV B 126/10

    Qualifizierter Rechtsanwendungsfehler bei Vertragsauslegung

    Auszug aus BFH, 02.01.2019 - VIII B 131/18
    Ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten und damit eine Verletzung des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO ist insbesondere gegeben, wenn das FG eine nach Aktenlage feststehende Tatsache, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätte einfließen müssen, unberücksichtigt lässt oder seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde legt, der dem protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht (BFH-Beschlüsse vom 15. Februar 2012 IV B 126/10, BFH/NV 2012, 774, und vom 22. März 2011 X B 151/10, BFH/NV 2011, 1165).
  • BFH, 11.03.2020 - XI R 18/18

    Zur Bestimmung der bewegten Lieferung in einem Reihengeschäft

    Außerdem hat die Klägerin durch ihr Verhalten in der mündlichen Verhandlung des FG (rügeloses Verhandeln zur Sache) ihr Rügerecht gemäß § 155 Satz 1 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung verloren (vgl. allgemein die ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 02.01.2019 - VIII B 131/18, BFH/NV 2019, 286, Rz 4; Thürmer in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 76 FGO Rz 209, m.w.N.).
  • BFH, 19.05.2020 - VIII B 126/19

    Begründung der Divergenzrüge im Fall der Begründungserleichterung gemäß § 105

    Ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten und damit eine Verletzung des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO ist insbesondere gegeben, wenn das FG eine nach Aktenlage feststehende Tatsache, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätte einfließen müssen, unberücksichtigt lässt oder seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde legt, der dem protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht (Senatsbeschluss vom 02.01.2019 - VIII B 131/18, BFH/NV 2019, 286, Rz 7).

    Ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten nach § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO liegt nicht bereits deshalb vor, weil das FG den ihm vorliegenden Akteninhalt --wie hier-- nicht entsprechend den klägerischen Vorstellungen in tatsächlicher Hinsicht würdigt (Senatsbeschluss in BFH/NV 2019, 286, Rz 8).

  • BFH, 13.05.2020 - VIII B 146/19

    Behandlung eines rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsgesuchs gegen den gesamten

    Ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten und damit eine Verletzung des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO ist insbesondere gegeben, wenn das FG eine nach Aktenlage feststehende Tatsache, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätte einfließen müssen, unberücksichtigt lässt oder seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde legt, der dem protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht (BFH-Beschluss vom 02.01.2019 - VIII B 131/18, BFH/NV 2019, 286, Rz 7, m.w.N.).

    Damit kann aber die Zulassung der Revision nicht erreicht werden (vgl. z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2019, 286, Rz 8).

  • BFH, 04.05.2021 - VIII B 121/20

    Glaubhaftmachung des rechtzeitigen Einwurfs einer angeblich auf dem Postweg

    Es hätte deshalb in der mündlichen Verhandlung ein Anlass zur Rüge dieses Unterlassens bestanden (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 20.06.2016 - X B 167/15, BFH/NV 2016, 1577, Rz 37; vom 02.01.2019 - VIII B 131/18, BFH/NV 2019, 286, Rz 5).
  • BFH, 05.02.2021 - VIII B 70/20

    Inhalt der Rechtsbehelfsbelehrung bei Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung in

    Insoweit handelt es sich um materiell-rechtliche Fehler, nicht um einen Verfahrensverstoß (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 02.01.2019 - VIII B 131/18, BFH/NV 2019, 286, Rz 8; vom 24.04.2007 - VIII B 251/05, BFH/NV 2007, 1521, m.w.N.).
  • BFH, 11.12.2019 - II B 67/18

    Ausweitung des Prüfungszeitraums bei der Schenkungsteuer

    Ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten und damit eine Verletzung des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO ist insbesondere gegeben, wenn das FG eine nach Aktenlage feststehende Tatsache, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätte einfließen müssen, unberücksichtigt lässt oder seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde legt, der dem protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht (vgl. BFH-Beschluss vom 02.01.2019 - VIII B 131/18, BFH/NV 2019, 286, Rz 7).
  • BFH, 17.08.2023 - V B 3/22

    Rückübertragung auf den Vollsenat nach Übertragung auf den Einzelrichter

    Einwendungen gegen die Richtigkeit des im FG-Urteil festgestellten Tatbestandes können nicht als Verfahrensmangel nach § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren gerügt werden, sondern müssen gegebenenfalls zum Gegenstand eines Antrags auf Tatbestandsberichtigung (§ 108 Abs. 1 FGO) gemacht werden (BFH-Beschlüsse vom 18.04.2016 - VI B 120/15, BFH/NV 2016, 1160; vom 02.01.2019 - VIII B 131/18, BFH/NV 2019, 286 sowie vom 06.04.2005 - IX B 174/04, BFH/NV 2005, 1354).
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