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   BFH, 05.08.2005 - VIII B 133/04   

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https://dejure.org/2005,15680
BFH, 05.08.2005 - VIII B 133/04 (https://dejure.org/2005,15680)
BFH, Entscheidung vom 05.08.2005 - VIII B 133/04 (https://dejure.org/2005,15680)
BFH, Entscheidung vom 05. August 2005 - VIII B 133/04 (https://dejure.org/2005,15680)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115
    Festverzinsliche Wertpapiere - Unterschied zwischen Nennwert und Marktpreis

  • datenbank.nwb.de

    Festverzinsliche Wertpapiere

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 30.07.2002 - VIII B 23/02

    Über dem Nennwert liegende Aufwendungen für den Erwerb festverzinslicher

    Auszug aus BFH, 05.08.2005 - VIII B 133/04
    Jedenfalls ist die grundsätzliche Bedeutung der von den Klägern aufgeworfenen Rechtsfrage nicht offensichtlich (vgl. Senatsbeschluss vom 30. Juli 2002 VIII B 23/02, BFH/NV 2002, 1574).
  • BFH, 24.10.2000 - VIII R 28/99

    Einlösungsgewinne bei variabel verzinslichen Wertpapieren

    Auszug aus BFH, 05.08.2005 - VIII B 133/04
    Es handelt sich dabei, anders als bei einem Preisnachlass anlässlich der Ausgabe des Papiers (Emissionsdisagio), nicht um eine Frucht des Geldkapitals oder um ein Entgelt für die Kapitalnutzung (grundlegend zur Abgrenzung von Einkunfts- und Vermögenssphäre bei den Kapitaleinkünften: Senatsurteil vom 24. Oktober 2000 VIII R 28/99, BFHE 193, 374, BStBl II 2001, 97, "Floater").
  • BFH, 19.05.2004 - VIII B 245/03

    NZB: Kindergeld - Klärungsbedürftigkeit; volljähriges behindertes Kind

    Auszug aus BFH, 05.08.2005 - VIII B 133/04
    Insbesondere sind Ausführungen dazu erforderlich, aus welchen Gründen, in welchem Umfang und von welcher Seite die Rechtsfrage umstritten ist; darüber hinaus muss die Rechtsfrage klärungsbedürftig und klärungsfähig sein (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. Senatsbeschluss vom 19. Mai 2004 VIII B 245/03, juris, m.w.N.; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl. § 115 Rz. 23 ff., und § 116 Rz. 25 ff., 31 ff.).
  • BFH, 30.06.2015 - VIII B 5/14

    Behandlung eines Überpreises für ein festverzinsliches Wertpapier -

    NV: Über dem Nennwert liegende Aufwendungen für den Erwerb eines festverzinslichen Wertpapiers, die als umlaufbedingte Unterschiedsbeträge zwischen Marktpreis und Nennwert gezahlt werden, sind nach der gefestigten Rechtsprechung des BFH Anschaffungskosten des Wertpapiers als dem erworbenen Vermögensgegenstand, auch wenn der Überpreis bei wirtschaftlicher Betrachtung für den Vorteil gezahlt wird, bis zum Laufzeitende des Papiers einen Zins oberhalb des Marktzinses im Erwerbszeitpunkt vereinnahmen zu können (Anschluss an die BFH-Beschlüsse vom 30. Juli 2002 VIII B 23/02, BFH/NV 2002, 1574; vom 5. August 2005 VIII B 133/04, BFH/NV 2005, 2187).

    Über dem Nennwert liegende Aufwendungen für den Erwerb eines festverzinslichen Wertpapiers, die als umlaufbedingte Unterschiedsbeträge zwischen Marktpreis und Nennwert gezahlt werden, sind nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats danach Anschaffungskosten des Wertpapiers als dem erworbenen Vermögensgegenstand, auch wenn der Überpreis auf einer Änderung des Kapitalmarktzinses beruht und den Marktpreis des Papiers widerspiegelt (BFH-Beschlüsse vom 30. Juli 2002 VIII B 23/02, BFH/NV 2002, 1574; vom 5. August 2005 VIII B 133/04, BFH/NV 2005, 2187).

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