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   BFH, 26.02.2010 - VIII B 17/08   

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https://dejure.org/2010,8597
BFH, 26.02.2010 - VIII B 17/08 (https://dejure.org/2010,8597)
BFH, Entscheidung vom 26.02.2010 - VIII B 17/08 (https://dejure.org/2010,8597)
BFH, Entscheidung vom 26. Februar 2010 - VIII B 17/08 (https://dejure.org/2010,8597)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Schätzung von Besteuerungsgrundlagen grundsätzlich nicht wegen Beschlagnahme von Geschäftsunterlagen verwehrt - Zumutbarkeit eines Mitwirkungsverlangens - Fehlende Urteilsgründe - Ausschöpfung von Aktenmaterial zur Sachverhaltsaufklärung - Anwendungsbereich des § 115 Abs. 2 ...

  • openjur.de

    Schätzung von Besteuerungsgrundlagen grundsätzlich nicht wegen Beschlagnahme von Geschäftsunterlagen verwehrt; Zumutbarkeit eines Mitwirkungsverlangens; Fehlende Urteilsgründe; Ausschöpfung von Aktenmaterial zur Sachverhaltsaufklärung; Anwendungsbereich des § 115 Abs. 2 Nr. ...

  • Bundesfinanzhof

    AO § 162, FGO § 75, FGO § 76, FGO § 96, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 119 Nr 6, FGO § 155, ZPO § 227
    Schätzung von Besteuerungsgrundlagen grundsätzlich nicht wegen Beschlagnahme von Geschäftsunterlagen verwehrt - Zumutbarkeit eines Mitwirkungsverlangens - Fehlende Urteilsgründe - Ausschöpfung von Aktenmaterial zur Sachverhaltsaufklärung - Anwendungsbereich des § 115 Abs. 2 ...

  • Bundesfinanzhof

    Schätzung von Besteuerungsgrundlagen grundsätzlich nicht wegen Beschlagnahme von Geschäftsunterlagen verwehrt - Zumutbarkeit eines Mitwirkungsverlangens - Fehlende Urteilsgründe - Ausschöpfung von Aktenmaterial zur Sachverhaltsaufklärung - Anwendungsbereich des § 115 Abs. 2 ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 162 AO, § 75 FGO, § 76 FGO, § 96 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
    Schätzung von Besteuerungsgrundlagen grundsätzlich nicht wegen Beschlagnahme von Geschäftsunterlagen verwehrt - Zumutbarkeit eines Mitwirkungsverlangens - Fehlende Urteilsgründe - Ausschöpfung von Aktenmaterial zur Sachverhaltsaufklärung - Anwendungsbereich des § 115 Abs. 2 ...

  • rewis.io

    Schätzung von Besteuerungsgrundlagen grundsätzlich nicht wegen Beschlagnahme von Geschäftsunterlagen verwehrt - Zumutbarkeit eines Mitwirkungsverlangens - Fehlende Urteilsgründe - Ausschöpfung von Aktenmaterial zur Sachverhaltsaufklärung - Anwendungsbereich des § 115 Abs. 2 ...

  • rewis.io

    Schätzung von Besteuerungsgrundlagen grundsätzlich nicht wegen Beschlagnahme von Geschäftsunterlagen verwehrt - Zumutbarkeit eines Mitwirkungsverlangens - Fehlende Urteilsgründe - Ausschöpfung von Aktenmaterial zur Sachverhaltsaufklärung - Anwendungsbereich des § 115 Abs. 2 ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klage gegen die Höhe von Schätzungen der Besteuerungsgrundlage trotz fehlender Mitwirkung des Steuerpflichtigen; Geltendmachung einer rechtlichen und tatsächlichen Erörterung der Streitsache im Verfahren der Nichtzulassunsgbeschwerde trotz fehlender Rüge in der ...

  • datenbank.nwb.de

    Beschlagnahme von Geschäftsunterlagen berührt nicht die Pflicht des Steuerpflichtigen, Steuererklärungen abzugeben; Schätzung von Besteuerungsgrundlagen; fehlende Urteilsgründe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 23.06.2003 - IX B 119/02

    NZB - Ermessensentscheidung

    Auszug aus BFH, 26.02.2010 - VIII B 17/08
    Soweit der Kläger Einwendungen gegen die materielle Richtigkeit des angefochtenen Urteils geltend macht, folgt daraus kein Zulassungsgrund (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 28. April 2003 VIII B 260/02, BFH/NV 2003, 1336; vom 23. Juni 2003 IX B 119/02, BFH/NV 2003, 1289).
  • BFH, 18.11.2009 - VIII B 16/08

    Zulässigkeit der Schätzung von Besteuerungsgrundlagen - Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BFH, 26.02.2010 - VIII B 17/08
    Hierzu wird auf den in Sachen des Klägers ergangenen Beschluss des Senats vom 18. November 2009 VIII B 16/08 Bezug genommen.
  • BFH, 28.04.2003 - VIII B 260/02

    NZB: fehlerhafte Rechtsanwendung

    Auszug aus BFH, 26.02.2010 - VIII B 17/08
    Soweit der Kläger Einwendungen gegen die materielle Richtigkeit des angefochtenen Urteils geltend macht, folgt daraus kein Zulassungsgrund (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 28. April 2003 VIII B 260/02, BFH/NV 2003, 1336; vom 23. Juni 2003 IX B 119/02, BFH/NV 2003, 1289).
  • BFH, 06.08.2019 - VIII R 18/16

    Berücksichtigung des Forderungsverzichts eines Gesellschafters nach Einführung

    Dies ist dann der Fall, wenn die Begründung des Urteilsspruchs überhaupt oder im Hinblick auf einen selbständigen prozessualen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel fehlt oder wenn die Entscheidungsgründe nur aus inhaltsleeren Floskeln bestehen oder missverständlich und verworren sind (BFH-Beschlüsse vom 15.12.2005 - IX B 98/05, BFH/NV 2006, 768; vom 26.02.2010 - VIII B 17/08, BFH/NV 2010, 1083, und vom 01.02.2012 - VI B 71/11, BFH/NV 2012, 767).

    Dass die Begründung des FG die Kläger nicht überzeugt und nicht ihren Erwartungen entspricht oder (möglicherweise) lückenhaft bzw. in dem dargelegten Sinne teilweise rechtsfehlerhaft ist, stellt keinen Begründungsmangel i.S. des § 119 Nr. 6 FGO dar (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2010, 1083).

  • BFH, 14.03.2017 - VIII R 32/14

    VGA: Zurechnung und mittelbare vGA

    Dies ist der Fall, wenn die Begründung des Urteilsspruchs überhaupt oder im Hinblick auf einen selbständigen prozessualen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel fehlt oder wenn die Entscheidungsgründe nur aus inhaltsleeren Floskeln bestehen oder missverständlich und verworren sind (BFH-Beschlüsse vom 26. Februar 2010 VIII B 17/08, BFH/NV 2010, 1083, und vom 1. Februar 2012 VI B 71/11, BFH/NV 2012, 767).
  • BFH, 21.07.2017 - X B 167/16

    Anforderungen an eine Sachaufklärungsrüge - Verfahrensmangel i. S. v. § 119 Nr. 6

    Einem Urteil fehlt es nämlich nicht bereits deshalb an Gründen, wenn die Begründung nicht den Erwartungen eines Beteiligten entspricht, sie lückenhaft und rechtsfehlerhaft ist (BFH-Beschluss vom 26. Februar 2010 VIII B 17/08, BFH/NV 2010, 1083, Rz 15).
  • BFH, 11.07.2012 - X B 41/11

    Nicht mit Gründen versehenes Urteil (§ 119 Nr. 6 FGO) - Rüge eines Verstoßes

    Dies ist dann der Fall, wenn die Begründung des Urteilsspruchs überhaupt oder im Hinblick auf einen selbständigen prozessualen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel fehlt oder wenn die Entscheidungsgründe nur aus inhaltsleeren Floskeln bestehen oder missverständlich und verworren sind (BFH-Beschlüsse vom 15. Dezember 2005 IX B 98/05, BFH/NV 2006, 768; vom 26. Februar 2010 VIII B 17/08, BFH/NV 2010, 1083, und in BFH/NV 2012, 767).

    Nicht ausreichend ist, dass die Urteilsbegründung nicht den Erwartungen eines Beteiligten entspricht oder lückenhaft, rechtsfehlerhaft oder nicht überzeugend ist (BFH-Beschluss in BFH/NV 2010, 1083; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 119 Rz 24, m.w.N.).

  • BFH, 15.12.2021 - XI R 31/21

    Zur Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 und 22 UStG und Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und

    b) Im angefochtenen Urteil wurde die Urteilsbegründungspflicht nicht verletzt, da eine lückenhafte, fehlerhafte oder nicht überzeugende Begründung keinen Mangel i.S. des § 119 Nr. 6 FGO darstellt (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 26.02.2010 - VIII B 17/08, BFH/NV 2010, 1083, Rz 15; vom 11.07.2012 - X B 41/11, BFH/NV 2012, 1634, Rz 3; vom 24.04.2014 - IX B 23/14, BFH/NV 2014, 1081, Rz 3; vom 19.12.2016 - XI B 57/16, BFH/NV 2017, 599, Rz 22).
  • BFH, 25.07.2012 - X B 175/11

    Rechtliches Gehör - Voraussetzungen des § 160 Abs. 1 Satz 1 AO - qualifizierter

    Dies ist dann der Fall, wenn die Begründung des Urteilsspruchs überhaupt oder im Hinblick auf einen selbständigen prozessualen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel fehlt oder wenn die Entscheidungsgründe nur aus inhaltsleeren Floskeln bestehen oder missverständlich und verworren sind (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Dezember 2005 IX B 98/05, BFH/NV 2006, 768; vom 26. Februar 2010 VIII B 17/08, BFH/NV 2010, 1083).

    Nicht ausreichend ist, dass die Urteilsbegründung nicht den Erwartungen eines Beteiligten entspricht oder lückenhaft, rechtsfehlerhaft oder nicht überzeugend ist (BFH-Beschluss in BFH/NV 2010, 1083, Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 119 Rz 24, m.w.N.).

  • BFH, 05.03.2018 - X B 44/17

    Überprüfung der formelle Ordnungsmäßigkeit des Geschäftsverteilungsplans -

    Einem Urteil fehlt es nämlich nicht bereits deshalb an Gründen, wenn die Begründung nicht den Erwartungen eines Beteiligten entspricht, sie lückenhaft und rechtsfehlerhaft ist (BFH-Beschluss vom 26. Februar 2010 VIII B 17/08, BFH/NV 2010, 1083, Rz 15).
  • BFH, 18.01.2011 - X B 34/10

    Anforderungen an die Darlegung einer Sachaufklärungsrüge

    Eine Revisionszulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung kann aber nicht erfolgen, wenn der Rechtssatz aus der vermeintlichen Divergenzentscheidung dort nicht tragend war (BFH-Beschlüsse vom 25. Juni 2008 X B 210/05, BFH/NV 2008, 1648, unter 2.b, und vom 26. Februar 2010 VIII B 17/08, BFH/NV 2010, 1083, unter II.2.).
  • BFH, 09.09.2014 - V B 43/14

    Vorsteueraufteilung nach § 15 Abs. 4 UStG; Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz

    Bei dieser Aussage handelt es sich somit um keine divergenzbegründende Urteilserwägung, sondern nur um ein obiter dictum (vgl. BFH-Beschlüsse vom 8. April 2014 V B 38/13, BFH/NV 2014, 1106; vom 26. Februar 2010 VIII B 17/08, BFH/NV 2010, 1083, sowie vom 24. Juli 1997 VII B 140/97, BFH/NV 1998, 60).
  • BFH, 01.03.2013 - II B 83/12

    Fehlende Urteilsgründe i. S. des § 119 Nr. 6 FGO - kraftfahrzeugsteuerliche

    Dies ist der Fall, wenn die Begründung des Urteilsspruchs fehlt oder wenn die Entscheidungsgründe nur aus inhaltsleeren Floskeln bestehen oder missverständlich und verworren sind (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Dezember 2005 IX B 98/05, BFH/NV 2006, 768; vom 26. Februar 2010 VIII B 17/08, BFH/NV 2010, 1083; vom 1. Februar 2012 VI B 71/11, BFH/NV 2012, 767; vom 10. Mai 2012 X B 71/11, BFH/NV 2012, 1461).
  • BFH, 27.05.2019 - II B 108/17

    Zur Verfassungswidrigkeitsrüge des ErbStG, der uneingeschränkten

  • FG Baden-Württemberg, 23.07.2019 - 8 K 1194/15

    Zufluss der Gewinnausschüttung einer kroatischen Kapitalgesellschaft beim im

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