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BFH, 30.11.1994 - VIII B 28/94 |
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Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 05.03.1991 - VIII R 163/86
Übertragung eines wertlosen GmbH-Anteils ohne Gegenleistung kann Veräußerung i. …
Auszug aus BFH, 30.11.1994 - VIII B 28/94
Wie der Beklagte und Beschwerdeführer (das Finanzamt --FA--) zu Recht vorträgt, ist geklärt, daß eine Veräußerung i.S. des § 17 des Einkommensteuergesetzes (EStG) angenommen werden kann, wenn --"sowohl in den Augen der Parteien als auch objektiv" (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. März 1991 VIII R 163/86, BFHE 164, 50, BStBl II 1991, 630 [BFH 05.03.1991 - VIII R 163/86])-- wertlose Anteile ohne Gegenleistung übertragen werden.
- BFH, 08.04.2014 - IX R 4/13
Anteilsveräußerung - Vertrag zwischen nahen Angehörigen
In diesem Zusammenhang hat der BFH bislang keine rechtlichen Vorgaben dazu gemacht, welche Tatsachen das FG gegebenenfalls feststellen muss, welche Schlüsse es daraus ziehen darf (BFH-Beschluss vom 30. November 1994 VIII B 28/94, BFH/NV 1995, 386) und nach welcher Methode der Wert eines Anteils zu bestimmen ist. - BFH, 03.08.2016 - IX R 23/15
Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen - Veräußerung zum Preis von 0 EUR …
In diesem Zusammenhang hat der BFH bislang keine rechtlichen Vorgaben dazu gemacht, welche Tatsachen das FG gegebenenfalls feststellen muss, welche Schlüsse es daraus ziehen darf (BFH-Beschluss vom 30. November 1994 VIII B 28/94, BFH/NV 1995, 386) und nach welcher Methode der Wert eines Anteils zu bestimmen ist. - BFH, 25.07.1995 - VIII R 25/94
Einlage einer wertgeminderten wesentlichen Beteiligung mit den höheren …
In ständiger Rechtsprechung hat der erkennende Senat selbst bei einer fehlenden Gegenleistung bei Übertragung wertloser Anteile in der Regel eine Veräußerung i. S. des § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG angenommen (…vgl. Urteile des erkennenden Senats vom 18. August 1992 VIII R 90/89, BFH/NV 1993, 158, 159; vom 5. März 1991 VIII R 163/86, BFHE 164, 50, BStBl II 1991, 630, 631; vom 18. August 1992 VIII R 13/90, BFHE 169, 90, BStBl II 1993, 34; Beschluß vom 30. November 1994 VIII B 28/94, BFH/NV 1995, 386).
- BFH, 01.08.1996 - VIII R 4/92
Übertragung eines wertlosen GmbH-Anteils
In diesem Fall ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats auch bei fehlender Vereinbarung einer Gegenleistung in der Regel eine Veräußerung i. S. des § 17 Abs. 1 EStG anzunehmen (vgl. Urteile in BFHE 164, 50, BStBl II 1991, 630; vom 18. August 1992 VIII R 13/90, BFHE 169, 90, BStBl II 1993, 34;… vom 18. August 1992 VIII R 90/89, BFH/NV 1993, 158; vom 25. Juli 1995 VIII R 25/94, BFHE 178, 418, 424; Beschluß vom 30. November 1994 VIII B 28/94, BFH/NV 1995, 386; vgl. auch BFH-Urteil vom 4. November 1992 X R 33/90, BFHE 169, 357, BStBl II 1993, 292). - FG München, 17.03.2022 - 13 K 766/20 In diesem Zusammenhang hat der BFH bislang keine rechtlichen Vorgaben dazu gemacht, welche Tatsachen das FG gegebenenfalls feststellen muss, welche Schlüsse es daraus ziehen darf (BFH-Beschluss vom 30. November 1994 VIII B 28/94, BFH/NV 1995, 386 ) und nach welcher Methode der Wert eines Anteils zu bestimmen ist.
- FG Saarland, 24.05.2005 - 1 K 25/01
Entgeltlichkeit einer Anteilsveräußerung unter nahen Angehörigen (§ 17 Abs. 1 …
(BFH vom 30. November 1994 VIII B 28/94, BFH/NV 1995, 386). - FG Saarland, 23.10.2007 - 1 K 2346/98
Zur Anerkennung eines Veräußerungsverlustes nach § 17 EStG bei Anteilsübertragung …
Die Feststellung der Wertlosigkeit eines Anteils ist eine Schlussfolgerung aus Tatsachen, die das FG als Tatsacheninstanz anhand der Umstände des Einzelfalles festzustellen hat (BFH vom 30. November 1994 VIII B 28/94, BFH/NV 1995, 386). - FG Köln, 19.06.1997 - 7 K 5623/90
Engeltlicher Erwerb eines Anteils an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung …
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