Rechtsprechung
BFH, 24.01.2008 - VIII B 32/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Hinzugeschätzte Betriebseinnahmen einer GmbH als verdeckte Gewinnausschüttung beim Gesellschafter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG München, 14.02.2007 - 9 K 4489/04
- BFH, 24.01.2008 - VIII B 32/07
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 26.02.2003 - I R 52/02
VGA; Gesellschafter-Geschäftsführer; ungeklärte Vermögenszuflüsse
Auszug aus BFH, 24.01.2008 - VIII B 32/07
b) Das angefochtene Urteil weicht auch nicht von dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 26. Februar 2003 I R 52/02 (BFH/NV 2003, 1221) ab.Das ist hier nicht der Fall: Der Sachverhalt des Urteils in BFH/NV 2003, 1221 ist dadurch gekennzeichnet, dass die Buchführung der GmbH ordnungsgemäß war.
Ein Widerspruch zum BFH-Urteil in BFH/NV 2003, 1221 folgt daraus nicht.
- BFH, 17.05.2006 - VIII B 130/05
Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz
Auszug aus BFH, 24.01.2008 - VIII B 32/07
Eine Abweichung, welche die Zulassung der Revision gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO rechtfertigen kann, setzt nämlich voraus, dass die Urteilssachverhalte der angefochtenen Entscheidung des FG und der Divergenzentscheidung des BFH in ihren wesentlichen Elementen vergleichbar sind (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 17. Mai 2006 VIII B 130/05, BFH/NV 2006, 1478). - BFH, 18.12.1984 - VIII R 195/82
Schätzung - Anforderungen an eine Schätzung - Reingewinnschätzung - Schätzung der …
Auszug aus BFH, 24.01.2008 - VIII B 32/07
Eine nicht ordnungsgemäße Buchführung rechtfertigt indes die Hinzuschätzung von Betriebseinnahmen (BFH-Urteil vom 18. Dezember 1984 VIII R 195/82, BFHE 142, 558, BStBl II 1986, 226).
- FG Hamburg, 09.10.2008 - 5 K 33/08
Werbungskosten, § 19 EStG: Umzugskosten als Werbungskosten
Die Schätzung ist ein Verfahr#en, Besteuerungsgrundlagen mit Hilfe von Wahrscheinlichkeitsüberlegungen zu ermitteln, wenn eine sichere Feststellung trotz des Bemühens um Aufklärung nicht möglich ist (… BFH-Urt. v. 18.12.1984 VIII R 195/82, BStBl II 1986, 226; vgl. BFH-Beschl. v. 24.1.2008, VIII B 32/07, BFH/NV 2008, 787). - FG Saarland, 01.06.2012 - 1 K 1533/10
Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung bei ungeklärten Einnahmen und …
Es sind deshalb vorliegend die Grundsätze entsprechend anzuwenden, die der BFH für den umgekehrten Fall der ungeklärten Einlagen auf ein Betriebskonto aufgestellt hat (s. dazu BFH vom 4. Januar 2008 VIII B 32/07, BFH/NV 2008, 787).