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   BFH, 29.01.2008 - VIII B 37/07   

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https://dejure.org/2008,3678
BFH, 29.01.2008 - VIII B 37/07 (https://dejure.org/2008,3678)
BFH, Entscheidung vom 29.01.2008 - VIII B 37/07 (https://dejure.org/2008,3678)
BFH, Entscheidung vom 29. Januar 2008 - VIII B 37/07 (https://dejure.org/2008,3678)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Judicialis

    FGO § 76 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § ... 96 Abs. 1 Satz 1 1. Halbsatz; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 119 Nr. 6; ; AO § 71; ; AO § 169 Abs. 2 Satz 2; ; AO § 173 Abs. 1 Nr. 1; ; AO § 173 Abs. 1 Nr. 2; ; AO § 378

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Bedingter Vorsatz bei einer Einkommensteuerhinterziehung durch zusammenveranlagte Ehegatten; Unabhängigkeit des Besteuerungsverfahrens vom Strafverfahren; Vorliegen einer Divergenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an die schlüssige Darlegung einer Divergenzrüge; Objektive Willkür einer Entscheidung bei Nichtnachvollziehbarkeit einer Rechtsanwendung; Verstoß gegen das strafrechtliche Analogieverbot bei Würdigung einer durch einen verstorbenen Steuerpflichtigen ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BFH, 29.04.2008 - VIII R 28/07

    Steuerhinterziehung durch bewusste Nichterklärung von Einkünften aus

    Dies wäre mit der richterlichen Pflicht, dem Urteil das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde zu legen, nicht zu vereinbaren (vgl. BFH-Beschluss vom 29. Januar 2008 VIII B 37/07, nicht veröffentlicht --n.v.--, m.w.N.).
  • BFH, 11.11.2022 - VIII B 97/21

    Schätzung eines Unsicherheitsabschlags von den geltend gemachten Betriebsausgaben

    Hängt die Rechtmäßigkeit eines Bescheids davon ab, dass der objektive oder subjektive Tatbestand einer Steuerhinterziehung vorliegt, so hat das Gericht hierüber im Besteuerungsverfahren gemäß § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung zu entscheiden (BFH-Beschluss vom 29.01.2008 - VIII B 37/07, juris).
  • FG Baden-Württemberg, 14.03.2019 - 3 K 2728/17

    Maßstab für die Prüfung des Vorliegens einer Steuerhinterziehung im

    Für eine Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung gemäß § 370 AO bedarf es nicht einer Hinterziehungsabsicht oder eines direkten Hinterziehungsvorsatzes; es genügt, dass der Täter die Verwirklichung der Merkmale des gesetzlichen Tatbestands für möglich hält und billigend in Kauf nimmt (sog. bedingter Vorsatz, vgl. BGH, Urteil vom 16. Dezember 2009 1 StR 491/09, HFR 2010, 866; vgl. auch die Entscheidungen des BFH vom 31. Juli 1996 XI R 74/05, BStBl II 1997, 157, vom 29. Januar 2008 VIII B 37/07, juris, und vom 30. Juli 2009 V B 27/08, BFH/NV 2009, 1783).

    Hierüber hat das Gericht gemäß § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung zu entscheiden (vgl. die BFH-Entscheidungen vom 7. November 2006 VIII R 81/04, BStBl II 2007, 364, vom 20. September 2007 VIII B 66/07, BFH/NV 2007, 2246, vom 27. März 2007 VIII B 152/05, BFH/NV 2007, 1335, vom 29. Januar 2008 VIII B 37/07, juris, in BStBl II 2009, 842 und vom 12. Juli 2016 II R 42/14, BStBl II 2016, 868).

  • BFH, 21.01.2009 - X B 125/08

    Gemeinsame Verhandlung - Schätzung durch das FG - schlüssige Darlegung einer

    In diesem Fall ist bei der Prüfung der Divergenz jedoch immer zu beachten, dass der jeweilige Normzweck und der unterschiedliche Bedeutungszusammenhang der jeweiligen Vorschriften selbst bei gleichem Wortlaut unterschiedliche Auslegungen rechtfertigen können, so dass ggf. keine Abweichung vorliegt (BFH-Beschluss vom 29. Januar 2008 VIII B 37/07, nicht veröffentlicht --n.v.--).
  • BFH, 26.09.2008 - VIII B 23/08

    Keine Zulassung wegen unrichtiger Rechtsanwendung - qualifizierter

    Ein Fehlen von Entscheidungsgründen i.S. von § 119 Nr. 6 FGO liegt deshalb nur vor, wenn dem Beteiligten die Möglichkeit entzogen ist, die getroffene Entscheidung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen (BFH-Beschlüsse vom 29. Januar 2008 VIII B 37/07, juris, m.w.N.; vom 24. Juni 2008 X B 138/07, BFH/NV 2008, 1516).

    b) Soweit der Kläger meint, das FG hätte von sich aus ermitteln und Beweis erheben müssen, wird damit schon deshalb keine ordnungsgemäße Rüge der Verletzung der Amtsermittlungspflicht bezeichnet, weil er nicht dargetan hat, welche Ermittlungen durchzuführen und vor allem welche konkreten Beweismittel das FG hätte erheben sollen und insbesondere, weshalb er, obwohl er im finanzgerichtlichen Verfahren fachkundig vertreten gewesen ist, nicht von sich aus die als entscheidungserheblich angesehenen Tatsachen vorgetragen und dazu die entsprechenden Beweise vorgelegt bzw. ordnungsgemäße Beweisanträge gestellt hat (vgl. § 295 der Zivilprozessordnung i.V.m. § 155 FGO; BFH-Beschlüsse vom 19. Januar 2006 VIII B 84/05, BFH/NV 2006, 803; vom 29. Januar 2008 VIII B 37/07, juris; vom 27. Mai 2008 VIII B 123/07, juris, m.w.N.).

  • BFH, 27.05.2008 - VIII B 123/07

    Verletzung der Amtsermittlungspflicht - Divergenz - Frage der

    Erforderlich ist vielmehr die Darlegung der Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 16. Mai 2006 VIII B 160/05, BFH/NV 2006, 1477, m.w.N.; vom 29. Januar 2008 VIII B 37/07, n.v.).
  • BFH, 16.12.2008 - VIII B 29/07

    Besteuerung einer Drittleistung als Einnahme aus Kapitalvermögen: keine

    Abgesehen von der Unterschiedlichkeit der Normzwecke von §§ 304, 305 AktG einerseits und von §§ 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG andererseits, die es bei Prüfung einer Divergenz zu beachten gilt (vgl. BFH-Beschluss vom 29. Januar 2008 VIII B 37/07, [...]), ist der Streitfall schon in tatsächlicher Hinsicht ganz anders gelagert.
  • BFH, 27.01.2009 - X B 28/08

    Divergenzrüge - Abweichung des FG-Urteils von einem Urteil eines Amtsgerichts

    In diesem Fall ist bei der Prüfung der Divergenz jedoch immer zu beachten, dass der jeweilige Normzweck und der unterschiedliche Bedeutungszusammenhang der jeweiligen Vorschriften selbst bei gleichem Wortlaut unterschiedliche Auslegungen rechtfertigen können, so dass ggf. keine Abweichung vorliegt (BFH-Beschluss vom 29. Januar 2008 VIII B 37/07, nicht veröffentlicht --n.v.--).
  • BFH, 22.01.2009 - VIII B 153/07

    Qualifikation gemischter Tätigkeiten - Fehlende Auseinandersetzung des FG mit

    Denn nicht schon die Unrichtigkeit des FG-Urteils im Einzelnen, sondern erst dessen Fehlerhaftigkeit im Grundsätzlichen rechtfertigt die Zulassung der Revision wegen Divergenz gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative FGO (vgl. BFH-Beschlüsse vom 16. Mai 2006 VIII B 160/05, BFH/NV 2006, 1477, m.w.N.; vom 22. Februar 2007 VI B 29/06, BFH/NV 2007, 969; vom 29. Januar 2008 VIII B 37/07, n.v.).
  • BFH, 30.07.2009 - V B 27/08

    Revisionszulassung wegen der Frage, ob das FG zu Recht die Voraussetzungen einer

    Vorsätzlich handelt nach ständiger Rechtsprechung auch, wer es für möglich hält, dass er den Tatbestand verwirklicht oder das billigt oder doch in Kauf nimmt (bedingter Vorsatz, z.B. BFH-Urteil vom 31. Juli 1996 XI R 74/05, BFHE 181, 230, BStBl II 1997, 157; BFH-Beschluss vom 29. Januar 2008 VIII B 37/07, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 28.10.2008 - VIII B 62/07

    Geltendmachung von Verfahrensverstößen im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren -

  • BFH, 25.06.2008 - VIII B 164/07

    Rügeverzicht bei Nichtausführung eines Beweisbeschlusses - Grundsatz "in dubio

  • FG Baden-Württemberg, 17.06.2008 - 8 K 59/04

    Steuerhinterziehung durch Verlagerung von Wertpapieren nach Luxemburg - Schätzung

  • FG Thüringen, 29.01.2020 - 4 K 381/18

    Festsetzungsverjährung hinsichtlich der aufgrund einer Schenkung von

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