Rechtsprechung
BFH, 31.07.2007 - VIII B 41/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 3, § 65
Schätzung; Klagebegründung; keine Abgabe der Steuererklärung - datenbank.nwb.de
Klagebegründung bei Schätzungsbescheid
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 15.12.2004 - 12 K 369/04
- BFH, 31.07.2007 - VIII B 41/05
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 13.10.1994 - I B 109/94
Anforderungen an die Rüge mangelnder Sachaufklärung infolge der Verletzung des …
Auszug aus BFH, 31.07.2007 - VIII B 41/05
Soweit wegen fehlender Unterlagen genaue Angaben nicht möglich sind, muss er anhand der ihm zugänglichen Erkenntnisquellen zumindest eine substantiierte Schätzung vornehmen (…vgl. z.B. BFH-Entscheidungen vom 19. Januar 2000 II B 112/99, BFH/NV 2000, 1103; vom 11. August 2000 IV S 4/00, juris; vom 13. Oktober 1994 I B 109/94, BFH/NV 1995, 788). - BFH, 19.01.2000 - II B 112/99
Schätzungsbescheid; durch Steufa beschlagnahmte Unterlagen; Aufforderung zur …
Auszug aus BFH, 31.07.2007 - VIII B 41/05
Soweit wegen fehlender Unterlagen genaue Angaben nicht möglich sind, muss er anhand der ihm zugänglichen Erkenntnisquellen zumindest eine substantiierte Schätzung vornehmen (vgl. z.B. BFH-Entscheidungen vom 19. Januar 2000 II B 112/99, BFH/NV 2000, 1103; vom 11. August 2000 IV S 4/00, juris;… vom 13. Oktober 1994 I B 109/94, BFH/NV 1995, 788). - BFH, 11.08.2000 - IV S 4/00
Nichtabgabe der Steuererklärungen - Schätzung der Besteuerungsgrundlagen - …
Auszug aus BFH, 31.07.2007 - VIII B 41/05
Soweit wegen fehlender Unterlagen genaue Angaben nicht möglich sind, muss er anhand der ihm zugänglichen Erkenntnisquellen zumindest eine substantiierte Schätzung vornehmen (…vgl. z.B. BFH-Entscheidungen vom 19. Januar 2000 II B 112/99, BFH/NV 2000, 1103; vom 11. August 2000 IV S 4/00, juris;… vom 13. Oktober 1994 I B 109/94, BFH/NV 1995, 788).
- BFH, 23.09.2020 - XI R 1/19
Anforderungen an einen Antrag i.S. des § 171 Abs. 3 AO bei Pflicht zur Abgabe …
Soweit dem Steuerpflichtigen --wie im Streitfall-- wegen fehlender Unterlagen genaue Angaben (noch) nicht möglich sind, muss er nach Auffassung des Senats zur Konkretisierung seines Antrags gegenüber dem FA eine substantiierte eigene Schätzung anhand der ihm zugänglichen Erkenntnisquellen vornehmen (vgl. zu diesem Erfordernis in Schätzungsfällen gegenüber dem Gericht die BFH-Beschlüsse vom 31.07.2007 - VIII B 41/05, BFH/NV 2007, 2304, unter a, Rz 6;… vom 14.08.2013 - III B 13/13, BFH/NV 2013, 1795, Rz 11;… vom 22.09.2015 - I B 61/15, BFH/NV 2016, 414, Rz 8;… vom 23.06.2017 - X B 11/17, BFH/NV 2017, 1440, Rz 14), und zwar gemäß § 171 Abs. 3 AO vor Ablauf der Festsetzungsfrist. - BFH, 15.01.2015 - I B 45/14
Anforderungen an die Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens bei Klage …
Vielmehr ist das FG mit der ständigen Rechtsprechung davon ausgegangen, dass die Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens im Falle der Klage gegen einen Schätzungsbescheid nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich substantiierte Darlegungen dazu erfordert, weshalb die geschätzten Besteuerungsgrundlagen zu hoch angesetzt wurden (vgl. BFH-Beschluss vom 31. Juli 2007 VIII B 41/05, BFH/NV 2007, 2304; Senatsbeschluss vom 30. September 2014 I B 164/13, juris), und hierfür (ausnahmsweise) dann ein bestimmter Klageantrag ausreichen kann, wenn der Sachverhalt, um den gestritten wird, in groben Zügen aus der Einspruchsentscheidung oder einer Einspruchsbegründung, auf die Bezug genommen wird, erkennbar ist (BFH-Urteil vom 11. Februar 2003 VII R 18/02, BFHE 201, 409, BStBl II 2003, 606). - BFH, 18.10.2007 - VIII B 17/06
Rüge der Divergenz; Anforderungen an Klagebegründung bei Schätzung
Wie der Senat im Parallelverfahren VIII B 41/05 mit Beschluss vom 31. Juli 2007 bereits klargestellt hat, kann und muss ein Steuerpflichtiger, der gegen Steuerbescheide mit geschätzten Besteuerungsgrundlagen klagt und keine Steuererklärung abgeben kann, als Klagebegründung zumindest substantiiert darlegen, weshalb die geschätzten Besteuerungsgrundlagen zu hoch angesetzt wurden.Dass die Kläger in dieser Weise ihrer Pflicht zur Bezeichnung des Klagebegehrens nachgekommen sind, lässt sich der Beschwerdebegründung nicht entnehmen, obwohl ihnen diese Anforderungen spätestens nach der dem Parallelverfahren VIII B 41/05 zugrunde liegenden FG-Entscheidung vom 15. Dezember 2004, mit der ihre Klage (gegen einen Schätzungsbescheid) betreffend Einkommensteuer 2002 gleichfalls abgewiesen wurde, im Wesentlichen bekannt waren.
- BFH, 23.06.2017 - X B 11/17
Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens bei einer Klage gegen einen …
Auch wenn ein Kläger noch keine Steuererklärung abgibt, genügt es, wenn er substantiiert darlegt, weshalb die geschätzten Besteuerungsgrundlagen zu hoch sein sollen, und ggf. eine substantiierte eigene Schätzung vornimmt (BFH-Beschlüsse vom 31. Juli 2007 VIII B 41/05, BFH/NV 2007, 2304, …und vom 14. August 2013 III B 13/13, BFH/NV 2013, 1795, Rz 11). - BFH, 30.09.2014 - I B 164/13
Anforderungen an die Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens bei Klage …
Soweit wegen fehlender Unterlagen genaue Angaben nicht möglich sind, muss er anhand der ihm zugänglichen Erkenntnisquellen zumindest eine substantiierte Schätzung vornehmen (BFH-Beschlüsse vom 31. Juli 2007 VIII B 41/05, BFH/NV 2007, 2304;… in BFH/NV 2013, 1795). - BFH, 14.08.2013 - III B 13/13
Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens bei Klage gegen …
Soweit wegen fehlender Unterlagen genaue Angaben nicht möglich sind, muss er anhand der ihm zugänglichen Erkenntnisquellen zumindest eine substantiierte Schätzung vornehmen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 31. Juli 2007 VIII B 41/05, BFH/NV 2007, 2304). - BFH, 22.09.2015 - I B 61/15
Ausschlussfrist zur Bezeichnung des Klagebegehrens
Soweit wegen fehlender Unterlagen genaue Angaben nicht möglich sind, muss er anhand der ihm zugänglichen Erkenntnisquellen zumindest eine substantiierte Schätzung vornehmen (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31. Juli 2007 VIII B 41/05, BFH/NV 2007, 2304;… vom 14. August 2013 III B 13/13, BFH/NV 2013, 1795;… Senatsbeschlüsse vom 30. September 2014 I B 164/13, BFH/NV 2015, 216;… vom 15. Januar 2015 I B 45/14, BFH/NV 2015, 696). - BFH, 20.08.2012 - III B 33/12
Negative Entscheidung des BFH über den Antrag wegen Nichtzulassung der Revision …
Soweit wegen fehlender Unterlagen genaue Angaben nicht möglich sind, muss er anhand der ihm zugänglichen Erkenntnisquellen zumindest eine substantiierte Schätzung vornehmen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 31. Juli 2007 VIII B 41/05, BFH/NV 2007, 2304). - FG Sachsen-Anhalt, 09.07.2014 - 3 K 776/10
Ausreichende Bezeichnung des Klagebegehrens bei Anfechtung von …
Soweit wegen fehlender Unterlagen genaue Angaben nicht möglich sind, muss er anhand der ihm zugänglichen Erkenntnisquellen zumindest eine substantiierte Schätzung vornehmen (BFH-Beschluss vom 31. Juli 2007 VIII B 41/05, BFH/NV 2007, 2304 m.w.N.). - FG Hamburg, 13.03.2012 - 3 K 211/11
Bestimmtheit des Klagebegehrens
Der Kläger muss bei fehlenden Unterlagen eine substantiierte Eigenschätzung vornehmen (BFH, Beschluss vom 31.07.2007 VIII B 41/05, BFH/NV 2007, 2304, Juris Rn. 6;… Brandis in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 65 FGO Rn. 13).