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   BFH, 30.06.2015 - VIII B 5/14   

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https://dejure.org/2015,21677
BFH, 30.06.2015 - VIII B 5/14 (https://dejure.org/2015,21677)
BFH, Entscheidung vom 30.06.2015 - VIII B 5/14 (https://dejure.org/2015,21677)
BFH, Entscheidung vom 30. Juni 2015 - VIII B 5/14 (https://dejure.org/2015,21677)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Behandlung eines Überpreises für ein festverzinsliches Wertpapier - Verfassungsmäßigkeit des Versorgungsfreibetrags in 2002 und 2003 - Sachlicher Anwendungsbereich von § 68 FGO - Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei behauptetem Verstoß gegen ...

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 19 Abs 2, EStG § 20 Abs 1 Nr 7, GG Art 3 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 68, AO § 165 Abs 1, AO § 164 Abs 3, FGO § 127, FGO § 116 Abs 3 S 3, GG Art 14 Abs 1, AEUV Art 63
    Behandlung eines Überpreises für ein festverzinsliches Wertpapier - Verfassungsmäßigkeit des Versorgungsfreibetrags in 2002 und 2003 - Sachlicher Anwendungsbereich von § 68 FGO - Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei behauptetem Verstoß gegen ...

  • Bundesfinanzhof

    Behandlung eines Überpreises für ein festverzinsliches Wertpapier - Verfassungsmäßigkeit des Versorgungsfreibetrags in 2002 und 2003 - Sachlicher Anwendungsbereich von § 68 FGO - Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei behauptetem Verstoß gegen ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 19 Abs 2 EStG 2002, § 20 Abs 1 Nr 7 EStG 2002, Art 3 Abs 1 GG, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 68 FGO
    Behandlung eines Überpreises für ein festverzinsliches Wertpapier - Verfassungsmäßigkeit des Versorgungsfreibetrags in 2002 und 2003 - Sachlicher Anwendungsbereich von § 68 FGO - Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei behauptetem Verstoß gegen ...

  • IWW

    § 115 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 127 FGO, § 68 FGO, § 164 Abs. 3 der Abgabenordnung, § 115 Abs. 2 FGO, Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes (GG), § 116 Abs. 3 FGO, § 62 Abs. 4 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 FGO, § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 255 des Handelsgesetzbuchs (HGB), § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO, § 255 HGB, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO, Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 14 Abs. 1 GG, § 23 des Einkommensteuergesetzes, Art. 3 GG, Art. 14 GG, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO, § 19 Abs. 2 EStG, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Bemessung der Anschaffungskosten festverzinslicher Wertpapiere

  • rewis.io

    Behandlung eines Überpreises für ein festverzinsliches Wertpapier - Verfassungsmäßigkeit des Versorgungsfreibetrags in 2002 und 2003 - Sachlicher Anwendungsbereich von § 68 FGO - Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei behauptetem Verstoß gegen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 3
    Bemessung der Anschaffungskosten festverzinslicher Wertpapiere

  • datenbank.nwb.de

    Über dem Nennwert liegende Aufwendungen für den Erwerb eines festverzinslichen Wertpapiers als Anschaffungskosten; Versorgungsfreibetrag in 2002 und 2003 verfassungsgemäß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anschaffungskosten für ein festverzinsliches Wertpapier - und der Überpreis

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus BFH, 30.06.2015 - VIII B 5/14
    Mit Urteil vom 6. März 2002  2 BvL 17/99 (BVerfGE 105, 73, BStBl II 2002, 618) hat das BVerfG die unterschiedliche Besteuerung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und von Pensionen als mit dem GG unvereinbar angesehen.

    Dem Gesetzgeber wurde aufgegeben, spätestens mit Wirkung zum l. Januar 2005 eine Neuregelung zu treffen und sich für die Zukunft für ein Lösungsmodell zu entscheiden und dieses folgerichtig auszugestalten (vgl. BVerfG-Urteil in BVerfGE 105, 73, BStBl II 2002, 618, unter D.II. der Gründe).

  • BFH, 05.08.2005 - VIII B 133/04

    Festverzinsliche Wertpapiere - Unterschied zwischen Nennwert und Marktpreis

    Auszug aus BFH, 30.06.2015 - VIII B 5/14
    NV: Über dem Nennwert liegende Aufwendungen für den Erwerb eines festverzinslichen Wertpapiers, die als umlaufbedingte Unterschiedsbeträge zwischen Marktpreis und Nennwert gezahlt werden, sind nach der gefestigten Rechtsprechung des BFH Anschaffungskosten des Wertpapiers als dem erworbenen Vermögensgegenstand, auch wenn der Überpreis bei wirtschaftlicher Betrachtung für den Vorteil gezahlt wird, bis zum Laufzeitende des Papiers einen Zins oberhalb des Marktzinses im Erwerbszeitpunkt vereinnahmen zu können (Anschluss an die BFH-Beschlüsse vom 30. Juli 2002 VIII B 23/02, BFH/NV 2002, 1574; vom 5. August 2005 VIII B 133/04, BFH/NV 2005, 2187).

    Über dem Nennwert liegende Aufwendungen für den Erwerb eines festverzinslichen Wertpapiers, die als umlaufbedingte Unterschiedsbeträge zwischen Marktpreis und Nennwert gezahlt werden, sind nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats danach Anschaffungskosten des Wertpapiers als dem erworbenen Vermögensgegenstand, auch wenn der Überpreis auf einer Änderung des Kapitalmarktzinses beruht und den Marktpreis des Papiers widerspiegelt (BFH-Beschlüsse vom 30. Juli 2002 VIII B 23/02, BFH/NV 2002, 1574; vom 5. August 2005 VIII B 133/04, BFH/NV 2005, 2187).

  • BFH, 12.03.2013 - VIII B 85/12

    Keine Werbungskosten bei Aufwendungen zur Sicherung der Rückzahlung eines

    Auszug aus BFH, 30.06.2015 - VIII B 5/14
    Die Vorentscheidung ist jedoch nicht aufzuheben, wenn wie hier der Änderungsbescheid keine gegenüber den bisherigen Belastungen verbösernde Entscheidung enthält oder diese Entscheidung nicht streitig ist (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2009, 205; vom 12. März 2013 VIII B 85/12, BFH/NV 2013, 931; vom 26. Februar 2014 V B 1/13, BFH/NV 2014, 915).

    Denn es verstößt nach der Rechtsprechung des BVerfG nicht gegen Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes (GG), dass gemäß § 115 Abs. 2 FGO die Zulässigkeit der Revision vom Vorliegen bestimmter Zulassungsgründe abhängt und die Konkretisierung der unbestimmten Rechtsbegriffe (wie grundsätzliche Bedeutung, Erforderlichkeit einer Entscheidung des Revisionsgerichts zur Fortbildung des Rechts oder der Einheitlichkeit der Rechtsprechung) durch die Rechtsprechung zu erfolgen hat (s. BFH-Beschluss in BFH/NV 2013, 931, mit Nachweisen zur Rechtsprechung des BVerfG).

  • BFH, 30.07.2002 - VIII B 23/02

    Über dem Nennwert liegende Aufwendungen für den Erwerb festverzinslicher

    Auszug aus BFH, 30.06.2015 - VIII B 5/14
    NV: Über dem Nennwert liegende Aufwendungen für den Erwerb eines festverzinslichen Wertpapiers, die als umlaufbedingte Unterschiedsbeträge zwischen Marktpreis und Nennwert gezahlt werden, sind nach der gefestigten Rechtsprechung des BFH Anschaffungskosten des Wertpapiers als dem erworbenen Vermögensgegenstand, auch wenn der Überpreis bei wirtschaftlicher Betrachtung für den Vorteil gezahlt wird, bis zum Laufzeitende des Papiers einen Zins oberhalb des Marktzinses im Erwerbszeitpunkt vereinnahmen zu können (Anschluss an die BFH-Beschlüsse vom 30. Juli 2002 VIII B 23/02, BFH/NV 2002, 1574; vom 5. August 2005 VIII B 133/04, BFH/NV 2005, 2187).

    Über dem Nennwert liegende Aufwendungen für den Erwerb eines festverzinslichen Wertpapiers, die als umlaufbedingte Unterschiedsbeträge zwischen Marktpreis und Nennwert gezahlt werden, sind nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats danach Anschaffungskosten des Wertpapiers als dem erworbenen Vermögensgegenstand, auch wenn der Überpreis auf einer Änderung des Kapitalmarktzinses beruht und den Marktpreis des Papiers widerspiegelt (BFH-Beschlüsse vom 30. Juli 2002 VIII B 23/02, BFH/NV 2002, 1574; vom 5. August 2005 VIII B 133/04, BFH/NV 2005, 2187).

  • BFH, 15.10.2008 - X B 60/07

    Nichtaufhebung des FG-Urteils trotz Änderungsbescheids im Beschwerdeverfahren -

    Auszug aus BFH, 30.06.2015 - VIII B 5/14
    Dies gilt auch, wenn --wie in den Bescheiden für beide Streitjahre-- den ursprünglichen Bescheiden Vorläufigkeitsvermerke beigefügt werden (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Oktober 2008 X B 60/07, BFH/NV 2009, 205).

    Die Vorentscheidung ist jedoch nicht aufzuheben, wenn wie hier der Änderungsbescheid keine gegenüber den bisherigen Belastungen verbösernde Entscheidung enthält oder diese Entscheidung nicht streitig ist (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2009, 205; vom 12. März 2013 VIII B 85/12, BFH/NV 2013, 931; vom 26. Februar 2014 V B 1/13, BFH/NV 2014, 915).

  • BVerfG, 18.01.2006 - 2 BvR 2194/99

    Halbteilungsgrundsatz

    Auszug aus BFH, 30.06.2015 - VIII B 5/14
    (3) Zur behaupteten Verletzung des Grundrechts aus Art. 14 GG fehlt eine Auseinandersetzung mit den Anforderungen, welche das BVerfG in seiner bisherigen Rechtsprechung an eine erdrosselnde Wirkung von Steuer- und Geldleistungspflichten stellt (s. BVerfG-Beschlüsse vom 18. Januar 2006  2 BvR 2194/99, BVerfGE 115, 97 unter C.II.1.b; vom 8. April 1997  1 BvR 48/94, BVerfGE 95, 267 unter C.I.1.; vom 31. Mai 1988  1 BvL 22/85, BVerfGE 78, 232 unter B.II.1.).
  • BFH, 15.07.2008 - I B 77/08

    Darlegungsanforderungen an grundsätzliche Bedeutung und Rechtsfortbildung

    Auszug aus BFH, 30.06.2015 - VIII B 5/14
    Um die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) oder die Erforderlichkeit einer Entscheidung des BFH zur Fortbildung des Rechts (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO) darzulegen, muss in der Beschwerdebegründung --wie bei der Rüge eines Verfassungsverstoßes (s. unter 3.b cc)-- im Hinblick auf die behauptete Verletzung von Unionsrecht schlüssig und substantiiert unter Auseinandersetzung mit den zur aufgeworfenen Rechtsfrage in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassungen dargetan werden, weshalb die für bedeutsam gehaltene Rechtsfrage im Allgemeininteresse klärungsbedürftig und im Streitfall klärbar ist (BFH-Beschluss vom 15. Juli 2008 I B 77/08, juris, unter II.1.).
  • BFH, 12.09.2007 - VI B 45/07

    Versorgungsfreibetrag bei Versorgungsbezügen; Anforderungen an die

    Auszug aus BFH, 30.06.2015 - VIII B 5/14
    In Anbetracht dieser Rechtslage kommt der Rechtsfrage, ob in den Streitjahren die Regelung des § 19 Abs. 2 EStG verfassungswidrig ist, keine grundsätzliche Bedeutung mehr zu (s. BFH-Beschlüsse vom 4. Februar 2004 VI B 119/01, BFH/NV 2004, 639; vom 12. September 2007 VI B 45/07, BFH/NV 2008, 60, m.w.N.; vom 9. März 2011 X B 57/10, BFH/NV 2011, 1128).
  • BFH, 09.03.2011 - X B 57/10

    Rentenbesteuerung gemäß § 22 EStG in der bis zum 31. 12. 2004 geltenden Fassung

    Auszug aus BFH, 30.06.2015 - VIII B 5/14
    In Anbetracht dieser Rechtslage kommt der Rechtsfrage, ob in den Streitjahren die Regelung des § 19 Abs. 2 EStG verfassungswidrig ist, keine grundsätzliche Bedeutung mehr zu (s. BFH-Beschlüsse vom 4. Februar 2004 VI B 119/01, BFH/NV 2004, 639; vom 12. September 2007 VI B 45/07, BFH/NV 2008, 60, m.w.N.; vom 9. März 2011 X B 57/10, BFH/NV 2011, 1128).
  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94

    Altschulden

    Auszug aus BFH, 30.06.2015 - VIII B 5/14
    (3) Zur behaupteten Verletzung des Grundrechts aus Art. 14 GG fehlt eine Auseinandersetzung mit den Anforderungen, welche das BVerfG in seiner bisherigen Rechtsprechung an eine erdrosselnde Wirkung von Steuer- und Geldleistungspflichten stellt (s. BVerfG-Beschlüsse vom 18. Januar 2006  2 BvR 2194/99, BVerfGE 115, 97 unter C.II.1.b; vom 8. April 1997  1 BvR 48/94, BVerfGE 95, 267 unter C.I.1.; vom 31. Mai 1988  1 BvL 22/85, BVerfGE 78, 232 unter B.II.1.).
  • BFH, 28.04.2010 - VI B 167/09

    Zahlungen im Zusammenhang mit dem vorzeitigen Erbausgleich sind keine

  • BFH, 04.02.2004 - VI B 119/01

    Versorgungs-Freibetrag - Altersgrenze

  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvL 22/85

    Landwirtschaftliche Altershilfe

  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02

    Spekulationsfrist

  • BFH, 26.02.2014 - V B 1/13

    Umsatzbesteuerung von Glücksspielumsätzen - Vorlage an den EuGH durch FG

  • BFH, 25.11.2014 - VI B 1/14

    Ausbildungsfreibetrag nach § 33a Abs. 2 Satz 1 EStG: Freiwilliges soziales Jahr

  • BFH, 27.03.2007 - VIII R 62/05

    Gutachtenkosten im Zusammenhang mit der Anschaffung von GmbH-Anteilen

  • BFH, 25.02.2009 - IX R 24/08

    Verböserungshinweis bei Änderung des angefochtenen Steuerbescheids während des

  • BFH, 19.01.2012 - VI B 98/11

    Finanzrechtsweg: Verweisung, Rechtsgültigkeit des § 33 FGO - Vertretungszwang:

  • BFH, 09.04.2014 - VII B 228/13

    Rüge eines Verfassungsverstoßes in der Nichtzulassungsbeschwerde

  • BFH, 19.03.2014 - X R 28/12

    Teilentgeltliche Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter: Beitrittsaufforderung an

  • BFH, 27.10.2015 - X R 28/12

    Vorlage an den Großen Senat des BFH zur Ermittlung eines Veräußerungsgewinns bei

    Der letztgenannte Rechtssatz wird auch vom IV. Senat geteilt (BFH-Urteil vom 13. Juli 1989 IV R 137/88, BFH/NV 1990, 422, unter 3., unter Bezugnahme auf die insoweit grundlegende Entscheidung des Großen Senats des BFH vom 26. November 1973 GrS 5/71, BFHE 111, 242, BStBl II 1974, 132; ebenso jüngst --unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die im vorliegenden Verfahren ergangene Beitrittsaufforderung des Senats-- BFH-Beschluss vom 30. Juni 2015 VIII B 5/14, BFH/NV 2015, 1387, Rz 9; zur Einheitlichkeit der Voraussetzungen für den Abzug von Absetzungen für Abnutzung im Betriebs- und Privatvermögen vgl. auch Beschluss des Großen Senats des BFH vom 23. August 1999 GrS 1/97, BFHE 189, 151, BStBl II 1999, 778, unter C.I.1.).
  • BFH, 22.10.2015 - I B 94/14

    Mittelpunkt der Lebensinteressen i. S. des DBA-Schweiz

    In einem solchen Fall ist eine substantiierte, an den Vorgaben des GG und der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und des BFH orientierte Auseinandersetzung mit der Problematik erforderlich (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 4. Oktober 2010 III B 82/10, BFH/NV 2011, 38; vom 30. Juni 2015 VIII B 5/14, BFH/NV 2015, 1387).
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