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   BFH, 25.10.2016 - VIII B 50/16   

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https://dejure.org/2016,42997
BFH, 25.10.2016 - VIII B 50/16 (https://dejure.org/2016,42997)
BFH, Entscheidung vom 25.10.2016 - VIII B 50/16 (https://dejure.org/2016,42997)
BFH, Entscheidung vom 25. Oktober 2016 - VIII B 50/16 (https://dejure.org/2016,42997)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungsanforderungen an Sachaufklärungsrüge - Rüge falscher Rechtsanwendung und Überzeugungsbildung

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 3 S 3, FGO § 96 Abs 1, FGO § 76 Abs 1 S 1, AO § 170 Abs 2 S 1 Nr 1, AO § 370
    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungsanforderungen an Sachaufklärungsrüge - Rüge falscher Rechtsanwendung und Überzeugungsbildung

  • Bundesfinanzhof

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungsanforderungen an Sachaufklärungsrüge - Rüge falscher Rechtsanwendung und Überzeugungsbildung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO, § 96 Abs 1 FGO, § 76 Abs 1 S 1 FGO, § 170 Abs 2 S 1 Nr 1 AO
    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungsanforderungen an Sachaufklärungsrüge - Rüge falscher Rechtsanwendung und Überzeugungsbildung

  • IWW

    § 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 96 Abs. 1 FGO, §§ 169, 170, 171 AO, § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Rüge einer Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungsanforderungen an Sachaufklärungsrüge - Rüge falscher Rechtsanwendung und Überzeugungsbildung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Rüge einer Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • rechtsportal.de

    FGO § 116 Abs. 3 S. 3
    Anforderungen an die Rüge einer Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • datenbank.nwb.de

    Schlüssige Darlegung der Verletzung der Sachaufklärungspflicht, Rüge falscher Rechtsanwendung und Überzeugungsbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nichtzulassungsbeschwerde - und die Rüge falscher Rechtsanwendung und Überzeugungsbildung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nichtzulassungsbeschwerde - und die Sachaufklärungsrüge

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 10.02.2005 - VI B 113/04

    Zur Bindung an tatsächliche Feststellungen hinsichtlich eines anderen

    Auszug aus BFH, 25.10.2016 - VIII B 50/16
    Im Übrigen binden die vorinstanzlichen Schlussfolgerungen den BFH als Revisionsgericht schon dann, wenn sie nur möglich, d.h. vertretbar sind; sie müssen nicht zwingend sein (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 14. Februar 1995 IX R 95/93, BFHE 177, 95, BStBl II 1995, 462; BFH-Beschluss vom 10. Februar 2005 VI B 113/04, BFHE 209, 211, BStBl II 2005, 488).
  • BFH, 14.02.1995 - IX R 95/93

    Zahlung eines Entgelts für die Zusage des Immobilienverkäufers, den Verkauf der

    Auszug aus BFH, 25.10.2016 - VIII B 50/16
    Im Übrigen binden die vorinstanzlichen Schlussfolgerungen den BFH als Revisionsgericht schon dann, wenn sie nur möglich, d.h. vertretbar sind; sie müssen nicht zwingend sein (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 14. Februar 1995 IX R 95/93, BFHE 177, 95, BStBl II 1995, 462; BFH-Beschluss vom 10. Februar 2005 VI B 113/04, BFHE 209, 211, BStBl II 2005, 488).
  • BFH, 15.12.2011 - VIII B 14/11

    NZB: unterlassene Beweiserhebung, Tatsachenunterstellung als wahr

    Auszug aus BFH, 25.10.2016 - VIII B 50/16
    Diese ist aber nur insoweit revisibel, als Verstöße gegen die Verfahrensordnung, gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze vorliegen (Senatsbeschluss vom 15. Dezember 2011 VIII B 14/11, BFH/NV 2012, 594).
  • BFH, 11.01.2016 - X B 153/14

    Unzulässige Klage bei mangelnder Nachvollziehbarkeit des Gegenstands des

    Auszug aus BFH, 25.10.2016 - VIII B 50/16
    Weiter ist darzulegen, welches Ergebnis die Beweiserhebung hätte erwarten lassen und inwiefern dieses zu einer für den Kläger günstigeren Entscheidung hätte führen können (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. Januar 2016 X B 153/14, BFH/NV 2016, 928).
  • BFH, 12.05.2009 - VII B 266/08

    Geschäftsführerhaftung trotz Einsatzes sachverständiger Sanierungsexperten

    Auszug aus BFH, 25.10.2016 - VIII B 50/16
    Zum anderen wäre die Revision selbst dann, wenn das Urteil rechtsfehlerhaft wäre, nicht zuzulassen; denn Fehler bei der Auslegung und Anwendung des materiellen Rechts im konkreten Einzelfall rechtfertigen nicht die Zulassung der Revision (vgl. BFH-Beschluss vom 12. Mai 2009 VII B 266/08, BFH/NV 2009, 1589, m.w.N.).
  • BFH, 30.08.2017 - II R 48/15

    Steuerschuld des Veräußerers bei einheitlichem Erwerbsvorgang - Auswahlermessen

    Weiter ist darzulegen, welches Ergebnis die Beweiserhebung hätte erwarten lassen und inwiefern dieses zu einer für den Rechtsmittelführer günstigeren Entscheidung hätte führen können (BFH-Beschlüsse vom 25. Oktober 2016 VIII B 50/16, BFH/NV 2017, 57, Rz 2, und vom 2. März 2017 XI B 81/16, BFH/NV 2017, 748, Rz 28, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 14.02.2019 - V R 47/16

    Zur Identität von Rechnungsaussteller und leistendem Unternehmer

    Weiter ist darzulegen, welches Ergebnis die Beweiserhebung hätte erwarten lassen und inwiefern dieses zu einer für den Kläger günstigeren Entscheidung hätte führen können (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. April 2018 XI B 117/17, BFH/NV 2018, 953; vom 25. Oktober 2016 VIII B 50/16, BFH/NV 2017, 57).
  • BFH, 02.03.2017 - XI B 81/16

    Selbstentscheidung über ein Ablehnungsgesuch - Schlüssige Darlegung der

    Weiter ist darzulegen, welches Ergebnis die Beweiserhebung hätte erwarten lassen und inwiefern dieses zu einer für den Kläger günstigeren Entscheidung hätte führen können (vgl. BFH-Beschluss vom 25. Oktober 2016 VIII B 50/16, BFH/NV 2017, 57).
  • BFH, 26.04.2018 - XI B 117/17

    Konkludente Vereinbarung der Unverzinslichkeit eines Darlehens; Verfahrensfehler

    Weiter ist darzulegen, welches Ergebnis die Beweiserhebung hätte erwarten lassen und inwiefern dieses zu einer für den Kläger günstigeren Entscheidung hätte führen können (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. Oktober 2016 VIII B 50/16, BFH/NV 2017, 57, Rz 2; in BFH/NV 2017, 748, Rz 28).
  • BFH, 27.01.2020 - VIII B 34/19

    Aufnahme eines ausgesetzten Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens durch die Erben

    Weiter ist darzulegen, welches Ergebnis die Beweiserhebung hätte erwarten lassen und inwiefern dieses zu einer für den Kläger günstigeren Entscheidung hätte führen können (vgl. BFH-Beschluss vom 25.10.2016 - VIII B 50/16, BFH/NV 2017, 57).

    Soweit die Klägerin geltend macht, dass das FG das Vorliegen der subjektiven Tatbestandsvoraussetzungen des § 370 der Abgabenordnung nicht allein aus den von ihm festgestellten objektiven Umständen habe ableiten dürfen, richtet sich ihr Vorbringen inhaltlich gegen die tatrichterliche Überzeugungsbildung der Vorinstanz gemäß § 96 Abs. 1 FGO und enthält die Behauptung eines materiell-rechtlichen Fehlers des FG (BFH-Beschlüsse vom 15.12.2011 - VIII B 14/11, BFH/NV 2012, 594; in BFH/NV 2017, 57; BFH-Urteil vom 12.07.2016 - II R 42/14, BFHE 254, 105, BStBl II 2016, 868, Rz 14), nicht aber eine Sachaufklärungsrüge.

  • BFH, 13.03.2019 - XI B 89/18

    Speisenabgabe in einem Bayerischen Biergarten als Restaurationsumsatz unterliegt

    Weiter ist darzulegen, welches Ergebnis die Beweisaufnahme voraussichtlich erbracht hätte und inwiefern dieses zu einer für den Kläger günstigeren Entscheidung hätte führen können (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. Oktober 2016 VIII B 50/16, BFH/NV 2017, 57, Rz 2; vom 26. April 2018 XI B 117/17, BFH/NV 2018, 953, Rz 33).
  • BFH, 30.06.2023 - VIII B 19/22

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei Streit um das Vorliegen eines

    Auch hierzu fehlen konkrete Ausführungen, was das FG ausgehend von seinem materiell-rechtlichen Standpunkt von Amts wegen hätte ermitteln sollen (s. zu den Darlegungsanforderungen BFH-Beschluss vom 25.10.2016 - VIII B 50/16, Rz 2).
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