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   BFH, 26.03.2009 - VIII B 54/08   

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https://dejure.org/2009,12621
BFH, 26.03.2009 - VIII B 54/08 (https://dejure.org/2009,12621)
BFH, Entscheidung vom 26.03.2009 - VIII B 54/08 (https://dejure.org/2009,12621)
BFH, Entscheidung vom 26. März 2009 - VIII B 54/08 (https://dejure.org/2009,12621)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zur Probezeit bei Sozietätsgründung im Zwei-Stufen-Modell

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2
    Voraussetzungen des Revisionszulassungsgrundes der Divergenz; Voraussetzungen eines Missbrauchs von Gestaltungsmöglichkeiten bei Gründung einer Sozietät im sog. Zwei-Stufen-Modell

  • datenbank.nwb.de

    Probezeit bei Aufnahme eines Sozius in die bisherige Einzelpraxis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 16.09.2004 - IV R 11/03

    Aufnahme eines Sozius in ein Einzelunternehmen nach dem Zwei-Stufen-Modell

    Auszug aus BFH, 26.03.2009 - VIII B 54/08
    Die gerügte Divergenz des angefochtenen Urteils vom Urteil des BFH vom 16. September 2004 IV R 11/03 (BFHE 207, 274, BStBl II 2004, 1068) besteht jedoch nicht.

    Das Finanzgericht (FG) hat seiner Entscheidung keinen abstrakten Rechtssatz zu Grunde gelegt, der im Widerstreit zu den tragenden Rechtsausführungen des Urteils in BFHE 207, 274, BStBl II 2004, 1068 stünde.

    Die Gründung einer Sozietät im so genannten Zwei-Stufen-Modell stellt sich regelmäßig dann nicht als Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten dar, wenn zwischen dem Vertrag über die Aufnahme des Sozius in die Einzelpraxis und dem über die Erhöhung des Anteils ein Zeitraum von mindestens einem Jahr liegt und wenn sich nicht mindestens einer der Vertragschließenden bei Gründung der Sozietät unwiderruflich verpflichtet hat, einen weiteren Anteil zu erwerben bzw. zu veräußern (BFH-Urteil in BFHE 207, 274, BStBl II 2004, 1068, Leitsatz zu 2.).

    Vielmehr kommt dann ein solcher Missbrauch "in Betracht" (BFH-Urteil in BFHE 207, 274, BStBl II 2004, 1068, 1070, unter 2.f), während er andernfalls (bei Vorliegen auch der übrigen Voraussetzungen) "regelmäßig" verneint werden kann.

    Die Auffassung des FA, dass Beschäftigungszeiten, die der Aufnahme eines Sozius in eine Einzelpraxis dort vorangegangen sind, bei der Beurteilung der Dauer der Probezeit außer Betracht zu bleiben hätten, liegt dem Urteil in BFHE 207, 274, BStBl II 2004, 1068 nicht als abstrakter, die Entscheidung tragender Rechtssatz zu Grunde.

  • BFH, 17.10.2006 - XI B 28/06

    PersG; Zwei-Stufen-Modell

    Auszug aus BFH, 26.03.2009 - VIII B 54/08
    Zu Recht trägt das FA selbst vor, dass in besonders gelagerten Einzelfällen Ausnahmen von dem Erfordernis des Jahreszeitraums denkbar sind (s. BFH-Beschlüsse vom 17. Oktober 2006 XI B 28/06, BFH/NV 2007, 391; vom 24. April 2007 XI B 35/06, BFH/NV 2007, 1268).
  • BFH, 24.04.2007 - XI B 35/06

    Praxisanteilsveräußerung; Zwei-Stufen-Modell; Rechtsmissbrauch

    Auszug aus BFH, 26.03.2009 - VIII B 54/08
    Zu Recht trägt das FA selbst vor, dass in besonders gelagerten Einzelfällen Ausnahmen von dem Erfordernis des Jahreszeitraums denkbar sind (s. BFH-Beschlüsse vom 17. Oktober 2006 XI B 28/06, BFH/NV 2007, 391; vom 24. April 2007 XI B 35/06, BFH/NV 2007, 1268).
  • BFH, 10.02.2016 - VIII R 38/12

    Steuerbegünstigung des Gewinns aus der Veräußerung eines (Teil-)

    Ein schädlicher mehraktiger Gesamtplan liegt nach der Rechtsprechung des BFH jedoch nicht vor, wenn zwischen dem Vertrag über die Aufnahme des Sozius in die Einzelpraxis und dem über die Erhöhung des Anteils ein Zeitraum von mindestens einem Jahr lag und wenn sich nicht mindestens einer der Vertragschließenden bei Gründung der Sozietät unwiderruflich verpflichtet hatte, einen weiteren Anteil zu erwerben bzw. zu veräußern (BFH-Urteil in BFHE 207, 274, BStBl II 2004, 1068; BFH-Beschluss vom 26. März 2009 VIII B 54/08, BFH/NV 2009, 1117).
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