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BFH, 21.08.2002 - VIII B 58/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit einer Zustellung - Ordnungsgemäße Ladung zur mündlichen Verhandlung - Beigeladener - Beweiskraft einer Postzustellungsurkunde - Verletzung rechtlichen Gehörs
- Judicialis
FGO § 53 Abs. 1; ; FGO § ... 53 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2; ; FGO § 119 Nr. 4 n.F.; ; VwZG § 3; ; VwZG § 3 Abs. 3; ; ZPO § 182; ; ZPO § 418 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
NZB; PZU, ordnungsgemäße Ladung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (14) Neu Zitiert selbst (14)
- BFH, 07.02.1996 - X R 79/95
Verfahrensmangel der gesetzeswidrig fehlenden Vertretung im finanzgerichtlichen …
Auszug aus BFH, 21.08.2002 - VIII B 58/02
In gesetzwidriger Weise im Verfahren nicht vertreten i.S. des § 119 Nr. 4 FGO n.F. ist ein Beteiligter dann, wenn das Gericht bei der Vorbereitung und Durchführung der mündlichen Verhandlung den Vorschriften des Gesetzes nicht genügt und dadurch den Beteiligten die Teilnahme unmöglich gemacht hat, nicht aber, wenn das Gericht die gesetzlichen Vorschriften beachtet hat und der Beteiligte aus einem in seinem Bereich liegenden Grund nicht an der mündlichen Verhandlung teilnehmen konnte (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 7. Februar 1996 X R 79/95, BFH/NV 1996, 567, m.w.N.).Nicht vertreten i.S. des § 119 Nr. 4 FGO n.F. ist ein Beteiligter insbesondere dann, wenn er nicht ordnungsgemäß geladen worden ist (BFH-Urteil vom 10. August 1988 III R 220/84, BFHE 154, 17, BStBl II 1988, 948; BFH-Beschluss in BFH/NV 1996, 567).
Ein Gegenbeweis kann nur durch den Beweis der Unrichtigkeit der in der Postzustellungsurkunde bezeugten Tatsachen geführt werden (…BFH-Urteil vom 20. Februar 1992 V R 39/88, BFH/NV 1992, 580, m.w.N.; BFH-Beschluss in BFH/NV 1996, 567).
Unerheblich ist in diesem Zusammenhang auch, ob der Adressat von der Ladung mit oder ohne Verschulden keine Kenntnis erlangt hat (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 1996, 567).
- BFH, 29.10.1998 - X B 132/98
NZB; fehlerhafte Beweiswürdigung; Verstoß gegen Denkgesetze
Auszug aus BFH, 21.08.2002 - VIII B 58/02
Darin liegt jedoch nicht die Geltendmachung eines Verfahrensfehlers, sondern falscher materieller Rechtsanwendung, die nicht zur Zulassung der Revision führt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 29. Oktober 1998 X B 132/98, BFH/NV 1999, 510;… vom 4. August 1999 IV B 96/98, BFH/NV 2000, 70). - BFH, 07.01.1993 - VII B 115/92
Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes durch mangelnde Sachaufklärung
Auszug aus BFH, 21.08.2002 - VIII B 58/02
Denn bei einer Rüge der Verletzung der von Amts wegen gebotenen Sachaufklärungspflicht (§ 76 FGO) gehören nach ständiger Rechtsprechung (…vgl. Senatsbeschluss vom 9. Dezember 1998 VIII B 54/97, BFH/NV 1999, 802, m.w.N.; Beschlüsse des BFH vom 7. Januar 1993 VII B 115/92, BFH/NV 1994, 37, …und vom 22. März 1999 X B 142/98, BFH/NV 1999, 1236) zu einem schlüssigen Sachvortrag u.a. Ausführungen dazu, welche Tatsachen das FG hätte aufklären oder welche Beweise es hätte erheben müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung oder Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können.
- BFH, 22.03.1999 - X B 142/98
Fehlerhafte Beweiswürdigung; Verstoß gegen klaren Inhalt der Akten
Auszug aus BFH, 21.08.2002 - VIII B 58/02
Denn bei einer Rüge der Verletzung der von Amts wegen gebotenen Sachaufklärungspflicht (§ 76 FGO) gehören nach ständiger Rechtsprechung (…vgl. Senatsbeschluss vom 9. Dezember 1998 VIII B 54/97, BFH/NV 1999, 802, m.w.N.;… Beschlüsse des BFH vom 7. Januar 1993 VII B 115/92, BFH/NV 1994, 37, und vom 22. März 1999 X B 142/98, BFH/NV 1999, 1236) zu einem schlüssigen Sachvortrag u.a. Ausführungen dazu, welche Tatsachen das FG hätte aufklären oder welche Beweise es hätte erheben müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung oder Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können. - BFH, 17.02.1983 - V R 76/77
Postfach - Zustellung - Wiedereinsetzung - Klagefrist
Auszug aus BFH, 21.08.2002 - VIII B 58/02
Üblich ist der Einwurf in den Hausbriefkasten (BFH-Urteil vom 17. Februar 1983 V R 76/77, BFHE 137, 563, BStBl II 1983, 528). - BFH, 20.02.1992 - V R 39/88
Umfang der Beweiskraft einer Postzustellungsurkunde
Auszug aus BFH, 21.08.2002 - VIII B 58/02
Ein Gegenbeweis kann nur durch den Beweis der Unrichtigkeit der in der Postzustellungsurkunde bezeugten Tatsachen geführt werden (BFH-Urteil vom 20. Februar 1992 V R 39/88, BFH/NV 1992, 580, m.w.N.;… BFH-Beschluss in BFH/NV 1996, 567). - BFH, 14.11.1977 - VIII B 52/77
Eidesstattliche Versicherung - Glaubhaftmachung - Widerlegung der Beweiskraft …
Auszug aus BFH, 21.08.2002 - VIII B 58/02
Denn für die Wirksamkeit der Zustellung kommt es nicht darauf an, ob und wann der Adressat die Mitteilung über die Niederlegung seinem Briefkasten entnommen und ob er sie tatsächlich zur Kenntnis genommen hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Entscheidungen vom 14. November 1977 VIII B 52/77, BFHE 124, 5, BStBl II 1978, 156;… vom 2. Juni 1987 VII R 36/84, BFH/NV 1988, 170;… vom 5. Januar 1990 III S 7/89, BFH/NV 1991, 322;… vom 15. März 2001 X B 101/00, BFH/NV 2001, 1361, jeweils m.w.N.). - BFH, 03.02.2000 - I B 40/99
Sachaufklärungspflicht - Zeugenaussage - Beweiswürdigung - Beweislastverteilung
Auszug aus BFH, 21.08.2002 - VIII B 58/02
Denn Sachverhalts- und Beweiswürdigung sind revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen (vgl. BFH-Beschluss vom 3. Februar 2000 I B 40/99, BFH/NV 2000, 874). - BFH, 15.03.2001 - X B 101/00
Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde; Hinreichende …
Auszug aus BFH, 21.08.2002 - VIII B 58/02
Denn für die Wirksamkeit der Zustellung kommt es nicht darauf an, ob und wann der Adressat die Mitteilung über die Niederlegung seinem Briefkasten entnommen und ob er sie tatsächlich zur Kenntnis genommen hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Entscheidungen vom 14. November 1977 VIII B 52/77, BFHE 124, 5, BStBl II 1978, 156;… vom 2. Juni 1987 VII R 36/84, BFH/NV 1988, 170;… vom 5. Januar 1990 III S 7/89, BFH/NV 1991, 322; vom 15. März 2001 X B 101/00, BFH/NV 2001, 1361, jeweils m.w.N.). - BFH, 10.08.1988 - III R 220/84
Mündliche Verhandlung - Ladung - Niederlegung bei Postanstalt - Zustellung - …
Auszug aus BFH, 21.08.2002 - VIII B 58/02
Nicht vertreten i.S. des § 119 Nr. 4 FGO n.F. ist ein Beteiligter insbesondere dann, wenn er nicht ordnungsgemäß geladen worden ist (BFH-Urteil vom 10. August 1988 III R 220/84, BFHE 154, 17, BStBl II 1988, 948;… BFH-Beschluss in BFH/NV 1996, 567). - BFH, 05.01.1990 - III S 7/89
Wiederholung der Nichtzulassungsbeschwerde durch einen Rechtsanwalt, um eine …
- BFH, 02.06.1987 - VII R 36/84
Versäumnis der Klagefrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Zustellung …
- BFH, 04.08.1999 - IV B 96/98
Verfahrensrüge
- BFH, 09.12.1998 - VIII B 54/97
Verfahrensmängel; Verletzung der Sachaufklärungspflicht; fehlerhafte …
- BFH, 23.11.2016 - IV B 39/16
Beweiskraft einer nachträglich berichtigten Zustellungsurkunde - Ersatzzustellung …
Die Beweiskraft einer Zustellungsurkunde kann nicht durch die bloße Behauptung, das Schriftstück nicht erhalten zu haben, beseitigt werden (BFH-Beschluss vom 21. August 2002 VIII B 58/02, BFH/NV 2003, 176). - BFH, 18.01.2011 - IV B 53/09
Ladung zur mündlichen Verhandlung mit Postzustellungsurkunde (PZU) - Beweiskraft …
Dieser Beweis kann nicht durch die bloße Behauptung, die Ladung nicht erhalten zu haben, entkräftet werden (BFH-Beschluss vom 21. August 2002 VIII B 58/02, BFH/NV 2003, 176).Für die Wirksamkeit der Zustellung kommt es nicht darauf an, ob und wann der Adressat die Ladung seinem Briefkasten entnommen und ob er sie tatsächlich zur Kenntnis genommen hat (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2003, 176, m.w.N.).
- BFH, 14.04.2004 - VIII B 77/04
Postzustellungsurkunde - Beweiskraft
Ein Gegenbeweis kann nur durch den Beweis der Unrichtigkeit der in der Zustellungsurkunde bezeugten Tatsachen geführt werden (…Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Februar 1992 V R 39/88, BFH/NV 1992, 580, m.w.N.; Senatsbeschluss vom 21. August 2002 VIII B 58/02, BFH/NV 2003, 176).Denn der volle Nachweis eines anderen Geschehensablaufs erfordert die substantiierte Darlegung des anderen Geschehensablaufs und nicht nur die Behauptung, die Ladung nicht erhalten zu haben (…vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 1998, 431; Senatsbeschluss in BFH/NV 2003, 176;… Gräber/Koch, a.a.O., § 53 Rz. 35, m.w.N.).
- BFH, 24.04.2007 - VIII B 249/05
NZB: Tatbestandsberichtigung; PZU als öffentliche Urkunde
Erforderlich ist der volle Gegenbeweis in der Weise, dass die Beweiswirkung der Zustellungsurkunde vollständig entkräftet und jede Möglichkeit der Richtigkeit der in ihr bezeugten Tatsachen ausgeschlossen wird (…BFH-Beschlüsse vom 10. November 2003 VII B 366/02, BFH/NV 2004, 509, m.w.N.;… in BFH/NV 2004, 1532;… vom 9. August 2004 VI B 79/02, BFH/NV 2004, 1548;… vom 12. November 2003 X B 57/03, BFH/NV 2004, 602; vom 21. August 2002 VIII B 58/02, BFH/NV 2003, 176; vom 21. Oktober 2004 XI B 28/02, juris). - BFH, 01.04.2009 - IX B 174/07
Verletzung des rechtlichen Gehörs bei nicht ordnungsgemäßer Ladung - …
Daher kann dieser nicht durch die bloße Behauptung, bis zur Urteilszustellung hätte der Kläger keine Kenntnis von der Zustellung der Ladung erlangt, entkräftet werden (BFH-Beschluss vom 21. August 2002 VIII B 58/02, BFH/NV 2003, 176). - BFH, 31.01.2007 - IV B 140/05
Zuckerrübenlieferrecht; Abspaltung eines Teils vom Buchwert
a) Wird --wie hier-- gerügt, das Gericht habe seine Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) verletzt, ohne dabei einen Beweisantrag übergangen zu haben, so ist vorzutragen, welche Tatsachen hätten aufgeklärt oder welche Beweise hätten erhoben werden müssen, aus welchen Gründen sich die Beweiserhebung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei weiterer Sachaufklärung oder Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern sich daraus auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des Gerichts eine andere Entscheidung hätte ergeben können (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 21. August 2002 VIII B 58/02, BFH/NV 2003, 176, zu 2.;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 120 Rz 70, m.w.N.). - BFH, 14.11.2006 - IV B 13/04
NZB: Zulassungsgründe
Wird --wie hier-- gerügt, das Gericht habe seine Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) verletzt, ohne dabei einen Beweisantrag übergangen zu haben, so ist vorzutragen, welche Tatsachen hätten aufgeklärt oder welche Beweise hätten erhoben werden müssen, aus welchen Gründen sich die Beweiserhebung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei weiterer Sachaufklärung oder Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern sich daraus auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des Gerichts eine andere Entscheidung hätte ergeben können (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 21. August 2002 VIII B 58/02, BFH/NV 2003, 176, zu 2.;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 120 Rz. 70, m.w.N.). - FG Saarland, 24.05.2005 - 1 K 73/05
Abgabenordnung; Entkräftung des Beweiswertes einer Postzustellungsurkunde (§ 122 …
Durch die bloße Behauptung, keine Kenntnis von der Zustellung eines Schriftstückes erlangt zu haben, kann dieser nicht entkräftet werden (BFH-Beschluss vom 21. August 2002 VIII B 58/02, BFH/NV 2003, 176). - BFH, 28.10.2004 - IV B 10/03
Verletzung der Sachaufklärungspflicht
Wird --wie hier-- gerügt, das Gericht habe seine Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) verletzt, ohne dabei einen Beweisantrag übergangen zu haben, so ist vorzutragen, welche Tatsachen hätten aufgeklärt oder welche Beweise hätten erhoben werden müssen, aus welchen Gründen sich die Beweiserhebung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei weiterer Sachaufklärung oder Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern sich daraus auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des Gerichts eine andere Entscheidung hätte ergeben können (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. August 2002 VIII B 58/02, BFH/NV 2003, 176;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 2002, 5. Aufl., § 120 Rz. 70, m.w.N.). - BFH, 28.10.2004 - IV B 231/03
Ablehnung einer Terminsverlegung bei Entzug des Mandats; schlüssige Rüge der …
Wird --wie hier-- gerügt, das Gericht habe seine Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) verletzt, ohne dabei einen Beweisantrag übergangen zu haben, so ist vorzutragen, welche Tatsachen hätten aufgeklärt oder welche Beweise hätten erhoben werden müssen, aus welchen Gründen sich die Beweiserhebung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei weiterer Sachaufklärung oder Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern sich daraus auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des Gerichts eine andere Entscheidung hätte ergeben können (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. August 2002 VIII B 58/02, BFH/NV 2003, 176, m.w.N.;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 2002, 5. Aufl., § 120 Rz. 70, m.w.N.). - BFH, 08.09.2004 - III B 92/04
Nachweis einer falschen PZU durch schriftliche Bestätigung der Deutschen Post
- BFH, 30.06.2004 - I S 1/04
Postzustellungsurkunde - Beweiskraft
- BFH, 26.05.2003 - III B 146/02
PZU; Beweiskraft
- FG Saarland, 26.08.2003 - 1 K 114/03
Grundsätzlich keine Verfahrensunterbrechung bei Tod eines vertretenen Klägers / …