Rechtsprechung
BFH, 22.01.2003 - VIII B 63/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 65
Auslegung der Klage - datenbank.nwb.de
Bezeichnung des Klagebegehrens (hier: Auslegung der Klage anhand der Einspr.-Entsch.; Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (9)
- BFH, 12.03.2014 - III B 65/13
Unwirksame Ausschlussfrist zur Bezeichnung des Klagebegehrens
Entspricht die eingereichte Klage den in § 65 Abs. 1 Satz 1 FGO genannten Erfordernissen, ist eine gleichwohl verfügte Ausschlussfrist hinfällig (…BFH-Beschlüsse vom 17. Oktober 1996 V B 75/96, BFH/NV 1997, 415, und vom 22. Januar 2003 VIII B 63/02, BFH/NV 2003, 790).Zu den Umständen, die bei der Auslegung der Klageschrift zu berücksichtigen sind, gehört insbesondere auch der Inhalt der in der Klageschrift bezeichneten Einspruchsentscheidung (BFH-Beschluss in BFH/NV 2003, 790).
Nicht von Bedeutung ist, dass die Rechtsbehelfsentscheidung nicht von den Klägern, sondern vom FA übermittelt wurde (BFH-Beschluss in BFH/NV 2003, 790).
- BFH, 26.03.2014 - III B 133/13
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Prozessurteil statt …
Entspricht die eingereichte Klage den in § 65 Abs. 1 Satz 1 FGO genannten Erfordernissen, ist die gleichwohl gesetzte Ausschlussfrist unwirksam und deshalb nicht zu berücksichtigen (z.B. BFH-Beschluss vom 22. Januar 2003 VIII B 63/02, BFH/NV 2003, 790, m.w.N.).Insoweit hat das FG hinsichtlich des Mussinhalts einer Klage insbesondere auf den Inhalt der Klageschrift und die hierin bezeichneten Bescheide und Einspruchsentscheidungen zurückzugreifen (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 22. Januar 2003 VIII B 63/02, BFH/NV 2003, 790).
- BFH, 15.07.2015 - VIII B 56/15
Zur Bezeichnung des Gegenstandes des Klagebegehrens gem. § 65 Abs. 1 FGO
Entspricht die eingereichte Klage den in § 65 Abs. 1 Satz 1 FGO genannten Erfordernissen, ist eine gleichwohl verfügte Ausschlussfrist hinfällig (…BFH-Beschlüsse vom 17. Oktober 1996 V B 75/96, BFH/NV 1997, 415, und vom 22. Januar 2003 VIII B 63/02, BFH/NV 2003, 790).Hierzu gehören insbesondere auch der Inhalt der in der Klageschrift bezeichneten Einspruchsentscheidung (BFH-Beschluss in BFH/NV 2003, 790) und die mit der Klage überreichten Anlagen.
- BFH, 14.12.2006 - VIII B 108/05
Verfahrensfehler; Verstoß gegen den Inhalt der Akten
Eine Überraschungsentscheidung liegt indes nicht schon dann vor, wenn das Gericht in seiner Entscheidung Gesichtspunkte als maßgeblich herausstellt, die bisher nicht im Vordergrund standen; denn die --fachkundig vertretenen-- Prozessparteien müssen grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und ihren Vortrag darauf einrichten (…BFH-Beschlüsse vom 8. April 2005 IV B 105/03, BFH/NV 2005, 1355; vom 10. Mai 2005 IV B 114/03, juris; vom 27. Januar 2004 III B 60/03, juris; vom 22. Januar 2003 VIII B 63/02, BFH/NV 2003, 790). - BFH, 24.08.2010 - VII R 10/10
Ermäßigter Umsatzsteuersatz nur für Mineralien von nachgewiesener Seltenheit - …
Eine Überraschungsentscheidung liegt dagegen nicht vor, wenn das Gericht in seinem Urteil Gesichtspunkte als maßgeblich herausstellt, die bisher nicht im Vordergrund standen (BFH-Beschluss vom 22. Januar 2003 VIII B 63/02, BFH/NV 2003, 790). - BFH, 08.04.2005 - IV B 105/03
NZB: Recht auf Gehör; Überraschungsentscheidung
Das FG darf die Verfahrensbeteiligten mit seiner Entscheidung zwar nicht überraschen; eine Überraschungsentscheidung liegt aber nicht schon dann vor, wenn das Gericht in seiner Entscheidung Gesichtspunkte als maßgeblich herausstellt, die bisher nicht im Vordergrund standen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. Januar 2003 VIII B 63/02, BFH/NV 2003, 790, m.w.N.;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 119 Rz. 10 a, m.w.N.). - BFH, 16.03.2009 - XI B 95/08
Rüge des Gehörverstoßes wegen behaupteter Überraschungsentscheidung
Eine Überraschungsentscheidung liegt dagegen nicht vor, wenn das Gericht in seinem Urteil Gesichtspunkte als maßgeblich herausstellt, die bisher nicht im Vordergrund standen (vgl. BFH-Beschluss vom 22. Januar 2003 VIII B 63/02, BFH/NV 2003, 790), oder wenn es die maßgeblichen tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte in einem Erörterungstermin besprochen hatte (…vgl. BFH-Beschluss vom 11. November 1997 X B 233/96, BFH/NV 1998, 605). - BFH, 15.01.2004 - VIII B 300/02
Feststellung der Überschusserzielungsabsicht ist Tatsachenwürdigung
Die --fachkundigen-- Prozessparteien müssen grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und ihren Vortrag darauf einrichten (vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 22. Januar 2003 VIII B 63/02, BFH/NV 2003, 790). - FG München, 24.11.2011 - 10 K 581/11
Feststellung der Wirksamkeit einer Klagerücknahme nach Ergehen eines …
Die Auslegung hat ebenfalls anhand des Inhalts der in Bezug genommenen Einspruchsentscheidung zu erfolgen (BFH-Beschluss vom 22. Januar 2003 VIII B 63/02, BFH/NV 2003, 790).