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   BFH, 15.10.2018 - VIII B 79/18   

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https://dejure.org/2018,40223
BFH, 15.10.2018 - VIII B 79/18 (https://dejure.org/2018,40223)
BFH, Entscheidung vom 15.10.2018 - VIII B 79/18 (https://dejure.org/2018,40223)
BFH, Entscheidung vom 15. Oktober 2018 - VIII B 79/18 (https://dejure.org/2018,40223)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, § 118 Abs. 2 FGO, § 129 der Abgabenordnung (AO), § 129 Satz 1 AO, § 129 AO, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Korrekturbefugnis gemäß § 129 AO bei nachträglichen Ermittlungen des Finanzamts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 129
    Korrekturbefugnis gemäß § 129 AO bei nachträglichen Ermittlungen des Finanzamts

  • rechtsportal.de

    AO § 129
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Korrekturbefugnis des Finanzamts aufgrund des Empfangs einer Kontrollmitteilung nach Bekanntgabe des Einkommensteuerbescheides mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Korrekturbefugnis gemäß § 129 AO bei nachträglichen Ermittlungen des Finanzamts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • rae-oehlmann.de (Entscheidungsbesprechung)

    Korrekturbefugnis gemäß § 129 AO bei nachträglichen Ermittlungen des Finanzamts

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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 16.01.2018 - VI R 41/16

    Keine Berichtigung bei Übernahme elektronisch übermittelter Lohndaten anstelle

    Auszug aus BFH, 15.10.2018 - VIII B 79/18
    Deuten die Gesamtumstände des Falles auf ein mechanisches Versehen hin und liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass der Fehler auf rechtliche oder tatsächliche Erwägungen zurückzuführen ist, so kann berichtigt werden (vgl. BFH-Urteil vom 16. Januar 2018 VI R 41/16, BFHE 260, 397, BStBl II 2018, 378, Rz 13, m.w.N.).

    Ist dagegen ohne weitere Prüfung erkennbar, dass ein Teil des bekannten Sachverhalts aus Unachtsamkeit bei der Steuerfestsetzung nicht erfasst worden ist, darf diese offenbare Unrichtigkeit zugunsten und zuungunsten des Steuerpflichtigen durch Berichtigung der versehentlich fehlerhaften Steuerfestsetzung korrigiert werden (BFH-Urteile in BFHE 260, 397, BStBl II 2018, 378, Rz 14, m.w.N.; vom 26. April 1989 VI R 39/85, BFH/NV 1989, 619).

  • BFH, 08.05.2018 - VIII B 124/17

    Keine Berücksichtigung des sog. Sanierungserlasses im finanzgerichtlichen

    Auszug aus BFH, 15.10.2018 - VIII B 79/18
    Klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage dann nicht, wenn sie anhand der gesetzlichen Grundlagen und der bereits vorliegenden Rechtsprechung beantwortet werden kann und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung durch den Bundesfinanzhof (BFH) geboten erscheinen lassen (s. zum Ganzen BFH-Beschluss vom 8. Mai 2018 VIII B 124/17, BFH/NV 2018, 822, Rz 5).

    Dieser Zulassungsgrund stellt einen Spezialfall des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO dar und setzt ebenfalls das Vorliegen einer hinreichend bestimmten und im Allgemeininteresse liegenden klärungsbedürftigen und klärbaren Rechtsfrage voraus, die hier fehlt (BFH-Beschluss in BFH/NV 2018, 822, Rz 15).

  • BFH, 26.04.1989 - VI R 39/85

    Möglichkeit zur Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten eines Verwaltungsaktes

    Auszug aus BFH, 15.10.2018 - VIII B 79/18
    Ist dagegen ohne weitere Prüfung erkennbar, dass ein Teil des bekannten Sachverhalts aus Unachtsamkeit bei der Steuerfestsetzung nicht erfasst worden ist, darf diese offenbare Unrichtigkeit zugunsten und zuungunsten des Steuerpflichtigen durch Berichtigung der versehentlich fehlerhaften Steuerfestsetzung korrigiert werden (BFH-Urteile in BFHE 260, 397, BStBl II 2018, 378, Rz 14, m.w.N.; vom 26. April 1989 VI R 39/85, BFH/NV 1989, 619).
  • BFH, 08.12.2017 - VI B 53/17

    Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung - Klärungsfähigkeit einer

    Auszug aus BFH, 15.10.2018 - VIII B 79/18
    An der Klärungsfähigkeit einer vom Beschwerdeführer aufgeworfenen abstrakten Rechtsfrage fehlt es, wenn sie auf der Grundlage der nach § 118 Abs. 2 FGO bindenden tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz nicht entscheidungserheblich ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 8. Dezember 2017 VI B 53/17, BFH/NV 2018, 338; vom 12. Juni 2018 VIII B 154/17, BFH/NV 2018, 945, Rz 5).
  • BFH, 12.06.2018 - VIII B 154/17

    Freiberufliche Tätigkeit eines Laborarztes bei vollständiger Delegation

    Auszug aus BFH, 15.10.2018 - VIII B 79/18
    An der Klärungsfähigkeit einer vom Beschwerdeführer aufgeworfenen abstrakten Rechtsfrage fehlt es, wenn sie auf der Grundlage der nach § 118 Abs. 2 FGO bindenden tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz nicht entscheidungserheblich ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 8. Dezember 2017 VI B 53/17, BFH/NV 2018, 338; vom 12. Juni 2018 VIII B 154/17, BFH/NV 2018, 945, Rz 5).
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