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   BFH, 04.05.2004 - VIII B 8/03   

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https://dejure.org/2004,12554
BFH, 04.05.2004 - VIII B 8/03 (https://dejure.org/2004,12554)
BFH, Entscheidung vom 04.05.2004 - VIII B 8/03 (https://dejure.org/2004,12554)
BFH, Entscheidung vom 04. Mai 2004 - VIII B 8/03 (https://dejure.org/2004,12554)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 96

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9; FGO § 96 § 115 Abs. 2 Nr. 3
    Sog. Sicherheitskompaktrente - Abzugsfähigkeit von Vermittlungsgebühren

  • datenbank.nwb.de

    Verstoß gegen klaren Inhalt der Akten; WK bei Begründung einer Sicherheitskompaktrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 17.10.2002 - X B 13/02

    Gewerblicher Grundstückshandel, Weiterveräußerung geschenkter Grundstücke;

    Auszug aus BFH, 04.05.2004 - VIII B 8/03
    Zum einen deshalb, weil grundsätzlich davon auszugehen ist, dass das Gericht das Vorbringen der Beteiligten auch zur Kenntnis genommen hat (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Oktober 2002 X B 13/02, BFH/NV 2003, 162, m.w.N.).
  • BFH, 30.10.2001 - VIII R 29/00

    Sofort beginnende Rentenversicherung gegen bankfinanzierte Einmalzahlung

    Auszug aus BFH, 04.05.2004 - VIII B 8/03
    Das Finanzgericht (FG) hat der Klage nur teilweise stattgegeben und den von den Klägern und Beschwerdeführern (Kläger) im Zusammenhang mit der Begründung einer sog. Sicherheitskompaktrente (vgl. dazu Senatsurteil vom 30. Oktober 2001 VIII R 29/00, BFHE 197, 114, BFH/NV 2002, 268) geltend gemachten Werbungskostenabzug für Vermittlungsgebühren lediglich in Höhe von 2 v.H. der Kreditsumme anerkannt (vgl. Entscheidungen der Finanzgerichte 2003, 604).
  • FG München, 05.12.2002 - 10 K 1567/00

    Anschaffungskosten von Renten- und Kapitallebensversicherungen; Einkommensteuer

    Auszug aus BFH, 04.05.2004 - VIII B 8/03
    Das Finanzgericht (FG) hat der Klage nur teilweise stattgegeben und den von den Klägern und Beschwerdeführern (Kläger) im Zusammenhang mit der Begründung einer sog. Sicherheitskompaktrente (vgl. dazu Senatsurteil vom 30. Oktober 2001 VIII R 29/00, BFHE 197, 114, BFH/NV 2002, 268) geltend gemachten Werbungskostenabzug für Vermittlungsgebühren lediglich in Höhe von 2 v.H. der Kreditsumme anerkannt (vgl. Entscheidungen der Finanzgerichte 2003, 604).
  • BFH, 16.09.2004 - X R 19/03

    Abziehbarkeit von Kreditvermittlungsgebühren als vorweggenommene Werbungskosten

    nach Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde VIII B 8/03 als unzulässig; für eine Begrenzung des Werbungskostenabzugs, jedoch ohne konkrete prozentuale Angabe auch Urteil des FG Düsseldorf vom 16. Oktober 2003 10 K 2634/99 E, juris, STRE200470919, Revision X R 11/04).
  • BFH, 07.11.2006 - VIII R 108/03

    Vorweggenommene WK; sog. Sicherheits-Kompakt-Rente; Kreditvermittlungsgebühren

    a) Vom FG war vorliegend zunächst der vollständige Inhalt der Provisionsvereinbarungen zwischen dem Kläger und seinen Vertragspartnern zu ermitteln und zu prüfen, ob sich daraus Faktoren für die Ermittlung der Darlehensvermittlungsgebühr ergeben (zur Vorgehensweise vgl. auch Urteil des FG München vom 5. Dezember 2002 10 K 1567/00, EFG 2003, 604, rechtskräftig nach zurückgewiesener Nichtzulassungsbeschwerde durch BFH-Beschluss vom 4. Mai 2004 VIII B 8/03, BFH/NV 2004, 1655).
  • BFH, 29.12.2006 - VIII R 15/05

    Sicherheits-Kompakt-Rente; vorweggenommene WK

    Im Übrigen stimmt das von der Vorinstanz gefundene Schätzungsergebnis auch mit dem anderer Gerichte in Fällen fremdfinanzierter Rentenmodelle überein (vgl. Urteil des FG München in EFG 2003, 604, rechtskräftig nach zurückgewiesener Nichtzulassungsbeschwerde durch BFH-Beschluss vom 4. Mai 2004 VIII B 8/03, BFH/NV 2004, 1655).
  • FG Düsseldorf, 03.06.2003 - 9 K 1783/01

    Rentenversicherung; Kombirente; Einmalbetrag; Finanzierungsvermittlungskosten;

    Etwas anderes ergibt sich - entgegen der Auffassung des Beklagten - nicht aus dem Urteil des Finanzgerichts München vom 5. Dezember 2002, 10 K 1567/00 (EFG 2003, 604, Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, Az. des BFH: VIII B 8/03).
  • FG Rheinland-Pfalz, 09.08.2006 - 3 K 2395/02

    Kreditvermittlungsgebühren als Werbungskosten bei einem Kombinationsprodukt

    Unter Bezugnahme auf diese Verwaltungsanweisungen nimmt die Finanzverwaltung bei kreditfinanzierten Renten- und ähnlichen Modellen eine vergleichbare Begrenzung vor (vgl. Verfügungen der OFD Berlin vom 29. Dezember 1998, DStR 2000, 687, der OFD Kiel vom 4. Oktober 2000, FR 2001, 323; der OFD Hannover vom 16. April 2002, FR 2002, 851, der OFD München vom 27. Juni 2002, DB 2002, 1476 und der OFD Düsseldorf vom 9. September 2005 - juris -, letztere insbesondere auch zu "EuroPlan"; vgl. auch Urteile des FG München vom 24. Juli 2002 10 K 1726/00, EFG 2003, 31 und vom 5. Dezember 2002 10 K 1567/00, EFG 2003, 604 sowie den hierzu ergangenen BFH-Beschluss vom 4. Mai 2004 VIII B 8/03, BFH/NV 2004, 1655 ).
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