Rechtsprechung
BVerwG, 09.12.1965 - VIII C 233.63 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anspruch eines Beamten auf Unfallfürsorge - Erstattung von Auslagen eines Beamten für Badekuren und Nachbehandlungen in Sanatorien - Ermächtigung zur Regelung des Heilverfahrens bei Dienstunfällen durch Rechtsverordnung - Vereinbarkeit einer Ermächtigung zum Erlass einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 12.10.1962 - 61 III 62
- BVerwG, 09.12.1965 - VIII C 233.63
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 10.10.1963 - II C 166.60
Anforderungen an den Nachweis der Notwendigkeit einer Kurmaßnahme infolge eines …
Auszug aus BVerwG, 09.12.1965 - VIII C 233.63
Wenn sonach der Verordnungsgeber, ohne den Rechtsanspruch auf die zur Heilfürsorge gehörenden notwendigen Maßnahmen anzutasten, die Art und Weise der Gewährung der Heilfürsorge, den Nachweis der Notwendigkeit von Heilmaßnahmen usw. im einzelnen regelt und dabei die Geltendmachung des Anspruches von der Erfüllung sachgerechter und dem Beamten zumutbarer Verfahrensvoraussetzungen abhängig macht, so hält er sich im Rahmen der ihm erteilten Ermächtigung zur Regelung "des Näheren" hinsichtlich der gesetzlich geregelten Ansprüche (vergl. hierzu das Urteil BVerwGE 17, 16 [21, 22]; es bejaht die Frage, ob der dem § 6 DUnfHeilV entsprechende § 6 der Verordnung zur Durchführung des § 147 des Beamtengesetzes für das Land Schleswig-Holstein (Heilverfahren) vom 24. Juli 1958 [GVBl. S. 247] sich im Rahmen des § 147 Abs. 5 des Landesbeamtengesetzes hält). - BVerwG, 28.06.1965 - VIII C 334.63
Auszug aus BVerwG, 09.12.1965 - VIII C 233.63
Sie konkretisiert jedoch diejenigen Schranken für die Übertragung rechtssetzender Gewalt an den Verordnungsgeber, die zum Wesen des Rechtsstaates im Sinne des Grundgesetzes gehören und die deshalb auch für die in Landesgesetzen enthaltenen Ermächtigungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen gelten müssen (Urteil vom 28. Juni 1965 - BVerwG VIII C 334.63 -). - BVerfG, 11.12.1962 - 2 BvL 2/60
Ruhegehalt nach Entnazifizierung
Auszug aus BVerwG, 09.12.1965 - VIII C 233.63
Eine Verletzung des Eigentums und eine Beeinträchtigung wohlerworbener Rechte der Klägerin scheidet schon aus den eben dargelegten Gründen aus, so daß auf die Frage der Anwendbarkeit der verfassungsrechtlichen Garantie des Eigentums auf die vermögensrechtlichen Ansprüche der Beamten (vgl. BVerfGE 15, 167 [199]) und sogenannter wohlerworbener Rechte nicht weiter einzugehen ist.
- BAG, 01.06.2017 - 6 AZR 433/15
Beihilfefähigkeit von Unterbringungs- und Fahrtkosten für eine stationäre …
Im Unterschied zu den nach § 26 BBhV ohne Voranerkennung beihilfefähigen Krankenhausleistungen ist eine solche Prüfung möglich und erforderlich, weil nach der Lebenserfahrung der Entschluss, eine Rehabilitationsmaßnahme durchzuführen, ebenso wie die Auswahl eines bestimmten Behandlungsorts sowie einer bestimmten Behandlungseinrichtung in weit größerem Maße von subjektiven Vorstellungen beeinflusst wird als im Fall einer Krankenhausbehandlung (vgl. BVerwG 9. Dezember 1965 - VIII C 233.63 -) .Es verhindert nachträgliche Auseinandersetzungen über die Notwendigkeit einer stationären Maßnahme, bei der es zu erheblichen Beweisschwierigkeiten kommen kann (vgl. BVerwG 9. Dezember 1965 - VIII C 233.63 -) .
Die vorherige Genehmigung nimmt dem Beihilfeberechtigten die Unsicherheit, ob die von ihm zu verauslagenden Kosten erstattungsfähig sind (vgl. BVerwG 9. Dezember 1965 - VIII C 233.63 -; 11. Juni 1964 - VIII C 124.63 -; VGH Baden-Württemberg 17. Dezember 2009 - 4 S 1909/07 - juris-Rn. 38; zur Anerkennung der Aufwendungen nur dem Grunde nach Mildenberger Beihilferecht in Bund, Ländern und Kommunen [künftig Mildenberger] Stand Oktober 2011 A III/§ 36 Anm. 4 (1)) .
- StGH Hessen, 04.12.1968 - P.St. 514
Konkrete Normenkontrolle; Normenkontrollverfahren; Vorlage; Vorlagebeschluss; …
2 C zu Art. 129 Maunz-Dürig, Grundgesetz, RdNr. 19 zu Art. 80 und RdNr. 4 zu Art. 28; Haueisen NJW 1953 S. 122, Fußnote 8; Klein, Übertragung, S, 88, 115 Maunz, Deutsches Staatsrecht, 13. Aufl., S. 200 Titzck, DÖV 1955 S. 453 [454]; Bay. VerfGH in Bay. VerfGE n. F. Bd. 5, II, S. 148 [157]; Bay. VerfGH in DÖV 1950 S. 470 [474]; Bay. VGH, LS in JZ 1954 S. 132 OVG Bremen, DÖV 1961 S. 264; VGH Freiburg, DVBl. 1956 S. 797 [798]; BVerwGE 21, 233 [260] Urteil des BVerwG vom 9. Dezember 1965, VIII C 233.63). - BVerwG, 23.07.1991 - 2 B 21.91
Aufenthalt in Kurkrankenhaus - Aufenthalt in Sanatorium - Heilkur - …
Hinsichtlich der ersten Frage hat das Berufungsgericht zutreffend unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Dezember 1965 - BVerwG 8 C 233.63 - (Buchholz 237.1 Art. 150 BayBG 60 Nr. 1) ausgeführt, daß die in § 6 Abs. 1 Satz 1 HeilVfV angeordnete vorherige Prüfung und Genehmigung einer Sanatoriumsbehandlung sachlich gerechtfertigt und nicht verfassungswidrig ist (ebenso: BVerwGE 27, 189 ).