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   BVerwG, 25.10.1978 - VIII C 25.77   

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https://dejure.org/1978,2099
BVerwG, 25.10.1978 - VIII C 25.77 (https://dejure.org/1978,2099)
BVerwG, Entscheidung vom 25.10.1978 - VIII C 25.77 (https://dejure.org/1978,2099)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Oktober 1978 - VIII C 25.77 (https://dejure.org/1978,2099)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wehrdienstzeit - Wehrdienstbedingter Zeitverlust - Widerrufsbeamter - Vorbereitungsdienst - Besondere Härte

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerwG, 17.09.1981 - 8 C 71.81

    Vorbereitungsdienst - Wehrdienstbedingte Unterbrechung - Kreisinspektoranwärter -

    Der Senat hat in diesem Zusammenhang Wartezeiten von sechs Monaten als zumutbar angesehen (vgl. BVerwGE 34, 188 [192]; 41, 160 [163]; Urteil vom 25. Oktober 1978 - BVerwG 8 C 25.77 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 124), auch wenn sie nicht ausbildungsförderlich genützt wurden (vgl. Urteil vom 24. April 1974 - BVerwG 8 C 79.72 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 83).

    Er genießt den Schutz des Beamtenrechts und des Arbeitsplatzschutzgesetzes (vgl. dazu Urteil vom 25. Oktober 1978 - BVerwG 8 C 25.77 -).

  • BVerwG, 16.12.1985 - 8 B 167.85

    Verfahrensrügen in Wehrpflichtsachen - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

    Der Senat hat zudem wiederholt darauf hingewiesen, daß die Frage, ob ein zusätzlicher Zeitverlust sich noch im Rahmen des Zumutbaren hält oder eine die Zurückstellung rechtfertigende besondere Härte darstellt, nicht allgemein für sämtliche in Betracht kommenden Fälle beantwortet werden kann, sondern daß es auf die Würdigung der tatsächlichen Umstände des jeweiligen Einzelfalles ankommt (u.a. Urteil vom 25. Oktober 1978 - BVerwG 8 C 25.77 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 124 S. 109 m.weit.Nachw.).
  • VG Göttingen, 29.09.2010 - 1 B 235/10

    Vorzeitige Entlassung aus dem Zivildienst zum Zwecke der Aufnahme eines

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urteile vom 13. November 1969 - VIII C 92.69 -, BVerwGE 34, 188 ff., 28. November 1973 - 8 C 166.71 -, 25. Oktober 1978 - VIII C 25.77 -, juris) kann ein zusätzlicher Zeitverlust von mehr als sechs Monaten zwischen der vorgesehenen Dienstzeit und dem nächstmöglichen Ausbildungsbeginn eine besondere Härte darstellen.
  • VG Oldenburg, 01.09.2010 - 7 B 2151/10

    Zivildienst; Entlassung; Ausbildung; Zeitverlust; besondere Härte

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urteile vom 13. November 1969 - VIII C 92.69 -, BVerwGE 34, 188 ff., 28. November 1973 - 8 C 166.71 -, 25. Oktober 1978 - VIII C 25.77 - ) kann ein zusätzlicher Zeitverlust von mehr als sechs Monaten zwischen der vorgesehenen Dienstzeit und dem nächstmöglichen Ausbildungsbeginn eine besondere Härte darstellen.
  • VG Neustadt, 27.07.2010 - 3 L 701/10

    Recht des Zivildienstes

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urteile vom 13. November 1969 - VIII C 92.69 -, BVerwGE 34, 188 ff., 28. November 1973 - 8 C 166.71 -, 25. Oktober 1978 - VIII C 25.77 -, alle auch juris) kann ein zusätzlicher Zeitverlust von mehr als sechs Monaten zwischen der vorgesehenen Dienstzeit und dem nächstmöglichen Ausbildungsbeginn eine besondere Härte darstellen.
  • VG Neustadt, 10.08.2010 - 3 L 796/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urteile vom 13. November 1969 ­ VIII C 92.69 ­, BVerwGE 34, 188 ff., 28. November 1973 ­ 8 C 166.71 ­, 25. Oktober 1978 ­ VIII C 25.77 -, alle auch juris) kann ein zusätzlicher Zeitverlust von mehr als sechs Monaten zwischen der vorgesehenen Dienstzeit und dem nächstmöglichen Ausbildungsbeginn eine besondere Härte darstellen.
  • VG Koblenz, 12.10.1982 - 7 L 51/82

    Freistellung vom Grundwehrdienst; Unzumutbare Verzögerung des Studienbeginns;

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