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   BVerwG, 18.10.1972 - VIII C 46.72   

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BVerwG, 18.10.1972 - VIII C 46.72 (https://dejure.org/1972,11)
BVerwG, Entscheidung vom 18.10.1972 - VIII C 46.72 (https://dejure.org/1972,11)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Oktober 1972 - VIII C 46.72 (https://dejure.org/1972,11)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die Gewissensentscheidung eines Wehrpflichtigen gegen den Kriegsdienst mit der Waffe - Aufklärungspflicht des Tatsachengerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GG Art. 4 Abs. 3; WpflG § 25

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 41, 53
  • NJW 1973, 1093 (Ls.)
  • NJW 1973, 1294 (Ls.)
  • NJW 1973, 635
  • MDR 1973, 435
 
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Wird zitiert von ... (277)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 24.04.1969 - VIII C 93.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1972 - VIII C 46.72
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts liegt bei dem Wehrpflichtigen eine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe im Sinne von Art. 4 Abs. 3 GG, § 25 WPflG dann - aber auch nur dann - vor, wenn bei ihm die Vorstellung, im Kriege mit der Waffe Menschen töten zu müssen, zu einer Belastung seines Gewissens in dem Sinne führt, daß er sich dessen bewußt ist, solches nicht ohne schweren seelischen Schaden tun zu können (vgl. z.B. die Urteile vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 28.67 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 24 = DVBl. 1970, 464 = BWV 1969, 115 = NZWehrr. 1969, 118] und vom 24. April 1969 - BVerwG VIII C 93.67 - [Buchholz a.a.O. Nr. 26 = DVBl. 1969, 748]).

    Kann sich aber das Verwaltungsgericht auch bei wohlwollender Beurteilung des Sachverhalts im Rahmen der ihm allein obliegenden Beweiswürdigung nicht dazu entschließen, das Vorliegen der tatsächlichen Voraussetzungen der erforderlichen Gewissensentscheidung abschließend zu bejahen, so muß dies nach den allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts zu Lasten des seine Anerkennung begehrenden Wehrpflichtigen gehen (vgl. BVerwGE 9, 97; Urteil vom 24. April 1969, a.a.O.).

  • BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 28.67

    Anerkennnung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Angriff einer

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1972 - VIII C 46.72
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts liegt bei dem Wehrpflichtigen eine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe im Sinne von Art. 4 Abs. 3 GG, § 25 WPflG dann - aber auch nur dann - vor, wenn bei ihm die Vorstellung, im Kriege mit der Waffe Menschen töten zu müssen, zu einer Belastung seines Gewissens in dem Sinne führt, daß er sich dessen bewußt ist, solches nicht ohne schweren seelischen Schaden tun zu können (vgl. z.B. die Urteile vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 28.67 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 24 = DVBl. 1970, 464 = BWV 1969, 115 = NZWehrr. 1969, 118] und vom 24. April 1969 - BVerwG VIII C 93.67 - [Buchholz a.a.O. Nr. 26 = DVBl. 1969, 748]).
  • BVerwG, 24.07.1959 - VII C 129.59
    Auszug aus BVerwG, 18.10.1972 - VIII C 46.72
    Kann sich aber das Verwaltungsgericht auch bei wohlwollender Beurteilung des Sachverhalts im Rahmen der ihm allein obliegenden Beweiswürdigung nicht dazu entschließen, das Vorliegen der tatsächlichen Voraussetzungen der erforderlichen Gewissensentscheidung abschließend zu bejahen, so muß dies nach den allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts zu Lasten des seine Anerkennung begehrenden Wehrpflichtigen gehen (vgl. BVerwGE 9, 97; Urteil vom 24. April 1969, a.a.O.).
  • BVerwG, 28.03.1968 - VIII C 39.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1972 - VIII C 46.72
    Demgemäß hat das Bundesverwaltungsgericht dahin entschieden (vgl. insbesondere das Urteil vom 18. März 1968 - BVerwG VIII C 39.67 - [Buchholz a.a.O. Nr. 19]): Die Frage, ob der Wehrpflichtige eine solche Gewissensentscheidung getroffen hat, ist vom Verwaltungsgericht gemäß § 86 VwGO von Amts wegen durch eine möglichst eingehende Beweisaufnahme aufzuklären, wobei es sich im Falle eines Zweifels in aller Regel nicht mit der - in ihrem Beweiswert wohlwollend zu beurteilenden - persönlichen Vernehmung des Wehrpflichtigen wird begnügen können.
  • BVerwG, 04.05.1972 - VIII C 43.69

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1972 - VIII C 46.72
    Denn auch ein Grundrecht kann nur ausgeübt werden, wenn im jeweiligen Einzelfalle dessen gesetzliche Voraussetzungen gegeben sind (vgl. das Urteil vom 4. Mai 1972 - BVerwG VIII C 43.69 -).
  • BVerwG, 09.11.1967 - VIII C 15.67

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Verletzung von gerichtlichen

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1972 - VIII C 46.72
    Hierbei wird der Beweiswert der förmlichen Aussage des Wehrpflichtigen im Rahmen des Möglichen wohlwollend zu beurteilen sein (Urteil vom 9. November 1967 - BVerwG VIII C 15.67 - [NJW 1968, 1646 = BWV 1968, 234 = NZWehrr. 1968, 230]).
  • BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 97.67

    Kriegsdienstverweigerung und Wehrpflichtrecht - Begründung der

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1972 - VIII C 46.72
    Keinesfalls aber können sie dem Verwaltungsgericht eine Prüfung des Vorliegens oder Fehlens der anspruchsbegründenden tatsächlichen Voraussetzungen ersparen (vgl. BVerwGE 30, 358 [360 f.]).
  • BVerfG, 13.04.1978 - 2 BvF 1/77

    Wehrpflichtnovelle

    Dieselbe Auffassung findet sich bereits im Urteil vom 31.10.1968 (BVerwGE 30, 358 ): Bei letzten Zweifeln müßte "nach den allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts", also zu Lasten des Kriegsdienstverweigerers verfahren werden (ebenso BVerwGE 41, 53 ; weitere Belege bei Berg, MDR 1974, S. 793 ff.).
  • BVerwG, 21.08.2018 - 1 A 16.17

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt schleswig-holsteinische Abschiebungsanordnung

    Eine Gewissensentscheidung in diesem Sinne ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine sittliche Entscheidung, die der Kriegsdienstverweigerer innerlich als für sich bindend erfährt und gegen die er nicht handeln kann, ohne in schwere Gewissensnot zu geraten (vgl. BVerwG, Urteile vom 18. Oktober 1972 - 8 C 46.72 - BVerwGE 41, 53 und vom 1. Februar 1989 - 6 C 61.86 - BVerwGE 81, 239 ).

    Dies genügt den nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts an die Glaubhaftmachung einer Gewissensentscheidung gegen das Töten von Menschen im Krieg zu stellenden Anforderungen nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1972 - 8 C 46.72 - BVerwGE 41, 53 ).

  • BVerwG, 16.01.2018 - 1 VR 12.17

    Abschiebungsanordnung gegen islamistischen Gefährder in die Türkei

    Eine Gewissensentscheidung in diesem Sinne ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine sittliche Entscheidung, die der Kriegsdienstverweigerer innerlich als für sich bindend erfährt und gegen die er nicht handeln kann, ohne in schwere Gewissensnot zu geraten (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1972 - 8 C 46.72 - BVerwGE 41, 53 = juris Rn. 9 und vom 1. Februar 1989 - 6 C 61.86 - BVerwGE 81, 239 = juris Rn. 11 f.).

    Abgesehen davon, dass dies den nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts an die Glaubhaftmachung einer Gewissensentscheidung gegen das Töten von Menschen im Krieg zu stellenden Anforderungen nicht genügt (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1972 - 8 C 46.72 - BVerwGE 41, 53 = juris Rn. 12), wird diese Behauptung auch durch die auf den beschlagnahmten Datenträgern vorgefundenen zahlreichen Aufnahmen, insbesondere von Maschinengewehren und Pistolen, Hinrichtungen und getöteten Kämpfern, sowie die im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung und bei Verkehrskontrollen beim Antragsteller sichergestellten Waffen widerlegt.

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