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   BVerwG, 10.04.1974 - VIII C 68.72   

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BVerwG, 10.04.1974 - VIII C 68.72 (https://dejure.org/1974,1449)
BVerwG, Entscheidung vom 10.04.1974 - VIII C 68.72 (https://dejure.org/1974,1449)
BVerwG, Entscheidung vom 10. April 1974 - VIII C 68.72 (https://dejure.org/1974,1449)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis einer Anhörung des Wehrpflichtigen vor Einberufung zum Wehrdienst - Möglichkeit der Nachholung einer unterbliebenen Anhörung während des Widerspruchverfahrens - Ablehnung eines Zurückstellungsbegehrens des Wehrpflichtigen - Pflicht des Wehrpflichtigen zur ...

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 28.01.1971 - VIII C 90.70

    Einberufung zum Wehrdienst - Erhebung einer Verpflichtungsklage

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1974 - VIII C 68.72
    Der Fall ist insoweit mangels eines wirksamen Einberufungsbescheides zu beurteilen nach dem für das Revisionsgericht maßgeblichen Sachverhalt und nach der zur Zeit der Revisionsentscheidung geltenden Gesetzeslage (BVerwGE 37, 151 [BVerwG 28.01.1971 - VIII C 90/70] [154]; Urteil vom 18. April 1973 - BVerwG VIII C 53.72 -), demnach auch auf Grund des Wehrpflichtgesetzes in seiner jetzt geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 8. Dezember 1972 (BGBl. I S. 2277).

    Die weitgehende Förderung eines Ausbildungsabschnittes wird von der Rechtsprechung in der Regel dann angenommen, wenn der Wehrpflichtige von der vorgeschriebenen oder erforderlichen Ausbildungszeit mindestens ein Drittel erreicht hat (BVerwGE 31, 318 [322]; 34, 155; 34, 278; 37, 151).

  • BVerwG, 14.05.1965 - VII C 186.64

    Ablehnung der Zurückstellung vom Wehrdienst wegen des Verschweigens eines für die

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1974 - VIII C 68.72
    Der Fall wäre insoweit nur dann anders zu beurteilen, wenn das Studium des Klägers zum Zeitpunkt seines Ausscheidens aus dem Collegium Borromaeum noch nicht weitgehend gefördert gewesen wäre und der Kläger sein Ausscheiden aus jenem Institut der Wehrbehörde bis zu dessen weitgehender Förderung verschwiegen hätte (vgl. BVerwGE 21, 140).
  • BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 104.69

    Zurückstellung von Ingenieurschülern - § 12 Abs. 4 Nr. 3a WPflG, Selbstbindung

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1974 - VIII C 68.72
    Die weitgehende Förderung eines Ausbildungsabschnittes wird von der Rechtsprechung in der Regel dann angenommen, wenn der Wehrpflichtige von der vorgeschriebenen oder erforderlichen Ausbildungszeit mindestens ein Drittel erreicht hat (BVerwGE 31, 318 [322]; 34, 155; 34, 278; 37, 151).
  • BVerwG, 18.04.1973 - VIII C 53.72

    Zurückstellung vom Wehrdienst auf Grund von Unentbehrlichkeit in einem

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1974 - VIII C 68.72
    Der Fall ist insoweit mangels eines wirksamen Einberufungsbescheides zu beurteilen nach dem für das Revisionsgericht maßgeblichen Sachverhalt und nach der zur Zeit der Revisionsentscheidung geltenden Gesetzeslage (BVerwGE 37, 151 [BVerwG 28.01.1971 - VIII C 90/70] [154]; Urteil vom 18. April 1973 - BVerwG VIII C 53.72 -), demnach auch auf Grund des Wehrpflichtgesetzes in seiner jetzt geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 8. Dezember 1972 (BGBl. I S. 2277).
  • BVerwG, 21.03.1973 - VIII C 146.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1974 - VIII C 68.72
    Zwar kann die unterbliebene Anhörung noch während des Widerspruchsverfahrens bis zum Gestellungszeitpunkt nachgeholt werden, jedoch nur durch eine selbständige Maßnahme des allein hierfür zuständigen Kreiswehrersatzamtes (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, zuletzt in den Urteilen vom 17. Februar 1972 - BVerwG VIII C 66.70 - und vom 21. März 1973 - BVerwG VIII C 146.72 -).
  • BVerwG, 10.03.1971 - VIII C 210.67

    Wirkungen einer Verlegung des ständigen Aufenthalts eines Wehrpflichtigen auf

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1974 - VIII C 68.72
    Es muß in jedem Falle genügen, daß der Wehrpflichtige von der Absicht, ihn alsbald einzuberufen, amtlich und so frühzeitig vor Erlaß des Einberufungsbescheides in Kenntnis gesetzt wird, daß er auf diese Weise die Gelegenheit erhält, etwaige Einwendungen vorzubringen (BVerwGE 37, 307 [309]; Urteil vom 10. April 1974 - BVerwG VIII C 113.73 -).
  • BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 207.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1974 - VIII C 68.72
    Zwar kann, wie die Beklagte zutreffend hervorhebt, der Wehrpflichtige sich nicht mit Erfolg auf einen Zurückstellungsgrund berufen, den er unter rechtsmißbräuchlicher Ausnutzung einer ihm aus einem anderen Grunde eingeräumten Zurückstellung selbst herbeigeführt hat (vgl. BVerwGE 34, 273).
  • BVerwG, 10.04.1974 - VIII C 113.73

    Rechtmäßigkeit eines Einberufungsbescheids - Unterbliebene Anhörung vor

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1974 - VIII C 68.72
    Es muß in jedem Falle genügen, daß der Wehrpflichtige von der Absicht, ihn alsbald einzuberufen, amtlich und so frühzeitig vor Erlaß des Einberufungsbescheides in Kenntnis gesetzt wird, daß er auf diese Weise die Gelegenheit erhält, etwaige Einwendungen vorzubringen (BVerwGE 37, 307 [309]; Urteil vom 10. April 1974 - BVerwG VIII C 113.73 -).
  • BVerwG, 22.04.1971 - VIII C 63.70

    Fristvorschriften im Hinblick auf einen Zurückstellungsantrag vom Wehrdienst -

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1974 - VIII C 68.72
    Der gesetzgeberische Zweck der Vorschrift des § 20 WPflG ist, wie das erkennende Gericht in dem Urteil BVerwGE 38, 60 auf Grund der Entstehungsgeschichte der Vorschrift dargelegt hat, darin zu sehen, daß den Wehrersatzbehörden mit dieser Fristvorschrift die erforderliche Möglichkeit gegeben werden sollte, alsbald Klarheit über die Verfügbarkeit des Wehrpflichtigen zu erhalten.
  • BVerwG, 17.02.1972 - VIII C 66.70

    Rechtscharakter einer Einberufungsanordnung

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1974 - VIII C 68.72
    Zwar kann die unterbliebene Anhörung noch während des Widerspruchsverfahrens bis zum Gestellungszeitpunkt nachgeholt werden, jedoch nur durch eine selbständige Maßnahme des allein hierfür zuständigen Kreiswehrersatzamtes (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, zuletzt in den Urteilen vom 17. Februar 1972 - BVerwG VIII C 66.70 - und vom 21. März 1973 - BVerwG VIII C 146.72 -).
  • BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 112.67

    Zurückstellung vom Wehrdienst zwecks Weiterführung der Ausbildung - Einberufung

  • BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 37.67

    Beschränkung des Rechtsstreits auf die Erledigungsfrage bei nur einseitiger

  • BVerwG, 10.10.1979 - 8 C 21.78

    Versagung der Zurückstellung vom Zivildienst - Zivildienstausnahme für Helfer im

    Trotzdem hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 3. Juli 1974 - BVerwG 8 C 119.73 - (Buchholz 448.0 § 20 WPflG Nr. 4 = BWV 1975, 128; vgl. auch Urteil vom 10. April 1974 - BVerwG 8 C 68.72 - und Beschluß vom 29. September 1975 - BVerwG 8 C 66.75 -) entschieden, daß für einen Wehrpflichtigen, der wegen Vorbereitung auf das geistliche Amt vom Wehrdienst zurückgestellt worden ist, hinsichtlich weiterer Zurückstellungsgründe der Lauf der Antragsfrist des § 20 Abs. 2 Satz 2 WPflG erst mit dem Wegfall der gesetzlichen Voraussetzungen des § 12 Abs. 2 WPflG beginnt.
  • BVerwG, 03.07.1974 - VIII C 119.73

    Zurückstellung vom Wehrdienst wegen Vorbereitung auf das geistliche Amt -

    Es ist, wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 10. April 1974 - BVerwG VIII C 68.72 - unter Hinweis auf die frühere Rechtsprechung des Gerichts dargelegt hat, der gesetzgeberische Zweck des § 20 Abs. 2 Satz 2 WPflG, den Wehrersatzbehörden mit dieser Fristvorschrift die erforderliche Möglichkeit zu geben, alsbald Klarheit über die Verfügbarkeit des Wehrpflichtigen zu erhalten und so die Einberufungsvorgänge zu fördern und zu erleichtern.
  • BVerwG, 04.07.1979 - 8 C 10.78

    Zurückstellung vom Zivildienst wegen der Vorbereitung auf ein geistliches Amt -

    Die Frist von drei Monaten begann erst am 24. April 1977 zu laufen, als der Kläger seine Vorbereitung auf das geistliche Amt aufgab (Beschluß vom 8. Februar 1973 - BVerwG 8 C 165.72 - und Urteile vom 10. April 1974 - BVerwG 8 C 68.72 - und vom 3. Juli 1974 - BVerwG 8 C 119.73 -).
  • BVerwG, 25.08.1983 - 8 CB 90.82

    Weitgehende Förderung eines neben einem Erststudium betriebenen Zweitstudiums -

    Von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. April 1974 - BVerwG VIII C 68.72 -, vom 3. Juli 1974 - BVerwG VIII C 119.73 - Buchholz 448.0 § 20 WPflG Nr. 4 S. 10 (12) und vom 15. November 1978 - BVerwG 8 C 42.77 - Buchholz 448.11 § 11 ZDG Nr. 7 S. 23 (25 f.), die sich zu der Frage verhalten, ob ein neben einem Erststudium betriebenes Zweitstudium "unter dem Schutze der Zurückstellung für das Erststudium (im Sinne der §§ 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 a WPflG bzw. 11 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 a ZDG) auch weitgehend gefördert werden kann", kann das angefochtene Urteil schon deshalb nicht abweichen, weil der Kläger sein rechtswissenschaftliches Studium nach der für das Studium der Betriebswirtschaft erfolgten Zurückstellung vom Wehrdienst aufgenommen hat.
  • BVerwG, 03.02.1978 - 8 B 38.77

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Beginn des Laufs der

    Wehrpflichtgesetzes - WPflG - erst mit dem Wegfall der gesetzlichen Voraussetzung des § 12 Abs. 2 WPflG beginnt (Urteile vom 10. April 1974 - BVerwG 8 C 68.72 - und vom 3. Juli 1974 - BVerwG 8 C 119.73 - [Buchholz 448.0 § 20 WPflG Nr. 4 = BWV 1975, 128]; vgl. auch Beschluß vom 29. September 1975 - BVerwG 8 C 66.75 -).
  • BVerwG, 17.05.1977 - 8 B 57.76

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Widerspruch gegen die

    Zwar kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 27, 295; 37, 307, ferner außer den in der Beschwerdeschrift genannten Urteilen die weiteren vom 17. Februar 1972 - BVerwG VIII C 66.70 - und vom 10. April 1974 - BVerwG VIII C 68.72 -) die unterbliebene Anhörung noch während des Widerspruchsverfahrens bis zum Gestellungszeitpunkt nachgeholt werden.
  • BVerwG, 15.02.1980 - 8 B 68.79

    Antrag auf Zurückstellung vom Wehrdienst - Frist zur Geltendmachung von

    Eine Ausnahme von § 20 Abs. 2 Satz 2 WPflG gilt nur dann, wenn die angeordnete Zurückstellung zwingend gewährt werden mußte und vorauszusehen ist, daß eine Wehrdienstleistung nicht in Betracht kommt (Urteile vom 10. April 1974 - BVerwG 8 C 68.72 - und vom 3. Juli 1974 - BVerwG 8 C 119.73 - [Buchholz 448.0 § 20 WPflG Nr. 4 = BWV 1975, 128]).
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   BVerwG, 31.10.1972 - VIII C 68.72   

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BVerwG, 31.10.1972 - VIII C 68.72 (https://dejure.org/1972,7918)
BVerwG, Entscheidung vom 31.10.1972 - VIII C 68.72 (https://dejure.org/1972,7918)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Oktober 1972 - VIII C 68.72 (https://dejure.org/1972,7918)
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