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   BVerwG, 26.05.1976 - VIII C 69.73   

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https://dejure.org/1976,2084
BVerwG, 26.05.1976 - VIII C 69.73 (https://dejure.org/1976,2084)
BVerwG, Entscheidung vom 26.05.1976 - VIII C 69.73 (https://dejure.org/1976,2084)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Mai 1976 - VIII C 69.73 (https://dejure.org/1976,2084)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einberufung eines Wehrpflichtigen vier Monate vor seiner Diplomvorprüfung - Voraussetzungen für das Vorliegen einer besonderen Härte im Sinne von § 12 Abs. 4 Satz 1 Wehrpflichtgesetz (WPflG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 37.67

    Beschränkung des Rechtsstreits auf die Erledigungsfrage bei nur einseitiger

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1976 - VIII C 69.73
    Erst wenn in diesem Ausbildungsabschnitt ein Drittel der erforderlichen Zeit zurückgelegt worden ist, tritt die weitgehende Förderung ein (BVerwGE 31, 318 [322]; 34, 155; 34, 278 [279]; 37, 151).

    Er hatte daher noch kein Drittel des als Ausbildungsabschnitt insgesamt geltenden Studiums an der Technischen Universität absolviert, so daß noch kein weitgehend geförderter Ausbildungsabschnitt im Sinne von § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 Buchst. a WPflG vorlag (Urteil vom 27. Februar 1969 - BVerwG VIII C 37/38.67 - [BVerwGE 31, 318 = Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 37]), wie das Verwaltungsgericht zutreffend entschieden hat.

    Da sich der Kläger wegen der zwei Semester, die er bis zum Gestellungszeitpunkt an der Technischen Universität studiert hatte, noch in keinem weitgehend geförderten Ausbildungsabschnitt befunden hatte, ergeben Nachteile, die mit der Unterbrechung dieses Ausbildungsabschnitts regelmäßig zusammenhängen, keinen Zurückstellungsgrund im Sinne von § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 Buchst. a WPflG (BVerwGE 31, 318 [323]; 34, 278 [285]; 36, 334 [336]).

  • BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 104.69

    Zurückstellung von Ingenieurschülern - § 12 Abs. 4 Nr. 3a WPflG, Selbstbindung

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1976 - VIII C 69.73
    Erst wenn in diesem Ausbildungsabschnitt ein Drittel der erforderlichen Zeit zurückgelegt worden ist, tritt die weitgehende Förderung ein (BVerwGE 31, 318 [322]; 34, 155; 34, 278 [279]; 37, 151).

    Da sich der Kläger wegen der zwei Semester, die er bis zum Gestellungszeitpunkt an der Technischen Universität studiert hatte, noch in keinem weitgehend geförderten Ausbildungsabschnitt befunden hatte, ergeben Nachteile, die mit der Unterbrechung dieses Ausbildungsabschnitts regelmäßig zusammenhängen, keinen Zurückstellungsgrund im Sinne von § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 Buchst. a WPflG (BVerwGE 31, 318 [323]; 34, 278 [285]; 36, 334 [336]).

  • BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 112.67

    Zurückstellung vom Wehrdienst zwecks Weiterführung der Ausbildung - Einberufung

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1976 - VIII C 69.73
    Erst wenn in diesem Ausbildungsabschnitt ein Drittel der erforderlichen Zeit zurückgelegt worden ist, tritt die weitgehende Förderung ein (BVerwGE 31, 318 [322]; 34, 155; 34, 278 [279]; 37, 151).
  • BVerwG, 30.11.1972 - VIII C 134.72
    Auszug aus BVerwG, 26.05.1976 - VIII C 69.73
    Anders wäre es, wenn der Kläger schon unmittelbar vor der Prüfung gestanden hätte, z.B. wenn die Prüfung alsbald nach dem Gestellungszeitpunkt anberaumt gewesen wäre, dann hätte sich der Kläger bereits in der Prüfungssituation befunden, aus der herauszureißen für ihn eine besondere Härte im Sinne von § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG bedeutet hätte (Urteil vom 30. November 1972 - BVerwG VIII C 134.72 - [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 67]).
  • BVerwG, 14.02.1973 - VIII C 83.70
    Auszug aus BVerwG, 26.05.1976 - VIII C 69.73
    Denn die Prüfung des Feststellungsinteresses ist entbehrlich, wenn feststeht, daß der Feststellungsantrag aus sachlichen Gründen unbegründet ist (Urteil vom 14. Februar 1973 - BVerwG VIII C 83.70 -).
  • BVerwG, 26.11.1970 - VIII C 95.69

    Ablehnung eines Antrags auf Zurückstellung vom Wehrdienst - Erfordernis der

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1976 - VIII C 69.73
    Eine Unterbrechung der über den zweiten Bildungsweg begonnenen Ausbildung bedeutet für sich allein entgegen der Ansicht des Klägers keine besondere Härte (Urteil vom 26. November 1970 - BVerwG VIII C 95.69 - [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 49 = NJW 1971, 1581]).
  • BVerwG, 28.01.1971 - VIII C 90.70

    Einberufung zum Wehrdienst - Erhebung einer Verpflichtungsklage

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1976 - VIII C 69.73
    Erst wenn in diesem Ausbildungsabschnitt ein Drittel der erforderlichen Zeit zurückgelegt worden ist, tritt die weitgehende Förderung ein (BVerwGE 31, 318 [322]; 34, 155; 34, 278 [279]; 37, 151).
  • BVerwG, 26.11.1970 - VIII C 56.70

    Anfechtung eines Einberufungsbescheids mit Zurückstellungsgründen - Begriff des

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1976 - VIII C 69.73
    Da sich der Kläger wegen der zwei Semester, die er bis zum Gestellungszeitpunkt an der Technischen Universität studiert hatte, noch in keinem weitgehend geförderten Ausbildungsabschnitt befunden hatte, ergeben Nachteile, die mit der Unterbrechung dieses Ausbildungsabschnitts regelmäßig zusammenhängen, keinen Zurückstellungsgrund im Sinne von § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 Buchst. a WPflG (BVerwGE 31, 318 [323]; 34, 278 [285]; 36, 334 [336]).
  • BVerwG, 20.04.1972 - VIII C 161.71

    Versagung der Zurückstellung und die Einberufung zum Wehrdienst - Vorliegen einer

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1976 - VIII C 69.73
    Es konnte deshalb nicht mehr im Rahmen der genannten Vorschrift beim Studium des Klägers an der Technischen Universität berücksichtigt werden (Urteil vom 20. April 1972 - BVerwG VIII C 161.71 -).
  • BFH, 10.11.2016 - VI R 55/08

    Keine Eintragungen von Einzahlungen in einen Basisrentenvertrag auf der

    d) Die Prüfung des Feststellungsinteresses ist jedoch ausnahmsweise entbehrlich, wenn feststeht, dass der Feststellungsantrag aus sachlichen Gründen unbegründet ist (BVerwG-Urteil vom 26. Mai 1976 VIII C 69.73, juris; Eyermann/Schmidt, Verwaltungsgerichtsordnung, 14. Aufl., § 113 Rz 85).
  • BVerwG, 10.03.1980 - 2 B 65.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erledigung eines

    Im übrigen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt, daß eine Prüfung des Feststellungsinteresses entbehrlich ist, wenn feststeht, daß ein Feststellungsantrag aus sachlichen Gründen unbegründet ist.(vgl. Urteile vom 14. Februar 1973 - BVerwG 8 C 83.70 - [Buchholz 448.1 § 11 Ersatzdienstgesetz Nr. 5] und vom 26. Mai 1976 - BVerwG 8 C 69.73 - [Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 82]).
  • BVerwG, 21.12.1988 - 5 B 59.88

    Vorliegen der Voraussetzungen einer Verwaltungsakterledigung - Fortbestand des

    Revisionsgerichtlich könnte dies nicht beanstandet werden (s. BVerwG, Urteile vom 14. Februar 1973 - BVerwG 8 C 83.70 - und vom 26. Mai 1976 - BVerwG 8 C 69.73 - ).
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