Rechtsprechung
BFH, 22.03.2016 - VIII R 10/12 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- lexetius.com
Abzugsverbot der Mietaufwendungen für einen durch ein Sideboard vom Wohnbereich abgetrennten Arbeitsbereich
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
EStG § 4 Abs 4, EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b, EStG VZ 2006, EStG VZ 2007
Abzugsverbot der Mietaufwendungen für einen durch ein Sideboard vom Wohnbereich abgetrennten Arbeitsbereich
- Bundesfinanzhof
Abzugsverbot der Mietaufwendungen für einen durch ein Sideboard vom Wohnbereich abgetrennten Arbeitsbereich
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 4 Abs 4 EStG 2009 vom 08.12.2010, § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b EStG 2009 vom 08.12.2010, EStG VZ 2006, EStG VZ 2007
Abzugsverbot der Mietaufwendungen für einen durch ein Sideboard vom Wohnbereich abgetrennten Arbeitsbereich - IWW
§ 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung, § ... 118 Abs. 2 FGO, § 4 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 1 EStG, § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG, Art. 13 des Grundgesetzes, § 135 Abs. 2 FGO
- Wolters Kluwer
Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für einen durch einen Raumteiler vom Wohnbereich abgetrennten Arbeitsbereich als häusliches Arbeitszimmer i.S. von § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b EStG
- Techniker Krankenkasse
- rewis.io
Abzugsverbot der Mietaufwendungen für einen durch ein Sideboard vom Wohnbereich abgetrennten Arbeitsbereich
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Abzugsverbot der Mietaufwendungen für einen durch ein Sideboard vom Wohnbereich abgetrennten Arbeitsbereich
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 4 Abs. 4, Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b
Abzugsverbot der Mietaufwendungen für einen durch ein Sideboard vom Wohnbereich abgetrennten Arbeitsbereich - rechtsportal.de
EStG § 4 Abs. 4, Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b
Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für einen durch einen Raumteiler vom Wohnbereich abgetrennten Arbeitsbereich als häusliches Arbeitszimmer i.S. von § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b EStG - datenbank.nwb.de
Abzugsverbot der Mietaufwendungen für einen durch ein Sideboard vom Wohnbereich abgetrennten Arbeitsbereich
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Abgetrennter Arbeitsbereich ist kein häusliches Arbeitszimmer!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Häuslicher Arbeitsbereich - abgetrennt durch ein Sideboard
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Arbeitsbereich mit Abtrennung durch Raumteiler ist kein Arbeitszimmer!
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Abzugsverbot der Mietaufwendungen für einen durch ein Sideboard vom Wohnbereich abgetrennten Arbeitsbereich
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Abzugsverbot für vom Wohnbereich abgetrennten Arbeitsbereich
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Dauerthema "häusliches Arbeitszimmer"
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Häusliches Arbeitszimmer: Abtrennung durch Sideboard nicht ausreichend
- ecovis.com (Kurzinformation)
Häusliches Arbeitszimmer
- aerztezeitung.de (Pressemeldung, 20.09.2016)
Steuern: Wann ist ein Arbeitszimmer ein Arbeitszimmer?
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Häusliches Arbeitszimmer
- Begriff des häuslichen Arbeitszimmers
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 01.02.2012 - 7 K 87/11 E - FS:
- FG Düsseldorf, 06.02.2012 - 7 K 87/11
- BFH, 22.03.2016 - VIII R 10/12
Papierfundstellen
- BFHE 254, 1
- NJW 2016, 3198
- DB 2016, 2152
- BStBl II 2016, 881
Wird zitiert von ... (7)
- BFH, 27.07.2015 - GrS 1/14
Zur Berücksichtigung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer im …
Gegen eine Aufteilung haben sich ausgesprochen: das FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. August 2010 2 K 2331/09 (EFG 2011, 1961, Rev. III R 62/11); das FG Baden-Württemberg, Urteil vom 2. Februar 2011 7 K 2005/08 (EFG 2011, 1055); das FG München, Urteil vom 31. Mai 2011 13 K 2979/10 (EFG 2012, 1825, Rev. VIII R 24/12); das FG Hamburg, Urteil vom 8. Juni 2011 6 K 121/10 (EFG 2011, 2131); das Sächsische FG, Urteil vom 11. Januar 2012 2 K 1854/11 (EFG 2012, 1125); das FG Düsseldorf, Urteil vom 1. Februar 2012 7 K 87/11 E (EFG 2012, 1830, Rev. VIII R 10/12); das Sächsische FG, Urteil vom 24. Mai 2012 1 K 1474/10 (juris, Rev. X R 18/12); das FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. September 2012 3 K 1740/10 (EFG 2013, 113, Rev. VI R 68/12); das FG Münster, Urteil vom 26. April 2013 14 K 3871/11 G, F (juris); das FG Düsseldorf, Urteil vom 4. Juni 2013 10 K 734/11 E (EFG 2013, 1023, Rev. X R 26/13); das FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10. Juni 2013 2 K 2225/11 (Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2015, 641, Rev. VIII R 22/14). - BFH, 14.05.2019 - VIII R 16/15
Häusliches Arbeitszimmer: Kein Abzug für Umbau des privat genutzten Badezimmers
Aufwendungen für Küche, Bad und Flur, die in die häusliche Sphäre eingebunden sind und zu einem nicht unerheblichen Teil privat genutzt werden, können daher auch dann nicht als Betriebsausgaben/Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn ein berücksichtigungsfähiges häusliches Arbeitszimmer existiert (vgl. BFH-Urteile vom 22. März 2016 - VIII R 10/12, BFHE 254, 1, BStBl II 2016, 881; vom 17. Februar 2016 - X R 26/13, BFHE 253, 153, BStBl II 2016, 611). - BFH, 09.05.2017 - VIII R 15/15
Zur mehrfachen Nutzung des Höchstbetrages in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 3 EStG …
(2) Mit der Wiedereinführung des personenbezogenen, typisierenden Höchstbetrages (vgl. zur Verfassungsmäßigkeit der Regelung Senatsurteil vom 22. März 2016 VIII R 10/12, BFHE 254, 1, BStBl II 2016, 881) hat der Gesetzgeber demnach zum Ausdruck gebracht, dass dem Steuerpflichtigen --auch wenn das Fehlen eines anderen Arbeitsplatzes für die Erforderlichkeit eines häuslichen Arbeitszimmers spricht-- ein Betriebsausgabenabzug nur bis zur Höhe des gesetzlichen Höchstbetrages zusteht, ohne dass es auf die individuell gestalteten Besonderheiten (insbesondere auch zur Lage, Größe und Qualität der Wohnung einschließlich des häuslichen Arbeitszimmers) ankommt.
- BFH, 08.09.2016 - III R 62/11
Keine Berücksichtigung von Aufwendungen für einen mit Büromöbeln und einer …
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird insoweit auf die Entscheidungsgründe in dem Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 251, 408, BStBl II 2016, 265, Rz 69 und die BFH-Urteile jeweils vom 22. März 2016 VIII R 10/12 (BFHE 254, 1, Rz 25) und VIII R 24/12 (BFHE 254, 7, Rz 21 f.) Bezug genommen. - BFH, 22.03.2016 - VIII R 24/12
Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für beruflich genutzte und in die häusliche …
Selbst wenn in der Wohnung zugleich ein berücksichtigungsfähiges häusliches Arbeitszimmer existiert, sind Aufwendungen für andere Räume, die in die häusliche Sphäre eingebunden sind (insbesondere Küche, Bad und Flur) und zu einem nicht unerheblichen Teil privat genutzt werden, nicht als Betriebsausgaben abziehbar (BFH-Urteil vom 17. Februar 2016 X R 26/13, BFHE 253, 153, sowie das Urteil des Senats vom 22. März 2016 VIII R 10/12, BFHE 254, 1). - FG Baden-Württemberg, 21.01.2013 - 9 K 2096/12
Arbeitszimmer eines Betriebsprüfers
Dies mag anders zu beurteilen sein, wenn die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer abzugsfähig wären (vgl. BFH VIII R 10/12 - anhängiges Verfahren), muss jedoch im vorliegenden Fall nicht entschieden werden.Eine Zulassung kam auch nicht im Hinblick auf das anhängige Verfahren vor dem BFH VIII R 10/12 (vorhergehend FG Düsseldorf vom 01. Februar 2012 7 K 87/11 EFG 2012, 1830 - 1833) in Betracht, da dem Kläger im vorliegenden Verfahren bereits die Abzugsfähigkeit des häuslichen Arbeitszimmer versagt bleibt und ein Abzug der Aufwendungen für die Toilette daher ebenfalls ausscheidet (vgl. oben "Erst-Recht-Schluss").
- FG Düsseldorf, 04.06.2013 - 10 K 734/11
Betriebsausgabenabzug für Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers - Betriebliche …
Die Revision war gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO im Hinblick auf das Revisionsverfahren VIII R 10/12 zuzulassen.