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   BFH, 20.12.1988 - VIII R 110/82   

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https://dejure.org/1988,4139
BFH, 20.12.1988 - VIII R 110/82 (https://dejure.org/1988,4139)
BFH, Entscheidung vom 20.12.1988 - VIII R 110/82 (https://dejure.org/1988,4139)
BFH, Entscheidung vom 20. Dezember 1988 - VIII R 110/82 (https://dejure.org/1988,4139)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Streit über die Höhe des Gewinns aus der Veräußerung eines gewerblichen Betriebs (Brennerei) bei der Festsetzung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb - Unzulässige Zusammenfassung des Veräußerungserlöses bei der Veräußerung mehrerer selbständiger Betriebe

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 26.07.1984 - IV R 137/82

    Zum Besteuerungswahlrecht bei Veräußerung eines Teilbetriebs gegen Zeitrente

    Auszug aus BFH, 20.12.1988 - VIII R 110/82
    Für bestimmte Fälle gesteht die Rechtsprechung dem Steuerpflichtigen ein Wahlrecht zu zwischen einer tarifbegünstigten Besteuerung eines Veräußerungsgewinns im Zeitpunkt der Betriebsveräußerung nach Maßgabe der §§ 16, 34 EStG und einer nicht begünstigten Besteuerung nachträglicher Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Land- und Forstwirtschaft) im jeweiligen Jahr des Zuflusses des Veräußerungserlöses nach Maßgabe des § 24 Nr. 2 i. V. m. § 15 Abs. 1 (§ 13 Abs. 1) EStG, wobei dieses Wahlrecht seine Rechtsgrundlage in einer teleologischen Reduktion des (zwingenden) Anwendungsbereichs der §§ 16, 34 EStG im Verhältnis zu § 24 Nr. 2 EStG und im Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Besteuerung findet (vgl. BFH-Urteil vom 26. Juli 1984 IV R 137/82, BFHE 141, 525, BStBl II 1984, 829 m. w. N.).

    Ein solches Wahlrecht kommt nach der Rechtsprechung des BFH insbesondere dann in Betracht, wenn langfristige wiederkehrende Bezüge vereinbart werden und diese entweder mit einem Wagnis behaftet sind oder hauptsächlich im Interesse des Veräußerers, um dessen Versorgung zu sichern, festgelegt werden (vgl. Urteile vom 20. Januar 1959 I 200/58 U, BFHE 68, 500, BStBl III 1959, 192; vom 12. Juni 1968 IV 254/62, BFHE 92, 561, BStBl II 1968, 653; BFHE 141, 525, BStBl II 1984, 829).

    Bei der Veräußerung eines Betriebes gegen eine Zeitrente ist - anders als bei der entgeltlichen Hingabe eines privaten Vermögensgegenstandes (vgl. Urteil des Senats vom 29. Oktober 1974 VIII R 131/70, BFHE 114, 79, BStBl II 1975, 173) - nicht ohne weiteres davon auszugehen, daß es sich bei den wiederkehrenden Zahlungen um Kaufpreisraten handelt (BFHE 141, 525, BStBl II 1984, 829).

    Denn bei primär landwirtschaftlich genutzten Grundstücken, die nicht in unmittelbarer Großstadtnähe gelegen sind, kann die Wertbeständigkeit über einen Zeitraum von 30 Jahren nicht als schlechthin gewährleistet angesehen werden (BFHE 141, 525, BStBl II 1984, 829).

    Denn die für die Zuerkennung des Wahlrechts maßgeblichen Komponenten "Wagnis" und "Versorgung" sind in gewissem Umfang kompensierbar (vgl. BFHE 141, 525, 529, BStBl II 1984, 829).

  • BFH, 28.09.1967 - IV 288/62

    Gewährung einer Tarifvergünstigung für den durch einen festen Kaufpreis

    Auszug aus BFH, 20.12.1988 - VIII R 110/82
    Besteht der Veräußerungspreis in wiederkehrenden Bezügen und einem festen Entgelt, so besteht das Wahlrecht unter den genannten Voraussetzungen hinsichtlich der wiederkehrenden Bezüge (Urteil des Reichsfinanzhofs - RFH - vom 14. Mai 1930 VI A 706 /28, RStBl 1930, 580; BFH-Urteile vom 23. Januar 1964 IV 85/62 U, BFHE 79, 16, BStBl III 1964, 239, und vom 28. September 1967 IV 288/62, BFHE 90, 324, BStBl II 1968, 76; Schmidt, Einkommensteuergesetz, 7. Aufl., § 16 Anm. 46; a. A. Biergans / v. Stotzingen, Raten, Renten, andere wiederkehrende Bezüge, 2. Aufl., S. 118, und Wollny, Unternehmens- und Praxisübertragungen, 1988, Rdnr. 2898).

    Sollten die Feststellungen des FG im zweiten Rechtsgang ergeben, daß der auf die einzelnen Betriebe entfallende anteilige Veräußerungserlös den Buchwert des dem jeweiligen Betrieb zuzurechnenden Betriebsvermögens übersteigt, so ist der Veräußerungsgewinn nach § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG begünstigt (vgl. Urteil in BFHE 90, 324, 327, BStBl II 1968, 76; Schmidt, a.a.O., § 16 Anm. 46).

  • BFH, 12.06.1968 - IV 254/62

    Erfassen von Kaufpreisratenzahlungen für einen Gewerbebetrieb als laufende Bezüge

    Auszug aus BFH, 20.12.1988 - VIII R 110/82
    Ein solches Wahlrecht kommt nach der Rechtsprechung des BFH insbesondere dann in Betracht, wenn langfristige wiederkehrende Bezüge vereinbart werden und diese entweder mit einem Wagnis behaftet sind oder hauptsächlich im Interesse des Veräußerers, um dessen Versorgung zu sichern, festgelegt werden (vgl. Urteile vom 20. Januar 1959 I 200/58 U, BFHE 68, 500, BStBl III 1959, 192; vom 12. Juni 1968 IV 254/62, BFHE 92, 561, BStBl II 1968, 653; BFHE 141, 525, BStBl II 1984, 829).

    Die Vereinbarung eines solchen Ablösungsrechts spricht zwar gegen den Versorgungscharakter der laufenden Bezüge (vgl. dazu auch BFHE 92, 561, BStBl II 1968, 653).

  • BFH, 11.02.1981 - I R 13/77

    Auslegung von Verträgen - Vertragstext - Auslegung

    Auszug aus BFH, 20.12.1988 - VIII R 110/82
    Der Senat geht dabei davon aus, daß die Würdigung des Vertrags durch das FG revisionsrechtlich daraufhin zu prüfen ist, ob das FG bei der Auslegung der Willenserklärungen der Vertragsbeteiligten die gesetzlichen Auslegungsregeln (§§ 133, 157 des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB -) beachtet und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen hat (BFH-Urteile vom 11. Februar 1981 I R 13/77, BFHE 133, 3, BStBl II 1981, 475, und vom 6. Februar 1985 I R 80/81, BFHE 143, 426, BStBl II 1985, 420 m. w. N.).

    Das FG ist insbesondere seiner Pflicht, die für die Vertragsauslegung bedeutsamen Begleitumstände zu erforschen (BFHE 133, 3, BStBl II 1981, 475), nachgekommen.

  • BFH, 17.08.1967 - IV R 81/67

    Betriebsveräußerung - Fester Kaufpreis - Leibrente - Veräußerungsgewinn -

    Auszug aus BFH, 20.12.1988 - VIII R 110/82
    Bezüglich der Anwendung des § 16 Abs. 4 EStG wird ferner hingewiesen auf das BFH-Urteil vom 17. August 1967 IV R 81/67 (BFHE 90, 287, BStBl II 1968, 75).
  • BFH, 18.08.1981 - VIII R 25/79

    Auslegung des Begriffs der dauernden Berufsunfähigkeit im Sinne des § 16 Abs. 4

    Auszug aus BFH, 20.12.1988 - VIII R 110/82
    Wegen des Begriffs der "dauernden Berufsunfähigkeit" im Sinne des § 16 Abs. 4 Satz 3 EStG nimmt der Senat Bezug auf sein Urteil vom 18. August 1981 VIII R 25/79, BFHE 134, 548, BStBl II 1982, 293).
  • BFH, 06.02.1985 - I R 80/81

    Eheleute - Arbeitgeber - Versorgungszusage - Vertragsauslegung

    Auszug aus BFH, 20.12.1988 - VIII R 110/82
    Der Senat geht dabei davon aus, daß die Würdigung des Vertrags durch das FG revisionsrechtlich daraufhin zu prüfen ist, ob das FG bei der Auslegung der Willenserklärungen der Vertragsbeteiligten die gesetzlichen Auslegungsregeln (§§ 133, 157 des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB -) beachtet und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen hat (BFH-Urteile vom 11. Februar 1981 I R 13/77, BFHE 133, 3, BStBl II 1981, 475, und vom 6. Februar 1985 I R 80/81, BFHE 143, 426, BStBl II 1985, 420 m. w. N.).
  • BFH, 20.01.1959 - I 200/58 U

    Abgrenzung von Kaufpreisraten und laufenden Bezügen mit Rentencharakter bei der

    Auszug aus BFH, 20.12.1988 - VIII R 110/82
    Ein solches Wahlrecht kommt nach der Rechtsprechung des BFH insbesondere dann in Betracht, wenn langfristige wiederkehrende Bezüge vereinbart werden und diese entweder mit einem Wagnis behaftet sind oder hauptsächlich im Interesse des Veräußerers, um dessen Versorgung zu sichern, festgelegt werden (vgl. Urteile vom 20. Januar 1959 I 200/58 U, BFHE 68, 500, BStBl III 1959, 192; vom 12. Juni 1968 IV 254/62, BFHE 92, 561, BStBl II 1968, 653; BFHE 141, 525, BStBl II 1984, 829).
  • BFH, 23.01.1964 - IV 85/62 U

    Abgrenzung von Kaufpreisraten und laufenden Bezügen mit Rentencharakter bei der

    Auszug aus BFH, 20.12.1988 - VIII R 110/82
    Besteht der Veräußerungspreis in wiederkehrenden Bezügen und einem festen Entgelt, so besteht das Wahlrecht unter den genannten Voraussetzungen hinsichtlich der wiederkehrenden Bezüge (Urteil des Reichsfinanzhofs - RFH - vom 14. Mai 1930 VI A 706 /28, RStBl 1930, 580; BFH-Urteile vom 23. Januar 1964 IV 85/62 U, BFHE 79, 16, BStBl III 1964, 239, und vom 28. September 1967 IV 288/62, BFHE 90, 324, BStBl II 1968, 76; Schmidt, Einkommensteuergesetz, 7. Aufl., § 16 Anm. 46; a. A. Biergans / v. Stotzingen, Raten, Renten, andere wiederkehrende Bezüge, 2. Aufl., S. 118, und Wollny, Unternehmens- und Praxisübertragungen, 1988, Rdnr. 2898).
  • BFH, 15.11.1978 - I R 2/76

    Gebäudeerwerb - Abbruchabsicht - Schaffung einer Mehrheit von Wirtschaftsgütern -

    Auszug aus BFH, 20.12.1988 - VIII R 110/82
    Haben die Vertragspartner - wie im Streitfall - einen einheitlichen Kaufpreis für mehrere Betriebe vereinbart, so ist dieser im Verhältnis der Teilwerte der den einzelnen Betrieben zuzurechnenden Wirtschaftsgüter aufzuteilen (vgl. BFH-Entscheidungen vom 12. Juni 1978 GrS 1/77, BFHE 125, 516, BStBl II 1978, 620 m. w. N.; vom 15. November 1978 I R 2/76, BFHE 127, 11, BStBl II 1979, 299).
  • BFH, 12.06.1978 - GrS 1/77

    Steuerrechtliche Behandlung von Restbuchwert und Abbruchkosten bei Abbruch eines

  • BFH, 29.10.1974 - VIII R 131/70

    Wiederkehrende Zahlungen - Hingabe eines Vermögensgegenstandes - Tod des

  • BFH, 20.07.2010 - IX R 45/09

    Anteilsveräußerung und Kaufpreisstundung

    Der BFH hat ein Wahlrecht im dargelegten Sinne grundsätzlich anerkannt; seine Rechtsgrundlage findet dieses Wahlrecht in einer teleologischen Reduktion des (zwingenden) Anwendungsbereichs der §§ 16, 34 EStG im Verhältnis zu § 24 Nr. 2 EStG und im Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Besteuerung (vgl. BFH-Urteile in BFHE 141, 525, BStBl II 1984, 829, m.w.N.; vom 20. Dezember 1988 VIII R 110/82, BFH/NV 1989, 630).
  • BFH, 07.11.1991 - IV R 14/90

    Keine Neupatienten mehr nach Praxisverkauf

    Nach der Rechtsprechung des BFH kann dieses Wahlrecht hinsichtlich der wiederkehrenden Bezüge auch dann bestehen, wenn der Betrieb gegen wiederkehrende Bezüge und ein festes Entgelt veräußert wurde (BFH-Urteil vom 20. Dezember 1988 VIII R 110/82, BFH/NV 1989, 630, m. w. N.).
  • BFH, 31.08.1994 - X R 44/93

    Keine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen, sondern entgeltliches

    Auch langfristige Kaufpreisraten können der Versorgung des Veräußerers dienen; dies wird in der Rechtsprechung zum Veräußererwahlrecht vorausgesetzt (z. B. BFH-Urteile vom 26. Juli 1984 IV R 137/82, BFHE 141, 525, BStBl II 1984, 829, und vom 20. Dezember 1988 VIII R 110/82, BFH/NV 1989, 630).
  • FG München, 11.02.2003 - 6 K 2406/01

    Wahlrecht zwischen sofortiger Besteuerung und nachträglicher Besteuerung bei

    Nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung gelten diese Grundsätze jedoch nicht ausnahmslos; für bestimmte Fälle gesteht die Rechtsprechung dem Steuerpflichtigen ein Wahlrecht zu zwischen einer tarifbegünstigten Besteuerung eines Veräußerungsgewinns im Zeitpunkt der Betriebs- oder Anteilsveräußerung nach Maßgabe der §§ 14, 16, 34 EStG und einer nicht tarifbegünstigten Besteuerung nachträglicher Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft im jeweiligen Jahr des Zuflusses des Veräußerungserlöses nach Maßgabe des § 24 Nr. 2 i. V. m. §§ 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 13 EStG ; die Rechtsgrundlage dieses Wahlrechts sieht die Rechtsprechung in einer teleologischen Reduktion des (zwingenden) Anwendungsbereichs der §§ 16, 34 EStG im Verhältnis zu § 24 Nr. 2 EStG sowie im "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Besteuerung" (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 20.12.1988 VIII R 110/82, BFH/NV 1989, 630; vom 26.07.1984 IV R 137/82, BStBl II 1984, 829, jeweils m. w. N.).

    Auch der Umstand, dass lediglich ein Teil des im Vertrag vom 01. Dezember 1995 und im Nachtrag vom 20. Juni 1996 vorgesehenen Gesamtkaufpreises "verrentet" worden ist, spricht unter Berücksichtigung der weiteren Umstände des Streitfalles nicht gegen den Versorgungscharakter der zum 01. Januar 1996 beginnenden Zahlungsverpflichtung (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1989, 630).

    Auch die im Vertrag vereinbarte Verzinsung des verrenteten Betrages über die gesamte Laufzeit ist als Indiz für das Versorgungsinteresse des Veräußerers zu werten; denn sie ist geeignet, dem Veräußerer ein gleichbleibendes Einkommen zu sichern (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1989, 630).

  • BFH, 29.06.2022 - X R 6/20

    Wahlrecht zwischen Sofort- und Zuflussbesteuerung auch bei Veräußerung von

    Dies gilt umso mehr, als im Fall der Betriebsveräußerung das Wahlrecht, die wiederkehrenden Bezüge erst bei Zufluss zu versteuern, schon dann eröffnet ist, wenn nur ein Teil des Kaufpreises in dieser Form erbracht wird, der andere Teil aber aus einer Einmalzahlung besteht (so Kulosa in Herrmann/Heuer/Raupach --HHR--, § 16 EStG Rz 582; vgl. auch BFH-Urteil vom 20.12.1988 - VIII R 110/82, BFH/NV 1989, 630, unter 1. zur Betriebsveräußerung gegen Einmalzahlung und wiederkehrenden Bezügen).
  • BFH, 15.06.2010 - X R 36/08

    Veräußerung eines Betriebs gegen Kaufpreisraten - Verpächterwahlrecht - Annahme

    Danach kann der Steuerpflichtige entweder den Barwert sofort der Besteuerung unterwerfen oder sich für eine Behandlung als nachträgliche betriebliche Einnahmen entscheiden (BFH-Urteile vom 20. Januar 1959 I 200/58 U, BFHE 68, 500, BStBl III 1959, 192; vom 23. Januar 1964 IV 85/62 U, BFHE 79, 16, BStBl III 1964, 239; vom 12. Juni 1968 IV 254/62, BFHE 92, 561, BStBl II 1968, 653, und vom 20. Dezember 1988 VIII R 110/82, BFH/NV 1989, 630; ebenso R 16 (11) der Einkommensteuer-Richtlinien 2009 zu Leibrenten und H 16 (11) "Ratenzahlungen" der Einkommensteuer-Hinweise 2009).
  • BFH, 19.05.1992 - VIII R 37/90

    Übertraguns eines Gesellschaftsanteils zu einem Veräußerungspreis und einer über

    Die Unterscheidung zwischen Kaufpreisraten und Veräußerungszeitrente ist allein bedeutsam für das von der Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteil vom 20. Dezember 1988 VIII R 110/82, BFH/NV 1989, 630, m.w.N.) und von der Verwaltung (vgl. Abschn. 139 Abs. 12 Satz 1 und 12f. der Einkommensteuer-Richtlinien - EStR -) eingeräumte Wahlrecht zwischen Sofort- und Zuflußbesteuerung (vgl. BFH-Urteile vom 20. August 1970 IV 143/64, BFHE 100, 97, BStBl II 1970, 807; vom 25. November 1980 VIII R 71/76, BFHE 132, 422, BStBl II 1981, 358 a.E.; Schmidt, Einkommensteuergesetz, 10. Aufl., § 16 Anm.45, 45a; Reiß in Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, § 16 E 39. Insbesondere findet auf Kaufpreiszeitrenten nicht § 22 Nr. 1 Satz 1 EStG Anwendung (Schmidt, a.a.O.; Urteil vom 25. November 1980 VIII R 71/76, a.a.O.).
  • BFH, 10.07.1991 - X R 79/90

    Einkommensteuer; Ablösung einer betrieblichen Veräußerungsrente durch

    Veräußert ein Steuerpflichtiger seinen Gewerbebetrieb gegen "wagnisbehaftete" wiederkehrende Bezüge, so kann er wählen zwischen der sofortigen Versteuerung eines begünstigten Veräußerungsgewinns unter Kapitalisierung der Bezüge auf den Zeitpunkt der Veräußerung (Sofortversteuerung nach §§ 16, 34 EStG ) und der laufenden Tarifversteuerung der Bezüge als nichtbegünstigte nachträgliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb im Zuflußzeitpunkt (Zuflußversteuerung, § 15 Abs. 1 , § 24 Nr. 2 EStG ), sobald und soweit deren Summe den Buchwert i.S. des § 16 Abs. 2 Satz 2 EStG zuzüglich Veräußerungskosten übersteigt; entscheidet er sich für letzteres, wird der Freibetrag des § 16 Abs. 4 EStG nicht gewährt (sog. Veräußererwahlrecht; BFH-Beschluß vom 21. Dezember 1988 III B 15/88 , BFHE 155, 386, BStBl II 1989, 409 , mit Nachweisen der Rechtsprechung des BFH; zuletzt BFH-Urteil vom 20. Dezember 1988 VIII R 110/82 , BFH/NV 1989, 630; Abschn.139 Abs. 12 EStR 1990).
  • BFH, 21.01.1993 - XI R 14/92

    Voraussetzungen des Vorliegens von außerordentlichen Einkünften

    In vergleichbarer Weise komme bei einer Betriebsveräußerung § 34 EStG auch dann zum Zuge, wenn neben einem festen Entgelt laufende Bezüge vereinbart seien (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28. September 1967 IV 288/62, BFHE 90, 324, BStBl II 1968, 76, und vom 20. Dezember 1988 VIII R 110/82, BFH/NV 1989, 630).

    Der Hinweis auf die BFH-Rechtsprechung zur Tarifbegünstigung von Veräußerungsgewinnen (BFH-Urteile in BFHE 90, 324, BStBl II 1968, 76, und in BFH/NV 1989, 630) und auf Abschn. 139 Abs. 12 Satz 9 der Einkommensteuer-Richtlinien 1990 kann dem Begehren des Klägers nicht zum Erfolg verhelfen.

  • OLG Celle, 20.04.2005 - 3 U 2/05

    Erweiterung der Verpflichtungen eines Rechtsbeistandes bei

    Die vom Kläger gewollte Zuflussbesteuerung hätte vorausgesetzt, dass in dem abzuschließenden Kaufvertrag der Versorgungswille des Klägers hinreichend deutlich sichtbar gewesen wäre (BFH, Urteil vom 20. Dezember 1988, Az: VIII R 110/82, aus Juris).
  • FG Münster, 25.04.2001 - 8 K 4427/98

    Übertragung eines Gewerbebetriebs gegen Zahlung einer Zeitrente (wiederkehrende

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