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   BFH, 14.06.2005 - VIII R 14/04   

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https://dejure.org/2005,1402
BFH, 14.06.2005 - VIII R 14/04 (https://dejure.org/2005,1402)
BFH, Entscheidung vom 14.06.2005 - VIII R 14/04 (https://dejure.org/2005,1402)
BFH, Entscheidung vom 14. Juni 2005 - VIII R 14/04 (https://dejure.org/2005,1402)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; EStG § 17 Abs. 1

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; EStG § 17 Abs. 1
    Kein einkommensteuerbarer Veräußerungsgewinn bei Übertragung wesentlicherBeteiligungen unter Nießbrauchsvorbehalt im Wege vorweggenommener Erbfolge

  • Simons & Moll-Simons

    AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; EStG § 17 Abs. 1

  • Judicialis

    AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; EStG § 17 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wesentliche Beteiligung: unentgeltliche Übertragung unter Nutzungsvorbehalt, spätere Ablösung des Nutzungsrechts gegen Einmalzahlung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Besteuerung der Veräußerung von Beteiligungen i. S. des § 17 EStG ? Schenkweise Übertragung unter Nießbrauchsvorbehalt keine Veräußerung ? Späterer Ablösebetrag für das Nießbrauchsrecht kein Veräußerungspreis i. S. des § 17 EStG ? Ablösung des Nießbrauchs kein rückwirkendes ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Beteiligungsübertragung unter Nießbrauchvorbehalt

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Vorweggenommene Erbfolge: Übertragung von GmbH-Anteilen

  • IWW (Kurzinformation)

    Vorweggenommene Erbfolge - Übertragung von GmbH-Anteilen an Angehörige

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beteiligungsübertragung unter Nießbrauchvorbehalt

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Übertragung einer wesentlichen Beteiligung unter Vorbehalt eines Nießbrauchrechts als unentgeltliche Vermögensübertragung; Anteilsveräußerung bei späterer Ablösung des Nießbrauchsrechts; Rückwirkendes Ereignis nach § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Abgabenordnung (AO) bei ...

  • steuer-schutzbrief.de (Kurzinformation)

    Unternehmen gegen Nießbrauch verschenken

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    GmbH-Anteilsübertragung gegen Nießbrauchsrecht

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Vorweggenommene Erbfolge - Ablösung des Nießbrauchs eine Veräußerung?

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 17 Abs 1, AO 1977 § 175 Abs 1 S 1 Nr 2
    Ablösung; Änderung; Anteilsveräußerung; Rückwirkendes Ereignis; Vorbehaltsnießbrauch; Wesentliche Beteiligung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 210, 278
  • NJW-RR 2005, 1702
  • BB 2005, 2386
  • DB 2005, 2335
  • BStBl II 2006, 15
  • NZG 2005, 1020
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 19.08.2003 - VIII R 67/02

    Rückwirkendes Ereignis nach Anteilsveräußerung

    Auszug aus BFH, 14.06.2005 - VIII R 14/04
    Ob ein Ereignis steuerrechtlich zurückwirkt, ist in erster Linie ein Problem des materiellen Rechts, hier also der Bestimmung des § 17 EStG (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 19. August 2003 VIII R 67/02, BFHE 203, 309, BStBl II 2004, 107, m.w.N.; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 175 AO 1977 Tz. 22, m.w.N.).

    Ohne Entgelt fehlt eines der Merkmale, an das § 17 EStG die Besteuerung knüpft (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 19. Juli 1993 GrS 2/92, BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897 zu § 16 EStG, und BFH-Urteil in BFHE 203, 309, BStBl II 2004, 107 zu § 17 EStG).

    Der erkennende Senat hat darüber hinaus im Urteil vom 21. Dezember 1993 VIII R 69/88 (BFHE 174, 324, BStBl II 1994, 648; zuletzt im Urteil in BFHE 203, 309, BStBl II 2004, 107) entschieden und im Einzelnen begründet, dass die Grundsätze, die der Große Senat zu § 16 EStG aufgestellt hat, auch für die Besteuerung des Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG gelten.

    b) Nach diesen Grundsätzen ist auch der Fall zu beurteilen, dass die Vertragsparteien wegen der von ihnen angenommenen oder objektiv vorliegenden Unwirksamkeit eines Kaufvertrages den Kaufpreis später neu festsetzen (vgl. --zu § 6b EStG-- BFH-Urteil vom 13. September 2000 X R 148/97, BFHE 193, 129, BStBl II 2001, 641, und --für eine unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Kaufpreiszahlung stehende Abtretung einer wesentlichen Beteiligung-- BFH-Urteil vom 17. Februar 2004 VIII R 28/02, BFHE 205, 426, BStBl II 2005, 46, und in BFHE 203, 309, BStBl II 2004, 107, zur auflösenden Bedingung).

    Ein solcher Zusammenhang liegt bei einem abgeschlossenen Rechtsgeschäft nur vor, wenn der Rechtsgrund für die später geleisteten Zahlungen bereits in diesem Rechtsgeschäft --hier dem Vertrag über die vorweggenommene Erbfolge-- selbst angelegt ist (zu dieser Abgrenzung zum "neuen Geschäft" BFH-Urteil in BFHE 203, 309, BStBl II 2004, 107, unter 3. der Gründe).

  • BFH, 19.04.2005 - VIII R 68/04

    Verzicht der Altgesellschafter einer GmbH auf die Beteiligung an einer

    Auszug aus BFH, 14.06.2005 - VIII R 14/04
    Die Bestimmung ist zwar auch dann anzuwenden, wenn --wie dies bei § 17 EStG der Fall ist-- der Steuertatbestand an ein einmaliges punktuelles Ereignis anknüpft, er aber zeitlich gestreckt in verschiedenen Veranlagungszeiträumen verwirklicht wird und das später verwirklichte Tatbestandsmerkmal ein rückwirkendes Ereignis i.S. von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO 1977 ist (BFH-Urteil vom 19. April 2005 VIII R 68/04, BFH/NV 2005, 1660).

    Tritt die Bedingung ein und erbringt der Erwerber die vereinbarte Gegenleistung, ist der Veräußerungsgewinn im Jahr der Übertragung der Beteiligung zu erfassen (BFH-Urteil in BFH/NV 2005, 1660).

  • BFH, 19.07.1993 - GrS 2/92

    Nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises für die Veräußerung eines

    Auszug aus BFH, 14.06.2005 - VIII R 14/04
    Ohne Entgelt fehlt eines der Merkmale, an das § 17 EStG die Besteuerung knüpft (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 19. Juli 1993 GrS 2/92, BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897 zu § 16 EStG, und BFH-Urteil in BFHE 203, 309, BStBl II 2004, 107 zu § 17 EStG).

    a) Der Große Senat des BFH hat sich in seinem Beschluss in BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897 eingehend mit der Frage auseinander gesetzt, wann ein "rückwirkendes Ereignis" bei der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung eines Einzelunternehmens gemäß § 16 Abs. 1 und 2 EStG vorliegt.

  • BFH, 17.02.2004 - VIII R 28/02

    Wirtschaftliches Eigentum an GmbH-Anteil

    Auszug aus BFH, 14.06.2005 - VIII R 14/04
    b) Nach diesen Grundsätzen ist auch der Fall zu beurteilen, dass die Vertragsparteien wegen der von ihnen angenommenen oder objektiv vorliegenden Unwirksamkeit eines Kaufvertrages den Kaufpreis später neu festsetzen (vgl. --zu § 6b EStG-- BFH-Urteil vom 13. September 2000 X R 148/97, BFHE 193, 129, BStBl II 2001, 641, und --für eine unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Kaufpreiszahlung stehende Abtretung einer wesentlichen Beteiligung-- BFH-Urteil vom 17. Februar 2004 VIII R 28/02, BFHE 205, 426, BStBl II 2005, 46, und in BFHE 203, 309, BStBl II 2004, 107, zur auflösenden Bedingung).
  • BFH, 15.12.1992 - IX R 323/87

    Anschaffungskosten umfassen Ablösung eines dinglichen Wohnungsrechts

    Auszug aus BFH, 14.06.2005 - VIII R 14/04
    Der Verzicht auf ein vorbehaltenes Nutzungsrecht kann Gegenstand eines selbständigen Rechtsgeschäfts sein (vgl. u.a. BFH-Urteile vom 25. November 1992 X R 34/89, BFHE 170, 76, BStBl II 1996, 663, und vom 14. Februar 1996 X R 106/91, BFHE 180, 87, BStBl II 1996, 687); der Ablösevorgang ist weder zivilrechtlich noch steuerrechtlich der ursprünglichen Bestellung des Nutzungsrechts zuzurechnen und als nachgeschobene Auflage der ursprünglichen Schenkung zu beurteilen (zur Ablehnung dieses "Surrogationsprinzips" vgl. insbesondere BFH-Urteile vom 21. Juli 1992 IX R 14/89, BFHE 169, 313, BStBl II 1993, 484, und IX R 72/90, BFHE 169, 317, BStBl II 1993, 486; vom 15. Dezember 1992 IX R 323/87, BFHE 169, 386, BStBl II 1993, 488).
  • BFH, 21.07.1992 - IX R 14/89

    Anschaffungskosten durch Zahlungen zur Ablösung eines Wohnungsrechts

    Auszug aus BFH, 14.06.2005 - VIII R 14/04
    Der Verzicht auf ein vorbehaltenes Nutzungsrecht kann Gegenstand eines selbständigen Rechtsgeschäfts sein (vgl. u.a. BFH-Urteile vom 25. November 1992 X R 34/89, BFHE 170, 76, BStBl II 1996, 663, und vom 14. Februar 1996 X R 106/91, BFHE 180, 87, BStBl II 1996, 687); der Ablösevorgang ist weder zivilrechtlich noch steuerrechtlich der ursprünglichen Bestellung des Nutzungsrechts zuzurechnen und als nachgeschobene Auflage der ursprünglichen Schenkung zu beurteilen (zur Ablehnung dieses "Surrogationsprinzips" vgl. insbesondere BFH-Urteile vom 21. Juli 1992 IX R 14/89, BFHE 169, 313, BStBl II 1993, 484, und IX R 72/90, BFHE 169, 317, BStBl II 1993, 486; vom 15. Dezember 1992 IX R 323/87, BFHE 169, 386, BStBl II 1993, 488).
  • BFH, 13.09.2000 - X R 148/97

    Nachträgliche Erhöhung einer Reinvestitionsrücklage

    Auszug aus BFH, 14.06.2005 - VIII R 14/04
    b) Nach diesen Grundsätzen ist auch der Fall zu beurteilen, dass die Vertragsparteien wegen der von ihnen angenommenen oder objektiv vorliegenden Unwirksamkeit eines Kaufvertrages den Kaufpreis später neu festsetzen (vgl. --zu § 6b EStG-- BFH-Urteil vom 13. September 2000 X R 148/97, BFHE 193, 129, BStBl II 2001, 641, und --für eine unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Kaufpreiszahlung stehende Abtretung einer wesentlichen Beteiligung-- BFH-Urteil vom 17. Februar 2004 VIII R 28/02, BFHE 205, 426, BStBl II 2005, 46, und in BFHE 203, 309, BStBl II 2004, 107, zur auflösenden Bedingung).
  • BFH, 17.11.2004 - I R 96/02

    Übernahme bestehender dinglicher Belastungen keine Anschaffungskosten des

    Auszug aus BFH, 14.06.2005 - VIII R 14/04
    Die Übertragung der Anteile unter dem Vorbehalt des Nießbrauchs im Wege der vorweggenommenen Erbfolge ist zwar im Streitjahr abgeschlossen; sie ist aber als unentgeltliche Vermögensübertragung keine Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung i.S. von § 17 EStG (zur Unentgeltlichkeit von Vermögensübertragungen unter dem Vorbehalt eines Nutzungsrechts, vgl. u.a. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. April 1991 XI R 7, 8/84, BFHE 164, 343, BStBl II 1991, 791, m.w.N.; vom 17. November 2004 I R 96/02, BFHE 208, 197).
  • BFH, 25.11.1992 - X R 34/89

    Ablösung eines Vorbehaltsnießbrauchs als unentgeltliche Vermögensübergabe

    Auszug aus BFH, 14.06.2005 - VIII R 14/04
    Der Verzicht auf ein vorbehaltenes Nutzungsrecht kann Gegenstand eines selbständigen Rechtsgeschäfts sein (vgl. u.a. BFH-Urteile vom 25. November 1992 X R 34/89, BFHE 170, 76, BStBl II 1996, 663, und vom 14. Februar 1996 X R 106/91, BFHE 180, 87, BStBl II 1996, 687); der Ablösevorgang ist weder zivilrechtlich noch steuerrechtlich der ursprünglichen Bestellung des Nutzungsrechts zuzurechnen und als nachgeschobene Auflage der ursprünglichen Schenkung zu beurteilen (zur Ablehnung dieses "Surrogationsprinzips" vgl. insbesondere BFH-Urteile vom 21. Juli 1992 IX R 14/89, BFHE 169, 313, BStBl II 1993, 484, und IX R 72/90, BFHE 169, 317, BStBl II 1993, 486; vom 15. Dezember 1992 IX R 323/87, BFHE 169, 386, BStBl II 1993, 488).
  • BFH, 21.07.1992 - IX R 72/90

    Anschaffungskosten durch Zahlungen zur Verhinderung der Wiedereintragung eines

    Auszug aus BFH, 14.06.2005 - VIII R 14/04
    Der Verzicht auf ein vorbehaltenes Nutzungsrecht kann Gegenstand eines selbständigen Rechtsgeschäfts sein (vgl. u.a. BFH-Urteile vom 25. November 1992 X R 34/89, BFHE 170, 76, BStBl II 1996, 663, und vom 14. Februar 1996 X R 106/91, BFHE 180, 87, BStBl II 1996, 687); der Ablösevorgang ist weder zivilrechtlich noch steuerrechtlich der ursprünglichen Bestellung des Nutzungsrechts zuzurechnen und als nachgeschobene Auflage der ursprünglichen Schenkung zu beurteilen (zur Ablehnung dieses "Surrogationsprinzips" vgl. insbesondere BFH-Urteile vom 21. Juli 1992 IX R 14/89, BFHE 169, 313, BStBl II 1993, 484, und IX R 72/90, BFHE 169, 317, BStBl II 1993, 486; vom 15. Dezember 1992 IX R 323/87, BFHE 169, 386, BStBl II 1993, 488).
  • BFH, 21.12.1993 - VIII R 69/88

    Rücktrittsvereinbarung als Ereignis mit steuerlicher Rückwirkung auf den

  • BFH, 14.02.1996 - X R 106/91

    Gibt der Vorbehaltsnießbrauch sein Nutzungsrecht an einem Mietwohngrundstück auf,

  • BFH, 27.09.1994 - VIII B 21/94

    Rückwirkende Steuerschuld

  • BFH, 09.11.2023 - IV R 9/21

    Versteuerung von "Earn-Out-Zahlungen" im Zusammenhang mit der Veräußerung eines

    (2) Ist die Gegenleistung indes bereits erbracht und die Anteilsveräußerung vollzogen, liegt eine materiell-rechtliche und deshalb nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO auch verfahrensrechtliche Rückwirkung auf das abgeschlossene Rechtsgeschäft nur vor, wenn der Rechtsgrund für die später geleistete Zahlung im ursprünglichen Rechtsgeschäft --der Anteilsveräußerung-- angelegt ist (vgl. BFH-Urteile vom 04.10.2016 - IX R 8/15, BFHE 255, 436, BStBl II 2017, 316, Rz 12; vom 04.02.2020 - IX R 7/18, Rz 27; beide zum Tatbestand des § 17 EStG, dem allerdings dieselben Grundsätze zugrunde liegen wie § 16 EStG; dazu BFH-Urteil vom 14.06.2005 - VIII R 14/04, BFHE 210, 278, BStBl II 2006, 15, unter II.2.a).
  • FG Rheinland-Pfalz, 30.03.2021 - 5 K 2442/17

    Zeitpunkt der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung eines

    Dementsprechend kann ein Ereignis mit steuerlicher Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Veräußerung u.a. anzunehmen sein, wenn die nachträgliche Veränderung des zunächst geschuldeten Kaufpreises auf einem dem Veräußerungsvorgang selbst anhaftenden Mangel, wie z.B. einer Leistungsstörung, beruht (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 19.04.2005 VIII R 68/04, BFHE 209, 476, BStBl II 2005, 762; vom 14.06.2005 VIII R 14/04, BFHE 210, 278, BStBl II 2006, 15; vom 06.12.2016 IX R 49/15, BFHE 256, 470, BStBl II 2017, 673; BFH-Beschluss vom 25.06.1998 VIII B 45/97, BFH/NV 1999, 33).

    Der erforderliche Zusammenhang mit dem Veräußerungsvorgang kann zudem auch dann vorliegen, wenn die Vertragsparteien im Zeitpunkt der Übertragung einer Beteiligung keine abschließende Einigung über die Höhe des Kaufpreises erzielt haben und dieser erst nachträglich (z.B. im Rahmen eines Vergleichs) klargestellt wird (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 14.06.2005 VIII R 14/04, BFHE 210, 278, BStBl II 2006, 15).

  • BFH, 18.11.2014 - IX R 49/13

    Übertragung eines GmbH-Anteils unter Vorbehaltsnießbrauch

    Besteht zudem kein erkennbarer sachlicher Zusammenhang zwischen der zunächst erfolgten Übertragung der Anteile unter Nießbrauchsvorbehalt und der später für die Ablösung des Nießbrauchsrechts geleisteten Zahlung, ist der entgeltliche Verzicht auf das Nutzungsrecht als selbständiges Rechtsgeschäft einzustufen, das auf die zuvor erfolgte unentgeltliche Übertragung des nießbrauchsbelasteten Wirtschaftsguts keinen Einfluss hat (vgl. BFH-Urteil vom 14. Juni 2005 VIII R 14/04, BFHE 210, 278, BStBl II 2006, 15, m.w.N.; H 17 Abs. 4 --Vorbehaltsnießbrauch-- des Amtlichen Einkommensteuer-Handbuchs 2012).

    Vielmehr erwirbt der Erwerber von vornherein nur den mit dem Nießbrauch belasteten Gesellschaftsanteil (vgl. BFH-Urteile vom 28. Juli 1981 VIII R 124/76, BFHE 134, 130, BStBl II 1982, 378; in BFHE 210, 278, BStBl II 2006, 15, m.w.N.).

  • BFH, 04.10.2016 - IX R 8/15

    Keine Minderung des Veräußerungsverlusts i. S. des § 17 EStG oder des Verlusts

    Ist die Gegenleistung indes bereits erbracht und die Anteilsveräußerung vollzogen, liegt eine materiell-rechtliche und deshalb nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO auch verfahrensrechtliche Rückwirkung auf das abgeschlossene Rechtsgeschäft nur vor, wenn der Rechtsgrund für die später geleistete Zahlung im ursprünglichen Rechtsgeschäft --hier der Anteilsveräußerung-- angelegt ist (BFH-Urteile vom 14. Juni 2005 VIII R 14/04, BFHE 210, 278, BStBl II 2006, 15; in BFHE 237, 234, BStBl II 2012, 675; in BFHE 240, 8, BStBl II 2013, 378, und vom 19. März 2013 IX R 65/10, BFH/NV 2013, 1085).

    Ist die nach Vollziehung der Veräußerung geleistete Zahlung jedoch Gegenstand eines selbständigen Rechtsgeschäfts, das nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Anteilsveräußerung steht, wirkt diese nicht auf den Zeitpunkt des Entstehens des Veräußerungsverlusts zurück (BFH-Urteile in BFHE 210, 278, BStBl II 2006, 15, sowie in BFH/NV 2013, 1085).

  • FG Düsseldorf, 06.08.2010 - 1 K 2690/09

    Veräußerungsgewinn gemäß § 17 EStG; Anteilserwerb des Veräußerers durch

    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 14. Juni 2005 VIII R 14/04, BFHE 210, 278, BStBl II 2006, 15) sei mit der unentgeltlichen Übertragung für den Erwerber der Erwerbsvorgang abgeschlossen und könne keine nachträglichen Anschaffungskosten mehr zu Folge haben.

    Soweit der Beklagte sich auf die Entscheidung des BFH vom 14. Juni 2005 (VIII R 14/04, BFHE 210, 278, BStBl II 2006, 15) berufe, verkenne er, dass der BFH insoweit nur über die Veräußerung durch den Rechtsvorgänger, nicht aber über die Anschaffungskosten des die Ablösung zahlenden Erwerbers entschieden habe.

    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 14. Juni 2005 VIII R 14/04, BFHE 210, 278, BStBl II 2006, 15) ist die Übertragung einer wesentlichen Beteiligung i. S. von § 17 EStG unter dem Vorbehalt eines Nießbrauchsrechts im Wege der vorweggenommenen Erbfolge eine unentgeltliche Vermögensübertragung.

    Entgegen der Ansicht des Beklagten lässt sich auch nicht aus dem Urteil des BFH vom 14. Juni 2005 (VIII R 14/04, BFHE 210, 278, BStBl II 2006, 15) herleiten, dass es sich bei der Ablösezahlung des Klägers nicht um nachträgliche Anschaffungskosten handelt.

  • BFH, 04.02.2020 - IX R 7/18

    Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften - Veräußerungspreis -

    d) Dementsprechend kann ein Ereignis mit steuerlicher Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Veräußerung u.a. anzunehmen sein, wenn die nachträgliche Veränderung des zunächst geschuldeten Kaufpreises auf einem dem Veräußerungsvorgang selbst anhaftenden Mangel, wie z.B. einer Leistungsstörung, beruht (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 19.04.2005 - VIII R 68/04, BFHE 209, 476, BStBl II 2005, 762, unter II.2.b bb, m.w.N.; vom 14.06.2005 - VIII R 14/04, BFHE 210, 278, BStBl II 2006, 15, unter II.2.a und b, m.w.N.; vom 06.12.2016 - IX R 49/15, BFHE 256, 470, BStBl II 2017, 673, Rz 22; vgl. zudem BFH-Beschluss vom 25.06.1998 - VIII B 45/97, BFH/NV 1999, 33, unter II.2.d).

    Der erforderliche Zusammenhang mit dem Veräußerungsvorgang kann zudem auch dann vorliegen, wenn die Vertragsparteien im Zeitpunkt der Übertragung einer Beteiligung keine abschließende Einigung über die Höhe des Kaufpreises erzielt haben und dieser erst nachträglich (z.B. im Rahmen eines Vergleichs) klargestellt wird oder die endgültige Höhe des Kaufpreises (teilweise) von der künftigen Gewinnentwicklung des Unternehmens abhängig sein soll (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 210, 278, BStBl II 2006, 15, unter II.2.a, m.w.N.).

  • BFH, 13.10.2015 - IX R 43/14

    Gewinn aus der Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen - Aktientausch -

    Vereinbarungen, durch welche eine bereits erfüllte Gegenleistung noch einmal geändert wird, wirken nach der Rechtsprechung nur dann auf den Zeitpunkt der Entstehung des Veräußerungsgewinns zurück, wenn der Rechtsgrund für die spätere Änderung im ursprünglichen Rechtsgeschäft bereits angelegt war (vgl. BFH-Urteile vom 19. August 2003 VIII R 67/02, BFHE 203, 309, BStBl II 2004, 107; vom 14. Juni 2005 VIII R 14/04, BFHE 210, 278, BStBl II 2006, 15; in BFHE 237, 234, BStBl II 2012, 675).
  • BFH, 23.05.2012 - IX R 32/11

    Besserungsoption kein rückwirkendes Ereignis

    Ein rückwirkendes Ereignis i.S. von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO liegt bei nachträglichen vertraglichen Änderungen mithin nur dann vor, wenn der Rechtsgrund für die später geleisteten Zahlungen bereits im ursprünglichen Rechtsgeschäft angelegt ist (vgl. BFH-Urteil vom 14. Juni 2005 VIII R 14/04, BFHE 210, 278, BStBl II 2006, 15).
  • BFH, 19.08.2009 - I R 3/09

    Rückwirkendes Ereignis: nachträgliche Herabsetzung des Kaufpreises bei der

    c) Allerdings hat der BFH in den Urteilen in BFHE 203, 309, BStBl II 2004, 107 und vom 14. Juni 2005 VIII R 14/04 (BFHE 210, 278, BStBl II 2006, 15; krit. Bahns, FR 2004, 317, 324) ausgeführt, dass in Fällen, in denen der Kaufpreis bereits vereinnahmt sei, eine im Wege des Vergleichs vereinbarte Änderung des Kaufpreises nur dann ein rückwirkendes Ereignis darstelle, wenn die Änderung auf Gründen beruhe, die im Kaufvertrag selbst angelegt seien.
  • FG Nürnberg, 29.09.2023 - 7 K 1029/21

    Kaufpreis, Abtretung, Leistungen, Einspruchsverfahren, Beteiligung,

    Ein früheres unentgeltliches Rechtsgeschäft könne bei Ablösung des Nießbrauchs grundsätzlich nicht zu einem entgeltlichen Rechtsgeschäft umgedeutet werden (Hinweis auf das Urteil des BFH vom 14.06.2005, VIII R 14/04), sofern der Verzicht auf das Nießbrauchsrecht auf einer neuen Entwicklung der Verhältnisse beruhe.

    Eine Anteilsveräußerung liegt auch dann nicht vor, wenn das Nießbrauchsrecht später abgelöst wird und der Nießbraucher für seinen Verzicht eine Abstandszahlung erhält, sofern der Verzicht auf einer neuen Entwicklung der Verhältnisse beruht (BFH, Urteil vom 14. Juni 2005 - VIII R 14/04 -, BFHE 210, 278, BStBl II 2006, 15).

    Der Verzicht auf ein vorbehaltenes Nutzungsrecht kann Gegenstand eines selbständigen Rechtsgeschäfts sein; der Ablösevorgang ist weder zivilrechtlich noch steuerrechtlich der ursprünglichen Bestellung des Nutzungsrechts zuzurechnen und als nachgeschobene Auflage der ursprünglichen Schenkung zu beurteilen (vgl. BFH, Urteil vom 14. Juni 2005 - VIII R 14/04 -, Rz. 16 - 17. m.w.N.).

    Nach Auffassung des Gerichts würde die Annahme von nachträglichen Einkünften im Sinne des § 24 Nr. 2 EStG zudem zu einem Wertungswiderspruch mit der Entscheidung des BFH (vgl. BFH, Urteil vom 14. Juni 2005 - VIII R 14/04 -, BFHE 210, 278, BStBl II 2006, 15) führen.

  • BFH, 19.03.2013 - IX R 65/10

    Abgrenzung zwischen nichtsteuerbarer Vermögensentschädigung und steuerbarem

  • FG München, 17.03.2011 - 10 K 2394/09

    Nachträgliche Erhöhung des Kaufpreises für eine wesentliche Beteiligung in einem

  • FG Niedersachsen, 14.12.2022 - 9 K 162/21

    Ehevertrag; Güterstandsschaukel; Steuerfolgen als Geschäftsgrundlage; Wegfall der

  • FG Düsseldorf, 18.09.2008 - 16 K 2635/07

    Änderung einer ursprünglich angemeldeten Kapitalertragsteuer aus dem Verkauf

  • FG Münster, 11.10.2017 - 11 K 1978/15

    Wesentliche Beteiligung - Änderung des Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG

  • FG Schleswig-Holstein, 17.02.2022 - 3 K 42/21

    Teilweise inhaltsgleich mit Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG vom 17.02.2022

  • FG Köln, 08.05.2013 - 9 K 1272/10

    Einkommensteuer: Zeitliche Zuordnung einer nachträglichen Kaufpreisänderung für

  • FG Berlin-Brandenburg, 29.08.2018 - 3 K 3206/17

    Verzinsung nach § 233a AO in Fällen der bestandskräftigen rechtswidrigen

  • FG Hamburg, 02.06.2006 - 6 K 291/03

    Feststellung von Einkünften nach Konkurseröffnung

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