Rechtsprechung
   BFH, 29.08.2017 - VIII R 17/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,55526
BFH, 29.08.2017 - VIII R 17/13 (https://dejure.org/2017,55526)
BFH, Entscheidung vom 29.08.2017 - VIII R 17/13 (https://dejure.org/2017,55526)
BFH, Entscheidung vom 29. August 2017 - VIII R 17/13 (https://dejure.org/2017,55526)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,55526) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 3 Nr 2b, EStG § 3c Abs 1, SGB 2, AO § 393 Abs 1, BpO § 10 Abs 1 S 3, AO § 199 Abs 2, EStG VZ 2007, EStG VZ 2008, EStG VZ 2006
    Zur Steuerbarkeit von Eingliederungszuschüssen - Verwertungsverbot nur bei schwerwiegenden Verfahrensverstößen

  • Bundesfinanzhof

    Zur Steuerbarkeit von Eingliederungszuschüssen - Verwertungsverbot nur bei schwerwiegenden Verfahrensverstößen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Nr 2b EStG 2002, § 3c Abs 1 EStG 2002, SGB 2, § 393 Abs 1 AO, § 10 Abs 1 S 3 BpO
    Zur Steuerbarkeit von Eingliederungszuschüssen - Verwertungsverbot nur bei schwerwiegenden Verfahrensverstößen

  • Betriebs-Berater

    Zur Steuerbarkeit von Eingliederungszuschüssen

  • rewis.io

    Zur Steuerbarkeit von Eingliederungszuschüssen - Verwertungsverbot nur bei schwerwiegenden Verfahrensverstößen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 3 Nr. 2b, § 3c
    Zur Steuerbarkeit von Eingliederungszuschüssen

  • rechtsportal.de

    EStG § 3 Nr. 2b, § 3c
    Einkommensteuerliche Behandlung von dem Arbeitgeber gewährten Leistungen zur Eingliederung in Arbeit

  • datenbank.nwb.de

    Zur Steuerbarkeit von Eingliederungszuschüssen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Steuerbarkeit von Eingliederungszuschüssen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfahrensverstöße in der Betriebsprüfung/Steuerfahndungsprüfung - und das Beweisverwertungsverbot

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Eingliederungszuschüsse - und ihre Besteuerung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Steuerbarkeit von Eingliederungszuschüssen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zur Steuerfreiheit von Eingliederungszuschüssen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zur Steuerbarkeit von Eingliederungszuschüssen

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Steuerfreie Einnahmen nach dem EStG, ABC-Form
    ABC-Form

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 3 Nr 2b, AO § 93 Abs 1 S 3, AO § 393 Abs 1 S 4, AO § 199 Abs 2, BpO § 10 Abs 1 S 4
    Eingliederungshilfe, Steuerfreiheit, Verwertungsverbot

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2018, 421
  • BStBl II 2018, 408
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (33)

  • BFH, 23.01.2002 - XI R 10/01

    Betriebsprüfung - Das Verhältnis von strafrechtlichem zu steuerrechtlichem

    Auszug aus BFH, 29.08.2017 - VIII R 17/13
    Nach der Rechtsprechung des BFH (Beschluss vom 8. Januar 2014 X B 112, 113/13, BFH/NV 2014, 487, unter Hinweis auf BFH-Urteil vom 23. Januar 2002 XI R 11/01, BFHE 198, 7, BStBl II 2002, 328, sowie BFH-Beschluss vom 19. Dezember 2011 V B 37/11, BFH/NV 2012, 956) bewirkt grundsätzlich weder ein Verstoß gegen die Belehrungspflicht des § 393 Abs. 1 Satz 4 AO noch gegen die Unterbrechungspflicht des § 10 Abs. 1 Satz 3 BpO 2000, dass Erkenntnisse aus einer solchen Außenprüfung im Besteuerungsverfahren einem Verwertungsverbot unterliegen; eine gegen diese Rechtsprechung eingelegte Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG-Beschluss vom 7. April 2016  2 BvR 2237/15).

    Nach diesen Grundsätzen sind im vorliegenden Fall die Voraussetzungen für einen qualifizierten Verfahrensverstoß nicht erfüllt, weil ein solcher Verstoß nach der Rechtsprechung grundsätzlich nicht in einer fehlenden Belehrung nach § 393 Abs. 1 Satz 4 AO oder in der Unterlassung einer Unterbrechung nach § 10 Abs. 1 Satz 3 BpO 2000 zu sehen ist (BFH-Beschluss in BFH/NV 2014, 487, unter Hinweis auf BFH-Urteil in BFHE 198, 7, BStBl II 2002, 328, sowie BFH-Beschluss in BFH/NV 2012, 956) und besondere Umstände für die Annahme einer besonderen Schwere des Verfahrensverstoßes nicht ersichtlich sind.

    Deshalb führt auch eine Verletzung der Belehrungspflicht des § 393 Abs. 1 Satz 4 AO im Besteuerungsverfahren grundsätzlich zu keinem Verwertungsverbot (BFH-Urteile in BFHE 198, 7, BStBl II 2002, 328; vom 28. Oktober 2009 I R 28/08, BFH/NV 2010, 432, sowie BFH-Beschluss vom 3. April 2007 VIII B 110/06, BFH/NV 2007, 1273).

  • BFH, 26.03.2002 - VI R 26/00

    Revision - Bindungswirkung - Landesbeamter - Einkommensteuer - Beitrittsgebiet -

    Auszug aus BFH, 29.08.2017 - VIII R 17/13
    Denn das Erfordernis eines unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhangs für die Anwendung der Abzugsbeschränkung in § 3c Abs. 1 EStG ist auf solche Aufwendungen bezogen, die nach ihrer Entstehung oder Zweckbestimmung mit den steuerfreien Einnahmen in einem unlösbaren Zusammenhang stehen, d.h. ohne diese nicht angefallen wären (BFH-Urteile vom 26. März 2002 VI R 26/00, BFHE 198, 545, BStBl II 2002, 823; vom 11. Februar 1993 VI R 66/91, BFHE 170, 392, BStBl II 1993, 450, jeweils m.w.N.).

    Danach setzt die Anwendung des § 3c Abs. 1 EStG voraus, dass Bezüge und Aufwendungen konkret einander zuzuordnen sind, d.h. zueinander in einer erkennbaren und abgrenzbaren Beziehung stehen (BFH-Urteile in BFHE 198, 545, BStBl II 2002, 823; vom 28. Juli 2011 VI R 5/10, BFHE 234, 262, BStBl II 2012, 553, unter Verneinung eines unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhangs i.S. des § 3c Abs. 1  1. Halbsatz EStG zwischen Berufsausbildungskosten und später tatsächlich erzielten steuerfreien Auslandseinkünften).

    Die Eingliederungszuschüsse sind zwar nicht dazu bestimmt, dem Arbeitgeber jeweils entstehenden Aufwand für die Einkünfteerzielung zu erstatten, wie dies etwa bei pauschalierten Erstattungen von Reisekostenvergütungen, Umzugskostenvergütungen und Trennungsgeldern aus öffentlichen Kassen i.S. des § 3 Nr. 13 EStG (BFH-Urteile in BFHE 198, 545, BStBl II 2002, 823; vom 26. März 2002 VI R 45/00, BFHE 198, 554, BStBl II 2002, 827; vom 28. August 2002 VI R 40/02, juris; vom 15. November 2007 VI R 91/04, BFH/NV 2008, 767; vom 8. Oktober 2008 VIII R 58/06, BFHE 223, 139, BStBl II 2009, 405) oder bei Erstattungen von Reisekosten, Umzugskosten oder Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung vom privaten Arbeitgeber i.S. des § 3 Nr. 16 EStG der Fall ist (BFH-Urteile vom 24. August 1995 IV R 27/94, BFHE 178, 359, BStBl II 1995, 895; vom 8. Juli 2010 VI R 24/09, BFHE 230, 542, Erstattung der tatsächlichen Übernachtungskosten im Ausland durch den Arbeitgeber, selbst wenn nach R 40 Abs. 2 Satz 2 der Lohnsteuer-Richtlinien höhere Pauschalen gewährt werden).

  • BFH, 04.10.2006 - VIII R 53/04

    Fernwirkung von qualifizierten materiell-rechtlichen Verwertungsverboten -

    Auszug aus BFH, 29.08.2017 - VIII R 17/13
    Danach können Verfahrensverstöße im Rahmen einer Außen- oder Steuerfahndungsprüfung eine Verwertung der im Rahmen jener Verfahren gewonnenen Erkenntnisse im Besteuerungsverfahren nur dann ausschließen, wenn die Verfahrensverstöße schwerwiegend waren oder bewusst oder willkürlich begangen wurden (BVerfG-Beschlüsse vom 2. Juli 2009  2 BvR 2225/08, BVerfGK 16, 22; vom 9. November 2010  2 BvR 2101/09, BFH/NV 2011, 182; BFH-Urteile vom 4. Oktober 2006 VIII R 53/04, BFHE 215, 12, BStBl II 2007, 227; vom 4. Oktober 2006 VIII R 54/04, BFH/NV 2007, 190).

    Fehlt es an einem derart schwerwiegenden Verfahrensmangel, insbesondere an einem grundrechtsrelevanten Verstoß einer unmittelbaren Ermittlungsmaßnahme, so ist es bei der gebotenen Abwägung zwischen den Individualinteressen von Steuerpflichtigen, nicht aufgrund verfahrensfehlerhafter Ermittlungsmaßnahmen mit einer materiell-rechtlich an sich zutreffenden Steuer belastet zu werden, und der Pflicht des Staates, eine gesetzmäßige und gleichmäßige Steuerfestsetzung zu gewährleisten, gerechtfertigt, eine Fernwirkung eventueller Verwertungsverbote auf spätere, rechtmäßig erlangte Ermittlungsergebnisse zu verneinen (BFH-Urteile vom 4. Dezember 2012 VIII R 5/10, BFHE 239, 19, BStBl II 2014, 220; in BFHE 215, 12, BStBl II 2007, 227).

  • BFH, 19.12.2011 - V B 37/11

    Fehlende Belehrung als Verfahrensmangel

    Auszug aus BFH, 29.08.2017 - VIII R 17/13
    Nach der Rechtsprechung des BFH (Beschluss vom 8. Januar 2014 X B 112, 113/13, BFH/NV 2014, 487, unter Hinweis auf BFH-Urteil vom 23. Januar 2002 XI R 11/01, BFHE 198, 7, BStBl II 2002, 328, sowie BFH-Beschluss vom 19. Dezember 2011 V B 37/11, BFH/NV 2012, 956) bewirkt grundsätzlich weder ein Verstoß gegen die Belehrungspflicht des § 393 Abs. 1 Satz 4 AO noch gegen die Unterbrechungspflicht des § 10 Abs. 1 Satz 3 BpO 2000, dass Erkenntnisse aus einer solchen Außenprüfung im Besteuerungsverfahren einem Verwertungsverbot unterliegen; eine gegen diese Rechtsprechung eingelegte Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG-Beschluss vom 7. April 2016  2 BvR 2237/15).

    Nach diesen Grundsätzen sind im vorliegenden Fall die Voraussetzungen für einen qualifizierten Verfahrensverstoß nicht erfüllt, weil ein solcher Verstoß nach der Rechtsprechung grundsätzlich nicht in einer fehlenden Belehrung nach § 393 Abs. 1 Satz 4 AO oder in der Unterlassung einer Unterbrechung nach § 10 Abs. 1 Satz 3 BpO 2000 zu sehen ist (BFH-Beschluss in BFH/NV 2014, 487, unter Hinweis auf BFH-Urteil in BFHE 198, 7, BStBl II 2002, 328, sowie BFH-Beschluss in BFH/NV 2012, 956) und besondere Umstände für die Annahme einer besonderen Schwere des Verfahrensverstoßes nicht ersichtlich sind.

  • BFH, 08.01.2014 - X B 112/13

    Grundsätzliche kein steuerrechtliches Verwertungsverbot bei Belehrungsmängeln

    Auszug aus BFH, 29.08.2017 - VIII R 17/13
    Nach der Rechtsprechung des BFH (Beschluss vom 8. Januar 2014 X B 112, 113/13, BFH/NV 2014, 487, unter Hinweis auf BFH-Urteil vom 23. Januar 2002 XI R 11/01, BFHE 198, 7, BStBl II 2002, 328, sowie BFH-Beschluss vom 19. Dezember 2011 V B 37/11, BFH/NV 2012, 956) bewirkt grundsätzlich weder ein Verstoß gegen die Belehrungspflicht des § 393 Abs. 1 Satz 4 AO noch gegen die Unterbrechungspflicht des § 10 Abs. 1 Satz 3 BpO 2000, dass Erkenntnisse aus einer solchen Außenprüfung im Besteuerungsverfahren einem Verwertungsverbot unterliegen; eine gegen diese Rechtsprechung eingelegte Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG-Beschluss vom 7. April 2016  2 BvR 2237/15).

    Nach diesen Grundsätzen sind im vorliegenden Fall die Voraussetzungen für einen qualifizierten Verfahrensverstoß nicht erfüllt, weil ein solcher Verstoß nach der Rechtsprechung grundsätzlich nicht in einer fehlenden Belehrung nach § 393 Abs. 1 Satz 4 AO oder in der Unterlassung einer Unterbrechung nach § 10 Abs. 1 Satz 3 BpO 2000 zu sehen ist (BFH-Beschluss in BFH/NV 2014, 487, unter Hinweis auf BFH-Urteil in BFHE 198, 7, BStBl II 2002, 328, sowie BFH-Beschluss in BFH/NV 2012, 956) und besondere Umstände für die Annahme einer besonderen Schwere des Verfahrensverstoßes nicht ersichtlich sind.

  • FG Hessen, 13.02.2013 - 4 K 1346/11

    Keine Steuerfreiheit von an Arbeitgeber gezahlte Eingliederungszuschüsse nach § 3

    Auszug aus BFH, 29.08.2017 - VIII R 17/13
    Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 13. Februar 2013  4 K 1346/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Die dagegen nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2013, 764 veröffentlichten Urteil vom 11. Dezember 2012  1 K 4165/09 als unbegründet ab.

  • BFH, 29.07.2015 - X R 4/14

    Auskunftsersuchen an Dritte ohne vorherige Sachverhaltsaufklärung beim

    Auszug aus BFH, 29.08.2017 - VIII R 17/13
    Denn bei verweigerter Mitwirkung des Steuerpflichtigen ist die Finanzverwaltung berechtigt, Dritte bei der Sachverhaltsaufklärung gemäß § 93 AO heranzuziehen (BFH-Urteil vom 29. Juli 2015 X R 4/14, BFHE 251, 112, BStBl II 2016, 135, m.w.N.).
  • BFH, 04.12.2012 - VIII R 5/10

    Verwertungsverbot - Rehabilitationsinteresse des Steuerpflichtigen -

    Auszug aus BFH, 29.08.2017 - VIII R 17/13
    Fehlt es an einem derart schwerwiegenden Verfahrensmangel, insbesondere an einem grundrechtsrelevanten Verstoß einer unmittelbaren Ermittlungsmaßnahme, so ist es bei der gebotenen Abwägung zwischen den Individualinteressen von Steuerpflichtigen, nicht aufgrund verfahrensfehlerhafter Ermittlungsmaßnahmen mit einer materiell-rechtlich an sich zutreffenden Steuer belastet zu werden, und der Pflicht des Staates, eine gesetzmäßige und gleichmäßige Steuerfestsetzung zu gewährleisten, gerechtfertigt, eine Fernwirkung eventueller Verwertungsverbote auf spätere, rechtmäßig erlangte Ermittlungsergebnisse zu verneinen (BFH-Urteile vom 4. Dezember 2012 VIII R 5/10, BFHE 239, 19, BStBl II 2014, 220; in BFHE 215, 12, BStBl II 2007, 227).
  • BFH, 28.10.2009 - I R 28/08

    Voraussetzungen von Duldungs- und Anscheinsvollmacht - Verletzung der

    Auszug aus BFH, 29.08.2017 - VIII R 17/13
    Deshalb führt auch eine Verletzung der Belehrungspflicht des § 393 Abs. 1 Satz 4 AO im Besteuerungsverfahren grundsätzlich zu keinem Verwertungsverbot (BFH-Urteile in BFHE 198, 7, BStBl II 2002, 328; vom 28. Oktober 2009 I R 28/08, BFH/NV 2010, 432, sowie BFH-Beschluss vom 3. April 2007 VIII B 110/06, BFH/NV 2007, 1273).
  • BFH, 26.06.1997 - XI B 174/96

    Antrag auf Prozesskostenhilfe bei hinreichender Erfolgsaussicht der Klage

    Auszug aus BFH, 29.08.2017 - VIII R 17/13
    (3) Für die behauptete Verletzung der Unterrichtungspflicht nach § 199 Abs. 2 AO kann nichts anderes gelten, so dass nach allgemeiner Auffassung insoweit ebenfalls kein Verwertungsverbot hinsichtlich der Tatsachen ausgelöst wird, über die der Steuerpflichtige nicht unterrichtet wurde (Schallmoser in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 199 AO Rz 36; Klein/Rüsken, AO, 13. Aufl., § 199 Rz 3, unter Hinweis auf BFH-Beschluss vom 26. Juni 1997 XI B 174/96, BFH/NV 1998, 17; Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 199 AO Rz 22; Koenig/Intemann, Abgabenordnung, 3. Aufl., § 199 Rz 20).
  • BVerfG, 02.07.2009 - 2 BvR 2225/08

    Unverletzlichkeit der Wohnung (Schutz bei Wohngemeinschaften; rechtswidrige

  • BFH, 30.10.2008 - VIII B 146/07

    Formelles und materiell-rechtliches Verwertungsverbot - Verletzung des

  • BFH, 04.10.2006 - VIII R 54/04

    Außenprüfung; Auskunftsbegehren an Dritte; Fernwirkung von Verwertungsverboten

  • BFH, 03.04.2007 - VIII B 110/06

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Verwertungsverbot

  • BVerfG, 09.11.2010 - 2 BvR 2101/09

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchungsbeschluss (Anfangsverdacht;

  • BFH, 18.06.2015 - IV R 6/11

    Wertaufholung von Teilwertabschreibungen auf Beteiligungen an Organgesellschaften

  • FG Köln, 11.12.2012 - 1 K 4165/09

    Wesentlichkeitsgrenzen i.S. des § 1 Abs. 3 EStG

  • BFH, 28.07.2011 - VI R 5/10

    Vorweggenommene Werbungskosten durch Berufsausbildungskosten bei später auch im

  • BFH, 08.07.2010 - VI R 24/09

    Kein Anspruch auf Pauschalen für Übernachtungen im Ausland, wenn der Arbeitgeber

  • BFH, 28.10.1994 - VI R 70/94

    Absetzen von Fahrtkosten zu Lehrgangsorten als Werbungskosten bei den Einkünften

  • BFH, 08.10.2008 - VIII R 58/06

    Steuerfreie Fahrtkostenpauschale für politische Mandatsträger

  • BFH, 15.11.2007 - VI R 91/04

    Steuerfreiheit der Aufwandsentschädigung eines Personalratsvorsitzenden

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2007 - L 1 B 18/07

    Arbeitslosenversicherung

  • BFH, 28.08.2002 - VI R 40/02

    Aufwendungen aus Anlass einer doppelten Haushaltsführung - Steuerfrei gewährte

  • BFH, 11.10.1989 - I R 208/85

    1. Verdeckte Gewinnausschüttung bei Genossenschaften - 2. Zur Anwendung des § 3c

  • BFH, 20.10.2004 - I R 11/03

    Passivierung bei Rangrücktritt und so genannter "haftungsloser" Darlehen -

  • BFH, 24.08.1995 - IV R 27/94

    Bei einem beruflich veranlaßten Umzug in ein erworbenes Einfamilienhaus sind die

  • BFH, 09.05.2000 - VIII R 77/97

    Aufwendungen in der Festzinsphase von 1991 bis 2001

  • BFH, 11.02.1993 - VI R 66/91

    Werden neben dem Grundgehalt steuerfreie Auslandszulagen gezahlt, sind

  • BFH, 28.05.1998 - X R 32/97

    Vorkostenabzug bei steuerfreien Zinszuschüssen

  • BFH, 26.03.2002 - VI R 45/00

    Werbungskosten bei steuerfreier Aufwandsentschädigung

  • BSG, 22.09.2004 - B 11 AL 33/03 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenfreiheit - Leistungsempfänger - Arbeitgeber

  • BFH, 18.04.2012 - X R 62/09

    Steuerrechtliche Berücksichtigung von ausländischen Sozialversicherungsbeiträgen

  • OVG Sachsen, 05.07.2023 - 5 A 1421/18

    Zitiergebot; Rundfunkbeitragsstaatsvertrag; Rundfunkänderungsstaatsvertrag;

    Der Senat verweist in diesem Zusammenhang auf die - auf das Rundfunkbeitragsrecht übertragbare - Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, wonach dann, wenn es an einem schwerwiegenden Verfahrensmangel fehlt, bei der gebotenen Abwägung zwischen den Individualinteressen von Steuerpflichtigen, nicht aufgrund verfahrensfehlerhafter Ermittlungsmaßnahmen mit einer materiell-rechtlich an sich zutreffenden Steuer belastet zu werden, und der Pflicht des Staates, eine gesetzmäßige und gleichmäßige Steuerfestsetzung zu gewährleisten, eine Fernwirkung eventueller Verwertungsverbote auf spätere, rechtmäßig erlangte Ermittlungsergebnisse zu verneinen ist (vgl. BFH, Urt. v. 29. August 2017 - VIII R 17/13 -, juris Rn. 48 m. w. N.).
  • FG Münster, 22.06.2022 - 13 V 731/22

    Rechtmäßigkeit der Bedingung einer Sicherheitsleistung und ihrer Höhe für die

    Nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung können Verfahrensverstöße im Rahmen einer Außen- oder Steuerfahndungsprüfung eine Verwertung der im Rahmen jener Verfahren gewonnenen Erkenntnisse im Besteuerungsverfahren nur dann ausschließen, wenn die Verfahrensverstöße schwerwiegend waren oder bewusst oder willkürlich begangen wurden (Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 2.7.2009 2 BvR 2225/08, BVerfGK 16, 22; vom 9.11.2010 2 BvR 2101/09, BFH/NV 2011, 182; BFH-Urteile vom 29.8.2017 VIII R 17/13, BFHE 260, 35, BStBl II 2018, 408, Rz. 48; vom 4.10.2006 VIII R 53/04, BFHE 215, 12, BStBl II 2007, 227; vom 4.10.2006 VIII R 54/04, BFH/NV 2007, 190).

    Fehlt es an einem derart schwerwiegenden Verfahrensmangel, insbesondere an einem grundrechtsrelevanten Verstoß einer unmittelbaren Ermittlungsmaßnahme, so ist es bei der gebotenen Abwägung zwischen den Individualinteressen von Steuerpflichtigen, nicht aufgrund verfahrensfehlerhafter Ermittlungsmaßnahmen mit einer materiell-rechtlich an sich zutreffenden Steuer belastet zu werden, und der Pflicht des Staates, eine gesetzmäßige und gleichmäßige Steuerfestsetzung zu gewährleisten, gerechtfertigt, eine Fernwirkung eventueller Verwertungsverbote auf spätere, rechtmäßig erlangte Ermittlungsergebnisse zu verneinen (BFH-Urteile vom 29.8.2017 VIII R 17/13, BFHE 260, 35, BStBl II 2018, 408, Rz. 48; vom 4.12.2012 VIII R 5/10, BFHE 239, 19, BStBl II 2014, 220; vom 4.10.2006 VIII R 53/04, BFHE 215, 12, BStBl II 2007, 227).

  • FG Baden-Württemberg, 17.10.2019 - 3 K 1507/18

    Einkommensteuerliche Behandlung der Aufwandsentschädigungen für eine

    Ausgehend davon, dass mit der steuerfreien Aufwandsentschädigung von 2.496 EUR sämtliche nicht gesondert geregelten Arten von Werbungskosten einer Ortsvorsteherin abgegolten werden (zur gesonderten Erstattung von Reisekosten für Tätigkeiten außerhalb des Stadtgebietes vgl. § 7 EfeT-Satzung und § 3 Nr. 13 EStG), stellt sich die Frage, ob daneben noch Raum für den vollen, zum Teil dann wohl zu einer doppelten Begünstigung führenden Arbeitnehmer-Pauschbetrag ist (vgl. in diesem Kontext die BFH-Urteile in BFH/NV 2013, 1776 und vom 29. August 2017 VIII R 17/13, BStBl II 2018, 408 sowie die Kommentierungen von Desens in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, § 3c EStG, Rn. 39 und von Fu in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, § 9a EStG, Rn. 14 mit Verweis auf § 3c EStG und explizitem Hinweis, dass der Arbeitnehmer-Pauschbetrag entsprechend der allgemeinen Systematik des Erwerbsabzugs nicht ausschließlich in einem qualifizierten wirtschaftlichen Zusammenhang mit gänzlich oder partiell steuerfreien Einnahmen abgezogen werden dürfe).
  • FG Berlin-Brandenburg, 27.02.2023 - 7 K 7160/21

    Verwertungsverbot bei Kontrollmaterial, welches entgegen Ziff. 7 zu § 194 AEAO

    Denn bei durch qualifizierte Grundrechtsverstöße oder anderweitig schwerwiegende Verfahrensverstöße erlangten Erkenntnismitteln wird eine Fernwirkung auch bezüglich bloß mittelbar - isoliert betrachtet rechtmäßig - erlangter Beweismittel bejaht, weil anderenfalls die zur Wahrung verfassungsrechtlich geschützter Positionen notwendigen Verwertungsverbote ausgehöhlt werden könnten (vgl. BFH, Urteile vom 04.10.2006 - VIII R 53/04, BStBl. II 2007, 227, unter II. 4. b dd; vom 04.12.2012 - VIII R 5/10, BStBl. II 2014, 220; vom 29.08.2017 - VIII R 17/13, BStBl. II 2018, 408, Rn. 48).
  • FG Berlin-Brandenburg, 04.04.2022 - 7 V 7031/22

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 69 Abs. 3 FGO) - Umsatzsteuer 2015

    (1) Denn bei durch qualifizierte Grundrechtsverstöße oder anderweitig schwerwiegende Verfahrensverstöße erlangten Erkenntnismitteln wird eine Fernwirkung auch bezüglich bloß mittelbar - isoliert betrachtet rechtmäßig - erlangter Beweismittel bejaht, weil anderenfalls die zur Wahrung verfassungsrechtlich geschützter Positionen notwendigen Verwertungsverbote ausgehöhlt werden könnten (vgl. BFH, Urteile vom 04.10.2006 - VIII R 53/04, BStBl. II 2007, 227, unter II. 4. b dd; vom 04.12.2012 - VIII R 5/10, BStBl. II 2014, 220; vom 29.08.2017 - VIII R 17/13, BStBl. II 2018, 408, Rn. 48).
  • FG Hessen, 13.02.2013 - 4 K 1346/11
    Az. des BFH: VIII R 17/13.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht