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   BFH, 06.12.1983 - VIII R 172/83   

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https://dejure.org/1983,317
BFH, 06.12.1983 - VIII R 172/83 (https://dejure.org/1983,317)
BFH, Entscheidung vom 06.12.1983 - VIII R 172/83 (https://dejure.org/1983,317)
BFH, Entscheidung vom 06. Dezember 1983 - VIII R 172/83 (https://dejure.org/1983,317)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG 1971 § 2 Abs. 3 Nr. 7, § 22 Nr. 2, § 23, § 22 Nr. 3, § 2 Abs. 3 Nr. 2, § 15

  • Wolters Kluwer

    Einkünfte aus privatem Devisentermingeschäft - Einkünfte aus Spekulationsgeschäft - Termingeschäftsfähigkeit - Gewerbliche Tätigkeit - Devisentermingeschäft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vor nach § 53 Abs. 2 Nr. 1 BörsG termingeschäftsfähigen Personen bezogene Einkünfte aus privaten Devisentermingeschäften sind weder Spekulationsgeschäfte noch Einkünfte aus LÖeistungen. Zur Frage von Devisentermingeschäften als gewerbliche Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 140, 82
  • ZIP 1984, 630
  • BB 1984, 455
  • BStBl II 1984, 132
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 08.12.1981 - VIII R 125/79

    Einkünfte aus nicht auf Leistung gerichteten privaten Devisentermingeschäften

    Auszug aus BFH, 06.12.1983 - VIII R 172/83
    Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, daß Einkünfte aus privaten Devisentermingeschäften auch dann weder Einkünfte aus Spekulationsgeschäften noch Einkünfte aus Leistungen sind, wenn sie von Personen bezogen werden, die nach § 53 Abs. 2 Nr. 1 BörsG termingeschäftsfähig sind (Anschluß an BFH-Urteil vom 8. Dezember 1981 VIII R 125/79, BFHE 135, 426, BStBl II 1982, 618).

    Solche Geschäfte seien nach dem BFH-Urteil vom 8. Dezember 1981 VIII R 125/79 (BFHE 135, 426, BStBl II 1982, 618) weder nach § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 noch nach § 22 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) einkommensteuerpflichtig.

    a) Wie der Senat in seinem Urteil in BFHE 135, 426, BStBl II 1982, 618 entschieden hat, sind Einkünfte aus privaten Devisentermingeschäften in der Art von nicht auf Lieferung gerichteten Differenzgeschäften weder Einkünfte aus Spekulationsgeschäften noch aus Leistungen.

  • BFH, 04.04.1974 - V R 161/72

    Ort der Leistung beim Anzeigengeschäft; Verzicht auf mündliche Verhandlung auch

    Auszug aus BFH, 06.12.1983 - VIII R 172/83
    Der Senat konnte durch Urteil entscheiden, da auf mündliche Verhandlung verzichtet ist und ein solcher Verzicht nicht widerrufen werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 4. April 1974 V R 161/72, BFHE 112, 316, BStBl II 1974, 532).
  • BFH, 04.03.1980 - VIII R 150/76

    Zur Abgrenzung zwischen Vermögensverwaltung und gewerblicher Tätigkeit bei An-

    Auszug aus BFH, 06.12.1983 - VIII R 172/83
    Ebenso wie im BFH-Urteil vom 4. März 1980 VIII R 150/76 (BFHE 130, 157, BStBl II 1980, 389) für Wertpapiergeschäfte ausgesprochen, läßt sich auch bei spekulativen Termingeschäften die Gewerblichkeit nur bei Vorliegen besonderer Umstände, wie Unterhalten eines Büros oder einer Organisation zur Durchführung von Geschäften, regelmäßiger Besuch von Börsen, Ausnutzen eines bestimmten Marktes unter Einsatz beruflicher Erfahrungen oder andere bei einer privaten Vermögensverwaltung ungewöhnliche Verhaltensweisen begründen.
  • BFH, 16.09.1970 - I R 133/68

    Spieleinsätze - Betriebsausgaben - Spielgewinne - Betriebseinnahmen - Gewinn aus

    Auszug aus BFH, 06.12.1983 - VIII R 172/83
    Wenn im BFH-Urteil vom 16. September 1970 I R 133/68 (BFHE 100, 199, BStBl II 1970, 865) bei nachhaltigen Spielverträgen zur Teilnahme am Lottospiel eine Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr verneint wurde, so gilt dies nicht für den Abschluß von spekulativen Termingeschäften in der Form von Börsentermingeschäften.
  • BFH, 20.06.1979 - IV B 20/79

    Aussetzung der Vollziehung eines Bescheids - Sicherheitsleistung - Rechtsbehelf -

    Auszug aus BFH, 06.12.1983 - VIII R 172/83
    Rechtlich zutreffend ist das FG davon ausgegangen, daß über die Rechtmäßigkeit der Anforderung einer Sicherheitsleistung nur im Zusammenhang mit der Aussetzung oder Aufhebung der Vollziehung zu entscheiden ist, weil die Anforderung der Sicherheitsleistung lediglich eine Nebenbestimmung der Aussetzung oder Aufhebung ist (vgl. BFH-Beschluß vom 20. Juni 1979 IV B 20/79, BFHE 128, 306, BStBl II 1979, 666, m. w. N.).
  • BFH, 29.06.1976 - VIII B 1/76

    Diffenrezgeschäfte - Erfüllung des Tatbestandes

    Auszug aus BFH, 06.12.1983 - VIII R 172/83
    Mit Schriftsatz vom 13. November 1980 beantragten die Kläger die Freigabe der verpfändeten Wertpapiere, weil nach dem Beschluß des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 29. Juni 1976 VIII B 1/76 (BFHE 119, 273, BStBl II 1976, 644) ein Erfolg ihres Einspruchs zu erwarten sei.
  • BFH, 05.03.1981 - IV R 94/78

    Goldtermingeschäft - Personenhandelsgesellschaft - Rückstellung - Verlust aus

    Auszug aus BFH, 06.12.1983 - VIII R 172/83
    Wie im BFH-Urteil vom 5. März 1981 IV R 94/76 (BFHE 133, 379, BStBl II 1981, 658) ausgeführt wurde, können sie aber auch betrieblich veranlaßt sein.
  • BFH, 08.12.1981 - VIII R 73/80
    Auszug aus BFH, 06.12.1983 - VIII R 172/83
    Die Kläger äußern Bedenken gegen eine Zulässigkeit der Revision aus den Grundsätzen des BFH-Beschlusses vom 8. Dezember 1981 VIII R 73/80.
  • BFH, 19.02.1997 - XI R 1/96

    Wertpapiere können gewillkürtes Betriebsvermögen eines Gewerbebetriebes sein;

    Daher wird eine Zuordnung von Wertpapiergeschäften zum gewerblichen Bereich regelmäßig nur dann in Frage kommen, wenn die Tätigkeit auch dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsauffassung einen Gewerbebetrieb ausmacht (z. B. das Unterhalten eines Büros oder einer Organisation zur Durchführung von Geschäften, Ausnutzung eines Marktes unter Einsatz beruflicher Erfahrungen) oder andere bei einer privaten Vermögensverwaltung ungewöhnliche Verhaltensweisen vorliegen (BFH-Urteile vom 4. März 1980 I R 150/76, BFHE 130, 157, BStBl II 1980, 389; vom 6. Dezember 1983 VIII R 172/83, BFHE 140, 82, BStBl II 1984, 132, 135; in BFHE 164, 53, BStBl II 1991, 631).
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.10.2013 - 2 K 2096/11

    Zwangseinziehung von Aktien als Veräußerung i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 2 EStG

    Anzeichen für eine Zuordnung zum "Bild des Wertpapierhändlers" sind beispielsweise der Umfang der Geschäfte, das Unterhalten eines Büros oder einer Organisation zur Durchführung von Geschäften, das Ausnutzen eines Marktes unter Einsatz beruflicher Erfahrungen, das Anbieten von Wertpapiergeschäften gegenüber einer breiteren Öffentlichkeit und andere für eine private Vermögensverwaltung ungewöhnliche Verhaltensweisen ( BFH-Urteil vom 6. Dezember 1983 VIII R 172/83 , BStBl II 1984 Seite 132; BFH-Urteil vom 31. Juli 1990 I R 173/83 , BStBl II 1991 Seite 66 ; BFH-Urteil vom 1. Juni 2004 IX R 35/01 , BStBl II 2005 Seite 26 ; BFH-Urteil vom 19. August 2009 III R 31/07, BFH/NV 2010 Seite 844).
  • BFH, 29.10.1998 - XI R 80/97

    Gewerbliche Betätigung bei Wertpapiergeschäften

    Dies setzt jedenfalls voraus, daß die Tätigkeit dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsauffassung einen Gewerbebetrieb ausmacht (z.B. das Unterhalten eines Büros oder einer Organisation zur Durchführung von Geschäften, Ausnutzung eines Marktes unter Einsatz beruflicher Erfahrungen; Anbieten von Wertpapiergeschäften einer breiteren Öffentlichkeit gegenüber), oder andere bei einer privaten Vermögensverwaltung ungewöhnliche Verhaltensweisen vorliegen (BFH-Urteile in BFHE 130, 157, BStBl II 1980, 389; vom 6. Dezember 1983 VIII R 172/83, BFHE 140, 82, BStBl II 1984, 132, 135; in BFHE 162, 236, BStBl II 1991, 66).
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