Rechtsprechung
   BFH, 18.11.1986 - VIII R 183/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,5158
BFH, 18.11.1986 - VIII R 183/84 (https://dejure.org/1986,5158)
BFH, Entscheidung vom 18.11.1986 - VIII R 183/84 (https://dejure.org/1986,5158)
BFH, Entscheidung vom 18. November 1986 - VIII R 183/84 (https://dejure.org/1986,5158)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,5158) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Ermessensausübung bei der Festsetzung der Verspätungszuschläge zur Umsatzsteuer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • Drs-Bund, 19.03.1971 - BT-Drs VI/1982
    Auszug aus BFH, 18.11.1986 - VIII R 183/84
    Der Verspätungszuschlag hat insoweit zugleich repressiven als auch präventiven Charakter und ist ein Druckmittel eigener Art, das auf die besonderen Bedürfnisse des Steuerrechts zugeschnitten ist (Begründung zum Entwurf einer Abgabenordnung, BTDrucks 6/1982 S. 129 zu § 97).
  • BFH, 18.08.2015 - V R 2/15

    Verspätungszuschlag

    Der Sinn und Zweck des Verspätungszuschlages besteht als Druckmittel eigener Art in einem zugleich repressiven und präventiven (erzieherischen) Charakter (BFH-Urteil vom 18. November 1986 VIII R 183/84, BFH/NV 1987, 416, Rz 16).
  • BFH, 11.06.1997 - X R 14/95

    Isolierte Verspätungszuschlagsfestsetzung zulässig; mit dem Höchstbetrag von 10

    f) Vorsorglich stellt der Senat klar, daß die Festsetzung eines Verspätungszuschlags auch bei erstmaliger Fristüberschreitung nicht ermessensfehlerhaft sein muß (BFH-Urteile vom 18. November 1986 VIII R 183/84, BFH/NV 1987, 416; in BFH/NV 1990, 615, und in BFH/NV 1989, 1, unter 3.).

    Das Urteil in BFH/NV 1987, 416 führt aus, weder dem Zweck noch dem Wortlaut des Gesetzes könne in dieser Hinsicht eine Einschränkung der Ermessensermächtigung entnommen werden.

  • BFH, 26.09.2001 - IV R 29/00

    AO 1977 § 126 Abs. 1 und 2, § 152; FGO § 46

    Es steht vielmehr im Ermessen des FA, ob (Entschließungsermessen) und in welcher Höhe (Auswahlermessen) ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden soll (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. November 1986 VIII R 183/84, BFH/NV 1987, 416; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 152 AO 1977 Tz. 19).

    Unter solchen Umständen kann in den Grenzen des § 152 Abs. 2 Satz 1 AO 1977 (10 v.H. der festgesetzten Steuer) sogar ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden, der über den Betrag des durch die verspätete Abgabe erlangten Vorteils hinausgeht (BFH-Urteil in BFH/NV 1987, 416).

    Unter solchen Umständen konnte das FA auch auf den Abschreckungseffekt des § 152 AO 1977 abstellen (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1987, 416).

  • BFH, 29.09.1989 - III R 159/86

    Festsetzung eines Verspätungszuschlags auf Grund von Arbeitsüberlastung und

    Die Festsetzung eines Verspätungszuschlags ist auch bei erstmaliger Fristüberschreitung nicht ermessensfehlerhaft (vgl. BFH-Urteil vom 18. November 1986 VIII R 183/84, BFH/NV 1987, 416).
  • BFH, 13.06.1991 - V R 44/87

    Anforderungen an Entscheidung über die Höhe einer Verspätungszuschläge durch

    Entsprechende Erwägungen gelten auch für das Verhältnis des Verspätungszuschlags zu den aus der verspäteten Abgabe der Steuererklärung gezogenen Vorteilen (vgl. BFH-Urteile vom 18. November 1986 VIII R 183/84, BFH / NV 1987, 416, und vom 25. November 1988 VI R 137/85, BFH / NV 1989, 279).
  • FG Baden-Württemberg, 29.05.2007 - 12 K 78/05

    Verspätungszuschlag: Zeitpunkt der Begründung der Ermessensausübung; Gewichtung

    Es steht vielmehr im Ermessen des Finanzamts, ob (Entschließungsermessen) und in welcher Höhe (Auswahlermessen) ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden soll (u.a. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 18. November 1986 VIII R 183/84, Amtlich nicht veröffentlichte Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1987, 416 ).
  • FG Baden-Württemberg, 02.11.1999 - 4 K 92/98

    Verspätungszuschlag zur Einkommensteuer 1993

    Darüber hinaus handelt ein Finanzamt nicht ermessensfehlerhaft, wenn es im Falle sehr hoher Abschlußzahlungen und einer offensichtlich bewußt mehrere Monate zurückgehaltenen Steuererklärung Verspätungszuschläge festsetzt, die über den Betrag des durch die verspätete Abgabe erlangten Vorteils hinausgehen (BFH-Urteil vom 18. November 1986 - VIII R 183/84, BFH/NV 1987, 416).
  • FG Hamburg, 13.08.2018 - 2 V 110/18

    Aussetzung der Vollziehung: Berücksichtigung eines Fristverlängerungsantrages bei

    Der Sinn und Zweck des Verspätungszuschlages besteht als Druckmittel eigener Art in einem zugleich repressiven und präventiven (erzieherischen) Charakter (BFH-Urteil vom 18. November 1986 VIII R 183/84, BFH/NV 1987, 416).
  • FG Niedersachsen, 30.11.2005 - 3 K 324/05

    Verspätungszuschlag wegen verspäteter Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung;

    Es steht vielmehr im Ermessen des FA, ob (Entschließungsermessen) und in welcher Höhe (Auswahlermessen) ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden soll (BFH-Urteil vom 18. November 1986 VIII R 183/84, BFH/NV 1987, 416).
  • FG München, 17.09.2002 - 13 K 1925/01

    Verspätungszuschlag; Ermessensausübung; repressiver und präventiver Charakter des

    Durch die Verwendung des Wortes "kann" in § 152 Abs. 1 AO kommt zum Ausdruck, dass es im Ermessen des FA steht, ob (Entschließungsermessen) und in welcher Höhe (Auswahlermessen) ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden soll (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH- vom 18. November 1986 VIII R 183/84, BFH/NV 1987, 416).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht