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   BFH, 09.04.2013 - VIII R 19/11   

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https://dejure.org/2013,18859
BFH, 09.04.2013 - VIII R 19/11 (https://dejure.org/2013,18859)
BFH, Entscheidung vom 09.04.2013 - VIII R 19/11 (https://dejure.org/2013,18859)
BFH, Entscheidung vom 09. April 2013 - VIII R 19/11 (https://dejure.org/2013,18859)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Aktienoption für Aufsichtsrat - Art, Höhe und Zuflusszeitpunkt der Einkünfte bei Aktienrückgabe innerhalb bestimmter Frist

  • openjur.de

    Aktienoption für Aufsichtsrat; Art, Höhe und Zuflusszeitpunkt der Einkünfte bei Aktienrückgabe innerhalb bestimmter Frist

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 18 Abs 1 Nr 3, EStG § 20 Abs 2 S 1 Nr 1
    Aktienoption für Aufsichtsrat - Art, Höhe und Zuflusszeitpunkt der Einkünfte bei Aktienrückgabe innerhalb bestimmter Frist

  • Bundesfinanzhof

    Aktienoption für Aufsichtsrat - Art, Höhe und Zuflusszeitpunkt der Einkünfte bei Aktienrückgabe innerhalb bestimmter Frist

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 18 Abs 1 Nr 3 EStG 2002, § 20 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG 2002
    Aktienoption für Aufsichtsrat - Art, Höhe und Zuflusszeitpunkt der Einkünfte bei Aktienrückgabe innerhalb bestimmter Frist

  • IWW
  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Besteuerung der Teilnahme eines Aufsichtsratsmitglieds an Aktienoptionsprogramm

  • cpm-steuerberater.de

    Aktienoption für Aufsichtsrat – Art, Höhe und Zuflusszeitpunkt der Einkünfte bei Aktienrückgabe innerhalb bestimmter Frist

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Aktienoption für Aufsichtsrat - Art, Höhe und Zuflusszeitpunkt der Einkünfte bei Aktienrückgabe innerhalb bestimmter Frist

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 18 Abs. 1 Nr. 3
    Steuerliche Behandlung der Ausübung einer Aktienoption durch den Aufsichtsrat einer nicht börsennotierten Aktiengesellschaft

  • datenbank.nwb.de

    Aktienoption für Aufsichtsrat

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aktienoption für Aufsichtsrat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aktienoption für den Aufsichtsrat

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Steuerliche Behandlung der Ausübung einer Aktienoption durch den Aufsichtsrat einer nicht börsennotierten Aktiengesellschaft

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Aktienoptionen für Aufsichtsräte und ihre Folgen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Aktienoption für Aufsichtsrat

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Aktienoption für einen Aufsichtsrat

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Vorteil aus Rückkaufoption von Aktien eines Aufsichtsratsmitglieds

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Aktienoptionsrecht für Aufsichtsratsmitglied als geldwerter Vorteil

Besprechungen u.ä.

  • audit-committee-institute.de PDF, S. 17 (Entscheidungsbesprechung)

    Aufsichtsratsvergütung und Aktienoptionen - steuerrechtliche Fragestellungen

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 241, 246
  • NJW 2013, 3392
  • ZIP 2013, 1858
  • BB 2013, 1941
  • DB 2013, 1759
  • BStBl II 2013, 689
  • NZG 2013, 999
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 19.06.2008 - VI R 4/05

    Durch Dienstverhältnis veranlasstes Aktienankaufsrecht als lohnsteuerlicher

    Auszug aus BFH, 09.04.2013 - VIII R 19/11
    Für die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit hat der BFH mehrfach entschieden, dass zu den Einnahmen aus dieser Einkunftsart alle Güter zu rechnen sind, die in Geld oder Geldeswert bestehen und die dem Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis für das Zurverfügungstellen seiner individuellen Arbeit zufließen; d.h. der Vorteil muss mit Rücksicht auf das Dienstverhältnis eingeräumt werden und die Leistung muss sich im weitesten Sinn als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft erweisen (vgl. nur BFH-Urteil vom 19. Juni 2008 VI R 4/05, BFHE 222, 353, BStBl II 2008, 826).

    Ob die Einnahmen auf einem Leistungsaustausch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beruhen, sie also zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zählen, oder ob sie aufgrund einer Sonderrechtsbeziehung einer anderen Einkunftsart oder dem nichtsteuerbaren Bereich zuzurechnen sind, ist aufgrund einer tatsächlichen Würdigung der Gesamtumstände des Einzelfalles zu entscheiden, die dem FG als Tatsacheninstanz obliegt (BFH-Urteile in BFHE 222, 353, BStBl II 2008, 826; vom 20. November 2008 VI R 25/05, BFHE 223, 419, BStBl II 2009, 382).

  • BFH, 20.11.2008 - VI R 25/05

    Bei Einräumung eines handelbaren wie nicht handelbaren Aktienoptionsrechts führt

    Auszug aus BFH, 09.04.2013 - VIII R 19/11
    Ob die Einnahmen auf einem Leistungsaustausch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beruhen, sie also zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zählen, oder ob sie aufgrund einer Sonderrechtsbeziehung einer anderen Einkunftsart oder dem nichtsteuerbaren Bereich zuzurechnen sind, ist aufgrund einer tatsächlichen Würdigung der Gesamtumstände des Einzelfalles zu entscheiden, die dem FG als Tatsacheninstanz obliegt (BFH-Urteile in BFHE 222, 353, BStBl II 2008, 826; vom 20. November 2008 VI R 25/05, BFHE 223, 419, BStBl II 2009, 382).

    Zugeflossen ist dieser Vorteil dem Kläger im Streitjahr, d.h. im Zeitpunkt der Ausübung der Option (vgl. BFH-Urteil in BFHE 223, 419, BStBl II 2009, 382 zum Zuflusszeitpunkt bei handelbaren Optionsrechten sowie BFH-Urteil in BFHE 239, 221, BStBl II 2013, 289 zum Zuflusszeitpunkt von Aktienoptionsrechten für Arbeitnehmer erst bei Ausübung der Option).

  • BFH, 18.09.2012 - VI R 90/10

    Zufluss und Bewertung von Aktienoptionsrechten für Arbeitnehmer

    Auszug aus BFH, 09.04.2013 - VIII R 19/11
    Zwischen steuerpflichtigen Einnahmen bei den Überschusseinkünften (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG) und den gesetzlich nicht definierten Betriebseinnahmen (vgl. dazu Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Mai 1998 X R 17/95, BFHE 186, 256, BStBl II 1998, 618) besteht jedenfalls Übereinstimmung darin, dass die Zuwendung von geldwerten Gütern steuerpflichtig ist, sofern zwischen der Zuwendung und der Einkunftsart ein konkreter sachlicher und wirtschaftlicher Veranlassungszusammenhang gegeben ist (BFH-Urteile in BFHE 186, 256, BStBl II 1998, 618; vom 22. Juli 1988 III R 175/85, BFHE 154, 218, BStBl II 1988, 995; in diesem Sinn auch BFH-Urteil vom 18. September 2012 VI R 90/10, BFHE 239, 221, BStBl II 2013, 289).

    Zugeflossen ist dieser Vorteil dem Kläger im Streitjahr, d.h. im Zeitpunkt der Ausübung der Option (vgl. BFH-Urteil in BFHE 223, 419, BStBl II 2009, 382 zum Zuflusszeitpunkt bei handelbaren Optionsrechten sowie BFH-Urteil in BFHE 239, 221, BStBl II 2013, 289 zum Zuflusszeitpunkt von Aktienoptionsrechten für Arbeitnehmer erst bei Ausübung der Option).

  • BFH, 22.07.1988 - III R 175/85

    Entnahme bei einer vom Geschäftspartner kostenlos gewährten Reise

    Auszug aus BFH, 09.04.2013 - VIII R 19/11
    Zwischen steuerpflichtigen Einnahmen bei den Überschusseinkünften (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG) und den gesetzlich nicht definierten Betriebseinnahmen (vgl. dazu Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Mai 1998 X R 17/95, BFHE 186, 256, BStBl II 1998, 618) besteht jedenfalls Übereinstimmung darin, dass die Zuwendung von geldwerten Gütern steuerpflichtig ist, sofern zwischen der Zuwendung und der Einkunftsart ein konkreter sachlicher und wirtschaftlicher Veranlassungszusammenhang gegeben ist (BFH-Urteile in BFHE 186, 256, BStBl II 1998, 618; vom 22. Juli 1988 III R 175/85, BFHE 154, 218, BStBl II 1988, 995; in diesem Sinn auch BFH-Urteil vom 18. September 2012 VI R 90/10, BFHE 239, 221, BStBl II 2013, 289).
  • BFH, 06.04.1993 - VIII R 68/90

    Kapitalertrag nach §§ 8, 20 EStG kann auch dann vorliegen, wenn der vermeintliche

    Auszug aus BFH, 09.04.2013 - VIII R 19/11
    Zwar ist § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG a.F. weit auszulegen und erfasst alle Vermögensmehrungen, die bei wirtschaftlicher Betrachtung ein Entgelt für die Kapitalüberlassung darstellen (BFH-Urteil vom 21. Oktober 1997 VIII R 18/96, BFH/NV 1998, 582, m.w.N.; vgl. dazu auch BFH-Urteile vom 6. April 1993 VIII R 68/90, BFHE 172, 25, BStBl II 1993, 825; vom 16. März 2010 VIII R 4/07, BFHE 229, 141, BFH/NV 2010, 1527).
  • BFH, 21.10.1997 - VIII R 18/96

    Umfang der Einnahmen aus Kapitalvermögen

    Auszug aus BFH, 09.04.2013 - VIII R 19/11
    Zwar ist § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG a.F. weit auszulegen und erfasst alle Vermögensmehrungen, die bei wirtschaftlicher Betrachtung ein Entgelt für die Kapitalüberlassung darstellen (BFH-Urteil vom 21. Oktober 1997 VIII R 18/96, BFH/NV 1998, 582, m.w.N.; vgl. dazu auch BFH-Urteile vom 6. April 1993 VIII R 68/90, BFHE 172, 25, BStBl II 1993, 825; vom 16. März 2010 VIII R 4/07, BFHE 229, 141, BFH/NV 2010, 1527).
  • BFH, 27.05.1998 - X R 17/95

    Eigenprovision als Betriebseinnahmen

    Auszug aus BFH, 09.04.2013 - VIII R 19/11
    Zwischen steuerpflichtigen Einnahmen bei den Überschusseinkünften (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG) und den gesetzlich nicht definierten Betriebseinnahmen (vgl. dazu Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Mai 1998 X R 17/95, BFHE 186, 256, BStBl II 1998, 618) besteht jedenfalls Übereinstimmung darin, dass die Zuwendung von geldwerten Gütern steuerpflichtig ist, sofern zwischen der Zuwendung und der Einkunftsart ein konkreter sachlicher und wirtschaftlicher Veranlassungszusammenhang gegeben ist (BFH-Urteile in BFHE 186, 256, BStBl II 1998, 618; vom 22. Juli 1988 III R 175/85, BFHE 154, 218, BStBl II 1988, 995; in diesem Sinn auch BFH-Urteil vom 18. September 2012 VI R 90/10, BFHE 239, 221, BStBl II 2013, 289).
  • BFH, 01.02.2007 - VI R 72/05

    Aktienoption; geldwerter Vorteil

    Auszug aus BFH, 09.04.2013 - VIII R 19/11
    Für die verbilligte Überlassung von Aktien ist bereits höchstrichterlich entschieden, dass die Überlassung einen geldwerten Vorteil darstellen und zu Arbeitslohn führen kann, sofern der Vorteil dem Arbeitnehmer "für" seine Arbeitsleistung gewährt wird, d.h. wenn der Vorteil entsprechend den vorstehend genannten Grundsätzen durch das individuelle Dienstverhältnis veranlasst ist (BFH-Urteil vom 1. Februar 2007 VI R 72/05, BFH/NV 2007, 898).
  • BFH, 16.03.2010 - VIII R 4/07

    Zufluss von Kapitaleinnahmen aus Schneeballsystemen

    Auszug aus BFH, 09.04.2013 - VIII R 19/11
    Zwar ist § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG a.F. weit auszulegen und erfasst alle Vermögensmehrungen, die bei wirtschaftlicher Betrachtung ein Entgelt für die Kapitalüberlassung darstellen (BFH-Urteil vom 21. Oktober 1997 VIII R 18/96, BFH/NV 1998, 582, m.w.N.; vgl. dazu auch BFH-Urteile vom 6. April 1993 VIII R 68/90, BFHE 172, 25, BStBl II 1993, 825; vom 16. März 2010 VIII R 4/07, BFHE 229, 141, BFH/NV 2010, 1527).
  • FG Niedersachsen, 03.03.2010 - 2 K 324/08

    Verkauf von 10.000 Aktien als geldwerter Vorteil bei den Einkünften aus

    Auszug aus BFH, 09.04.2013 - VIII R 19/11
    Die Kläger beantragen, das Urteil des Niedersächsischen FG vom 3. März 2010  2 K 324/08 aufzuheben und die Einkommensteuer 2002 unter Änderung des Einkommensteuerbescheides 2002 vom 3. Mai 2010 sowie der Einspruchsentscheidung vom 28. Juli 2008 so weit herabzusetzen, wie sie sich bei einer Verminderung der Einkünfte des Klägers aus selbständiger Arbeit um 55.000 EUR ergibt, hilfsweise, den Betrag von 55.000 EUR als Einkünfte des Klägers aus Kapitalvermögen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG zu behandeln.
  • FG Hamburg, 25.11.2015 - 2 K 258/14

    Einkommensteuerliche Berücksichtigung eines Verlusts aus der Veräußerung von

    In diesem Fall handelt es sich bei der Zuwendung um eine steuerpflichtige Einnahme in Form eines geldwerten Vorteils, die beispielsweise zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit oder selbständiger Tätigkeit führen kann (vgl. BFH-Urteile vom 19. Juni 2008 VI R 4/05, BStBl II 2008, 826, zu § 19 EStG; vom 9. April 2013 VIII R 19/11, BStBl II 2013, 689, zu § 18 EStG).

    Zwischen steuerpflichtigen Einnahmen bei den Überschusseinkünften (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG) und den gesetzlich nicht definierten Betriebseinnahmen besteht jedenfalls Übereinstimmung darin, dass die Zuwendung von geldwerten Gütern steuerpflichtig ist, sofern zwischen der Zuwendung und der Einkunftsart ein konkreter sachlicher und wirtschaftlicher Veranlassungszusammenhang gegeben ist (vgl. etwa BFH-Urteile vom 22. Juli 1988 III R 175/85, BStBl II 1988, 995; vom 18. September 2012 VI R 90/10, BStBl II 2013, 289; vom 9. April 2013 VIII R 19/11, BStBl II 2013, 689).

    Insofern kann man beispielsweise für die Frage, ob den Mitgliedern eines Aufsichtsrats gewährte Vorteile als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit einzustufen sind, darauf abstellen, ob fremden Dritten diese Vorteile ebenfalls gewährt wurden (vgl. BFH-Urteil vom 9. April 2013 VIII R 19/11, BStBl II 2013, 689).

  • FG Baden-Württemberg, 26.06.2017 - 8 K 4018/14

    Sog. Managementbeteiligung als notwendiges Betriebsvermögen eines selbständig

    Da es keine sachliche Rechtfertigung gibt, insoweit zu unterscheiden, ob Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder aus selbständiger Tätigkeit gegeben sind, gelten die nämlichen Grundsätze auch dann, wenn -- wie im Streitfall -- Vorteile im Bereich der Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit gewährt werden (vgl. BFH-Urteil vom 9. April 2013 VIII R 19/11, BFHE 241, 246, BStBl II 2013, 689, Rz 13).
  • FG Hamburg, 06.02.2019 - 3 K 196/16

    Einkünfte aus Kapitalvermögen bei Zahlung des Investmentmanagers an den an einem

    Unabhängig von der Bezeichnung werden alle Vermögensmehrungen erfasst, die bei wirtschaftlicher Betrachtung ein Entgelt für die Kapitalüberlassung darstellen (vgl. BFH-Urteile vom 09.04.2013, VIII R 19/11, BFHE 241, 246, BStBl II 2013, 689; vom 16.03.2010, VIII R 4/07, BFHE 229, 141, BStBl II 2014, 147; vom 21.10.1997, VIII R 18/96, BFH/NV 1998, 582, zu der Vorgängerregelung § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG).
  • FG Nürnberg, 04.12.2014 - 6 K 1173/14

    Gewährung von Bonusaktien als Arbeitslohn oder als Kapitaleinkünfte

    Nämliches gilt für die kapitalmäßige Beteiligung eines Arbeitnehmers am Unternehmen seines Arbeitgebers; die Beteiligung kann eine eigenständige Erwerbsgrundlage darstellen, so dass die damit im Zusammenhang stehenden Einnahmen und Aufwendungen keinen Veranlassungszusammenhang zum Arbeitsverhältnis aufweisen (BFH-Urteil vom 09.04.2013 VIII R 19/11, BStBl II 2013, 689).

    Für die verbilligte Überlassung von Aktien ist bereits höchstrichterlich entschieden, dass die Überlassung einen geldwerten Vorteil darstellen und zu Arbeitslohn führen kann, sofern der Vorteil dem Arbeitnehmer "für" seine Arbeitsleistung gewährt wird, d.h. wenn der Vorteil entsprechend den vorstehend genannten Grundsätzen durch das individuelle Dienstverhältnis veranlasst ist (BFH-Urteile vom 01.02.2007 VI R 72/05, BFH/NV 2007, 898; und vom 09.04.2013 VIII R 19/11, BStBl II 2013, 689).

  • FG Düsseldorf, 22.10.2020 - 14 K 2209/17

    Arbeitslohn: Anteilsveräußerungsgewinn aus Mitarbeiterbeteiligungsprogramm -

    Konsequenterweise müsse dies auch für die Veräußerung gelten (Hinweis auf BFH, Urteil vom 09.04.2013, VIII R 19/11, BStBl II 2013, 689).
  • FG Berlin-Brandenburg, 06.09.2016 - 6 K 6064/14

    Umfang des Sonderbetriebsvermögens II: Entgelt für Verzicht auf

    Das vom Beklagten in Bezug genommene BFH-Urteil vom 9. April 2013 (VIII R 19/11) sei auf den Streitfall nicht übertragbar, da es in der BFH-Entscheidung um einen Vorteil des Mitunternehmers gegangen sei, den die Gesellschaft zu tragen gehabt hätte.
  • FG Münster, 20.02.2019 - 7 K 4084/16

    Einkommensteuer - In welchem Umfang führt eine von einer Stiftung anlässlich des

    Zwischen steuerpflichtigen Einnahmen bei den Überschusseinkünften (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG) und den gesetzlich nicht definierten Betriebseinnahmen besteht jedenfalls Übereinstimmung darin, dass die Zuwendung von geldwerten Gütern steuerpflichtig ist, sofern zwischen der Zuwendung und der Einkunftsart ein konkreter sachlicher und wirtschaftlicher Veranlassungszusammenhang gegeben ist (BFH-Urteil vom 09.04.2013 VIII R 19/11, BFHE 241, 246).
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