Rechtsprechung
BFH, 02.08.1983 - VIII R 190/80 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2
- Wolters Kluwer
Änderung eines Steuerbescheides - Berücksichtigung von Beweismitteln - Steuererhöhende Tatsache - Steuermindernde Tatsache
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Bei Anwendung des § 173 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 AO sind steuermindernde Tatsachen uneingeschränkt zu berücksichtigen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
AO (1977) § 173 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2
Papierfundstellen
- BFHE 139, 123
- BB 1984, 1220
- BStBl II 1984, 4
Wird zitiert von ... (23)
- BFH, 28.03.1985 - IV R 159/82
Neue Tatsachen nach Schätzung; unmittelbarer und mittelbarer Zusammenhang …
Es hat dabei in Übereinstimmung mit dem BFH-Urteil vom 2. August 1983 VIII R 190/80 (BFHE 139, 123, BStBl II 1984, 4) stillschweigend angenommen, daß § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977 nicht lediglich eine Kompensation der Steuererhöhung durch die dem Steuerpflichtigen günstigen Tatsachen herbeiführen will; dann wäre, weil es nicht zu einer für den Kläger nachteiligen Steuererhöhung kommt, für die Anwendung der Vorschrift im Streitfall kein Platz gewesen. - BFH, 08.06.2000 - IV R 37/99
Gewerbliche Prägung einer GbR
Das ist dann geboten, wenn die wortgetreue Auslegung zu einem sinnwidrigen Ergebnis führt, das vom Gesetzgeber nicht beabsichtigt sein kann (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 1. August 1974 IV R 120/70, BFHE 113, 357, BStBl II 1975, 12, und vom 2. August 1983 VIII R 190/80, BFHE 139, 123, BStBl II 1984, 4). - BFH, 19.10.2009 - X B 110/09
Änderung aufgrund nachträglich bekannt gewordener Tatsachen
Entgegen der von den Klägern vertretenen Auffassung vermag der beschließende Senat nicht zu erkennen, dass das FG mit dem angefochtenen Urteil von den BFH-Urteilen vom 28. März 1985 IV R 159/82 (BFHE 144, 521, BStBl II 1986, 120) und vom 2. August 1983 VIII R 190/80 (BFHE 139, 123, BStBl II 1984, 4) abgewichen sein soll.Im Übrigen lässt sich dem Urteil in BFHE 139, 123, BStBl II 1984, 4 entgegen dem Beschwerdevorbringen nicht entnehmen, dass § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO einen lediglich zeitlichen Zusammenhang zwischen den steuermindernden und steuererhöhenden Tatsachen fordert.
Zu klären war im Urteil in BFHE 139, 123, BStBl II 1984, 4 lediglich die Frage, ob die steuermindernden Tatsachen oder Beweismittel nur bis zur steuerlichen Auswirkung der steuererhöhenden Tatsachen oder Beweismittel oder darüber hinaus berücksichtigt werden dürfen.
Letzteres hat der VIII. Senat des BFH im Urteil in BFHE 139, 123, BStBl II 1984, 4 bejaht.
- FG Niedersachsen, 17.05.2017 - 3 K 268/15
Änderung von bestandskräftigen Einkommensteuerbescheiden nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 …
Die Tatsachen nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 AO werden auch nicht gegeneinander gewichtet, so dass eine in ihrer finanziellen Auswirkung geringfügige Tatsache zu einer beträchtlichen Steuererstattung führen kann (vgl. BFH-Urteil vom 2. August 1983 VIII R 190/80 BStBl. 1984, 4). - BFH, 08.12.1998 - IX R 14/97
Neue Tatsache i.S.v. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO
d) Zu Unrecht berufen sich die Kläger auf das Urteil des BFH vom 2. August 1983 VIII R 190/80 (BFHE 139, 123, BStBl II 1984, 4). - BFH, 08.08.1991 - V R 106/88
Bei grobem Verschulden des Steuerpflichtigen am nachträglichen Bekanntwerden von …
§ 173 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 AO 1977 ist darüber hinaus auch insoweit anwendbar, als die steuermindernden Tatsachen oder Beweismittel über die steuerliche Auswirkung der steuererhöhenden Tatsachen oder Beweismittel hinausgehen (BFH-Urteil vom 2. August 1983 VIII R 190/80, BFHE 139, 123, BStBl II 1984, 4). - BFH, 24.04.1991 - XI R 28/89
Wird dem FA nachträglich bekannt, daß der Steuerpflichtige auch Einkünfte aus …
Die Kläger nehmen diese Bestimmung für sich in Anspruch, da sich der Verlust aus zu höheren Steuern führenden Betriebseinnahmen und zu geringeren Steuern führenden Betriebsausgaben zusammensetze, die die Betriebseinnahmen überstiegen; nach dem BFH-Urteil vom 2. August 1983 VIII R 190/80 (BFHE 139, 123, BStBl II 1984, 4) müßten die Betriebsausgaben ohne Begrenzung durch die Betriebseinnahmen berücksichtigt werden. - BFH, 05.08.1986 - IX R 13/81
Neue Tatsachen zugunsten des Steuerpflichtigen trotz groben Verschuldens im …
Stehen die steuermindernden Tatsachen mit den steuererhöhenden Tatsachen in einem unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang, so sind die steuermindernden Tatsachen nicht nur bis zur steuerlichen Auswirkung der steuererhöhenden, sondern uneingeschränkt zu berücksichtigen (vgl. BFH-Urteil vom 2. August 1983 VIII R 190/80, BFHE 139, 123, BStBl II 1984, 4). - BFH, 13.06.1989 - VIII R 174/85
- Antragserfordernis bei einheitlich und gesondert festgestellten Verlusten nach …
Eine weitergehende, d.h. den Korrekturspielraum des § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 überschreitende, Gewährung des Verlustabzugs käme - wie sich insbesondere aus der Bestimmung des § 351 Abs. 1 AO 1977 (vgl. auch § 232 Abs. 1 AO) ergibt (Senatsurteil vom 2. August 1983 VIII R 190/80, BFHE 139, 123, BStBl II 1984, 4) - nur dann in Betracht, sofern hierfür nach den Vorschriften über die Aufhebung oder Änderung von Steuerverwaltungsakten eine Rechtsgrundlage bestünde. - BFH, 20.08.1985 - VII R 182/82
Kraftfahrzeugsteuer - Freistellung - Irrtum - Neufestsetzung - Änderungsbescheid …
Eine Auslegung entgegen dem klaren Wortlaut des Gesetzes käme bei Fehlen eines die wörtliche Auslegung bestätigenden Willens des Gesetzgebers nur in Betracht, wenn eine sinnvolle Anwendung des Gesetzes die Abweichung erforderte, die wortgetreue Auslegung also zu einem sinnwidrigen Ergebnis führte, das der Gesetzgeber nicht gewollt haben kann (vgl. BFHE 136, 319, 330; s. auch BFH-Urteile vom 22. Oktober 1980 II R 104/79, BFHE 131, 538 f., BStBl II 1981, 73 f., und vom 2. August 1983 VIII R 190/80, BFHE 139, 123, 127, BStBl II 1984, 4, 6). - BFH, 17.01.1995 - IX R 37/91
Antrag auf Wegfall der Nutzungswertbesteuerung gem § 52 Abs. 21 Satz 3 EStG ist …
- FG Rheinland-Pfalz, 26.01.2010 - 3 K 2002/09
Keine Verdoppelung der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen im Jahre 2008 …
- OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.2015 - 3 L 315/13
Kosten der Schülerbeförderung
- BFH, 17.02.1994 - VIII R 30/92
Eine strafbefreiende Erklärung von Einkünften aus Kapitalvermögen vor dem 13. …
- BFH, 14.11.1995 - VII R 22/95
Tabaksteuer; Begriff der ,,Steckzigaretten'' im Tabaksteuerrecht
- FG Köln, 29.04.1997 - 7 K 2156/94
Abgabenordnung; Unterlassen eines Einspruchs kein grobes Verschulden
- FG Köln, 11.04.2001 - 1 K 8574/99
Auslegung des Begriffs "beantragen" in § 27 Abs. 3 UmwStG ( …
- FG München, 16.07.2018 - 7 K 2547/17
Ausübung des Blockwahlrechts
- FG Hessen, 28.08.1996 - 1 K 777/95
Berücksichtigung geltend gemachter Einnahmen und Werbungskosten nach …
- BFH, 04.06.1996 - VII R 92/95
Abgabenbefreiung für Truppengut der sowjetischen Streitkräfte - Lieferung …
- BFH, 30.10.1986 - III R 164/82
Schätzung der Umsatzsteuer und Ermittlung der Vorsteuer als Tatsachen im Sinne …
- FG Köln, 21.03.2001 - 4 K 6694/97
Zulässigkeit strafverschärfender Analogie
- FG München, 14.11.1995 - 13 K 2167/95
Anspruch auf Änderung eines Steuerbescheides durch den Steuerpflichtigen; …