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   BFH, 20.10.2016 - VIII R 2/14   

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https://dejure.org/2016,63570
BFH, 20.10.2016 - VIII R 2/14 (https://dejure.org/2016,63570)
BFH, Entscheidung vom 20.10.2016 - VIII R 2/14 (https://dejure.org/2016,63570)
BFH, Entscheidung vom 20. Oktober 2016 - VIII R 2/14 (https://dejure.org/2016,63570)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Grenzen der Wissensprüfung als Nachweis der Kenntnisse eines Autodidakten

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 18 Abs 1 Nr 1 S 2, EStG § 18 Abs 1 Nr 1 S 2, GewStG § 2 Abs 1 S 1, GewStG § 2 Abs 1 S 1, EStG § 15 Abs 2 S 1, EStG § 15 Abs 2 S 1, FGO § 76 Abs 1 S 1, FGO § 96 Abs 1 S 1
    Grenzen der Wissensprüfung als Nachweis der Kenntnisse eines Autodidakten

  • Bundesfinanzhof

    Grenzen der Wissensprüfung als Nachweis der Kenntnisse eines Autodidakten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 18 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG 1990, § 18 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG 1997, § 2 Abs 1 S 1 GewStG 1991, § 2 Abs 1 S 1 GewStG 1999, § 15 Abs 2 S 1 EStG 1990
    Grenzen der Wissensprüfung als Nachweis der Kenntnisse eines Autodidakten

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Anerkennung einer freiberufsähnlichen Tätigkeit

  • Betriebs-Berater

    Abgrenzung gewerbliche/freiberufliche Tätigkeit (beratender Betriebswirt) - Wissensprüfung als Kenntnisnachweis

  • rewis.io

    Grenzen der Wissensprüfung als Nachweis der Kenntnisse eines Autodidakten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2
    Grenzen der Wissensprüfung als Nachweis der Kenntnisse eines Autodidakten

  • rechtsportal.de

    EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2
    Voraussetzungen der Anerkennung einer freiberufsähnlichen Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de

    Grenzen der Wissensprüfung als Nachweis der Kenntnisse eines Autodidakten

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Grenzen der Wissensprüfung als Nachweis der Kenntnisse eines Autodidakten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Autodidakt als freiberuflicher Unternehmensberater - und die Grenzen der Wissensprüfung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zu den Grenzen der Wissensprüfung als Nachweis der Kenntnisse eines Autodidakten

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Abgrenzung gewerbliche/freiberufliche Tätigkeit (beratender Betriebswirt) - Wissensprüfung als Kenntnisnachweis

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 18 Abs 1 Nr 1 S 2, EStG § 15 Abs 2 S 1, GewStG § 2 Abs 1 S 1
    Selbständige Arbeit, Abgrenzung, Vergleichbarkeit, Gutachten, Wissensprüfung

  • juris (Verfahrensmitteilung)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 2367
  • BB 2017, 1622
  • DB 2017, 1755
  • BStBl II 2017, 882
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 26.06.2002 - IV R 56/00

    Unternehmensberater als Freiberufler

    Auszug aus BFH, 20.10.2016 - VIII R 2/14
    Diesem Berufsbild eines beratenden Betriebswirts entsprechend liegt ein "ähnlicher Beruf" nur dann vor, wenn er auf einer vergleichbar breiten fachlichen Vorbildung beruht und sich die Beratungstätigkeit auf einen vergleichbar breiten betrieblichen Bereich erstreckt (BFH-Urteile vom 13. April 1988 I R 300/83, BFHE 153, 222, BStBl II 1988, 666, unter II.2.; vom 2. September 1988 III R 58/85, BFHE 154, 332, BStBl II 1989, 24, unter II.3.a; vom 26. Juni 2002 IV R 56/00, BFHE 199, 367, BStBl II 2002, 768, unter 1.; vom 28. Oktober 2008 VIII R 69/06, BFHE 223, 206, BStBl II 2009, 642, unter II.3.f; vom 18. April 2007 XI R 34/06, BFH/NV 2007, 1495, unter II.1.).

    Diesen Nachweis kann der Autodidakt durch Belege über eine erfolgreiche Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen oder ein Selbststudium, anhand praktischer Arbeiten oder durch eine Art Wissensprüfung führen (BFH-Urteil in BFHE 199, 367, BStBl II 2002, 768, unter 1.).

    Eine solche Wissensprüfung kann als ergänzendes Beweismittel allerdings nur dann in Betracht kommen, wenn sich aus den vorgetragenen Tatsachen zum Erwerb und Einsatz der Kenntnisse bereits erkennen lässt, dass der Steuerpflichtige im Streitzeitraum über hinreichende Kenntnisse verfügt haben könnte (BFH-Urteile vom 19. September 2002 IV R 74/00, BFHE 200, 326, BStBl II 2003, 27, unter 2., und in BFHE 199, 367, BStBl II 2002, 768, unter 1.).

  • BFH, 16.12.2008 - VIII R 27/07

    Freiberufliche oder gewerbliche Einkünfte: Wissensprüfung hinsichtlich der

    Auszug aus BFH, 20.10.2016 - VIII R 2/14
    Ein Erkenntnismittel kann auch die Vornahme einer Wissensprüfung sein, wenn sich bereits aus den vorgetragenen Tatsachen zum Erwerb und Einsatz der Kenntnisse erkennen lässt, dass der Kläger über hinreichende Kenntnisse verfügen könnte und ein Nachweis anhand praktischer Arbeiten nicht zu führen ist (BFH-Urteil vom 16. Dezember 2008 VIII R 27/07, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2009, 898, unter II.2.c aa, und BFH-Beschluss in BFH/NV 2013, 930, Rz 14).

    Es bleibt der nach Durchführung einer solchen Wissensprüfung vorzunehmenden Beweiswürdigung vorbehalten festzustellen, ob im Einzelfall ein Rückschluss von den Ergebnissen der Prüfung auf den Kenntnisstand des Steuerpflichtigen in früheren Jahren aufgrund besonderer Umstände in Zweifel zu ziehen ist (BFH-Urteil in HFR 2009, 898, unter II.2.d bb), ohne dass damit gegen das Gebot einer ordnungsgemäßen Sachaufklärung durch das Gericht gemäß § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO verstoßen wird.

  • BFH, 07.03.2013 - III B 134/12

    Wissensprüfung bei einem Autodidakten

    Auszug aus BFH, 20.10.2016 - VIII R 2/14
    Denn unter bestimmten Umständen kann bereits aus der Art der Tätigkeit auf das Vorhandensein der entsprechenden Kenntnisse geschlossen werden (BFH-Beschlüsse vom 7. März 2013 III B 134/12, BFH/NV 2013, 930, Rz 13; vom 22. April 2010 VIII B 264/09, BFH/NV 2010, 1300, Rz 3).

    Ein Erkenntnismittel kann auch die Vornahme einer Wissensprüfung sein, wenn sich bereits aus den vorgetragenen Tatsachen zum Erwerb und Einsatz der Kenntnisse erkennen lässt, dass der Kläger über hinreichende Kenntnisse verfügen könnte und ein Nachweis anhand praktischer Arbeiten nicht zu führen ist (BFH-Urteil vom 16. Dezember 2008 VIII R 27/07, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2009, 898, unter II.2.c aa, und BFH-Beschluss in BFH/NV 2013, 930, Rz 14).

  • FG Köln, 26.07.2017 - 3 K 1384/14

    Gewerbesteuer: Tätigkeit als Personalberater unterliegt der Gewerbesteuer

    Dem Berufsbild eines beratenden Betriebswirts entsprechend liegt ein "ähnlicher Beruf" nur dann vor, wenn er auf einer vergleichbar breiten fachlichen Vorbildung beruht und sich die Beratungstätigkeit auf einen vergleichbar breiten betrieblichen Bereich erstreckt (vgl. BFH 20.10.2016 - VIII R 2/14, DStR 2017, 1478; BFH 13.04.1988 - I R 300/83, BStBl. II 1988, 666; BFH 02.09.1988 - III R 58/85, BStBl. II 1989, 24; BFH 04.05.2000 - IV R 51/99, BStBl. II 2000, 616; BFH 26.06.2002 - IV R 56/00, BStBl. II 2002, 768; BFH 28.10.2008 - VIII R 69/06, BStBl. II 2009, 642; BFH 18.04.2007 - XI R 34/06, BFH/NV 2007, 1495).

    Diesen Nachweis kann der Autodidakt durch Belege über eine erfolgreiche Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen oder ein Selbststudium, anhand praktischer Arbeiten oder durch eine Art Wissensprüfung führen (BFH 20.10.2016 - VIII R 2/14, DStR 2017, 1478; BFH 26.06.2002 - IV R 56/00, BStBl. II 2002, 768).

    Eine solche Wissensprüfung kann als ergänzendes Beweismittel allerdings nur dann in Betracht kommen, wenn sich aus den vorgetragenen Tatsachen zum Erwerb und Einsatz der Kenntnisse bereits erkennen lässt, dass der Steuerpflichtige im Streitzeitraum über hinreichende Kenntnisse verfügt haben könnte (BFH 20.10.2016 - VIII R 2/14, DStR 2017, 1478; BFH 19.09.2002 - IV R 74/00, BStBl. II 2003, 27; BFH 26.06.2002 - IV R 56/00, BStBl. II 2002, 768).

  • FG Düsseldorf, 24.04.2018 - 14 K 2347/15

    Gewerbesteuerpflichtigkeit von Beratungshonoraren einer Einzelunternehmers;

    Dem Berufsbild eines beratenden Betriebswirts entsprechend liegt ein "ähnlicher Beruf" nur dann vor, wenn er auf einer vergleichbar breiten fachlichen Vorbildung beruht und sich die Beratungstätigkeit auf einen vergleichbar breiten betrieblichen Bereich erstreckt (BFH-Urteil vom 20.10.2016 VIII R 2/14, BStBl II 2017, 882).

    Ein Autodidakt - wie der Kläger - kann den Nachweis einer vergleichbaren Tiefe und Breite seiner Vorbildung durch Belege über eine erfolgreiche Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen oder ein Selbststudium, anhand praktischer Arbeiten oder durch eine Art Wissensprüfung führen (BFH, BStBl II 2017, 882).

  • BFH, 16.05.2023 - VIII B 98/22

    Zum Verlust des Rügerechts bei Verfahrensfehlern

    Die im Wege eines Sachverständigengutachtens vorzunehmende Wissensprüfung ist ein ergänzendes Beweismittel, das dem Steuerpflichtigen, der behauptet, als Autodidakt eine einem beratenden Betriebswirt ähnliche Tätigkeit auszuüben, ermöglichen soll, die von der BFH-Rechtsprechung geforderte Breite und Tiefe seiner Vorbildung nachzuweisen (vgl. BFH-Urteil vom 20.10.2016 - VIII R 2/14, BFHE 257, 556, BStBl II 2017, 882).
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