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   BFH, 09.11.1982 - VIII R 217/79   

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BFH, 09.11.1982 - VIII R 217/79 (https://dejure.org/1982,15656)
BFH, Entscheidung vom 09.11.1982 - VIII R 217/79 (https://dejure.org/1982,15656)
BFH, Entscheidung vom 09. November 1982 - VIII R 217/79 (https://dejure.org/1982,15656)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 05.11.1968 - II R 118/67

    Mindestanforderungen einer Revisionsbegründung

    Auszug aus BFH, 09.11.1982 - VIII R 217/79
    NVS: Die nach § 120 Abs. 2 FGO erforderliche Bezeichnung der verletzten Rechtsnorm bedeutet nicht, daß ein bestimmter Gesetzesparagraph zu benennen ist; es muß lediglich eindeutig zu erkennen sein, welche Rechtsnorm für verletzt gehalten wird (vgl. BFH-Urteile vom 5.11.1968 II R 118/67 und vom 18.12.1970 III R 32/70).2.
  • BFH, 16.02.1977 - I R 53/74

    Gewerbesteuer-Meßbetragsfestsetzungen - Beteiligte des finanzgerichtlichen

    Auszug aus BFH, 09.11.1982 - VIII R 217/79
    Bei der Wahrnehmung steuerrechtlicher Rechte und Pflichten des Erben ist der Testamentsvollstrecker von einer Mitwirkung ausgeschlossen (vgl. BFH-Urteile vom 16.2.1977 I R 53/74 und vom 15.2.1978 I R 36/77).
  • BFH, 18.12.1970 - III R 32/70

    Erfordernis der Revisionsbegründung - Revisionsbegehren - Revisionsschrift -

    Auszug aus BFH, 09.11.1982 - VIII R 217/79
    NVS: Die nach § 120 Abs. 2 FGO erforderliche Bezeichnung der verletzten Rechtsnorm bedeutet nicht, daß ein bestimmter Gesetzesparagraph zu benennen ist; es muß lediglich eindeutig zu erkennen sein, welche Rechtsnorm für verletzt gehalten wird (vgl. BFH-Urteile vom 5.11.1968 II R 118/67 und vom 18.12.1970 III R 32/70).2.
  • BFH, 15.02.1978 - I R 36/77

    Testamentsvollstrecker - OHG - Gewinnfeststellungsbescheid -

    Auszug aus BFH, 09.11.1982 - VIII R 217/79
    Bei der Wahrnehmung steuerrechtlicher Rechte und Pflichten des Erben ist der Testamentsvollstrecker von einer Mitwirkung ausgeschlossen (vgl. BFH-Urteile vom 16.2.1977 I R 53/74 und vom 15.2.1978 I R 36/77).
  • BFH, 10.03.2015 - VII R 12/14

    Eingeschränkte Befugnis von Hausverwaltern zur Hilfeleistung in Steuersachen

    Unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 9. November 1982 VIII R 217/79 (nicht veröffentlicht) sei eine restriktive Auslegung abzulehnen.

    Der BFH hat in seinem Urteil vom 9. November 1982 VIII R 217/79 entschieden, § 4 Nr. 4 StBerG sei nicht restriktiv auszulegen.

    Das FG geht insofern unzutreffend davon aus, dass die Entscheidung vom 9. November 1982 VIII R 217/79 zu einem Testamentsvollstrecker ergangen ist.

    Allerdings erlaubt § 4 Nr. 4 StBerG nur eine Hilfeleistung "hinsichtlich des Vermögens" und --unter Berücksichtigung des Urteils vom 9. November 1982 VIII R 217/79-- der daraus erzielten Einkünfte.

  • FG Thüringen, 27.11.2013 - 3 K 649/12

    Zur Frage der Befugnis eines rechtsgeschäftlich verpflichteten Hausverwalters zu

    Entsprechend der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 09.01.1982 VIII R 217/79) dürfe diese Vorschrift nicht restriktiv ausgelegt werden.

    Er hält das Urteil des BFH vom 09.11.1982 (VIII R 217/79) nicht für vergleichbar, da der Kläger lediglich Verwalter des Hausgrundstücks sei.

    Der BFH hat in dem von der Klägerseite herangezogenen Urteil vom 09.11.1982 (VIII R 217/79, nicht amtlich veröffentlicht) hierzu im Hinblick auf einen Testamentsvollstrecker ausgeführt, die Hilfe in Steuersachen nach § 4 Nr. 4 StBerG sei nicht nur hinsichtlich des verwalteten Vermögens erlaubt, sondern auch bei Einkünften aus dem verwalteten Vermögen gestattet.

  • BFH, 10.07.1991 - VIII R 16/90

    Rechtsstellung des Testamentsvollstreckers im Besteuerungsverfahren

    Das gilt jedenfalls dann, wenn die Erben - wie im Streitfall - feststehen und die Eigentumsverhältnisse am Nachlaß geklärt sind (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 16. Februar 1977 I R 53/74, BFHE 121, 302, BStBl II 1977, 481; vom 15. Februar 1978 I R 36/77, BFHE 125, 112, BStBl II 1978, 491; vom 9. November 1982 VIII R 217/79; nicht veröffentlicht - NV - differenzierend BFH-Urteil vom 30. September 1987 II R 42/84, BFHE 151, 460, BStBl II 1988, 120, im Hinblick auf § 32 Abs. 1 des Erbschaftsteuergesetzes - ErbStG -, der abweichend von § 122 Abs. 1 der Abgabenordnung - AO 1977 - für die Erbschaftsteuer eine Bekanntgabe des Steuerbescheids an den Testamentsvollstrecker anordnet; Gräber / von Groll, Finanzgerichtsordnung, 2. Aufl., § 40 Rz. 121).
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