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   BFH, 28.10.2009 - VIII R 22/07   

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BFH, 28.10.2009 - VIII R 22/07 (https://dejure.org/2009,630)
BFH, Entscheidung vom 28.10.2009 - VIII R 22/07 (https://dejure.org/2009,630)
BFH, Entscheidung vom 28. Oktober 2009 - VIII R 22/07 (https://dejure.org/2009,630)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    EStG § 20; HGB § 255
    Zurechnung eines Strategieentgelts an einen Vermögensverwalter zu den Anschaffungskosten erworbener Kapitalanlagen

  • openjur.de

    Zurechnung eines Strategieentgelts an einen Vermögensverwalter zu den Anschaffungskosten erworbener Kapitalanlagen

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Zurechnung eines Strategieentgelts an einen Vermögensverwalter zu den Anschaffungskosten erworbener Kapitalanlagen

  • Betriebs-Berater

    Zurechnung eines Strategieentgelts an einen Vermögensverwalter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 255 Abs. 1; EStG § 9; EStG § 20
    Zurechnung eines gesonderten Entgelts für die Auswahl zwischen mehreren Gewinnstrategien eines Vermögensverwalters zu den Anschaffungskosten für den Erwerb von Kapitalanlagen

  • datenbank.nwb.de

    Zurechnung eines Strategieentgelts an einen Vermögensverwalter zu den Anschaffungskosten erworbener Kapitalanlagen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abgrenzung Anschaffungskosten ? Werbungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Strategieentgelte als Anschaffungskosten der Kapitalanlage

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zurechnung eines gesonderten Entgelts für die Auswahl zwischen mehreren Gewinnstrategien eines Vermögensverwalters zu den Anschaffungskosten für den Erwerb von Kapitalanlagen

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Entgelt eines Kapitalanlegers für Auswahl zwischen Gewinnstrategien

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Sondervergütung für Vermögensverwalter nicht abzugsfähig

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Strategieentgelt an einen Vermögensverwalter keine Werbungskosten

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Entgelt eines Kapitalanlegers für die Auswahl zwischen Gewinnstrategien des Verwalters ist nicht als Werbungskosten abziehbar

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Strategieentgelt gehört zu den Anschaffungskosten erworbener Kapitalanlagen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Entgelte an Vermögensverwalter sind nicht als Werbungskosten abziehbar - Gelder gehören zu Anschaffungskosten der Kapitalanlagen und sind nicht Einkünften aus Kapitalvermögen zuzurechnen

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 20, EStG § 9 Abs 1 S 1, HGB § 255 Abs 1
    Anschaffungskosten; Gebühr; Vermögensverwaltung; Werbungskosten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 228, 28
  • NJW 2010, 1840 (Ls.)
  • BB 2010, 729
  • BB 2010, 882
  • DB 2010, 10
  • DB 2010, 649
  • BStBl II 2010, 469
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (25)

  • BFH, 27.03.2007 - VIII R 62/05

    Gutachtenkosten im Zusammenhang mit der Anschaffung von GmbH-Anteilen

    Auszug aus BFH, 28.10.2009 - VIII R 22/07
    Denn ein solcher Zusammenhang ist nach der Rechtsprechung schon dann zu bejahen, wenn die Aufwendungen durch eine grundsätzlich gefasste Erwerbsentscheidung veranlasst sind (BFH-Urteil vom 27. März 2007 VIII R 62/05, BFHE 217, 491).

    Dies gilt auch für Gutachtenkosten im Zusammenhang mit der Anschaffung von GmbH-Geschäftsanteilen, wenn sie nach einer grundsätzlich gefassten Erwerbsentscheidung entstehen und die Erstellung des Gutachtens nicht lediglich eine Maßnahme zur Vorbereitung einer noch unbestimmten, erst später zu treffenden Erwerbsentscheidung darstellt (BFH-Urteil in BFHE 217, 491).

    Dies ergibt sich schon daraus, dass entgegen der Rechtsauffassung des FG - wie unter II. 1. b aa und bb der Entscheidungsgründe ausgeführt - auch bei einer später konkretisierten Kaufentscheidung für eine Kapitalanlage die früher entstandenen Aufwendungen als Anschaffungskosten zu erfassen sind, sofern die Kaufentscheidung selbst - wie im Streitfall mit der Überweisung des zur Kapitalanlage bestimmten Betrages - "grundsätzlich getroffen ist" (vgl. BFH-Urteil in BFHE 217, 491) und ersichtlich auch tatsächlich nach Maßgabe der vom Kläger zu bestimmenden und bestimmten Anlagestrategie umgesetzt wurde.

    Bei dieser Sachlage ist das Strategieentgelt nicht anders als sonstige Entgelte für Beratungs-, Gutachten- und Konzeptleistungen im Zusammenhang mit dem - bereits grundsätzlich beschlossenen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 217, 491) - Erwerb von Wirtschaftsgütern dem im Streitfall einkommensteuerrechtlich nicht zu berücksichtigenden Aufwand für die Anschaffung zuzurechnen.

  • BFH, 20.06.2000 - VIII R 37/99

    WK bei Kapitalvermögen; Darlehensvermittlungsgebühren

    Auszug aus BFH, 28.10.2009 - VIII R 22/07
    Es betrifft vielmehr - einkommensteuerrechtlich nicht abziehbaren - Aufwand i. S. des auch im Anwendungsbereich des § 20 EStG geltenden § 255 des Handelsgesetzbuchs (HGB) für die Anschaffung von Kapitalanlagen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 20. Juni 2000 VIII R 37/99, BFH/NV 2000, 1342).

    Solche Anschaffungskosten konnten indessen im Streitjahr im Bereich der Überschusseinkünfte (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 bis 7 EStG und Abs. 2 Nr. 2 EStG) nur nach Maßgabe der - hier nicht in Betracht kommenden - Sonderregelungen der §§ 17, 23 EStG sowie des § 21 des Umwandlungssteuergesetzes für die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer von Bedeutung sein (vgl. hierzu BFH-Urteil in BFH/NV 2000, 1342).

    Im Übrigen ist der Werbungskostenabzug für Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten solcher Wirtschaftsgüter im Bereich der Überschusseinkünfte ausgeschlossen (vgl. von Bornhaupt, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 9 Rz B 850 "Nebenkosten"; zu § 20 EStG vgl. Senatsentscheidungen in BFH/NV 2000, 1342, sowie vom 4. April 1995 VIII B 52/94, BFH/NV 1995, 882: betreffend Darlehen; in BFHE 157, 541, BStBl II 1989, 934; vom 22. April 1999 VIII B 81/98, BFH/NV 1999, 1328: betreffend Aktien und sonstige Wertpapiere; zu Vermittlungsgebühren im Zusammenhang mit dem Erwerb von Leibrentenrechten vgl. BFH-Urteil vom 30. Oktober 2001 VIII R 29/00, BFHE 197, 114, BStBl II 2006, 223).

  • BFH, 04.05.1993 - VIII R 89/90

    Ausgaben für die Verwaltung eines Wertpapierdepots (§ 9 EStG )

    Auszug aus BFH, 28.10.2009 - VIII R 22/07
    dd) Ob das hier streitige "Strategieentgelt" zu diesen den Anschaffungskosten zuzurechnenden Aufwendungen gehört oder - wie z. B. Verwaltungsgebühren - bei den sofort abziehbaren Werbungskosten in Ansatz zu bringen ist (vgl. dazu BFH-Urteil vom 4. Mai 1993 VIII R 89/90, BFH/NV 1994, 225), bestimmt sich nicht nach der Bezeichnung des Entgelts durch die Vertragsparteien, sondern nach dem tatsächlichen wirtschaftlichen Gehalt der in Frage stehenden Leistung (vgl. BFH-Entscheidungen vom 19. April 1977 VIII R 44/74, BFHE 122, 108, BStBl II 1977, 600; vom 14. November 1989 IX R 197/84, BFHE 158, 546, BStBl II 1990, 299; vom 30. Juli 1991 IX R 43/89, BFHE 165, 245, BStBl II 1991, 918; vom 9. Februar 1994 IX R 110/90, BFHE 175, 212, BStBl II 1995, 47; vom 11. Oktober 2000 IX B 54/00, BFH/NV 2001, 438; zu Anschaffungsnebenkosten vgl. Schmidt/Glanegger, EStG, 28. Aufl., § 6 Rz 81, 84; Fischer in Kirchhof, EStG, 8. Aufl., § 6 Rz 39; zur Unmaßgeblichkeit der rechtlichen Eigenqualifikation vgl. allgemein BFH-Urteile vom 14. Mai 1986 II R 22/84, BFHE 146, 480, BStBl II 1986, 620; vom 28. November 1990 X R 109/89, BFHE 163, 264, BStBl II 1991, 327).

    Nur wenn der Aufwand ohne Bezug zu den zu beschaffenden Kapitalanlagen seiner Art nach die allgemeine vermögensverwaltende Tätigkeit abgelten soll, ist er den sofort abziehbaren Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen zuzurechnen (vgl. dazu BFH-Urteil in BFH/NV 1994, 225).

  • FG Köln, 06.10.2010 - 13 K 4188/07

    Due Diligence Kosten sind Anschaffungsnebenkosten der Beteiligung

    Ungeachtet der erheblichen Differenzen in Rechtsprechung und Schrifttum zur zutreffenden Abgrenzung von bloßen Vorbereitungsmaßnahmen, die zu sofort abziehbaren Betriebsausgaben führen, und Aufwendungen, die für den Erwerb einer Kapitalanlage gemacht werden und damit zu Anschaffungskosten führen, besteht hinsichtlich der Aufwendungen zur Vorbereitung einer noch gänzlich unbestimmten und später vielleicht noch zu treffenden Erwerbsentscheidung, wie z. B. bei Marktstudien, Einigkeit in Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteil vom 27. März 2007 VIII R 62/05, BFHE 217, 491, BStBl II 2010, 159 unter II. d.; BFH-Urteil vom 28. Oktober 2009 VIII R 22/07, BFHE 228, 28, BStBl II 2010, 469 unter II. 1. b. bb), Literatur (vgl. zum Beispiel Hoffmann in Littmann/ Bitz/ Pust, EStG, § 6 Rdnr. 166 m. w. N.) und Finanzverwaltung (vgl. Klockner in Bonner Bp Nachrichten - B BPN - 02/2007, Gutachterkosten bei der Anschaffung von Beteiligungen; Betriebsausgaben oder Aktivierung? unter III; Grümmer, Anschaffungsnebenkosten auf die Kapitalgesellschaftsbeteiligung - Das Ende einer langen Entwicklung?, B BPN 11/2008 unter IV; Janisch, Anschaffungsnebenkosten beim Erwerb einer Beteiligung, B BPN 05/2010 unter 2.1.3 und 2.1.4), dass derartige Aufwendungen zu sofort abziehbaren Betriebsausgaben und nicht zu Anschaffungsnebenkosten führen.

    Dies bestätigte der BFH in der Entscheidung BStBl II 2010, 469.

  • FG Hamburg, 23.04.2014 - 6 K 248/13

    Abgrenzung zwischen Werbungskosten und Anschaffungskosten -

    Dies gilt auch für Beratungskosten im Zusammenhang mit der Anschaffung von GmbH-Geschäftsanteilen, wenn sie nach einer grundsätzlich gefassten Erwerbsentscheidung entstehen und die Beratung nicht lediglich eine Maßnahme zur Vorbereitung einer noch unbestimmten, erst später zu treffenden Erwerbsentscheidung darstellt (vgl. BFH Urteil vom 28.10.2009 VIII R 22/07, BFHE 228, 28, BStBl II 2010, 469).

    Maßgeblich für die Beurteilung der Aufwendungen zur Abgrenzung zwischen Werbungkosten und Anschaffungs(neben)kosten ist nicht die Bezeichnung der Leistung, die die Vertragspartner (z. B. in der Rechnung) gewählt haben, sondern der tatsächliche wirtschaftliche Gehalt der erbrachten Leistung (siehe z. B. BFH Urteil vom 28.10.2009 VIII R 22/07, a. a. O.).

    Denn nur wenn der Aufwand ohne Bezug zu den zu beschaffenden Kapitalanlagen seiner Art nach die allgemeine vermögensverwaltende Tätigkeit abgelten soll, ist er den sofort abziehbaren Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen zuzurechnen (BFH Urteil vom 28.10.2009 VIII R 22/07, a. a. O.).

    Die Zurechenbarkeit zum Erwerb bestimmter Kapitalanlagen als Erfordernis für die Annahme von Anschaffungskosten i. S. des § 255 HGB setzt nämlich weder grundsätzlich voraus, dass es zu dem Erwerb bestimmter Kapitalanlagen gekommen ist, noch dass dieser Erwerb bereits im Zeitpunkt der jeweiligen Aufwendungen abgewickelt sein muss (siehe BFH Urteil vom 28.10.2009 VIII R 22/07, a. a. O.).

    Bei einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft handelt es sich um ein nichtabnutzbares Wirtschaftsgut, so dass Anschaffungs(neben)kosten grundsätzlich nicht zu berücksichtigen sind bzw. nur ausnahmsweise nach Maßgabe von Sonderregelungen wie z. B. gemäß §§ 17, 20 und 23 EStG steuerlich zu berücksichtigen wären (vgl. BFH Urteil vom 28.10.2009 VIII R 22/07, a. a. O.).

  • BFH, 26.04.2018 - IV R 33/15

    Fondsetablierungskosten bei modellhafter Gestaltung eines geschlossenen

    Insoweit handelt es sich, wie die Beteiligten in der mündlichen Verhandlung übereinstimmend erklärt haben, um Aufwendungen, die jeweils im Vorfeld der Entscheidung, in einen bestimmten Zielfonds zu investieren, angefallen sind (vgl. zur Abgrenzung von sofort abzugsfähigen Betriebsausgaben und Anschaffungsnebenkosten bei Beratungs- und Gutachterkosten z.B. BFH-Urteile vom 20. April 2004 VIII R 4/02, BFHE 205, 292, BStBl II 2004, 597; vom 27. März 2007 VIII R 62/05, BFHE 217, 491, BStBl II 2010, 159; vom 28. Oktober 2009 VIII R 22/07, BFHE 228, 28, BStBl II 2010, 469).
  • FG Hamburg, 08.12.2015 - 6 K 184/12

    Während der Investitionsphase eines Private Equity-/Venture Capital-Fonds

    Insbesondere hindere die Tatsache, dass im Zeitpunkt der Aufwendungen konzeptionell bedingt die zu beschaffenden Kapitalanlagen noch nicht konkretisiert seien, nicht die Annahme eines unmittelbaren Zusammenhangs zwischen einem für die Auswahl zwischen mehreren Anlagestrategien gezahlten Entgelt und dem Erwerb der Kapitalanlagen, der schon dann zu bejahen sei, wenn die Aufwendungen durch eine grundsätzlich gefasste Erwerbsentscheidung veranlasst seien (BFH-Urteil vom 28.10.2009 VIII R 22/07, BFHE 228, 28, BStBl II 2010, 469).

    Anschaffungs- oder Herstellungskosten für Wirtschaftsgüter, die zwar der Erzielung von Einkünften aus Kapitalvermögen dienen, jedoch - wie der hier streitgegenständliche GmbH-Geschäftsanteil - keiner Abnutzung unterliegen, sind vom Werbungskostenabzug, auch über eine AfA, bei diesen Einkünften ausgeschlossen (BFH-Urteile vom 28.10.2009 VIII R 22/07, BFHE 228, 28, BStBl II 2010, 469; vom 27.06.1989 VIII R 30/88, BFHE 157, 541, BStBl II 1989, 934).

  • FG Niedersachsen, 12.09.2012 - 4 K 316/10

    Zahlung einer Vorabverwaltungsgebühr im Jahr 2007 i.R.e. über 30 Jahre laufenden

    Im Gegensatz hierzu gehören die Anschaffungskosten eines Wertpapieres bzw. einer Beteiligung oder die Kosten, die durch den Erwerb oder die Veräußerung eines solchen Wirtschaftsgutes unmittelbar veranlasst sind, nach ständiger Rechtsprechung des BFH nicht zu den abziehbaren Werbungskosten (BFH-Urteile vom 29. Oktober 2009, VIII R 22/07, BFHE 228, 28, BStBl II 2010, 469, vom 27. Juni 1989 VIII R 30/88, BFHE 157, 541, BStBl II 1989, 934 m.w.N., vom 13. April 1988 I R 104/86, BFHE 153, 340, BStBl II 1988, 892; vom 15. Dezember 1987 VIII R 281/83, BFHE 154, 456, BStBl II 1989, 16).

    Danach setzt die Zurechnung von Aufwand zu den Anschaffungskosten von Kapitalvermögen grundsätzlich voraus, dass dieser bestimmten Kapitalanlagen einzeln zugeordnet werden kann, selbst wenn es im Zeitpunkt der Zahlung noch nicht zum Erwerb der Kapitalanlagen gekommen sein sollte (BFH-Urteil vom 28. Oktober 2009, VIII R 22/07, BFHE 228, 28, BStBl II 2010, 469).

    Hat die Gebühr jedoch keinen Bezug zu den zu beschaffenden Kapitalanlagen und soll sie ihrer Art nach die allgemeine vermögensverwaltende Tätigkeit abgelten, ist sie den sofort abziehbaren Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen zuzurechnen (BFH-Urteil vom 28. Oktober 2009, VIII R 22/07, BFHE 228, 28, BStBl II 2010, 469).

  • FG Baden-Württemberg, 24.10.2011 - 10 K 5175/09

    Abzugsfähigkeit vergeblicher Due-Diligence Aufwendungen - Abzugsverbot nach § 8b

    Ungeachtet der erheblichen Differenzen in Rechtsprechung und Schrifttum zur zutreffenden Abgrenzung von bloßen Vorbereitungsmaßnahmen, die zu sofort abziehbaren Betriebsausgaben führen, und Aufwendungen, die für den Erwerb einer Kapitalanlage gemacht werden und damit zu Anschaffungskosten führen, besteht hinsichtlich der Aufwendungen zur Vorbereitung einer noch gänzlich unbestimmten und später vielleicht noch zu treffenden Erwerbsentscheidung, wie z. B. bei Marktstudien, Einigkeit in Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteil vom 27. März 2007 VIII R 62/05, Sammlung der amtlich veröffentlichten Entscheidungen des BFH -BFHE- 217, 491, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2010, 159 unter II. d.; BFH-Urteil vom 28. Oktober 2009 VIII R 22/07, BFHE 228, 28, BStBl II 2010, 469 unter II. 1. b. bb), Literatur (vgl. zum Beispiel Hoffmann in Littmann/ Bitz/Pust, Kommentar zum EStG, § 6 Rdnr. 166 m. w. N.) und Finanzverwaltung (vgl. Klockner in Bonner Bp-Nachrichten - B BPN - 02/2007, Gutachterkosten bei der Anschaffung von Beteiligungen; Betriebsausgaben oder Aktivierung? unter III; Grümmer, Anschaffungsnebenkosten auf die Kapitalgesellschaftsbeteiligung - Das Ende einer langen Entwicklung?, Bonner Bp-Nachrichten -B BPN- 11/2008 unter IV; Janisch, Anschaffungsnebenkosten beim Erwerb einer Beteiligung, B BPN 05/2010 unter 2.1.3 und 2.1.4), dass derartige Aufwendungen zu sofort abziehbaren Betriebsausgaben und nicht zu Anschaffungsnebenkosten führen.

    Dies bestätigte der BFH in der Entscheidung in BStBl II 2010, 469.

  • BFH, 24.02.2015 - VIII R 44/12

    Keine missbräuchliche Gestaltung bei Zahlung einer Vorabverwaltungsgebühr vor

    Es handelt sich danach bei der Vorabverwaltungsgebühr nicht um --im Hinblick auf den Werbungskostenabzug einkommensteuerlich unbeachtliche-- Anschaffungskosten i.S. des § 255 des Handelsgesetzbuchs, sondern um sofort abziehbare Werbungskosten (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Oktober 2009 VIII R 22/07, BFHE 228, 28, BStBl II 2010, 469).
  • BFH, 12.03.2013 - VIII B 85/12

    Keine Werbungskosten bei Aufwendungen zur Sicherung der Rückzahlung eines

    Im Übrigen ist der Werbungskostenabzug für Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten solcher Wirtschaftsgüter im Bereich der Überschusseinkünfte ausgeschlossen (Senatsurteil vom 28. Oktober 2009 VIII R 22/07, BFHE 228, 28, BStBl II 2010, 469, m.w.N.).

    Denn dies gilt nur, wenn der Aufwand ohne Bezug zu der Kapitalanlage seiner Art nach die allgemeine vermögensverwaltende Tätigkeit abgelten soll (BFH-Urteil in BFHE 228, 28, BStBl II 2010, 469).

  • FG Düsseldorf, 29.11.2016 - 6 K 4005/14

    Berücksichtigung einer bei Erwerb der Optionsanleihen für Optionsscheine

    Denn diese betreffen lediglich die Abgrenzung von Werbungskosten respektive Betriebsausgaben zu Anschaffungskosten, treffen keine Aussage zur Höhe der Anschaffungskosten bei teilwertreduzierten Optionen und sind daher für den Streitfall nicht ergiebig (BFH, Urteile vom 27. März 2007 - VIII R 62/05 -, BFHE 217, 491, BStBl II 2010, 159; vom 28. Oktober 2009 - VIII R 22/07 -, BFHE 228, 28, BStBl II 2010, 469 oder auch Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 30. Juni 1993 - 12 K 188/90 -, juris).
  • FG Hamburg, 18.06.2015 - 2 K 145/13

    (Einkommensteuer: Fondsetablierungskosten eines Zweitmarktfonds als

    Im Ergebnis unterscheidet sich der Streitfall nicht von dem vom BFH mit Urteil vom 28. Oktober 2009 entschiedenen Fall (VIII R 22/07, BStBl II 2010, 469).
  • FG Köln, 15.11.2011 - 10 K 3620/10

    Abziehbarkeit von einmaligen und laufenden Vermögensverwaltungsgebühren aus einem

  • FG Düsseldorf, 08.11.2023 - 2 K 696/19

    Umtausch-Schuldverschreibungen mit Barzuzahlung

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